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Nach Mordfall Luise diskutieren Justizminister: Ab wann sind Kinder für Straf­taten ver­ant­wort­lich?

von Dr. Markus Sehl

04.06.2026

Ein Trauerort im Wald mit Kerzen und Figuren, symbolisiert den Verlust und erweckt Diskussionen über Verantwortung von Kindern.

Hier wurde die Leiche der zwölfjährigen Luise im März 2023 gefunden. Foto: picture alliance/dpa | Oliver Berg.

Erschütternde Mordfälle wie im Fall Luise sind bei unter 14-Jährigen äußerst selten, die mediale Aufmerksamkeit groß. Was tun gegen steigende Zahlen von Gewalttaten? Sachsen will die Regierung an ein neues Gerichtsverfahren erinnern.

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Wie kann man die Ermordung eines 12-jährigen Mädchens in Schmerzensgeld bemessen? Diese schwer erträgliche Frage hatte das LG Koblenz zu klären. Am Ende sprach es Hinterbliebenen 125.000 Euro zu. Luise war 2023 in einem Waldstück in Rheinland-Pfalz ermordet worden, zwei etwa gleichaltrige Mädchen aus ihrem Bekanntenkreis hatten sie niedergestochen. Das Geld wird kaum Motivation für die Klage gewesen sein, sondern das Bedürfnis, die Tat vor ein Gericht zu bringen. Ein Bedürfnis nach Aufklärung und Verantwortung. 

Da die beiden mutmaßlichen Täterinnen damals 12 bzw. 13 Jahre alt waren, gelten sie nach § 19 Strafgesetzbuch als strafunmündig. Bestraft werden kann in Deutschland nur, wer das Unrecht seiner Tat einsehen kann, schuldfähig ist. Obwohl die Richter des LG Koblenz in dem Zivilprozess die beiden Mädchen für "unstreitig" einsichtsfähig hielten, erwartet sie keine Bestrafung. 

Das Strafrecht behandelt Kinder unter 14 Jahren unabhängig von ihrer individuellen Einsichtsfähigkeit als schuldunfähig. Das ist eine normative Entscheidung des Gesetzgebers, keine entwicklungspsychologische Notwendigkeit. Wirft man einen Blick auf die Weltkarte mit den Strafmündigkeitsgrenzen aller Staaten, lassen sich so ziemlich alle Altersgrenzen von 0 bis 18 Jahren finden.

Zivilklage mit Hoffnung auf Aufklärung

Für Deutschland bedeutet das, Polizei und Staatsanwaltschaft sichern zwar zunächst Spuren, befragen Zeugen, müssen die Ermittlungen dann aber einstellen. Der Gang zum Zivilgericht war für die Familie im Mordfall Luise eine rechtsstaatliche Notlösung, so wird man die Aussagen ihres Anwalts interpretieren dürfen. Die Familie habe ein Zeichen setzen wollen, eine solche Tat dürfe nicht folgenlos bleiben. 

Tötungsdelikte durch strafunmündige Kinder unter 14 sind in Deutschland sehr selten. Die mediale Aufmerksamkeit ist groß. Die Polizeiliche Kriminalstatistik weist in den vergangenen Jahren je nach Jahr zwischen einigen wenigen Fällen und zuletzt rund 20 tatverdächtigen Kindern bei Tötungsdelikten aus. Dabei handelt es sich allerdings um Verdachtsfälle, also auch solche, die sich später als tragischer Unfall herausstellen und nicht als Tötung. Klar ist: Jede dieser Taten ist eine zu viel. Aber eine Gesellschaft wird tödliche Gewaltausbrüche nie vollständig verhindern können.

Erschütternde Einzeltaten lösen schnell den politischen Reflex aus, eine Absenkung der Strafmündigkeit zu fordern, Kinder früher vor Gericht und sogar ins Gefängnis zu bringen. Dahinter lauern aber komplexe Fragen: Was wirkt eigentlich wie auf junge Menschen, die Straftaten begehen? Sanktion, Hilfe, Therapie? Und – politisch unbequem – was kostet das, wenn man es gut machen will?

Auch unter 14-Jährige vor ein Strafgericht?

Die aktuellen Zahlen zur Gewaltkriminalität von Kindern und Jugendlichen in der jährlichen Polizeilichen Kriminalstatistik haben die Diskussionen neu angefacht. Vor der Coronapandemie verzeichnete die Statistik etwas über 8.000 Fälle, in den Jahren danach ging es nach oben: 10.500 in 2022, mehr als 12.300 in 2023, mehr als 13.700 in 2024.

Die Bundesregierung hat sich im Koalitionsvertrag vorgenommen, gestiegener Kinder- und Jugendkriminalität "entgegenzuwirken". Zur Erforschung der Ursachen soll eine Studie beauftragt werden, "die auch gesetzgeberische Handlungsoptionen erfasst". 

Auf LTO-Nachfrage konkretisiert ein Sprecher des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz: Die Studie solle sich mit Reaktionsmöglichkeiten befassen, die nicht nur das Jugendstrafrecht, sondern etwa auch das Kinder- und Jugendhilferecht sowie das Familienrecht zur Verfügung stellt. 

Dass die Studie noch nicht vergeben und angelaufen ist, das kritisiert nun auch ein Vorstoß aus Sachsen, der auf der Justizministerkonferenz Anfang Juni diskutiert werden soll. Der sechsseitige Beschlussvorschlag, der LTO vorliegt, fordert eine "Strategie gegen Gewaltkriminalität strafunmündiger Kinder", enthält nicht viele konkrete Vorschläge, bringt aber auch ins Spiel, über die Strafmündigkeitsgrenze nachzudenken. "Ziel muss sein, Kinder besser zu schützen, Eskalationen frühzeitig zu verhindern und kriminelle Karrieren gar nicht erst entstehen zu lassen", so CDU-Landesjustizministerin Constanze Geiert zu LTO.

