Menschenrechtskommissar legt Memorandum vor: Euro­parat sorgt sich um Mei­nungs­f­rei­heit in Deut­sch­land

von Hasso Suliak

15.04.2026

Der Menschenrechtskommissar des Europarats warnt davor, legitime Israel-Kritik in Deutschland zunehmend als Antisemitismus zu beurteilen und Menschen deswegen in ihren Rechten zu verletzen. Die Bundesregierung weist die Vorwürfe zurück. 

Der Kommissar für Menschenrechte des Europarats, der Ire Michael O’Flaherty, ist in seinem am Mittwoch vorgelegten Memorandum zur Menschenrechtslage mit Deutschland hart ins Gericht gegangen.

In seiner zehnseitigen Stellungnahme kritisiert er "unangemessene Einschränkungen" der Versammlungsfreiheit in Deutschland sowie eine übermäßige Gewaltanwendung durch die Polizei bei Protesten. Deutschland müsse daher sicherstellen, dass das Recht auf friedliche Versammlung und freie Meinungsäußerung für alle Mitglieder der Gesellschaft uneingeschränkt geachtet und der zivilgesellschaftliche Raum geschützt werde. Im Blick hat O’Flaherty dabei vor allem pro-palästinensische Kundgebungen. In Bezug auf Debatten über Rechte von Palästinensern und Kritik an der israelischen Regierung warnt der Kommissar zudem vor unverhältnismäßigen Einschränkungen der Meinungsfreiheit.

Besorgt zeigte sich der Europaratskommissar, dass in Deutschland die Kritik an der Politik des Staates Israels zunehmend als Antisemitismus bewertet werde, was in bestimmten Fällen wiederum zu unverhältnismäßigen Maßnahmen seitens deutscher Behörden führe. Ein Grund dafür sei, dass Deutschland die sogenannte IHRA-Arbeitsdefinition von Antisemitismus in bestimmten Situationen falsch anwende bzw. zu weit auslege.

Zu weites Verständnis von "Antisemitismus" in Deutschland ?

Die IHRA ist die International Holocaust Remembrance Alliance, ein Bündnis aus 34 Staaten, dem auch Deutschland angehört. 2016 hat die IHRA eine nicht rechtsverbindliche "Arbeitsdefinition Antisemitismus" beschlossen, die im Kern aus zwei Sätzen besteht: "Antisemitismus ist eine bestimmte Wahrnehmung von Jüdinnen und Juden, die sich als Hass gegenüber Jüdinnen und Juden ausdrücken kann. Der Antisemitismus richtet sich in Wort oder Tat gegen jüdische oder nichtjüdische Einzelpersonen und/oder deren Eigentum sowie gegen jüdische Gemeindeinstitutionen oder religiöse Einrichtungen." 

Die Bundesregierung fügte in ihrem Beschluss 2017 jedoch noch einen dritten Satz dazu, der sinngemäß aus IHRA-Beispielen für Antisemitismus stammt: "Darüber hinaus kann auch der Staat Israel, der dabei als jüdisches Kollektiv verstanden wird, Ziel solcher Angriffe sein."

Laut dem Menschenrechtskommissar belegen verschiedene Vorfälle, dass auf der Grundlage einer zu weiten Auslegung der IHRA-Arbeitsdefinition unverhältnismäßige Maßnahmen gegen Personen ergriffen worden seien, die legitime Kritik an der Politik des Staates Israel geäußert hätten. Von diesen Einschränkungen der politischen Meinungsäußerung seien auch jüdische Gruppen betroffen gewesen.

Besorgt zeigte sich O'Flaherty ferner über Vorwürfe, dass im Zusammenhang mit Solidaritätsaktivitäten für Palästina Einwanderungs- und Aufenthaltsgesetze als Mittel zur Kontrolle der Meinungsäußerung eingesetzt würden. Es seien Einreiseverbote und Ausweisungsanordnungen erlassen worden, von denen sich einige dann später in gerichtlichen Verfahren als rechtswidrig herausgestellt hätten. Weiter seien ihm Berichte vorgelegt worden, die auf ein schwieriges Umfeld für Journalisten hinwiesen, die in Deutschland über Israel, Palästina oder das jüdische Leben berichten.

"Importierter" Antisemitismus

Vor diesem Hintergrund empfiehlt O'Flaherty Deutschland unter anderem, von pauschalen Verboten von Parolen, Symbolen oder anderen Ausdrucksformen zur Unterstützung des palästinensischen Volkes abzusehen und dabei klar zwischen legitimer Meinungsäußerung und Antisemitismus zu unterscheiden. Sichergestellt werden müsse, so der Menschenrechtler, dass jede Berufung auf die IHRA-Arbeitsdefinition von Antisemitismus nicht zu deren Verzerrung oder missbräuchlicher Anwendung führe, um die Meinungsfreiheit und legitime Kritik, auch am Staat Israel, zu unterdrücken.

