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Neue Empfehlung der KEF-Kommission zum Rundfunkbeitrag: ARD und ZDF mit Ver­fas­sungs­be­schwerde plötz­lich chan­cenlos

von Dr. Christian Rath

23.02.2026

Das Bild zeigt Unterlagen von ARD und ZDF zum Beitragsservice. Wichtig im Kontext der KEF-Empfehlung.

Die neuen KEF-Empfehlungen torpedieren die Verfassungsbeschwerden der öffentlich-rechtlichen Sender gegen die unterbliebene Beitragserhöhung Foto: Jan - stock.adobe.com

Weil die Länder die Beitragserhöhung verweigerten, zogen ARD und ZDF nach Karlsruhe. Doch nach neuer KEF-Empfehlung soll der Rundfunkbeitrag später und geringer steigen. Mangels Zahlungsverzug sind die Beschwerden der Sender damit hinfällig.

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Eigentlich wollte das Bundesverfassungsgericht im Jahr 2025 entscheiden, ob ARD und ZDF eine Erhöhung des Rundfunkbeitrags zusteht oder ob die Bundesländer diese Erhöhung verweigern durften. Eine Entscheidung (Az.: 1 BvR 2524/24 u.a.) stand jedenfalls auf der Liste der für 2025 geplanten Urteile und Beschlüsse.

Dann ging das Jahr ins Land und niemand machte sich Sorgen, denn es ist üblich, dass das BVerfG nur etwa die Hälfte der Fälle erledigt, die es sich vorgenommen hat. Möglicherweise hat das Gericht diesmal aber auch einen Tipp bekommen, dass sich die Arbeit gar nicht lohnt, weil sich das Verfahren auf andere unerwartete Weise erledigt.

An diesem Freitag hat jedenfalls die Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF) eine neue Empfehlung für die Höhe des Rundfunkbeitrags veröffentlicht, die dem bisherigen verfassungsrechtlichen Streit die Grundlage entzieht.

Der Rundfunkbeitrag soll später und nicht so stark erhöht werden wie bisher empfohlen. Statt einer Erhöhung zum Jahresbeginn 2025 auf 18,94 Euro im Monat hält die Kommission nun eine Erhöhung von 18,64 Euro im Monat ab Januar 2027 für notwendig. Das sind 30 Cent weniger als geplant, zwei Jahre später als bisher empfohlen.

Funktionsgerechte Finanzierung

Die öffentlich-rechtlichen Sender haben Anspruch auf funktionsgerechte Finanzierung, weil sie (nach Ansicht des Bundesverfassungsgerichts) für die Demokratie unverzichtbar sind. Die Richter:innen haben auch ein staatsfernes Verfahren vorgegeben, wie der funktionsgerechte Rundfunkbeitrag festgesetzt werden muss. 

Im ersten Schritt melden die Sender dabei ihren Bedarf an. Im zweiten Schritt wird dieser Bedarf durch eine unabhängige Expertenkommission streng geprüft (die Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten, KEF). Die KEF-Empfehlung müssen die Bundesländer dann umsetzen. Kritik an der Struktur der Sender oder am Inhalt der Programme darf bei der Beitragsfestsetzung keine Rolle spielen. Die Länder können nur aus sozialpolitischen Gründen von der KEF-Empfehlung abweichen, wenn sie glauben, die Beitragserhöhung überlaste die Bürger:innen. 

Die verweigerte Erhöhung

Seit 2021 beträgt der Rundfunkbeitrag 18,36 Euro/Monat. Normalerweise wird der Rundfunkbeitrag alle vier Jahre erhöht. Die KEF empfahl im Februar 2024 eine Erhöhung des Rundfunkbeitrags für die Jahre 2025 bis 2028 auf 18,94 Euro.

Die Bundesländer lehnten die Erhöhung jedoch aus grundsätzlichen Erwägungen ab. Sie finden, die Sender sollen mehr sparen. Deshalb verzichteten die Länder auf die Erhöhung. Und entgegen der ursprünglichen KEF-Empfehlung beträgt der Rundfunkbeitrag heute immer noch 18,36 Euro.

Gegen die Untätigkeit der Länder haben ARD und ZDF im November 2024 Verfassungsbeschwerde eingelegt. Zunächst sah es nach einem sicheren Sieg der Sender aus, da die Länder ja keine zulässigen Gründe für ihre Weigerung angaben. Ob die Sender genug sparen, hat bereits die KEF geprüft. An deren staatsferne Feststellungen sind die Länder gebunden. 

