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Erste Musterfeststellungsklage gegen Volkswagen: "Eine-für-Alle-Klage" oder Fest­stel­lung ins Nichts?

von Hasso Suliak

01.11.2018

Aktenstapel mit Verbraucherklagen

© pinkomelet - stock.adobe.com

Der Verbraucherverband vzbv hat die erste Musterfeststellungsklage eingereicht, gerichtet gegen VW. Juristen und die Opposition kritisieren das Instrument als ineffizient, ein Rechtsdienstleister setzt gegen Audi auf eine Art Sammelklage.

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Die Musterfeststellungsklage (MFK), von Bundesjustizministerin Katarina Barley liebevoll "Eine-für-Alle-Klage" genannt, ist seit dem 1.November möglich. Und gleich am ersten Geltungstag reichte der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) eine Klage gegen den Volkswagen (VW)-Konzern ein. Unterstützt wird der Verbraucherverband dabei durch technisches, aber auch rechtliches Know-How vom ADAC.

Ziel der beim Oberlandesgericht (OLG) Braunschweig eingereichten Klage ist die Feststellung, dass VW bei der Abgasreinigung unlauter gehandelt hat und auf Schadensersatz haftet. Käme es zu keinem Vergleich, müssten die Geschädigten im Anschluss noch individuell auf Leistung klagen. Laut dem Vorstand des Verbraucherzentrale Bundesverband haben sich fast 40.000 Verbraucher für die Klage interessiert. Auch wenn sich am Ende nicht alle wirklich anschlössen, sei die Zahl doch "erfreulich groß", so Klaus Müller gegenüber der Deutschen Presse-Agentur (dpa).

Die Klage für den vzbv wird die Kanzlei R|U|S|S Litigation führen, ein Zusammenschluss der Gesellschafter der Kanzleien Dr. Stoll & Sauer und Rogert & Ulbrich. "Verbraucher können sich einer Musterfeststellungsklage kostenlos anschließen, sie wirkt verjährungshemmend und ihnen droht kein Prozesskostenrisiko“, so die Anwälte. Mit einem Urteil zugunsten der Betroffenen steige zudem der Druck auf den Volkswagen-Konzern, Betroffenen endlich finanziell entgegenzukommen. Die Anwälte rechnen damit, dass sich mehrere Zehntausend Dieselfahrer ab Mitte November in das offizielle Register eintragen, das nach Einreichung der Klage beim Bundesamt für Justiz eingerichtet wird.

Hemmung der Verjährung

Mit der MFK sollen Verbraucher künftig Schadensersatzansprüche gegen Konzerne leichter durchsetzen können. In Musterprozessen sollen strittige Fragen generell geklärt werden. Danach müssten Verbraucher ihre konkreten Ansprüche allerdings in einem Folgeprozess geltend machen. Den Musterprozess dürfen nur qualifizierte Verbraucherschutzverbände führen. Das heißt: Sie müssen nach dem Gesetz mindestens 350 Personen oder zehn Unterverbände als Mitglieder haben, dürfen es nicht auf Gewinn durch die Klagen anlegen und nicht mehr als fünf Prozent ihrer Einkünfte von Unternehmen beziehen.

In dem Musterfeststellungsverfahren werden dann zentrale Streitfragen wie etwa Anspruchsvoraussetzungen mit Bedeutung für eine Vielzahl von Verbrauchern entschieden. Die MFK ist nur zulässig, wenn die Betroffenheit von mindestens zehn Verbrauchern glaubhaft gemacht wird und mindestens 50 Verbraucher ihre Ansprüche binnen zwei Monaten nach öffentlicher Bekanntmachung der MFK zum Klageregister anmelden. Die wirksame Anmeldung hemmt die Verjährung der Ansprüche ab Erhebung der MFK. 