In Deutschland, so der Kommissar, müsse ein Umfeld angestrebt werden, das vielfältige Ansichten ermögliche und für eine offene Debatte und Diskussion förderlich sei. In diesem Zusammenhang sollten auch Maßnahmen zur Bekämpfung negativer Stereotypen gegenüber Juden, Muslimen, Palästinensern und Arabern, insbesondere in der Wissenschaft, in Schulen und den Medien, ergriffen werden. 

Weiter warnt der Menschenrechtskommissar davor, Antisemitismus als ein von Migranten "importiertes" Phänomen darzustellen. Dies berge die Gefahr, Muslime und Araber zu stigmatisieren und dabei gleichzeitig die Aufmerksamkeit vom Rechtsextremismus abzulenken. "Nachdrücklich" appellierte O’Flaherty an Deutschland, antimuslimischen Hass als gesellschaftliches Problem anzuerkennen.

"Klima der Angst in jüdischen Gemeinden"

Besorgt äußerte sich der Kommissar allerdings auch über den Anstieg des Antisemitismus in Deutschland, der sich in Gewalt, Drohungen, Einschüchterungen und Angriffen auf Eigentum und Einrichtungen äußere. Innerhalb der jüdischen Gemeinden sei deshalb ein Klima der Angst und Unsicherheit entstanden. 

In diesem Zusammenhang begrüßt O'Flaherty das Engagement der Bundesregierung für den Schutz des jüdischen Lebens, die Bewahrung und Stärkung der Erinnerung an den Holocaust sowie die Bekämpfung von Antisemitismus. Unangemessen seien aber auch in diesem Kontext die Verbreitung antimuslimischer und migrantenfeindlicher Narrative. Die Mehrheit der antisemitischen Straftaten in Deutschland sei dem Rechtsextremismus zuzuschreiben, so O’Flaherty.

Im Zusammenhang mit Demonstrationen in Deutschland kritisierte der Kommissar, dass es hier immer wieder, insbesondere in Berlin, zu Gewaltanwendungen komme, sowohl durch die Polizei als auch gegen Polizisten. Es sei besorgniserregend, wenn Polizeibeamte im Zusammenhang mit Protesten verletzt würden.

Polizeigewalt "nach Möglichkeit vermeiden"

Die Anwendung von Gewalt durch die Polizei gegenüber Protestierenden soll laut Kommissar nach Möglichkeit vermieden und nur als letztes Mittel eingesetzt werden, wenn sie zur Verfolgung eines legitimen Strafverfolgungsziels unbedingt erforderlich ist. "Und sie sollte in einem angemessenen Verhältnis zu diesem Ziel stehen."

Deutschland empfahl er, bei der polizeilichen Begleitung von Versammlungen einen menschenrechtsbasierten Ansatz anzuwenden, der auf Deeskalation abziele. Zudem müsse Deutschland Maßnahmen ergreifen, um übermäßige Gewaltanwendung, Misshandlung und Machtmissbrauch durch die Strafverfolgungsbehörden zu verhindern, auch während Versammlungen. "Dazu gehören weitere Menschenrechtsschulungen für Strafverfolgungsbeamte sowie eine unverzügliche, gründliche, unabhängige und wirksame Untersuchung aller Vorfälle von Gewaltanwendung", so der Kommissar.

Besondere Aufmerksamkeit müsse dabei Frauen, Kindern und Personen gelten, die ethnischen oder religiösen Minderheiten angehören oder einen Migrationshintergrund haben. Ihnen müsse ein diskriminierungsfreier Schutz gewährleistet werden.

Bundesregierung wehrt sich gegen Vorwürfe

O'Flahertys Bericht beruht auf Gesprächen bei einem Besuch in Deutschland vom 13. bis 17. Oktober 2025. Im Rahmen dieser Visite hatte er sich mit zahlreichen Behördenvertretern, und Menschenrechtsakteuren, aber auch mit Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) getroffen.

Bevor der Kommissar am Mittwoch seine Analyse und Empfehlungen zur Menschenrechtslage in Deutschland veröffentlichte, hatte er die Bundesregierung über seine Einschätzung in Kenntnis gesetzt und dieser die Möglichkeit zur Stellungnahme eingeräumt. Am Montag traf die Replik der Bundesregierung beim Kommissar ein und wurde nun mit seinem Bericht mitveröffentlicht.

Darin wehrt sich die Bundesregierung gegen sämtliche Vorwürfen des Menschenrechtskommissars, deutsche Behörden würden im Zusammenhang mit bestimmten Demonstrationen rechtswidrig agieren. Es gebe keine Anhaltspunkte dafür, dass deutsche Behörden Grundrechte wie die Meinungs- oder Versammlungsfreiheit verletzen würden. Vielmehr seien das Recht auf freie Meinungsäußerung, Vereinigungs- und Versammlungsfreiheit sowie das Recht auf Asyl und Staatsangehörigkeit in Deutschland grundlegende Rechte, also verankert im Grundgesetz und weitgehend als EU-Recht verbindlich, die von allen staatlichen Stellen geschützt und verteidigt würden.

