Erste Klimaschadensersatzklage in Deutschland: Pakis­ta­ni­sche Bauern ver­klagen RWE und Hei­del­berg Mate­rials

von Dr. Franziska Kring

20.01.2026

Die Überschwemmungen in Pakistan im Sommer 2022 zerstörten Häuser, Felder und Lebensgrundlagen. 39 Bauern fordern vor dem Landgericht Heidelberg anteiligen Schadensersatz von RWE und Heidelberg Materials. Es geht um über eine Million Euro.

Erstmals müssen sich zwei deutsche Unternehmen für bereits eingetretene Klimaschäden vor Gericht verantworten: RWE und Heidelberg Materials, zwei der größten deutschen CO2-Emittenten. 39 Pakistaner fordern vor dem Landgericht (LG) Heidelberg insgesamt über eine Million Euro Schadensersatz. 

Im Sommer 2022 führten die stärksten Regenfälle seit 30 Jahren zu einer Überschwemmungskatastrophe in Pakistan. Über 1.700 Menschen starben, 1,7 Millionen Gebäude wurden zerstört oder beschädigt, 1,7 Millionen Hektar Ackerland verwüstet. Nach Angaben der Welthungerhilfe waren insgesamt 33 Millionen Menschen von der Katastrophe betroffen.

Darunter sind auch die 39 Bauern aus der Provinz Sindh, deren Felder überflutet wurden, dabei wurden mindestens zwei Ernten zerstört. Sie argumentieren, dass die beiden Unternehmen mitverantwortlich für den Klimawandel und damit auch für die verheerenden Regenfälle sind, die zu den Schäden geführt haben. Sie fordern anteiligen Schadensersatz von RWE und Heidelberg Materials – entsprechend ihrem jeweiligen Anteil an den globalen CO2-Emissionen. 

Nachdem ein außergerichtlicher Einigungsversuch scheiterte, erhoben sie am 22. Dezember 2025 Klage. Unterstützt werden sie von den Menschenrechtsorganisationen medico international und European Center for Constitutional and Human Rights (ECCHR) sowie den pakistanischen Organisationen HANDS Welfare Foundation und der National Trade Union Federation (NTUF). 

"Für uns ist die Klimakrise keine ferne Zukunft, sondern bittere Realität"

In einem viel beachteten Urteil hatte das Oberlandesgericht (OLG) Hamm im vergangenen Jahr entschieden, dass große Emittenten von CO2 im Grundsatz für Klimafolgeschäden in anderen Staaten zur Verantwortung gezogen werden können (Urt. v. 28.05.2025, Az. 5 U 15/17). Der peruanische Landwirt und Bergführer Saúl Luciano Lliuya hatte befürchtet, dass durch schmelzende Gletscher in der Zukunft eine Flutwelle ausgelöst werden könnte, die sein Haus trifft. Seine Klage gegen RWE, mit der eine anteilige Beteiligung an Schutzmaßnahmen für sein Haus forderte, scheiterte jedoch im konkreten Fall an der ernsthaft drohenden Gefahr.

Schon damals hatte Anwältin Roda Verheyen angekündigt, dass weitere Klagen folgen werden. Auch jetzt ist die Partnerin der Hamburger Kanzlei Günther wieder mandatiert, gemeinsam mit ihrem Kollegen John Peters.

Anders als im Verfahren des peruanischen Bauern geht es jetzt jedoch nicht um künftig drohende Gefahren, sondern erstmals um Ersatz für bereits eingetretene Schäden. "Für uns ist die Klimakrise keine ferne Zukunft, sondern eine bittere Realität. Wir sind nicht bereit, die Angst vor zerstörerischen Extremwetterereignissen als ständigen Begleiter in unserem Leben zu akzeptieren. Mit dieser Klage fordern wir nicht nur Entschädigung, sondern Gerechtigkeit. Wir verlangen, dass die Welt von uns Kenntnis nimmt und dass die Verantwortlichen zur Rechenschaft gezogen werden", sagt Kläger Abdul Hafeez Khoso, ein 42-jähriger Landwirt aus Jacobabad.

Eine grenzüberschreitende Nachbarschaft?