Der sächsische Vorstoß erinnert ausdrücklich an einen Vorschlag der CSU von Anfang des Jahres. Deren Idee für ein neues "Verantwortungsverfahren": Straffällige Kinder sollen schon ab 12 Jahren vor einem Strafgericht stehen können. Die Strafen sind aber eingeschränkt. Verhängt werden könnten: Erziehungsmaßregeln, Verwarnungen, Weisungen und Jugendarrest. Letzterer wird nur für kurze Zeitabschnitte bis maximal vier Wochen in Arrestanstalten vollstreckt. Die können auf dem Gelände von Gefängnissen liegen, sind aber getrennt. 

Die "echte" Jugendfreiheitsstrafe soll für 12 bis 14-Jährige ausgeklammert bleiben. Das würde einen erheblichen Unterschied machen. So wurden 14-jährige Mörder in der Vergangenheit zu Jugendstrafen von acht bis zehn Jahren verurteilt. Das Verantwortungsverfahren will außerdem die Erziehungsberechtigten zur Teilnahme im Gerichtssaal verpflichtet werden. Also: eine Art Strafmündigkeit light. Die CSU verspricht sich davon Abschreckung und Aufklärung. Der Vorstoß dürfte ihr zugleich die Möglichkeit geben, ihr Profil als law-and-order-Partei zu schärfen.

Was gibt die Rechtslage jetzt schon her?

Die SPD-Justizministerin Stefanie Hubig und SPD-Rechtspolitikerinnen haben schon erklärt, dass sie ein Strafgerichtsverfahren für unter 14-Jährige ablehnen. Es sei nicht geplant, das Alter für die Strafmündigkeit herabzusetzen, bekräftigte das BMJV auf LTO-Anfrage am Donnerstag. 

Ehemalige Jugendstaatsanwälte von der Deutschen Vereinigung für Jugendgerichte und Jugendgerichtshilfen e.V. kritisieren das "Verantwortungsverfahren" als einen unentschiedenen Vorschlag irgendwo zwischen Jugendstrafrecht und Familienrecht. Es würde vor allem die Justiz zusätzlich belasten mit Aufgaben aus dem Sorgerecht und der Aufarbeitung von Ursachen, was bei den Jugendhilfeeinrichtungen besser aufgehoben sei.

Schon jetzt müssen Taten strafunmündiger Kinder nicht folgenlos bleiben. Das im Familienrecht verankerte System der Jugendhilfe ist allerdings stark auf Freiwilligkeit ausgerichtet. Familiengerichte entscheiden primär orientiert am Kindeswohl. Dabei könnten sie – zum Schutz des Kindes – verschiedene Hilfsmaßnahmen anordnen. Auch die Unterbringung in einer geschlossenen Einrichtung, sieht das Gesetz bereits jetzt in § 1631b Bürgerliches Gesetzbuch vor. Wie viel "Zwang" und "Sanktion" strafunmündige Kinder trifft, liegt in den Händen der Familienrichterinnen und -richter.

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Engmaschiges System in der Schweiz – das kostet

In der Schweiz, das oft als Vorzeigebeispiel im Umgang mit straffälligen Kindern und Jugendlichen gehandelt wird, liegt das Strafmündigkeitsalter bei 10 Jahren, Freiheitsentzug kann erst ab 15 Jahren verhängt werden. 

Auf einer Justiztagung im April 2026 hat Baden-Württemberg in Konstanz Juristen, Entwicklungspsychologen, Wissenschaftler und zahlreiche Praktiker aus Schule und Jugendhilfe zusammengebracht. Der Jugendanwalt aus Zürich, Patrik Killer, stellte das Schweizer Modell vor. Das setzt auf eine enge Verzahnung von Jugendhilfe, Therapieangeboten und der Staatsanwaltschaft. Jugendstrafgerichte schicken Jugendliche zu Arbeitseinsätzen in Pflegeheime und auf die Alm zu Bergbauern. Killer beschreibt ein System, das zwischen Schutz und Strafe unterscheidet, eng an den Kindern dran ist, und auf Zwang setzt, wo Freiwilligkeit nicht weiterführt. 

Killers Erfahrung nach werde ein hartnäckiges Konfrontieren mit Therapie- und Hilfsmaßnahmen als "stressiger" und "mehr als Strafe" empfunden als ein Freiheitsentzug, wo man ihn Ruhe gelassen wird. 

Ein Ansatz, der seinen Preis hat. Gute Einrichtungen, genug qualifiziertes Personal. Killer rechnet vor: Ein Jahr Unterbringung in einer geschlossenen Einrichtung koste die Schweiz pro Person etwa so viel wie ein Einfamilienhaus. 

Das in Deutschland vorgeschlagene und von Sachsen nochmal angeschobene "Verantwortungsverfahren" bringt vor allem Bewegung in die Diskussion zum Umgang mit Kindern und Jugendkriminalität. Eine echte politische Strategie jenseits eines Zahlentauschs "12 für 14" in § 19 Strafgesetzbuch wird aufwendig und teuer. 

Bei der Urteilsverkündung zum Fall Luise, sagte der Vorsitzende Richter der Zivilkammer über die Tat: "Eine heimtückische Mordtat aus niederen Beweggründen, welche die Kammer fassungslos macht". Damit mag er Erwartungen an eine strafrechtliche Antwort vor Gericht ein Stück weit miterfüllt haben. 

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Nach Mordfall Luise diskutieren Justizminister: . In: Legal Tribune Online, 04.06.2026 , https://www.lto.de/persistent/a_id/60138 (abgerufen am: 11.08.2026 )

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