Druckversion
Freitag, 5.12.2025, 12:46 Uhr


Legal Tribune Online
Schriftgröße: abc | abc | abc
https://www.lto.de//recht/hintergruende/h/nachfolge-bverfg-britz-lars-brocker-wird-es-nicht-paeritaet-verfassungsgericht
Fenster schließen
Artikel drucken
51355

Nachfolge für Verfassungsrichterin Britz: Lars Bro­cker wird es nicht

von Dr. Christian Rath

20.03.2023

Der nun zurückgezogene Vorschlag: Kandidat Lars Brocker

Die Nachfolge von BVR Gabriele Britz bleibt weiterhin ungeklärt: Lars Brocker wird es doch nicht, wie nun feststeht. Foto: picture alliance/dpa | Boris Roessler

Die SPD gibt auf: Angesichts der Blockade der CDU/CSU zieht die SPD den rheinland-pfälzer Richter Lars Brocker als Vorschlag zurück. Nun könnte auch die Parität am BVerfG gewahrt werden. Christian Rath kennt die aktuellen Entwicklungen.

Anzeige

Die Amtszeit von Verfassungsrichterin Gabriele Britz endete bereits am 1. Februar 2023. Für ihre Nachfolge ist der Bundesrat zuständig, das Vorschlagsrecht hat die SPD. Doch statt rechtzeitig eine Nachfolger:in zu wählen, sind schon drei Bundesratssitzungen ohne Neuwahl vergangen. Britz ist also weiterhin im Amt. Der Erste Senat, an dem Britz tätig ist, beginnt aber keine neuen Verfahren mehr und wartet auf die Nachfolger:in. Intern wird er deshalb als "Schwebesenat" bezeichnet.

Inzwischen ist die Sache aber einen entscheidenden Schritt vorangekommen: Die SPD hat ihren personellen Vorschlag Lars Brocker zurückgenommen. Brocker ist Präsident des Oberverwaltungsgerichts Koblenz und des Verfassungsgerichtshofs von Rheinland-Pfalz. Die CDU/CSU-mitregierten Länder hatten ihm jedoch die Zustimmung verweigert. Denn eine politische Vereinbarung von 2018, die von CDU/CSU, SPD, Grünen und FDP geschlossen wurde, sieht vor, dass auf diese Stelle nur Richter:innen eines Bundesgerichts gewählt werden können.

Die neue Lage zeigte sich vorige Woche bei einem Video-Call, an dem vier Personen teilnahmen: Der hessische Justizminister Roman Poßeck (CDU), der Bundestagsabgeordnete und Fraktions-Justiziar Ansgar Heveling (CDU), der Bevollmächtigte Bremens beim Bund Olaf Joachim (SPD) und der stellvertretende Bundestagsfraktions-Vorsitzende Dirk Wiese (SPD). Hessen und Bremen koordinieren im Bundesrat die CDU/CSU- bzw SPD-regierten Länder. Heveling und Wiese gelten im Bundestag als die Verfassungsrichter-Macher ihrer jeweiligen Fraktion.

Bei diesem Video-Treffen bekräftigte die CDU/CSU-Seite, dass sie an ihrem Veto festhalte, und betonte, dass dies nichts mit der Person Brockers zu tun habe. Darauf zog die SPD-Seite den Vorschlag zurück und kündigte an, dass sie nun vereinbarungsgemäß einen Bundesrichter oder eine Bundesrichterin vorschlagen werde. Angestrebt werde die Wahl auf der nächsten Bundesratssitzung am 31. März. Das Video-Gespräch soll nicht lange gedauert haben.

Zunächst gingen anderslautende Gerüchte um

Zwischenzeitlich gab es allerdings auch ganz andere Gerüchte. Danach habe sich die CDU/CSU für die Wahl Brockers offen gezeigt, wenn zugleich eine neue politische Vereinbarung für die Wahl der Verfassungsrichter:innen ab 2026 abgeschlossen wird, die den Interessen der Union entspricht. Für die Plausibilität dieses Gerüchts sprach nicht nur, dass der eher konservative Brocker als Nachfolger der grün-nahen Britz der Union eigentlich gut gefallen haben müsste. Auch dass sich die Bundestagsabgeordneten Wiese und Heveling in die Verhandlungen einschalteten, sprach dafür, dass hier über eine große Lösung beraten werden sollte. 

