Bund-Länder-Streit um Mittel für die Justiz eskaliert: "Marco Busch­manns Vor­gehen ist eine Frech­heit"

von Hasso Suliak

05.12.2022

Eine erste Einigung mit dem Kanzleramtschef ist gescheitert. Kommt am Freitag auf der MPK Olaf Scholz den Länderchefs im Streit mit dem BMJ um angemessene Bundesmittel für die personelle und digitale Ausstattung der Justiz entgegen?

Ob er sich jemals an eine derart schlechte Stimmung zwischen Bundesjustizministerium (BMJ) und den Ländern erinnern könne, wurde Bayerns Justizminister Georg Eisenreich (CSU) am 10. November nach der Herbstkonferenz der Landesjustizministerinnen und Minister (JuMiKo) - an der auch Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) als Gast teilgenommen hatte - von einer Journalistin gefragt. Eisenreichs Antwort: Mit den drei vorangegangenen Bundesministern bzw. Bundesministerinnen sei die Stimmung besser gewesen - und zwar "erheblich".

Wenige Wochen nach dieser Herbst-JuMiKo scheint die Stimmung zwischen Bund und Ländern dem absoluten Tiefpunkt entgegenzusteuern. Denn wenn sich am 8. Dezember die Ministerpräsidentinnen und -präsidenten der Bundesländer mit Bundeskanzler Olaf Scholz treffen, wird es auch um den Pakt für den Rechtsstaat und den Digitalpakt für die Justiz gehen. Projekte, über deren Finanzierung BMJ und Länder seit Monaten heftig miteinander streiten.

Allein, dass dieses Thema auf der Tagesordnung einer Ministerpräsidentenkonferenz (MPK) mit dem Bundeskanzler steht, ist Ausdruck der Eskalation. "Dass wir diesen Weg beschreiten müssen, ist ernüchternd, weil das BMJ nicht bereit ist, für die Interessen von Justiz und Rechtspflege einzustehen", erläuterte Hamburgs Justizsenatorin Anna Gallina.

Digitalpakt: Länder pochen auf 350 Millionen Euro jährlich

Jedoch: Ob es auf der MPK kommenden Freitag eine Verständigung mit dem Bund geben wird, ist zweifelhaft. Zu weit auseinander liegen die Vorstellungen: Die Länder erwarten vom Bund wesentlich mehr Geld als die Summe, die Marco Buschmann für seinen "Pakt für den digitalen Rechtsstaat" aus dem Bundeshaushalt loseisen will. Buschmann zufolge stellt der Bund im Haushaltsjahr 2023 im Einzelplan des Bundesministeriums der Justiz Mittel im Umfang von 50 Mio. Euro für die Digitalisierung der Justiz bereit, verbunden mit Verpflichtungsermächtigungen in jeweils derselben Höhe für die Haushaltsjahre 2024 bis 2026. 

Den Ländern reicht das hinten und vorne nicht: Sie verlangen, wie im Koalitionsvertrag vereinbart, nicht nur Mittel für Digitalisierungsprojekte, sondern auch für die Verstetigung des Pakts für den Rechtsstaat. Damit ist vor allem Geld für Personal in der Justiz gemeint. Schon in der vergangenen Legislaturperiode hatte der Bund die Personalausstattung in Gerichten und Staatsanwaltschaften mit 220 Millionen Euro unterstützt.  

Geht es nach den Ländern, soll das Ursprungsvolumen des Rechtsstaatspakts in Höhe von 220 Millionen Euro fortgeführt und für die Jahre 2023 bis 2027 in drei Tranchen ausgezahlt werden. Hinzukommen müsse ein Digitalpakt mit einem Volumen von jährlich 350 Millionen Euro. So habe es auch der E-Justice-Rat, dem die die Amtschefinnen und Amtschefs der Justizverwaltungen des Bundes und der Länder angehören, empfohlen. Einen entsprechenden Beschluss fassten die Landesjustizministerinnen und -minister auf ihrer Herbst-JuMiKo einstimmig. Die von Marco Buschmann zugesicherte Summe in Höhe von lediglich 50 Millionen Euro jährlich verstehe er daher lediglich als "Anzahlung", hatte Bayerns Minister Eisenreich nach der JuMiKo bekräftigt.

