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Mats Hummels und die Privatsphäre: Rosen­krieg im Liveti­cker

Gastbeitrag von Dr. Lucas Brost

13.04.2022

Mats Hummels am 20. März 2022 bei einem Bundesligaspiel

Mats Hummels aktuelles Date veröffentlichte wohl Mitschnitte aus dem Chat mit ihm - ist das juristisch in Ordnung? Foto: picture alliance / Laci Perenyi | Laci Perenyi

Das Liebesleben des Profifußballers und seiner vermeintlichen drei Herzensdamen bewegt die deutsche Medienwelt – quasi live. Wie viel Privates gehört in die Öffentlichkeit? Und wann wird es juristisch riskant?

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Sie gehört zum Kerngeschäft des Boulevards: Berichterstattung über Romanzen zwischen Prominenten. Die Hinweise, Anspielungen und Bekenntnisse von verliebten Promis in Talkshows oder auf dem roten Teppich sind bekannt. Namhafte Beispiele öffentlich ausgelebter Beziehungen sind wohl die Ehen von Heidi Klum und Tom Kaulitz, Daniela Katzenberger mit Partner Lukas Cordalis sowie von Oliver und Amira Pocher.

Prominente möchten regelmäßig ihr Liebesglück mit der ganzen Welt teilen. Was vielen nicht bewusst ist: Ein solcher Schritt hat mitunter erhebliche Auswirkungen auf den Schutz ihrer Privatsphäre.

Äußerungen in sozialen Medien beschleunigen das Risiko für eine Selbstöffnung der Privatsphäre. Denn die Aufmerksamkeit der Öffentlichkeit ist bei Instagram & Co. nur einen Klick entfernt. Dies wird am Fall Hummels besonders deutlich.

Bereits im vergangenen Jahr kursierten Gerüchte über eine Trennung des Ehepaars Hummels. Grund dafür sollte die 22-jährige Lisa Straube gewesen sein. Das Ehepaar äußerte sich dazu jedoch nicht öffentlich. Nun sorgt eine neue Frau an Mats Hummels' Seite für Turbulenzen. Ihr Name ist Céline Bethmann. Sie postete in ihrer Instagram-Story ein gemeinsames Abendessen mit dem Fußballprofi, die eine erhebliche Reaktion auslöste. Nicht nur Cathy Hummels selbst äußerte sich dazu, sondern auch Lisa Straube bezog Stellung in den sozialen Netzwerken. Kein Wunder, dass dieser virtuelle Schlagabtausch schnell von den Boulevardmedien aufgegriffen wurde – und nicht nur da.

Privatsphäre kein Phänomen von gestern

Eine Berichterstattung über das Leben prominenter Personen in Bild und Text findet regelmäßig in einem besonderen Spannungsverhältnis zwischen Persönlichkeitsrecht und Pressefreiheit statt. Die Grenzziehung zwischen dem öffentlichen Interesse auf der einen und dem Schutz der Privatsphäre auf der anderen Seite ist eine sehr komplexe Angelegenheit, mit der selbst die höchstrichterliche Rechtsprechung ihre Probleme hatte.

So entschied das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) 1999 noch, dass zum Wohle der Pressefreiheit Personen des öffentlichen Lebens in alltäglichen oder privaten Zusammenhängen die Veröffentlichung von Bildern erdulden müssten und keine Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts vorläge. Das sah der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) jedoch nicht so und entschied 2004, dass die Veröffentlichung von Bildern aus der Privatsphäre prominenter Personen eine Verletzung von Art. 8 EMRK darstellen könne. Die Rechtsprechungsänderung führte zu einem verstärkten Schutz der Privatsphäre auch von Personen des öffentlichen Lebens. So hat das BVerfG 2008 auf dieses Urteil Bezug genommen und seine Rechtsprechung dahingehend angepasst.

Der Privatheitsschutz muss gepflegt werden

Ein solcher Schutz muss jedoch auch gepflegt werden. Denn er greift nur, wenn die Betroffenen ihn beanspruchen. Wer die Öffentlichkeit konsequent meidet, muss auch als Prominenter keinen öffentlichen Blick über den Gartenzaun fürchten. TV-Entertainer Stefan Raab mag ein Beispiel sein. Bis heute ist über sein Privatleben kaum etwas bekannt, Fotos abseits der Shows existieren nicht.