Offensichtlich kam nun aber keine neue Vereinbarung zustande. Vermutlich war es einfach noch zu früh, über Verfassungsrichterwahlen zu reden, die erst nach der nächsten Bundestagswahl 2025 stattfinden. Denn wer weiß, ob zum Beispiel die FDP den Wiedereinzug ins Parlament schafft und ob die Grünen weiterhin deutlich kleiner sind als die SPD.

Laut Vereinbarung von 2018 gilt für die Vorschlagsrechte die Formel 3-3-1-1. Das heißt: in beiden BVerfG-Senaten haben CDU/CSU und SPD je drei Vorschlagsrechte, Grüne und FDP je eines. Solche Absprachen gibt es, weil das Bundesverfassungsgerichtsgesetz für die Wahl der Verfassungsrichter:innen im Bundestag und im Bundesrat jeweils eine Zwei-Drittel-Mehrheit verlangt und so für eine pluralistische Besetzung des BVerfG sorgt. Eine neue politische Vereinbarung wird nun wohl erst nach der Bundestagswahl angegangen. 

Parität droht zu kippen

Die SPD muss sich nun also intern auf eine Bundesrichterin bzw. einen Bundesrichter einigen. In Frage kommen nicht nur Richter:innen des Bundesgerichtshofs, sondern auch von Bundesarbeitsgericht, Bundessozialgericht, Bundesverwaltungsgericht oder Bundesfinanzhof. 

Die Neue Richtervereinigung (NRV) setzte sich in der Vorwoche nachdrücklich dafür ein, dass als Nachfolgerin von Britz wieder eine Frau benannt wird. Sonst gehe die derzeit bestehende Geschlechterparität am BVerfG verloren; dies wäre ein "fatales Signal", so die NRV. Aktuell besteht das Gericht aus je acht Richterinnen und Richtern. Schon Ende Februar hatte der Deutsche Juristinnenbund (DJB) gefordert: "Es muss bei einer paritätischen Besetzung des Bundesverfassungsgerichts bleiben!"

Als mögliche Kandidatinnen werden vor allem zwei Namen genannt: Miriam Meßling und Christiane Schmaltz. Meßling ist seit 2016 Richterin am Bundessozialgericht (BSG) und derzeit Vizepräsidentin. Sie hat gute Chancen, im kommenden Februar dem jetzigen BSG-Präsidenten Rainer Schlegel nachzufolgen.

Wohl deshalb machte sich der NRV ausdrücklich für Christiane Schmaltz stark, die seit 2018 am BGH tätig ist. 2019 war sie von der Bundesregierung als deutsche Richterin am Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg vorgeschlagen worden. Doch die parlamentarische Versammlung des Europarats wählte unter den drei deutschen Vorschlägen dann die Heidelberger Rechtsprofessorin Anja Seibert-Fohr. Schmalz ist auch Landesverfassungsrichterin in Schleswig-Holstein.

SPD verweist auf die anderen Parteien

Doch die SPD, die das Vorschlagsrecht hat, sieht sich nicht in der Pflicht, die Parität am Bundesverfassungsgericht zu bewahren. Sie verweist darauf, dass aktuell fünf der sechs Verfassungsrichter:innen, die sie vorgeschlagen hatte, Frauen sind (Gabriele Britz, Yvonne Ott, Ines Härtel, Doris König und jüngst Rhona Fetzer). Der einzige von der SPD nominierte Mann ist Ulrich Maidowski am Zweiten Senat. Würde die SPD als Nachfolger von Britz also einen Mann präsentieren, wäre ihre Bilanz mit vier zu zwei vorgeschlagenen Frauen immer noch überobligatorisch. 

Auch die Grünen (ein Mann, eine Frau) stehen derzeit nicht besser da. Die CDU/CSU hat mit Sibylle Kessal-Wulf und Christine Langenfeld bei sechs Vorschlagsrechten nur zwei Frauen nominiert. Gleichstellungsschlusslicht ist aber die FDP, die zwei Männer vorgeschlagen hat und in all den Jahrzehnten noch nie eine Frau nominierte.

Falls die SPD nun also tatsächlich einen Mann vorschlägt, dürfte dies zu Forderungen an die CDU/CSU führen, die die nächsten drei Vorschlagsrechte für die Nachfolger:innen von Peter Müller (September 2023), Sybille Kessal-Wulf (Dezember 2023) und Josef Christ (November 2024) innehat.