NRW-Justizminister: Keine Einigung mit Kanzleramtschef

Auf der MPK am Freitag wollen die Länder nunmehr den Bundeskanzler überzeugen. In einem Beschlussvorschlag, der LTO vorliegt, heißt es "Der Bundeskanzler und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder sehen den einstimmigen Beschluss der Justizministerinnen und Justizminister der Länder vom 10. November 2022 als gute Grundlage für die weitere Zusammenarbeit auf diesem Gebiet. Sie bitten die zuständigen Ministerinnen und Minister in Bund und Ländern auf dieser Grundlage, zeitnah konkrete Vereinbarungen für die Verstetigung des Pakts für den Rechtsstaat und die Ergänzung um einen Digitalpakt für die Justiz zu erarbeiten."

Den JuMiKO-Beschluss der Länder als "gute Grundlage"? Fragt man bei einigen Justizministerinnen und -ministern der Länder nach, so rechnen diese selbst nicht damit, dass es in diesem Sinne auf der MPK zu einer Verständigung kommt. "Auf der vorgelagerten Besprechung der Chefs der Staatskanzleien mit dem Chef des Bundeskanzleramtes ist eine Einigung nicht zustande gekommen", so der nordrhein-westfälische Justizminister Benjamin Limbach (Bündnis 90/Die Grünen) im Gespräch mit LTO. Er sei daher skeptisch, ob eine Einigung gelingen könne.

Auf den Bundesjustizminister ist Limbach alles andere als gut zu sprechen. Wie sein bayerischer Kollege auf der Abschluss-PK nach der JuMiKo verriet, kritisierte Limbach in der Ministerrunde auch das Wording, das Buschmann bei dem Thema andauernd verwendet: "Digitaler Rechtsstaatspakt". Diese Beschreibung sei eine Mogelpackung, habe Limbach angemerkt. Laut Eisenreich passt auch der Begriff "Etikettenschwindel": Zwar würden Mittel für einige Digitalisierungsprojekte des Bundes zur Verfügung gestellt, jedoch gerade keine Mittel für den Pakt für den Rechtssaat. "Die von Marco Buschmann zugesagten Mittel reichen bei weitem nicht aus, um die Justiz der Länder so angemessen zu stärken, wie es der Koalitionsvertrag auf Bundesebene eigentlich vorsieht“, beklagt Limbach. So sieht es auch die baden-württembergische Justizministerin Marion Güntges (CDU): Der Koalitionsvertrag enthalte insoweit eine "klare Aussage".

Bei Gesetzentwürfen keine Abstimmung mit den Ländern?

Die 16 Justizchefs begründen ihre Forderung nach mehr Geld auch immer wieder damit, dass der Bund Gesetze beschließe, die in den Ländern zu einem massiven Mehraufwand führten. "Wir erwarten eine angemessene Beteiligung des Bundes an Kosten, die durch Bundesgesetze verursacht werden." Für Minister Limbach hat sich diese Entwicklung in jüngster Zeit noch verschärft: Der Bundesjustizminister habe mit seinen jetzt vorgestellten Entwürfen zur Bild-Ton-Aufzeichnung im Strafverfahren sowie zur Videoverhandlung im Zivilprozess Vorhaben auf den Weg gebracht, die den Ländern erhebliche weitere Belastungen abfordern werden.

In einigen Bundesländern haben sie die Auswirkungen bereits geprüft: Nach einer ersten Einschätzung z.B. des bayerischen Justizministeriums lägen die Personal- und Sachkosten ganz erheblich über den Schätzungen der Referentenentwürfe. "Unabhängig von der inhaltlichen Bewertung ist bemerkenswert, dass der Bund mit diesen Gesetzen erhebliche Kosten verursacht, die am Ende im Wesentlichen die Länder tragen müssen," heißt es aus München.

Auch die niedersächsische Justizministerin Dr. Kathrin Wahlmann (SPD) sagt gegenüber LTO: "Insbesondere durch die jüngsten Gesetzentwürfe des Bundes zum Einsatz von Videokonferenztechnik sowie zur digitalen Dokumentation der strafgerichtlichen Hauptverhandlung kommen hohe Personal- und Sachkosten auf die Länder zu; ich erwarte insoweit von Herrn Justizminister Dr. Marco Buschmann, dass er die Länder nicht mit den durch seine Gesetzesvorhaben ausgelösten Mehrkosten im Regen stehen lässt."

