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Robert Seegmüller wird im Bundestag geprüft: Aus Berlin nach Karls­ruhe

von Dr. Christian Rath

02.12.2024

Robert Seegmüller (2022)

Robert Seegmüller – hier noch in der Robe des Verfassungsgerichtshofs Berlin – soll neuer Richter am Bundesverfassungsgericht werden. Foto: picture alliance/dpa | Annette Riedl

Die CDU/CSU-Fraktion im Bundestag will den BVerwG-Richter Robert Seegmüller zur Wahl als Richter am Bundesverfassungsgericht vorschlagen. In dieser Woche wird sich Seegmüller bei den anderen Fraktionen vorstellen. Wer ist der Mann?

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Neu zu besetzen ist die Stelle von Josef Christ am Ersten Senat des Bundesverfassungsgerichts. Dessen Amtszeit endete am 24. November, er ist nur noch geschäftsführend im Amt. Für die Wahl ist der Bundestag zuständig, das Vorschlagsrecht hat die CDU/CSU-Fraktion.

Seegmüller oder Allgayer?

Zuletzt waren zwei Kandidat:innen in der engeren Wahl. Die BGH-Richterin Angelika Allgayer und der BVerwG-Richter Robert Seegmüller. Beide sind CDU-Mitglied, beide wurden von der CDU/CSU schon öfters als Sachverständige bei Bundestags-Anhörungen benannt. Beide sind Mitglieder im Vorstand des Bundesarbeitskreises christlich-demokratischer Juristen (BACDJ), der vom Abgeordneten Günter Krings geführt wird. Seegmüller ist zudem Landesvorsitzender des BACDJ-Landesverbands Berlin (ACDJ).

Gegen Allgayer wurden laut Gerüchten auch fragwürdige Bedenken geäußert, etwa ob sie als Mutter eines Grundschulkindes auch die Tätigkeit als Verfassungsrichterin bewältigen könne. Es half ihr auch nichts, dass sie in der vorigen Woche in der FAZ unter dem Titel "Ein Körper, zwei Personen" gemeinsam mit anderen Jurist:innen und Mediziner:innen noch einen betont konservativen Aufruf gegen die Entkriminalisierung von Schwangerschaftsabbrüchen veröffentlichte.

Die Fraktion und insbesondere der Fraktionsvorsitzende Friedrich Merz haben sich nun für Robert Seegmüller als ihren Vorschlag entschieden. Zuerst berichtete die FAZ. Es ist die erste BVerfG-Personalie bei der Merz federführend eine Vorschlag im Namen der Fraktion machen kann. Merz ist seit Januar 2022 (wieder) Fraktionsvorsitzender. Auch in seiner ersten Amtszeit von 2000 bis 2002 stand im Bundestag keine Verfassungsrichterwahl an, bei der die CDU/CSU das Vorschlagsrecht hatte.

Gegen die Vorentscheidung für Seegmüller protestierte postwendend der Deutsche Juristinnenbund (djb). "Mit einer Nachfolgerin auf dieser Richterstelle wären erstmals beide Senate des Bundesverfassungsgerichts jeweils paritätisch besetzt, was eine Selbstverständlichkeit sein sollte", erklärte djb-Präsidentin Ursula Matthiessen-Kreuder.

Wer ist Seegmüller?

Robert Seegmüller ist 55 Jahre alt. Seit 2015 ist er Richter am Bundesverwaltungsgericht, vorher war er Richter (und Pressesprecher) am VG Berlin. Ebenfalls seit 2015 ist Seegmüller Vorsitzender des Bunds Deutscher Verwaltungsrichter und Verwaltungsrichterinnen (BDVR), der rund 2500 Mitglieder hat.

Seegmüller kennt das Bundesverfassungsgericht bereits. Von 1996 bis 1999 war er wissenschaftlicher Mitarbeiter im Dezernat des Richters Udo Steiner, einem von der CDU/CSU vorgeschlagenen Rechtsprofessor.

Schon 2023 war Seegmüller unions-intern als Bundesverfassungsrichter im Gespräch. Damals ging es um die Nachfolge von Richterin Sibylle Kessal-Wulff. Nominiert und gewählt wurde schließlich der BVerwG-Richter Holger Wöckel, für den sich aufgrund seiner ostdeutschen Vita der sächsische Ministerpräsident Michael Kretschmer stark gemacht hatte. 