Die Parität am Bundesverfassungsgericht ist allerdings weder verfassungsrechtlich noch einfachgesetzlich vorgeschrieben. Das Bundesverfassungsgericht hat vor rund zwei Jahren sogar ausdrücklich Zweifel an Paritätsvorgaben für Parlamentswahlen geäußert (Beschluss vom 15. Dezember 2020 2 BvC 46/19). Abgeordnete seien "Vertreter des ganzen Volkes" und nicht nur eines Wahlkreises oder einer Bevölkerungsgruppe. Der Zweite Senat entschied dies in der Besetzung mit fünf Frauen und drei Männern. 

Parität kommt am Bundesverfassungsgericht also nur zustande, wenn sich die Parteien mit ihren Vorschlägen an diesem Ziel orientieren. Wenn nicht alle Parteien dieses Ziel teilen, ist es natürlich um so schwerer zu erreichen.

  • Drucken
  • Senden
  • Zitieren
Zitiervorschlag

Nachfolge für Verfassungsrichterin Britz: . In: Legal Tribune Online, 20.03.2023 , https://www.lto.de/persistent/a_id/51355 (abgerufen am: 05.12.2025 )

Infos zum Zitiervorschlag
  • Mehr zum Thema
    • BVerfG
    • Gerichte
    • Richter
  • Gerichte
    • Bundesverfassungsgericht (BVerfG)
Der Spiegel Redaktionsgebäude in Hamburg 03.12.2025
Pressefreiheit

Bloßer "Anfangsverdacht" kann für identifizierende Berichterstattung ausreichen:

Spiegel siegt vor BVerfG wegen Wire­card-Berich­t­er­stat­tung

Im Streit um Spiegel-Wirecard-Berichte über einen früheren Manager kassiert das BVerfG einen Beschluss des OLG München. Die Richter machen deutlich, dass journalistische Berichterstattung nicht an strafprozessuale Verdachtsgrade gebunden ist.

Artikel lesen
Politiker diskutieren intensiv über den gescheiterten "Pakt für den Rechtsstaat" und die neuen Justizstellen. 03.12.2025
Justiz

Bund und Länder uneins über neue Justiz-Stellen:

Eini­gung über 450-Mil­lionen-"Pakt für den Rechts­staat" geplatzt

Eigentlich sollte auf der Ministerpräsidentenkonferenz der "Pakt für den Rechtsstaat" besiegelt werden. Doch Bund und Länder sind sich plötzlich über Details des 450-Millionen-Euro-Deals für Personal und Digitalisierung in der Justiz uneinig.

Artikel lesen
Richterrobe 02.12.2025
Kopftuch

VG Darmstadt bestätigt Verbot:

Mus­limin wegen Kopf­tuch vom Rich­teramt aus­ge­sch­lossen

Bewerberinnen auf Richterstellen dürfen abgelehnt werden, wenn sie ihr Kopftuch für Gerichtsverhandlungen nicht ablegen wollen, das bestätigt das VG Darmstadt. Der Fall könnte noch weitergehen. Die Rechtsfrage ist höchstrichterlich umstritten.

Artikel lesen
Justiz 02.12.2025
Justiz

Verfassungsblog "Justiz-Projekt":

Wo liegen die Schwach­s­tellen der deut­schen Justiz?

Der Verfassungsblog hat erforscht, wie und wo die Justiz von autoritären Kräften angegriffen werden kann. Zum Schutz komme es vor allem auf das Personal an, so das Ergebnis des "Justiz-Projekts". Sie sind Risiko und zugleich Chance für die Resilienz.

Artikel lesen
Werner Pfeil und Nadja Lüders 27.11.2025
Justiz

Nach Postenbesetzungsposse in NRW:

Oppo­si­tion macht Vor­schläge für eine bes­sere Rich­ter­wahl

Einheitliche Beurteilungsstandards, eine Frist für das Besetzungsverfahren, ein Richter-Vorschlaggremium: Die Opposition in NRW hat nach dem Desaster um die OVG-Besetzung viele Ideen, wie es künftig besser laufen könnte.