Was NRW-Minister Limbach zornig macht, ist der fehlende Austausch zwischen BMJ und den Ländern: "Bedauerlicherweise legt der Bundesjustizminister ausgerechnet bei Vorhaben, die ganz erheblich die Länderzuständigkeiten und -haushalte betreffen, keinen Wert darauf, sich mit diesen vorab abzustimmen. Vom GE Bild-Ton-Aufzeichnung im Strafverfahren z.B.  haben wir aus der Presse erfahren. Zur Stellungnahme bekommen wir nun den Entwurf zum gleichen Zeitpunkt zugeschickt wie die Verbände." Gelinde gesagt sei dieses Vorgehen "eine Frechheit", so Limbach.

BMJ weist Vorwürfe zurück und bietet Unterstützung an

Gegenüber LTO weist das BMJ diese Vorwürfe zurück. In die Vorbereitung des Gesetzentwurfs zur digitalen Dokumentation der strafgerichtlichen Hauptverhandlung seien die Länder intensiv mit einbezogen worden, erklärt ein Ministeriumssprecher. So sei der Gesetzentwurf in einer Arbeitsgruppe vorbereitet worden, an der Vertreterinnen und Vertreter aller Länder aktiv beteiligt gewesen seien. Zudem sei den Ländern nun eine dreimonatige und damit angemessen lange Stellungnahmefrist eingeräumt worden. "Dass der Entwurf gleichzeitig mit der Versendung an die Länder auch an die Verbände versandt und auf den Internetseiten des BMJ veröffentlicht wurde, entspricht dem von der Geschäftsordnung der Bundesregierung vorgegebenen Vorgehen."

Was die finanzielle Mehrbelastung anbelangt, so bietet der Bund laut BMJ-Sprecher den Ländern an, die Umsetzung "im Rahmen des verfassungsrechtlich Möglichen über die Mittel aus dem Pakt für den digitalen Rechtsstaat" zu unterstützen. Hier seien die Finanzierungdetails jedoch noch zu klären. "Möglich ist auch, dass sich der Bund im Rahmen einer Referenzimplementierung aktiv an der Einführung beteiligt, da die Staatsschutzsenate bei den Oberlandesgerichten Rechtsprechung des Bundes ausüben."

Unbegründet sei die Kritik aus den Ländern auch im Zusammenhang mit dem Entwurf "Videoverhandlung in der Zivilgerichtsbarkeit": "Die für die Durchführung von Videoverhandlungen und Videobeweisaufnahmen erforderliche technische Infrastruktur ist mit den auf die Länderjustiz verteilten Videokonferenzanlagen schon größtenteils vorhanden", so der BMJ-Sprecher. Im Übrigen beinhalte der Gesetzentwurf keine Pflicht für die Gerichte zur Durchführung von Videoverhandlungen und Videobeweisaufnahmen.

Reform der Pflichtverteidigung geplant

Unterdessen könnte es, wie LTO erfuhr, bald einen weiteren Referentenentwurf aus dem BMJ geben, der Auswirkungen auf die Landesjustizhaushalte haben dürfte: Geplant ist eine Ausdehnung der Pflichtverteidigung. Im Koalitionsvertrag ist vereinbart, die Verteidigung von Beschuldigten mit Beginn der ersten Vernehmung sicherzustellen. Von Amts wegen wird im Ermittlungsverfahren ein Pflichtverteidiger derzeit nur in bestimmten Fällen bestellt, etwa wenn der Beschuldigte sich bei einer Vernehmung ersichtlich nicht selbst verteidigen kann, oder wenn er in Haft ist. In anderen Fällen muss ein Beschuldigter die Beiordnung eines Pflichtverteidigers nach einer Belehrung ausdrücklich selbst beantragen.

"Wir werden das Recht der Pflichtverteidigung vor diesem Hintergrund überarbeiten. Dabei werden wir auch prüfen, ob die rechtlichen Anforderungen an die Belehrung der Beschuldigten sich in der Praxis bewährt haben", so ein BMJ-Sprecher.

Die Länder würden sich vermutlich über eine frühzeitige Einbindung freuen.

Zitiervorschlag

Bund-Länder-Streit um Mittel für die Justiz eskaliert: "Marco Buschmanns Vorgehen ist eine Frechheit" . In: Legal Tribune Online, 05.12.2022 , https://www.lto.de/persistent/a_id/50366/ (abgerufen am: 19.04.2024 )

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