Im niederländischen Marengo-Mordprozess wollte über ein Jahr lang kein Strafverteidiger das Mandat des Hauptangeklagten übernehmen. Wie Strafverteidigung und Rechtsstaat an ihre Grenzen kommen und was das für Deutschland bedeutet.
Das kleine Nachbarland im Westen Deutschlands ist strafrechtlich vor allem bekannt für seine liberale Drogenpolitik, die aktive Nutzung des Opportunitätsprinzips und den Internationalen Strafgerichtshof.
Dagegen dürfte weniger bekannt sein, welche Krisen die strafrechtliche Praxis und den niederländischen Rechtsstaat in letzter Zeit erschütterten. Wohl bisher nie dagewesen: In einem spektakulären Mordprozess fand sich im gesamten Königreich kein:e Strafverteidiger:in mehr, der:die den Verurteilten vertreten mochte. Seine vormalige Verteidigerin – eine der berühmtesten Strafverteidigerinnen der Niederlande – wurde wegen Mitgliedschaft in der kriminellen Vereinigung eben dieses Angeklagten verurteilt aufgrund sonst geschützter Verteidigerkommunikation.
In den Niederlanden gab es über Wochen und Monate kaum ein anderes Thema. Dabei rücken auch grundlegende Fragen zum Rechtsbeistand in den Blick. Es ist ein Mordprozess, der den Rechtsstaat im Herzen Europas an seine Grenzen führt – und darüber hinaus? Und wäre das auch in Deutschland denkbar?
Taghi und der fehlende Verteidiger
Der niederländisch-marokkanische Angeklagte Ridouan Taghi wurde am 27. Februar 2024 wegen (versuchten) Mordes an sieben Personen in dem sog. Marengo-Verfahren durch die Rechtbank Amsterdam zu lebenslanger Freiheitsstrafe verurteilt. Er und die weiteren 16 Angeklagten sollen Teil der sog. Mocro Maffia gewesen sein, einer kriminellen Vereinigung nach art. 140 Wetboek van Strafrecht (Strafgesetzbuch, "Sr"), die für den Handel mit Tonnen an Cannabis und Kokain, sowie Geldwäsche bekannt war und in deren Namen zwischen 2015 und 2017 fünf Morde und zwei versuchte Morde begangen worden sein sollen. Alle Angeklagten wurden zu hohen, teilweise lebenslangen Gefängnisstrafen verurteilt. Vierzehn der Angeklagten legten Berufung ein.
Der Prozess erlangte in den Niederlanden traurigen Ruhm durch seine brutalen Folgen: Der Bruder des Kronzeugen, sein Verteidiger (Rechtsanwalt Derk Wiersum) und ein Journalist, der als Vertrauensperson agierte (Peter R. de Vries), wurden während der laufenden Hauptverhandlung erschossen. Die jeweiligen Täter wurden bereits zu hohen Freiheitsstrafen verurteilt.
Taghi hatte im Laufe der Ermittlungen und des Hauptverfahrens in erster Instanz verschiedene Strafverteidiger, die sich für ihn bestellten. Gegen drei seiner ehemaligen Verteidiger wurde wegen Mitgliedschaft in der kriminellen Vereinigung mit Taghi ermittelt: Rechtsanwalt Youssef Taghi – Cousin des Verurteilten – wurde im Oktober 2021 verhaftet und zu einer Freiheitsstrafe von fünf Jahren und fünf Monaten verurteilt, ehemalige Rechtsanwältin Inez Weski wurde im April 2023 verhaftet und zu einer symbolischen Freiheitsstrafe verurteilt und Rechtsanwalt Vito Shukrula wurde im April 2025 während der Berufungsverhandlung verhaftet, aber inzwischen freigelassen, während weiterhin gegen ihn ermittelt wird. Alle weiteren Verteidiger legten ihre Mandate nieder.
Die Justiz stand in den Niederlanden damit vor einem besonderen Problem: Keiner erklärte sich zur Verteidigung von Taghi in der am 8. April 2024 eröffneten Berufungsverhandlung bereit und ein Pflichtverteidiger konnte, anders als in Deutschland, nicht bestellt werden. So hatte Taghi ab April 2025 keinen Rechtsbeistand, während die Hauptverhandlung im Berufungsverfahren weitergeführt wurde.
Pflichtverteidigung in den Niederlanden?
In den Niederlanden gibt es keine Pflichtverteidigung, wie sie in Deutschland in § 140 Strafprozessordnung niedergelegt ist. Jeder Beschuldigte hat nach art. 28 Wetboek van Strafvordering (Strafprozessordnung, "Sv") ein Recht auf Verteidigung und Beschuldigte wählen gem. Art. 38 Sv ihre Strafverteidiger – und die Strafverteidiger ihre Mandanten.