Der vzbv hat für seine Klage zehn Fälle von Betroffenen aufgearbeitet. Hält das OLG Braunschweig die Klage für zulässig, können sich weitere Betroffene kostenlos beim Bundesamt für Justiz in ein Klageregister eintragen. Die Anmeldung kann ohne Einschaltung eines Rechtsanwalts erfolgen. Wenn die Verhandlung begonnen hat, kann man nicht mehr einsteigen.

Ministerin Barley optimistisch

Bei dem Verfahren will der vzbv gerichtlich feststellen lassen, dass VW durch den Einsatz der Manipulationssoftware Verbraucher "vorsätzlich sittenwidrig geschädigt und betrogen hat". Die betroffenen Fahrzeuge hätten nach Einschätzung des Verbandes nicht in den Verkehr gebracht werden dürfen. Der Konzern schulde den Käufern daher grundsätzlich Schadensersatz, so der vzbv. Umfasst sind Fahrzeuge der Marken Volkswagen, Audi, Skoda und Seat mit Dieselmotoren des Typs EA189. Das MFK-Verfahren kann durch Vergleich oder Urteil beendet werden. Dieses würde auf Feststellung von Tatsachen oder Rechtsverhältnissen lauten.

Justizministerin Barley rechnet für den Fall, dass ein Feststellungsurteil zu Gunsten des Verbraucherverbandes ausfällt, offenbar mit der Einsicht des beklagten Unternehmens: "Wenn im Musterfeststellungsverfahren bereits geklärt wurde, dass die tatsächlichen oder rechtlichen Voraussetzungen für das Bestehen des Anspruchs vorliegen, wird sich das beklagte Unternehmen sehr gut überlegen, ob es sich überhaupt noch von jedem einzelnen Geschädigten verklagen lässt oder ob es nunmehr schnell, einfach und fair entschädigt", sagte die Ministerin dem Handelsblatt.

Kritisiert wird die MFK nicht nur von der Opposition im Bundestag, sondern auch vom Deutschen Juristentag (DJT). Die Juristen lehnten kürzlich in Leipzig die MFK als unzureichend ab. Das Instrument entlaste die Gerichte nicht und bilde Streuschäden – also geringe Schäden bei einer Vielzahl von Betroffenen – nicht hinreichend ab. Wie etwa die Grünen im Bundestag votierte der DJT für kollektive Leistungsklagen statt bloßer Feststellungsklagen, aus denen noch keine Leistungspflicht der Unternehmen resultiert.  Außerdem sprachen sich die Juristen für eine Gruppenklage, oft auch als Sammelklage bezeichnet, aus. Anders als bei der MFK könnten sich dann Geschädigte – Verbraucher ebenso wie Unternehmen – selbstständig zusammenschließen, um mit der Unterstützung eines eigenständig gewählten juristischen Beistands zu klagen.

In eine ähnliche Richtung gehen auch Pläne der EU: Ein Richtlinienentwurf geht über die in Deutschland eingeführte Musterfeststellungsklage weit hinaus. Er sieht vor, dass im Stil einer echten Sammelklage qualifizierte Verbände in bestimmten Fällen auch unmittelbar Schadenersatzansprüche einklagen können.

vzbv-Anwalt rechnet nicht mit Vergleich

Der vzbv zeigt sich unterdessen im Hinblick auf die Erfolgsaussichten der ersten MFK optimistisch. Ziel sei es, dass Autokäufer entweder das Auto zurückgeben können und dafür den Kaufpreis erstattet bekommen, oder wenn sie es behalten wollen, den Wertverlust kompensiert, oder wenn sie das Auto bereits verkauft haben, eine entsprechende Entschädigung bekommen", so Vorstand Müller.

Mit einem Vergleich in dem Verfahren rechnet der den vzbv betreuende Rechtsanwalt Dr. Ralf Stoll allerdings nicht: "Daran glaube ich nicht", so Stoll gegenüber LTO. Wenn er Recht behält, müssten betroffene Autofahrer unter Umständen erhebliche Zeit auf einen möglichen Schadensersatz warten. Volkswagen jedenfalls ist offenbar nicht bereit, klein bei zu geben und sieht für die Klage wenig Erfolgsaussichten.