Die Klägerseite hat bewusst das Landgericht Heidelberg ausgewählt, erklärt Anwältin Verheyen. Im Fall des peruanischen Bauern gegen RWE haben sich das Landgericht Essen und später das Oberlandesgericht Hamm bereits mit der Haftung von Unternehmen für die Folgen des Klimawandels beschäftigt. Jetzt solle sich ein neues Gericht diesen Fragen widmen. Für Heidelberg Materials folgt der Gerichtsstand aus § 17 Abs. 1 Zivilprozessordnung, für RWE aus Art. 8 Nr. 1 Ziff. 1 EuGVVO/Brüssel-Ia-VO.

Die Klage stützt sich auf zwei rechtliche Grundlagen: zum einen auf einen verschuldensunabhängigen nachbarrechtlichen Ausgleichsanspruch (analog) § 906 Abs. 2 S. 2 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) und zum anderen auf einen verschuldensabhängigen Schadensersatzanspruch aus § 823 Abs. 1 BGB.

Die Kläger argumentieren, dass beide Unternehmen durch ihre Emissionen wissentlich erheblich zur Klimakrise beigetragen haben. Sie haben RWE und Heidelberg Materials ausgewählt, weil diese zu den "Carbon Majors" gehören, also den mehr als 100 Unternehmen, die für fast 70 Prozent der weltweiten, industriellen Treibhausgasemissionen verantwortlich sind. Einer neuen Studie zufolge soll der Stromkonzern RWE für mindestens 0,68 Prozent, der Zementhersteller Heidelberg Materials für 0,12 Prozent der weltweiten CO2-Emissionen verantwortlich sein. Diese Studie ist noch nicht veröffentlicht, wie Verheyen in einer Pressekonferenz am Dienstag sagte.

§ 906 Abs. 2 S. 2 BGB ist eine Norm aus dem Nachbarschaftsrecht. Demnach kann ein Grundstückseigentümer unter bestimmten Voraussetzungen eine Entschädigung für ortsübliche Emissionen vom Nachbargrundstück verlangen, die er dulden muss. Erforderlich für einen solchen Ausgleichsanspruch aus oder analog § 906 Abs. 2 S. 2 BGB wäre also vor allem, dass das Gericht eine grenzüberschreitende "Nachbarschaft" anerkennt und die Unternehmen als Störer ansieht.

Verpflichtung der Unternehmen, ihre Emissionen zu reduzieren?

Voraussetzung des Anspruchs aus § 823 Abs. 1 BGB wäre – neben der unproblematisch gegebenen Rechtsgutsverletzung – eine Verletzungshandlung sowie insbesondere die Kausalität dieser Handlung für die Rechtsgutsverletzung. 

Aus Sicht der Anwälte liegt all das vor: Die unerlaubte Handlung sei die unternehmerische Entscheidung, die Emissionen nicht bzw. nicht deutlich zu reduzieren – obwohl die Auswirkungen auf den Klimawandel schon im Jahr 1965 bekannt gewesen seien. Damals hatte der erste Expertenbericht vor den Folgen der Erderwärmung durch fossile Energienutzung gewarnt. Deshalb seien die Unternehmen verpflichtet gewesen, ihre Emissionen zu reduzieren. Es gehe also um eine Sorgfaltspflichtverletzung.

Der menschengemachte Klimawandel, zu dem RWE und Heidelberg Materials beigetragen haben, habe sowohl die Wahrscheinlichkeit als auch die Intensität der extremen Regenfälle von 2022 deutlich erhöht. Ohne den Klimawandel hätte es dieses konkrete Ereignis so nicht gegeben. Die Unternehmen müssten daher haften, auch wenn die jeweiligen Geschäftssitze und die zerstörten Felder der Kläger in Pakistan tausende Kilometer voneinander entfernt seien.

Insgesamt eine Million Euro Schadensersatz gefordert

Insgesamt fordern die 39 Kläger über eine Million Euro Schadensersatz. Bei den Anträgen gehe es um sehr unterschiedliche Summen, teilweise um sechsstellige Beträge. Weitere Einzelheiten der 220-seitigen Klageschrift wollte Anwältin Verheyen zunächst nicht verraten.

Denn die Rechtsfragen, die sich stellen, seien neu – und dies solle das Landgericht Heidelberg beurteilen. Bis es in der Sache weitergeht, kann es aber sicherlich einige Zeit dauern. 

Zitiervorschlag

Erste Klimaschadensersatzklage in Deutschland: . In: Legal Tribune Online, 20.01.2026 , https://www.lto.de/persistent/a_id/59106 (abgerufen am: 18.02.2026 )

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