Artikel lesen
Das Bundesverfassungsgericht 19.11.2025
Beamtenbesoldung

Berlin hat jahrelang zu schlecht bezahlt:

Ver­fas­sungs­ge­richt macht neue Vor­gaben zur Beam­ten­be­sol­dung

Rüffel für die Hauptstadt: Die dortige Beamtenbesoldung war über Jahre hinweg verfassungswidrig niedrig. Das Besondere an der Entscheidung: Das BVerfG setzt neue Maßstäbe dafür, wie ein Verstoß gegen das Alimentationsprinzip zu prüfen ist.

Artikel lesen
lto karriere logo

LTO Karriere - Deutschlands reichweitenstärkstes Karriere-Portal für Jurist:innen

logo lto karriere
Jetzt registrieren bei LTO Karriere

Finde den Job, den Du verdienst 100% kostenlos registrieren und Vorteile nutzen

  • LTO Job Matching: Finde den Job & Arbeitgeber, der zu Dir passt.
  • Jobs per Mail: Verpasse keine neuen Job-Angebote mehr.
  • One-Klick Bewerbung: Dein Klick zum neuen Job, einfach und schnell.
Das Passwort muss mindestens 8 Zeichen lang sein und mindestens einen Großbuchstaben, einen Kleinbuchstaben, eine Zahl und ein Sonderzeichen enthalten (z.B. #?!@$%^&*-).
Pflichtfeld *

Nur noch ein Klick!

Wir haben Dir eine E-Mail gesendet. Bitte klicke auf den Bestätigungslink in dieser E-Mail, um Deine Anmeldung abzuschließen.

Weitere Infos & Updates einfach und kostenlos direkt ins Postfach.

LTO Karriere Newsletter

Das monatliche Update mit aktuellen Stellenangeboten & Karriere-Tipps.

LTO Daily

Jeden Abend um 18 Uhr die wichtigsten News vom Tag.

LTO Presseschau

Jeden Morgen um 7:30 Uhr die aktuelle Berichterstattung über Recht und Justiz.

Pflichtfeld *

Fertig!

Um die kostenlosen Nachrichten zu beziehen, wechsle bitte nochmal in Dein Postfach und bestätige Deine Anmeldung mit dem Bestätigungslink.

Du willst Dein Bewerberprofil direkt anlegen?

Los geht´s!
ads lto paragraph
lto karriere logo
ads career people

Wir haben die Top-Jobs für Jurist:innen

Jetzt registrieren
logo lto karriere
TopJOBS
Logo von Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung
Voll­ju­rist*in­nen (w/m/d)

Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung , Ber­lin

Logo von Siemens
Rechts­re­fe­ren­dar (m/w/di­vers) bei Le­gal and Com­p­li­an­ce

Siemens , Braun­schweig

Logo von Siemens
Rechts­re­fe­ren­dar (m/w/di­vers) bei Le­gal and Com­p­li­an­ce

Siemens , Nürn­berg

Logo von Stiftung Deutsche Krebshilfe
Voll­ju­ris­ten (m/w/d) (Voll­zeit)

Stiftung Deutsche Krebshilfe , Bonn

Logo von Taylor Wessing
(Se­nior) As­so­cia­te Pa­t­ents & Tech­no­lo­gy (w/m/d)

Taylor Wessing , Mün­chen

Logo von Siemens
Rechts­re­fe­ren­dar (m/w/di­vers) bei Le­gal and Com­p­li­an­ce

Siemens , Ber­lin

Logo von Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung
Voll­ju­rist*in­nen (w/m/d)

Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung , Bonn

Logo von ADVANT Beiten
Wis­sen­schaft­li­che Mit­ar­beit (w/m/d) – Cor­po­ra­te/M&A

ADVANT Beiten , Frank­furt am Main

Mehr Stellenanzeigen
logo lto events
Aktuelle Rechtsprechung und Angriffspunkte zum Verkehrsordnungswidrigkeitenrecht

12.12.2025

Aktuelle Rechtsprechung des BGH zum Familienrecht

12.12.2025

Logo von Hagen Law School in der iuria GmbH
Fortbildung Erbrecht im Selbststudium/ online

12.12.2025

Digitale Kamingespräche: Aus der Höhenluft der Ivy League zurück nach Good Old Europe?

17.12.2025

Aktuelles Arbeitsrecht und Betriebsverfassungsrecht

16.12.2025

Mehr Events
Copyright © Wolters Kluwer Deutschland GmbH