Am Mittwoch hat die Bundesregierung einen Gesetzentwurf zur Novellierung der Prozesskosten- und Beratungshilfe beschlossen. Vorgesehen sind unter anderem Änderungen der §§ 114 ff. ZPO sowie des Beratungshilfegesetzes. Bereits im Mai hatte das BMJ einen Referentenentwurf an die Verbände zur Stellungnahme weitergeleitet. Während die BStK den Entwurf begrüßt, äußerten sich die BRAK und der DAV kritisch.
Ziel der Novellierung ist, die Kosten für die Länder zu senken, die in den Jahren zuvor kontinuierlich gestiegen waren. Gleichzeitig sollen die Rechtsschutzmöglichkeiten für bedürftige Bürger nicht eingeschränkt werden. Dies will die Koalition vor allem erreichen, indem sie einem Missbrauch der Prozesskostenhilfe (PKH) entgegenwirkt.
"Viel zu oft liegen die Voraussetzungen für eine Bewilligung gar nicht vor. Eine solche unberechtigte Bewilligung geht letztendlich zu Lasten der Menschen, die wirklich Hilfe brauchen", erklärten der stellvertretende Fraktionsvorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Günter Krings und die rechtspolitische Sprecherin Andrea Voßhoff. Gerichte sollen daher nun die persönlichen und wirtschaftlichen Voraussetzungen für die PKH umfassender aufklären können als bisher.
Außerdem sollen sich Bürger künftig stärker an der Finanzierung eines Prozesses beteiligen, etwa durch längere Ratenzahlungsfristen, eine Absenkung der Freibeträge und eine Neuberechnung der PKH-Raten.
Beratungshilfe künftig auch in steuerrechtlichen Angelegenheiten
Die Bundesregierung reagiert mit dem Gesetzentwurf außerdem auf eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG, Beschl. v. 14.10.2008, Az. 1 BvR 2310/06). Mit dem Beschluss hatten die Karlsruher Richter festgestellt, dass es mit Art. 3 Abs. 1 Grundgesetz unvereinbar ist, dass das Steuerrecht nicht zu den beratungshilfefähigen Angelegenheiten zählt. Seitdem dürfen Behörden Beratungshilfe in steuerrechtlichen Angelegenheiten nicht mehr versagen, bis der Gesetzgeber eine Neuregelung getroffen hat.
Die Bundessteuerberaterkammer (BStBK) begrüßt ausdrücklich, dass Steuerberatern in dem Gesetzentwurf die Befugnis zur Beratungshilfe in steuerrechtlichen Angelegenheiten eingeräumt werden soll. Damit setze die Bundesregierung die Entscheidung des BVerfG um. Insgesamt sei der Vorschlag einen tragfähiger Kompromiss zwischen dem Interesse der Länder, die Kosten zu reduzieren, und dem Ziel, auch einkommensschwachen Bürgern ihren verfassungsrechtlichen Anspruch auf Rechtsschutz zu sichern.
BRAK und DAV kritisch
Die Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) und der Deutsche Anwaltsverein (DAV) kritisieren den Entwurf dagegen in einer gemeinsamen Stellungnahme. So sei problematisch, dass im Ehescheidungsverfahren dem Antragsgegner nicht mehr automatisch Verfahrenskostenhilfe bewilligt werde, wenn der Antragsteller anwaltlich vertreten ist. Vielmehr solle eine einzelfallabhängige Beiordnung stattfinden, wenn das Gericht aufgrund der Sach- und Rechtslage und der Schutzbedürftigkeit des Antragsgegners Bedarf für einen Anwalt sehe.
Die Verbände bemängeln außerdem, dass der Entwurf vorsieht, im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz klarzustellen, dass bei der Beurteilung, ob die Voraussetzungen für ein zulässiges Erfolgshonorar vorliegen, die Gewährung von Prozesskosten- oder Beratungshilfe außer Acht bleibt. Das heiße, dass Anträge auf Prozesskosten- oder Beratungshilfe künftig mit der Begründung abgelehnt werden könnten, der Antragsteller hätte ein Erfolgshonorar vereinbaren können.
Die Bundestagsfraktion der Grünen zeigte sich ebenfalls nicht einverstanden. Ingrid Hönlinger, die Sprecherin für Demokratiepolitik der Bundestagsfraktion der Grünen und Obfrau im Rechtsausschuss erklärte, eine entsprechende Gesetzesänderung würde die Rechtsschutzmöglichkeiten für die Ärmsten und sozial Schwächsten in der Gesellschaft erschweren. Die eingesparte Summe von 70 Millionen Euro könne ohnehin nur teilweise realisiert werden, da gleichzeitig höhere Personalkosten anfallen würden. Diese Summe sei es aber nicht wert, den Zugang zum Recht für finanziell Bedürftige einzuschränken.
cko/LTO-Redaktion
Claudia Kornmeier, Novellierung der Prozess- und Beratungskostenhilfe: . In: Legal Tribune Online, 16.08.2012 , https://www.lto.de/persistent/a_id/6844 (abgerufen am: 06.10.2024 )
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