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Neue Tierschutz-Strategie: Käfigei-Sünder im Visier der EU

Dr. Christoph Maisack und Alice Fertig

30.01.2012

legebatterie

© Tomas Sereda - Fotolia.com

In ihrer neuen Strategie für den Tierschutz hat die EU-Kommission Mitgliedsstaaten mit Klagen gedroht, die das seit 1. Januar 2012 geltende Käfigverbot für Legehennen noch nicht umgesetzt haben. Im Übrigen überzeugen die Pläne zur Vereinbarung von wirtschaftlicher Effektivität und artgerechter Tierhaltung nicht auf ganzer Linie, meinen Christoph Maisack und Alice Fertig.

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Der Umsetzungseifer der Mitgliedstaaten für europäische Vorgaben zum Tierschutz hatte zuletzt stark nachgelassen. Zwar sind seit dem 1. Januar 2012 die klassischen Legebatterien EU-weit verboten. Trotz der großzügigen Übergangsfrist von 12 Jahren ist es 15 der 27 Mitgliedstaaten aber noch nicht gelungen, das Verbot effektiv umzusetzen - darunter Frankreich, Spanien und die Niederlande.

Hier will die EU-Kommission nun ansetzen: In ihrem am 19. Januar 2012 veröffentlichen Strategiepapier für den Tierschutz baut sie besonders auf eine bessere Durchsetzung des bestehenden europäischen Tierschutzrechts. Für die Käfigei-Sünder könnte dies eine Klage vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) zur Folge haben, wie die Kommission in ihrem Maßnahmenprogramm andeutet.

Rechtlich verbindlich ist diese in Form einer Mitteilung an das Europäische Parlament, den Rat und den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss kommunizierte Äußerung allerdings nicht. Vielmehr handelt es sich um eine politische Absichtserklärung, die die künftigen Unternehmungen der EU im Bereich des Tierschutzes bündeln und koordinieren soll.

Neue Rahmenvorschriften statt konkreter Verbesserungen

So will die Kommsion den Tierschutz in Zukunft mit einem doppelten Ansatz voranbringen: Zum einen ist geplant, die bestehenden Tierschutzvorschriften zu vereinfachen und zu vereinheitlichen. So steht für 2014 der Vorschlag einer umfassenden Rahmenregelung für den Tierschutz auf der Agenda. Zum anderen sollen die bereits laufenden Maßnahmen intensiviert werden. Neben der Förderung der Compliance seitens der Mitgliedstaaten und einer Stärkung der internationalen Zusammenarbeit geht es auch um eine verbesserte Ausbildung und Schulung derjenigen Personen, die mit Tieren umgehen.

Welche konkreten Maßnahmen und Verbesserungen für den Tierschutz folgen werden, bleibt allerdings offen. Dabei gäbe es einfache und effektive Möglichkeiten, um den Tierschutz zu stärken. So könnte ein einheitliches Tierschutzlabel entsprechend der bei den Eiern bewährten Kennzeichnung zu einer besseren Information der Verbraucher beitragen.

Nicht aufgegriffen hat die Kommission auch den von Seiten der Tierschützer im Vorfeld unterbreiteten Vorschlag, Landwirtschaftssubventionen künftig an die Gewährleistung bestimmter Tierschutzstandards zu knüpfen. Tierhalter könnten auf diese Weise belohnt werden, wenn sie Bedingungen schaffen, die über das Minimalprogramm der jeweiligen EU-Richtlinien hinausgehen. Auch ist es der Öffentlichkeit zunehmend schwer vermittelbar, dass beispielsweise solche Betriebe noch Direktzahlungen von der EU erhalten, die Muttersauen in so engen Metallkäfigen halten, dass die Tiere sich nicht einmal mehr umdrehen können. Dabei geht es immerhin um durchschnittlich 300 Euro jährlich pro Hekar landwirtschaftlich genutzte Fläche.

Schon der Vorläufer des aktuellen Programms, der für die Jahre 2006 bis 2010 geltende Aktionsplan der Europäischen Gemeinschaft für den Tierschutz, hatte keine allzu ehrgeizigen Schritte vorgesehen - was der so genannte Paulsen-Bericht des Europäischen Parlaments vom 23. März 2010 über die Bewertung und Beurteilung des Aktionsplans auch wortwörtlich einräumte.

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Verbraucher müssen ihre Einstellung ändern

Die Bilanz dieses ersten Aktionsplans ist daher auch ernüchternd. So wurde beispielsweise bei der Erstellung der Verordnung (EG) Nr. 1099/2009 vom 24.  September 2009 über den Schutz von Tieren zum Zeitpunkt der Tötung darauf verzichtet, die Betäubung von Geflügel im stromführenden Wasserbad zu verbieten. Die EU entschied sich dabei gegen die Empfehlung des Wissenschaftlichen Ausschusses für Tiergesundheit und Tierschutz, der wegen der Häufigkeit von Fehlbetäubungen und der Schmerzen für die Tiere dringend von dieser Methode abgeraten hatte. Die schonendere, aber kostspieligere Edelgasbetäubung konnte sich auf europäischer Ebene jedoch aus wirtschaftlichen Gründen nicht durchsetzen.

Aus Sicht des Tierschutzes ist daher für die Zukunft ein weitaus beherzteres Vorgehen wünschenswert, als es sich jetzt in dem neuen Strategierpapier manifestiert. Dabei muss sich aber auch jeder Verbraucher an die eigene Nase fassen. So zitiert die Kommission eine EU-weite Umfrage, wonach der Tierschutz zwar für 64 Prozent der Bevölkerung ein wichtiges Thema ist. Studien zeigten jedoch, so die Kommission weiter, dass sich die Verbraucherentscheidungen in erster Linie nach dem Preis richteten.

Solange diese Einstellung fortbesteht, werden wohl auch in Zukunft wirtschaftliche Aspekte Vorrang vor dem Tierschutz genießen. Ein Tierschutzlabel, das klare und verlässliche Auskünfte über die Art der Tierhaltung und Schlachtung gibt, könnte gerade hier Entscheidendes verändern.

Der Autor Dr. Christoph Maisack ist Richter am Amtsgericht Bad Säckingen und Erster Vorsitzender der Deutschen Juristischen Gesellschaft für Tierschutzrecht. Die Autorin Alice Fertig ist Rechtsanwältin für Öffentliches Recht in München und gehört ebenfalls dem Vorstand der Deutschen Juristischen Gesellschaft für Tierschutzrecht an.

 

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Neue Tierschutz-Strategie: . In: Legal Tribune Online, 30.01.2012 , https://www.lto.de/persistent/a_id/5432 (abgerufen am: 11.10.2026 )

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