Die Fahrzeuge seien trotz "Umschaltlogik" - also der im Dieselskandal aufgeflogenen Abschalteinrichtung der Abgasreinigung - genehmigt, technisch sicher und fahrbereit, argumentiert das Unternehmen. Laut dpa gehen beide Seiten von einer ersten mündlichen Verhandlung im Jahr 2019 und einer Entscheidung 2020 aus. Danach rechnet VW mit dem Gang zum Bundesgerichtshof, wo ebenfalls zwei Jahre anfallen dürften. Erst dann könnte, einen Erfolg der MFK vorausgesetzt, in weiteren Verfahren über die jeweilige Höhe des Schadenersatzes entschieden werden.

Wie hoch dieser sein könnte, ist offen. Stoll hält im Gespräch mit LTO bis zu 20 Prozent des Kaufpreises für angemessen. Laut Angaben von Volkswagen sind 26.600 Verfahren von Diesel-Besitzern gegen Händler oder Hersteller anhängig. Rund 7400 Urteile gab es schon. Während Kläger-Anwälte dem Konzern vorwerfen, spätestens auf der Ebene der Oberlandesgerichte den Vergleich zu suchen, um höchstrichterliche Präzedenzfälle zu vermeiden, betont VW, die Zahl der Vergleiche sei relativ gering. Die genaue Zahl will der Autobauer aber nicht nennen.

Laut ADAC bot VW bei Einzelklagen mit Erfolgsaussicht Klägern Geld für ein Stillschweige-Abkommen an. Auch Anwalt Stoll, der bereits zahlreche Diesel-Käufer in Verfahren gegenüber VW vertreten hat, wollte sich nicht zur Anzahl erfolgter Vergleiche äußern. Aber er verriet: "Ich musste bisher kaum OLG-Termine wahrnehmen."

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myRight kündigt Klageserie an

Gerichtliche Aktivitäten gegen Volkswagen kündigte unterdessen auch der Rechtsdienstleister myRight an. Dieser sammelt und bündelt die Ansprüche von Verbrauchern und vertritt diese gegenüber großen Unternehmen und anderen Organisationen. Da es im deutschen Recht keine Sammelklage gibt, hat sich myRight potenzielle Schadensersatzansprüche von VW-Dieselfahrern abtreten lassen.

Am Mittwoch hat der Rechtsdienstleister eine Klage beim Landgericht Ingolstadt gegen Audi eingereicht. Laut Presseerklärung sind die darin geltend gemachten Ansprüche auf die Erstattung des Kaufpreises plus Zinsen gerichtet. Insgesamt handele es sich um einen Streitwert von über 77 Millionen Euro. Damit wolle man "Zug um Zug gegen die Rückgabe der mit Schummelsoftware ausgestatteten Dieselfahrzeuge der Marke Audi vorgehen", heißt es in der Erklärung. Der Rechtsdienstleister  bezeichnete die Klage als "ersten Schritt einer Klageserie". In den kommenden Wochen würden weitere Ansprüche der vom VW-Konzern Geschädigten an weiteren Gerichten geltend gemacht.

myRight-Gründer Jan-Eike Andresen kritisierte in diesem Zusammenhang auch die neue MFK: "Unterm Strich bringt diese Verbraucher nicht ins Ziel, denn die Verbraucherzentralen können mit der MFK keinen Zahlungstitel erstreiten." Die Verbraucher müssten auch nach einer erfolgreichen MFK bereit sein, in einem Folgeprozess Prozesskostenrisiken von mehreren Tausend Euro einzugehen.

Mit Material von dpa

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Erste Musterfeststellungsklage gegen Volkswagen: . In: Legal Tribune Online, 01.11.2018 , https://www.lto.de/persistent/a_id/31827 (abgerufen am: 15.07.2026 )

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