Die FAZ hält Seegmüller für "gemäßigt konservativ", der Berliner Tagesspiegel stufte ihn als "erzkonservativ" ein. Er setzt sich jedenfalls für übliche konservative Positionen ein, etwa für die Vorratsdatenspeicherung oder Kopftuchverbote für Richter:innen, und dürfte damit ähnliche Grundüberzeugungen haben wie Friedrich Merz.

Für Freiheitsrechte machte sich Seegmüller insbesondere während der Corona-Pandemie stark. Damals mahnte er zur Zurückhaltung bei der Einführung von Masken- und Impfpflichten, solange keine Überlastung des Gesundheitswesens zu erwarten ist.

Als BDVR-Vorsitzender setzte er sich für eine bessere Richterbesoldung ein, die er für teilweise verfassungswidrig erklärte. Insbesondere während der Asylkrise ab 2015 forderte Seegmüller eine bessere Personalausstattung der Verwaltungsgerichte. Angesichts der Missachtung von VG-Urteilen durch Politik und Verwaltung setzte er sich für bessere Zwangsvollstreckungsmittel gegenüber der Politik ein.

Vor wenigen Wochen nahm Seegmüller als Sachverständiger an der Bundestagsanhörung zur geplanten Stärkung der Resilienz des Bundesverfassungsgerichts teil. Anders als die meisten geladenen Experten fand er die Gesetzentwürfe, die von der CDU und der Ampel-Koalition gemeinsam eingebracht wurden, zu weitgehend. Eine verfassungsrechtliche Verankerung von Amtszeit, Altersgrenzen und Nicht-Wiederwählbarkeit, hielt Seegmüller für unnötig. Dies enge den Spielraum des Gesetzgebers zu sehr ein. Grundsätzlich unterstützte er aber das Vorhaben.

Zurückweisungen an der Grenze

Heikel war Seegmüllers Einsatz für die Zurückweisung von Asylsuchenden an der Grenze. Als Innenminister Horst Seehofer (CSU) dies 2018 gegen den Widerstand von Kanzlerin Angela Merkel (CDU) zum Gegenstand eines "Masterplans" machen wollte, sprang ihm Seegmüller bei. Ausgerechnet der oberste Vertreter der Verwaltungsrichter (die ja über Asylklagen entscheiden), unterstützte ein Konzept, das nach herrschender Meinung eindeutig gegen EU-Recht - die Dublin-III-Verordnung - verstößt. Später äußerte er sich wieder differenzierter und erklärte die Frage für offen. Möglicherweise hat er im Verband Gegenwind erhalten.

Inzwischen steht die Frage der Zurückweisungen von Asylsuchenden an der Grenze wieder auf der politischen Tagesordnung. Der CDU-Vorsitzende Friedrich Merz hat sie nun auch zur Position der CDU gemacht und zieht damit in den Wahlkampf. Es ist daher bemerkenswert, dass er jetzt einen Juristen als Verfassungsrichter vorschlagen will, der diesem Konzept schon einmal seinen juristischen Segen gegeben hat.

Das kann aber auch Zufall sein. Jedenfalls soll Seegmüller Mitglied des Ersten Senats des BVerfG werden, während für Asylfragen der Zweite Senat zuständig ist (soweit hier überhaupt noch deutscher Handlungsspielraum besteht und nicht ohnehin der EuGH maßgeblich ist).

Seegmüller am Berliner Verfassungsgericht

Seegmüller hat bereits Erfahrung als Verfassungsrichter sammeln können. Von 2014 bis 2024 war er Mitglied des Verfassungsgerichtshofs des Landes Berlin.

Als stellvertretender Präsident galt er dort lange Zeit als eigentlich starker Mann, zumal die langjährige Präsidentin Ludgera Selting (Präsidentin des AG Wedding) erst nach Seegmüller ins Amt kam.

Seegmüller galt als guter Organisator mit beeindruckender Arbeitskapazität. Beobachter:innen monierten jedoch, dass der Gerichtshof in seiner Ägide wenig verfassungsrechtliches Profil bei der Interpretation der Landesverfassung oder bei Verhältnismäßigkeitsprüfungen entwickelte. Häufig habe sich der Gerichtshof darauf beschränkt, Urteile der Landesjustiz am Willkürverbot oder an Justizgrundrechten wie dem Anspruch auf rechtliches Gehör zu prüfen.