Wer hingegen bewusst die Aufmerksamkeit der Öffentlichkeit sucht, kann sich nicht auf sein Recht auf Privatsphäre berufen, auch dann wenn er mit der Ausgestaltung der Berichterstattung nicht zufrieden ist. Zugleich folgt daraus nicht zwangsläufig ein Freibrief für die Presse. Sie darf vielmehr nur über Tatsachen berichten, die im Zusammenhang mit der Selbstveröffentlichung stehen. Wenn sich Prominente nur zu Teilen ihrer Privatsphäre äußern, darf nicht über das gesamte Privatleben berichtet werden.

Vereinfacht gesagt heißt das: Wer keine Berichterstattung über sein Liebesleben haben möchte, der darf mit dieser auch nicht hausieren gehen.

Der Fall Mats Hummels

Mats Hummels' Date Céline Bethmann teilte auf Instagram nicht nur das gemeinsame Essen mit ihrem potenziellen Partner und dessen Wohnung, sondern zeigte auf ihrem Account auch einen Ausschnitt eines Gesprächs mit dem Fußballer. In dem Chatverlauf bestätigte er wohl, dass er "Single" sei. Mit der Veröffentlichung der Chatverläufe wurde massiv in das allgemeine Persönlichkeitsrecht von Mats Hummels eingegriffen. Es wurde damit sein Recht auf informationelle Selbstbestimmung verletzt. Zudem hat Céline Bethmann ihre Privatsphäre mit der Veröffentlichung der Nachrichten selbst geöffnet.

Auch Cathy Hummels, die einst selbst wichtigen Urteile im Bereich der Influencer-Werbung bis zum BGH bestritt und in medienrechtlicher Sicht keine Newcomerin ist, nutzte die Plattform der sozialen Netzwerke, um sich zu positionieren. Anfangs stichelte sie nur gegen das Posting von Céline Bethmann. Hinterher veröffentlichte auch sie einen Teil eines Chat-Verlaufs mit seiner vermeintlichen neuen Freundin. Lisa Straube, um die sich einst ähnliche Beziehungs-Gerüchte drehten, meldete sich ebenfalls zu Wort. Sie war der Meinung, sie müsse sich in einem Statement mit Cathy Hummels solidarisieren und ließ mit ihrer Instagram-Story viel Raum für Spekulationen.

Zu Guter Letzt heizte der Fußballspieler selbst die Gerüchteküche an. In seiner Instagram-Story, die mit "Nutze die aktuelle Aufmerksamkeit für eine wichtige Botschaft" betitelt war, zeigte er sich im Pullover mit dem Aufdruck "KONTAKT IST KEIN FOUL". Mit diesem Statement ließ er viel Interpretationsspielraum. Sein Beitrag kann so verstanden werden, dass der Fußballspieler keinen Fehler in der Kontaktaufnahme mit neuen Frauen erkennt. Dahinter könnte jedoch auch ein strategischer Schritt stehen, mit der er die Aufmerksamkeit auf wichtigere Themen lenken möchte. Was genau Mats Hummels damit bezwecken wollte, bleibt sein Geheimnis. Weiterhin markierte er mehrere Tweets, welche das konkrete Liebesdrama zum Inhalt hatten, mit einem "Gefällt mir" und twitterte selbst "Mal ein Kompliment an Twitter! Hab gestern wirklich Tränen lachen müssen ob der geilen Tweets".

Ein Rosenkrieg im Liveticker. Und für den Boulevard ein gefundenes Fressen. Denn durch ihre Beiträge haben sich die Beteiligten gegenüber der Presse geöffnet. Sowohl Céline Bethmann, Cathy Hummels und Lisa Straube, als auch Mats Hummels selbst müssen aufgrund ihres Verhaltens eine Berichterstattung über ihr Beziehungsleben hinnehmen.

Fortsetzung folgt.

Der Autor Dr. Lucas Brost ist Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht und Gründungspartner der Medienkanzlei BROST CLAẞEN mit Sitz in Köln.

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Mats Hummels und die Privatsphäre: . In: Legal Tribune Online, 13.04.2022 , https://www.lto.de/persistent/a_id/48155 (abgerufen am: 12.02.2026 )

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