Auch bei der letzten Erhöhung des Rundfunkbeitrags musste das Bundesverfassungsgericht nachhelfen. Weil Sachsen-Anhalt die Ratifizierung des entsprechenden Beitragsänderungs-Staatsvertrags verweigerte, kam die Beitragserhöhung per Staatsvertrag nicht zustande und das Bundesverfassungsgericht beschloss sie im Wege der Vollstreckungsanordnung selbst. 

So stellten sich ARD und ZDF dies auch diesmal vor. 

Mit einer Änderung der Empfehlung rechnete wohl kaum jemand. Die KEF überprüft zwar turnusgemäß zwei Jahre nach einer Empfehlung in einem Zwischenbericht, ob ihre Annahmen eingetroffen sind. Dass sie in einem Zwischenbericht ihre Empfehlungen zur Höhe des Rundfunkbeitrags absenkt, das hat es wohl noch nie gegeben. 

Die überraschende neue KEF-Empfehlung

Doch nach der neuen KEF-Empfehlung sieht alles wieder anders aus. Entscheidend ist dabei nicht, dass die KEF eine geringere Erhöhung vorschlägt als vor zwei Jahren, sondern dass die Erhöhung erst für das Jahr 2027 (statt 2025) vorgeschlagen wird. 

Damit entspricht der nicht erhöhte Rundfunkbeitrag von 18,36 Euro/Monat plötzlich wieder den KEF-Empfehlungen. Und weil die Länder den Rundfunkbeitrag nun erst zum Januar 2027 erhöhen müssen, haben sie bisher auch nichts versäumt. 

Die Verfassungsbeschwerde von ARD und ZDF, dass die Untätigkeit der Länder "gegenwärtig" ihre Rundfunkfreiheit verletzte, hat nun wohl keine Grundlage mehr. Wenn die Sender sie nicht zurückziehen, werden sie beim Bundesverfassungsgericht wohl verlieren. 

Mehr Einnahmen, geringerer Beitrag

Wie aber kommt die KEF zu ihrer neuen Empfehlung? 

Die Kommission geht davon aus, dass die Einnahmen der Sender steigen, vor allem weil es mehr beitragspflichtige Haushalte gibt. Laut KEF ermöglicht schon eine Zunahme der beitragspflichtigen Wohnungen um ein Prozent eine Verringerung der Beitragshöhe um 20 Cent. Je mehr Leute Beitrag zahlen, desto niedriger ist bei gleichem Finanzbedarf die Höhe des Beitrags. 

Dagegen blieb der Finanzbedarf der Sender gegenüber der Empfehlung von Februar 2024 unverändert. Auch der neue Reform-Staatsvertrag, mit dem die Länder dem öffentlichen Rundfunk einen Sparkurs verordneten, hat laut KEF noch keine Wirkung entfaltet, weil er erst zum 1. Dezember 2025 in Kraft trat. Die KEF rechnet damit, dass es auf diesem Wege erst ab 2029 zu Einsparungen kommen wird.

Die Länder müssen dennoch handeln

Die Länder müssen nun zwar keinen unmittelbar bevorstehenden Rüffel aus Karlsruhe befürchten. Untätig bleiben können sie aber nicht. Sie haben nur etwas Zeit gewonnen, doch noch ihre Pflicht zu erfüllen und den Rundfunkbeitrag entsprechend der (neuen) KEF-Empfehlungen zu erhöhen. 

Der Vorsitzende der Rundfunkkommission der Länder, der rheinland-pfälzische Ministerpräsident Alexander Schweitzer (SPD), zeigte sich "sehr dankbar für die gute Botschaft" einer geringeren Beitragssteigerung. Er wollte sich aber nicht direkt zur Frage äußern, ob man nun die neue Empfehlung der KEF umsetzen werde. 

Klar sei, so Schweitzer, dass man hier nicht ohne das Bundesverfassungsgericht handeln könne. Das ist allerdings ein seltsames Verfassungsverständnis. Die Länder brauchen kein grünes Licht aus Karlsruhe, um ihre verfassungsrechtliche Pflicht zu erfüllen. Oder anders gesagt: Wenn die Länder wieder untätig bleiben, können ARD und ZDF ihre Verfassungsbeschwerden mit geringen Änderungen Anfang 2027 erneut einbringen.

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Neue Empfehlung der KEF-Kommission zum Rundfunkbeitrag: . In: Legal Tribune Online, 23.02.2026 , https://www.lto.de/persistent/a_id/59376 (abgerufen am: 19.04.2026 )

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