Musterfeststellungsgesetz gescheitert: Rück­schlag für den kol­lek­tiven Rechts­schutz

von Robert Peres

07.06.2017

Die Einführung von Musterfeststellungsklagen für geschädigte Verbrauchergruppen in dieser Legislaturperiode ist gescheitert. Heiko Maas' Entwurf hatte seine Schwächen, aber er wäre ein Schritt in die richtige Richtung gewesen, meint Robert Peres.

Heiko Maas, Bundesminister der Justiz und für Verbraucherschutz, hatte 2016 gefordert, dass "Verbraucherrechte nicht nur auf dem Papier stehen, sondern auch Wirklichkeit werden" sollten.

Zu einer Stärkung der Verbraucherrechte sollte die Einführung einer Musterfeststellungsklage führen, die großen Gruppen von geschädigten Verbrauchern, zum Beispiel VW-Kunden beim Dieselskandal, erlauben sollte, gemeinsam gegen den Schädiger vorzugehen. Daraus wird nun nichts.

Wie die BILD-Zeitung am Dienstag unter Berufung auf Rechtspolitiker beider Regierungsparteien meldete, ist das seit langem kriselnde Gesetzgebungsverfahren für die laufende Legislaturperiode endgültig vom Tisch. Das sollte niemanden überraschen, der die Entwicklung des Vorhabens seit der Einbringung des Referenten-Entwurfs im Dezember 2016 verfolgt hat.

Gegenwind von allen Seiten

Kaum veröffentlicht, gab es für die Musterfeststellungsklage von allen Seiten heftigen Gegenwind. Die Wirtschafts- und Bankenverbände meldeten sofort ihre großen Bedenken an und appellierten an Finanzminister Wolfgang Schäuble. Dieser wiederum ließ Maas Anfang Januar laut Süddeutscher Zeitung schriftlich wissen, dass ein Musterklagerecht eine "erhebliche Unsicherheit" für "Versicherer und Banken" bedeuten könne. Man solle nachbessern, und beispielsweise die Eingangshürde bei etwa 100 Betroffenen ansetzen.

Auch die Bundesministerien für Verkehr und Landwirtschaft stellten sich Maas entgegen. Schließlich habe man ein Recht auf Sammelklagen nicht im Koalitionsvertrag vereinbart, und überhaupt schieße der Entwurf "übers Ziel hinaus". Was Befürwortern als Argument für das Gesetz erschien, bereitete Verkehrsminister Dobrindt Sorgen: Dass VW-Geschädigte mit dem neuen Instrument Massenklagen gegen den Autokonzern erheben könnten.

Die Unionblockade, die sich übrigens auch ins Kanzleramt erstreckt, hält bis heute an, und hat zur einstweiligen Beerdigung des Vorhabens geführt. Dabei gibt es in der CDU/CSU-Fraktion durchaus Stimmen, die eine kollektive Rechtsdurchsetzung im Verbraucherrecht befürworten. Diese Rechtspolitiker möchten aber das Klagerecht auf Seiten der Verbraucher sehen, und nicht bei Verbänden, wie im Referenten-Entwurf vorgesehen. Da bekommen sie Unterstützung vom Deutschen Anwaltsverein (DAV), der in einer Pressemitteilung verlauten ließ: "Der DAV befürwortet in das bisherige Zivilverfahrensrecht eingebettete Regelungen, die sich am Konzept des KapMuG ausrichten, dessen Schwachstellen beseitigen und damit einen effektiven kollektiven Rechtsschutz schaffen".

Ideal wären echte Sammelklagen

Übersetzt heißt das: die Anwaltschaft möchte Klagen nicht irgendwelchen Verbänden überlassen, sondern diese lieber selbst durchführen. Und auch in der Wissenschaft gibt es Stimmen, die eine sinngemäße Übertragung des im Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz (KapMuG) bereits vorgesehenen Anlegerklagerechts auf Verbraucher anregen.

Das Prinzip von Musterklagen ist zwar besser, als viele Geschädigte auf Einzelklagen zu verweisen, die aufwendig und teuer sind. Musterklagen bringen den Klägern aber noch keinen durchsetzbaren Titel, sondern eröffnen nur die Möglichkeit auf Grundlage eines verbindlich festgestellten Tatbestandes eine eigene Klage ohne Hemmnis durch Verjährung anzustrengen. Effektiver kollektiver Rechtsschutz funktioniert aber nur, wenn gleichgelagerte Fälle auch gebündelt vom Gericht behandelt werden können und durch Urteil oder Vergleich rechtssicher kollektiv beendet werden. Eine Kopie des KapMuG für Verbraucher wäre also kein wirklich sinnvoller Schritt nach vorne.

Besser wäre es, echte Sammelklagen einzuführen, die im Wege des "Private Enforcement" zu einer gerichtlichen Waffengleichheit führen würden. Wobei sich die Auswüchse des amerikanischen Systems der Class Actions in Deutschland sicher vermeiden ließen.

Parteienstreit zulasten der Verbraucher

Die rechtspolitische Sprecherin der Unions-Fraktion Elisabeth Winkelmeier-Becker (CDU) sagte laut dem Zeitungsbericht, der Gesetzesentwurf sei ein "unausgereifter Schnellschuss und voller rechtstechnischer Mängel" gewesen. Da kann man sich eigentlich fragen, ob solche Mängel nicht auch im einem gemeinsamen Ausschuss zu beheben gewesen wären. Die SPD sieht die Schuld gänzlich bei der Union, die das als "einen Schlag ins Gesicht des Verbrauchers" verbucht.

Während sich die Parteien streiten, schaut der Verbraucher in die Röhre. Aufgrund der geltenden Verjährungsregeln werden geschädigte VW-Käufer also auch in Zukunft nicht von einem irgendwie gearteten Gesetzes-Kompromiss profitieren können. Hier hat der Gesetzgeber eine große Chance vertan, einen lange fälligen Schritt zu mehr Waffengleichheit zwischen Verbrauchern und Großkonzernen zu tun. Maas' Entwurf wäre dafür zwar nicht der optimale Weg gewesen. Aber immerhin ein Anfang.

Der Autor Robert Peres ist Rechtsanwalt in Wiesbaden sowie Vorstandsvorsitzender der Initiative Minderheitsaktionäre.

Zitiervorschlag

Robert Peres, Musterfeststellungsgesetz gescheitert: Rückschlag für den kollektiven Rechtsschutz . In: Legal Tribune Online, 07.06.2017 , https://www.lto.de/persistent/a_id/23129/ (abgerufen am: 18.04.2024 )

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