Für den Fall, dass ein Beschuldigter keinen Rechtsbeistand hat und in Gewahrsam genommen oder vernommen wird, gibt es einen Bereitschaftsdienst: Der Beschuldigte kann einen sog. Piket-Anwalt beantragen. Strafverteidiger können sich auf einer Liste für diesen Bereitschaftsdienst eintragen, den sie dann einige Male im Jahr ausüben. Wenn die Ermittlungsbehörde meldet, dass ein Verteidiger gebraucht wird, wird der Piket-Anwalt kontaktiert, der für den Dienst eingetragen ist. Der Piket-Anwalt unterstützt den Beschuldigten punktuell vor und während eines Verhörs und während einer etwaigen Haftprüfung, bis er einen Verteidiger mandatiert. Die Vergütung des Piket-Anwalts trägt der Staat – unabhängig vom Ausgang des Verfahrens. Dabei beträgt die Vergütung für den Piket-Anwalt während einer Vernehmung bspw. zwischen 190 Euro und 379 Euro, wenn der Vorwurf eines Verbrechens im Raum steht, während ein Pflichtverteidiger in Deutschland für eine staatsanwaltliche Vernehmung 163 Euro, bei einem inhaftierten Mandanten 199 Euro nach Anlage 1 des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes bekommen würde – das ist eine vereinfachte Darstellung zum Vergleich. Im Anschluss kann der Piket-Anwalt sich auch beiordnen lassen. Aber: Ein niederländisches Gericht kann keinen Strafverteidiger benennen. Diese Regelung soll die Unabhängigkeit der Anwaltschaft schützen: Anwält:innen sollen frei Mandanten wählen und ablehnen können.
Das führte zu eben dieser absurden Situation, dass Taghi nach der Verhaftung seines Anwalts keinen Verteidiger mehr hatte, der ihm in seinem Berufungsverfahren beistand. Trotz wiederholten Aufrufs an alle Mitglieder des niederländischen Verbandes der Strafverteidiger, man möge Taghi verteidigen, fand sich über fast 15 Monate niemand, der dazu bereit war.
Die Sicherheitsrisiken und der schiere Verfahrensumfang schreckten viele ab. Auch frühere Verteidiger waren nicht bereit, einzuspringen, da sie darüber hinaus meinten, die Rechte Taghis würden in einem solchen Maße missachtet, dass sie ihre Tätigkeit nicht effektiv ausüben könnten. Taghi ist in einem Hochsicherheitsgefängnis untergebracht und unterliegt strengen Sicherheitsvorschriften, wodurch sogar Besuche der Verteidiger strengen Maßnahmen unterworfen sind. Letztendlich wurde sogar über einen nicht mandatierten Anwalt als amicus curiae nachgedacht, der über die Rechte des Angeklagten vor Gericht wachen sollte. Dadurch hätte er/sie kein Mandatsverhältnis mit Taghi gehabt, was wohl viele Anwälte von dem Mandat abhielt.
Das Problem hat sich nun gelöst: Seit dem 9. Juni 2026 hat Taghi nach über einem Jahr nunmehr zwei neue Verteidiger, die in dem Marengo-Komplex bereits andere Beschuldigte verteidigt hatten. Zur Einarbeit wurde ihnen auf ihre absolute Forderung hin 18 Monate Zeit gegeben, und erweiterter Zugang zu Taghi im Sicherheitsgefängnis, als bisher möglich war, wird vom Justizministerium geprüft. Die anderen Angeklagten plädieren bereits.
Zum Nachdenken hat das Impasse definitiv angeregt: Dass es Angeklagte geben kann, deren Verteidigung sich kein Anwalt annehmen möchte, verursacht Beklemmung. Es bleibt jedoch abzuwarten, ob die Niederlande den Prozess als Aufhänger für die Überarbeitung des Systems der Pflichtverteidigung nutzen werden. Dabei könnten die Niederlande sich am intransparenten deutschen System, wobei das zuständige Gericht nach eigenem Gutdünken nach § 140 StPO einen Rechtsbeistand wählt, oder einem dem Piket-System der Niederlande ähnlichen System wie in Italien, wo es eine Liste von Pflichtverteidigern gibt, orientieren. Jura-Professoren haben sich bereits dazu geäußert, aber rechtspolitisch wurde das Thema nicht aufgegriffen. Wahrscheinlich bleibt abzuwarten, wie es im Taghi-Prozess weitergeht.
Autorin Dr. Sigrid Mehring-Zier, LL.M., ist Rechtsanwältin in der Kanzlei schilling tute in Frankfurt am Main. Sie hat außerdem in Amsterdam niederländisches Recht studiert und ihren LL.M. erworben. Promoviert hat sie am Max-Planck-Institut für Ausländisches Öffentliches Recht und Völkerrecht in Heidelberg zu einem völkerstrafrechtlichen Thema.
Mafiaprozess in den Niederlanden: . In: Legal Tribune Online, 11.09.2026 , https://www.lto.de/persistent/a_id/60855 (abgerufen am: 07.10.2026 )
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