"Diese Freiheiten sind jedoch nicht bedingungslos, sondern stoßen dort an ihre Grenzen, wo sie sich gegen die Rechte anderer richten, und gegen Regeln verstoßen, die für ein friedliches Zusammenleben aller notwendig sind", so die Bundesregierung. Dies gelte  für alle Meinungsäußerungen, Versammlungen und Vereinigungen, einschließlich solcher im Rahmen pro-palästinensischer Proteste.

"Überwiegende Mehrheit pro-palästinensischer Versammlungen kann stattfinden"

Etwaige Einschränkungen dieser Rechte beruhten auf einer Einzelfallprüfung der konkreten Umstände und Handlungen, die von den zuständigen Behörden auf der Grundlage der Rechtsstaatlichkeit vorgenommen werde und einer unabhängigen gerichtlichen Überprüfung unterliege. Deutsche Behörden würden in jedem Einzelfall sorgfältig die Rechte der Demonstranten gegen die Menschenrechte anderer Gruppen auf Schutz vor Hassrede und Gewalt sowie gegen die Notwendigkeit abwägen, Gefahren für die öffentliche Sicherheit und die demokratische Ordnung abzuwenden.

Ein Verbot oder die Auflösung einer Versammlung, so die Bundesregierung, sei stets das letzte Mittel. Aufrufe zur Zerstörung des Staates Israel und seiner Einwohner können aber ebenso ein Verbotsgrund sein wie Parolen, die zum Einsatz von Gewalt aufrufen. Zu Recht habe der Kommissar daher hervorgehoben, dass sich letztlich nur um eine sehr geringe Anzahl von Versammlungen gehandelt habe, die in Deutschland verboten worden seien – manchmal auch im Nachhinein, wenn während der Versammlung Situationen entstanden seien, die eine Fortsetzung aufgrund des Verhaltens der Versammlungsteilnehmer unmöglich gemacht hätten.

"Die überwiegende Mehrheit der pro-palästinensischen Versammlungen kann stattfinden, und der Großteil der öffentlichen Bekundungen der Unterstützung für die Anliegen der Palästinenser ist nicht strafrechtlich verfolgbar", wehrt sich die Bundesregierung in ihrem Papier gegen die Vorwürfe.

Hinsichtlich des Vorwurfs, in Deutschland werde die Meinungsfreiheit im Zusammenhang mit Israel-Kritik verletzt, stellte die Bundesregierung klar, dass diese in Deutschland nicht bedingungslos gelte, sondern eingeschränkt werde. Äußerungen seien nur zulässig, solange sie nicht gegen das Strafrecht verstoßen, nicht zu Gewalt, Hass oder Aufwiegelung aufrufen oder in diesem Zusammenhang in irgendeiner Form das Existenzrecht Israels infrage stellten. "Deutschland möchte jeder Behauptung widersprechen, dass Einschränkungen der Meinungsäußerung, bei denen die vorgenannten Grenzen überschritten werden, eine übermäßige Kriminalisierung der Meinungsäußerung darstellen oder auf einer verzerrten Definition von Antisemitismus beruhen", heißt es.

Europarat seit 1949

Der Europarat mit Sitz in Straßburg fördert seit 1949 Rechtsstaatlichkeit, Menschenrechte und Demokratie in ganz Europa. Der Europarat hat heute 46 Mitglieder. Dazu gehören alle europäischen Flächenstaaten mit Ausnahme von Belarus und Kosovo. Russland wurde infolge seines völkerrechtswidrigen Angriffskrieges gegen die Ukraine am 16. März 2022 aus dem Europarat ausgeschlossen. Außerdem haben der Heilige Stuhl, Israel, Japan, Kanada, Mexiko und die Vereinigten Staaten einen Beobachterstatus inne. Die Bundesrepublik Deutschland ist seit Mai 1951 Vollmitglied.

Der Kommissar für Menschenrechte des Europarats setzt sich als unabhängige Instanz für den Schutz der Menschenrechte in den Mitgliedstaaten ein, insbesondere im Hinblick auf die Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK). Hierzu gibt er öffentliche Stellungnahmen ab und berichtet dem Ministerkomitee und der Parlamentarischen Versammlung. Gewählt wird der Menschenrechtskommissar alle sechs Jahre neu. Seit 2024 hat der Ire Michael O’Flaherty diese Position inne.

Zitiervorschlag

Menschenrechtskommissar legt Memorandum vor: . In: Legal Tribune Online, 15.04.2026 , https://www.lto.de/persistent/a_id/59728 (abgerufen am: 08.05.2026 )

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