Die wichtigste Entscheidung in Seegmüllers Amtszeit war die Anordnung einer Wiederholung der Berliner Abgeordnetenhauswahl. Im November 2022 ordnete das Landesverfassungsgericht wegen der zahlreichen Wahlfehler eine völlige Wiederholung der Wahl von 2021 zum Berliner Abgeordnetenhaus an. Die Entscheidung, die teilweise von etablierter Wahlprüfungs-Rechtsprechung des BVerfG abwich, galt als ungewöhnlich radikal, weil es in weiten Teilen der Stadt kaum Wahlprobleme gab.

Im Nachhinein nutzte das Urteil vor allem der Berliner CDU, die heute mit Kai Wegner den Regierenden Bürgermeister stellt. Allerdings haben bei dem Urteil, das mit 7 zu 2 Richterstimmen erging, auch von der SPD nominierte Richter:innen für die umfassende Wahlwiederholung gestimmt. Und dass sich die Berliner SPD unter Franziska Giffey nach der Neuwahl nicht für die mögliche Fortsetzung der rot-rot-grünen Koalition entschied, sondern als kleiner Partner zur CDU wechselte, kann schwerlich dem Verfassungsgerichtshof zugerechnet werden.

Der Spielraum des Gesetzgebers

In einem Vortrag vor der "Juristischen Gesellschaft zu Berlin" erwog Seegmüller Maßnahmen zum Schutz des politischen Spielraums des Gesetzgebers. Laut einem Bericht auf FAZ-Einspruch schlug Seegmüller vor, dass Zustimmungsgesetze für völkerrechtliche Verträge künftig auf vier Jahre befristet werden sollen, damit jede parlamentarische Mehrheit neu über die deutsche Selbstbindung entscheiden kann. Dies würde den Handlungsspielraum des Gesetzgebers sicher erhöhen, zugleich aber das internationale Gewicht Deutschlands als verlässlicher Vertragspartner schwächen.

Auch gegenüber der Verfassungsinterpretation des Bundesverfassungsgerichts äußerte sich Seegmüller laut FAZ skeptisch. So sei etwa der gesetzliche Spielraum bei der Bestimmung sozialrechtlicher Leistungen "weitgehend eingeschränkt", seit das Gericht aus dem Grundsatz der Menschenwürde und dem Sozialstaatsprinzip den Anspruch auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums abgeleitet hat.

Wie würde sich Seegmüller positionieren, wenn er nun selbst Verfassungsrichter wird? Sieht er sich als Abrissbirne für etablierte Verfassungsrechtsprechung? Allein wird ihm das wohl kaum gelingen. Auch in seinem Berliner Vortrag hat er laut FAZ bereits eingeräumt, dass auch neue Verfassungsrichter schnell den Karlsruher Anspruch verinnerlichen, die Grundrechte zu bewahren - selbst wenn sie zuvor noch richterliche Zurückhaltung reklamiert hatten.

Solche Punkte werden nun die Fraktionen von SPD, Grünen und FDP mit Seegmüller diskutieren. Es ist üblich, dass die anderen Parteien das Vorschlagsrecht einer Fraktion akzeptieren und nur bei fundamentalen Bedenken ein Veto einlegen. Dieses würde dann aber die Wahl Seegmüllers verhindern, für die im Bundestag eine Zwei-Drittel-Mehrheit erforderlich ist.

Aus der CDU/CSU war zur hören, dass sie kein Junktim zwischen der Unterstützung für Seegmüller und anderen Projekten, etwa der Stärkung des Bundesverfassungsgerichts, aufstellen will. Zwar hatte Friedrich Merz in seiner Bundestags-Rede vom 13. November (nach dem Koalitionsbruch) beide Projekte fast in einem Atemzug genannt. Es gebe hier jedoch keinen inneren Zusammenhang, heißt es jetzt. Die CDU/CSU stehe bedingungslos zur Stärkung des BVerfG. 

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Robert Seegmüller wird im Bundestag geprüft: . In: Legal Tribune Online, 02.12.2024 , https://www.lto.de/persistent/a_id/56011 (abgerufen am: 16.02.2026 )

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