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Massentierhaltung und Tierwohl: "Kohä­rente Tier­schutz­st­ra­tegie nicht zu erkennen"

Interview von Hasso Suliak

03.07.2020

Demonstration vor dem Bundesrat am Freitag

(c) LTO/Hasso Suliak

Entspricht die Massentierhaltung Recht und Gesetz? Im Interview beklagt Prof. Steffen Augsberg, Staatsrechtler und Mitglied im Deutschen Ethikrat, die "Heuchelei" von Politik und Rechtsprechung im Umgang mit dem Tierwohl.

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LTO: Herr Prof. Dr. Augsberg, die Zustände in den Fleischfabriken haben durch den Fall Tönnies wieder vermehrt Aufmerksamkeit erlangt. Der Deutsche Ethikrat hat kürzlich eine Stellungnahme veröffentlicht, die die Umstände der Massentierhaltung aus verschiedenen Perspektiven und vor allem unter dem Aspekt des Tierwohls massiv kritisiert. Kapituliert das Tierschutzrecht in Deutschland vor den ökonomischen Bedürfnissen der Fleischindustrie?

Steffen Augsberg: Ich kenne jedenfalls kein Rechtsgebiet, in dem so heuchlerisch vorgegangen wird wie im Tierschutzrecht. Das Tierschutzgesetz verspricht eine Menge und ist voller schöner Formulierungen, die suggerieren, dass der Mensch verpflichtet ist, sich angemessen am Tierwohl zu orientieren: Tiere werden etwa respektvoll als "Mitgeschöpfe" bezeichnet, mit denen "artgemäß" umzugehen ist. Nur, die Wirklichkeit sieht ganz anders aus. Und wenn im Gesetz davon die Rede ist, dass Tiere nur bei Vorliegen eines "vernünftigen Grundes" getötet werden dürfen, dann ist damit zumeist ein ökonomischer Grund gemeint. Dem exzessiven Bedürfnis der Menschen nach billigem Fleisch hat sich das Tier unterzuordnen.

Deutscher Ethikrat/Foto: Reiner ZensenWürden Sie denn sagen, dass im Umgang der Menschen mit Nutztieren, also bei Zucht, Haltung, Schlachtung und Verwertung der Tiere, systematisch am Gesetz vorbei gehandelt wird?

Das Problem liegt vor allem darin, dass untergesetzlich – in Verordnungen oder Gutachten – der gut gemeinte oder zumindest gut gemeint klingende Tierschutz, wie er im Gesetz steht, immer mehr verwässert wird. Zudem werden selbst dort, wo Verstöße festgestellt werden, lange Übergangsfristen beschlossen, innerhalb derer das Tierwohl sich den Interessen des Menschen zu fügen hat.

Auch ein bestimmtes Argumentationsschema tritt immer wieder zum Vorschein: So wird die Enthornung von Rindern damit begründet, dass sie sich andernfalls verletzen könnten. Dass diese Verletzungsgefahr aber vor allem dadurch entsteht, dass Transport und Haltung auf viel zu engem Raum stattfinden, wird vorausgesetzt und als alternativlos hingenommen. Es gilt ein ökonomischer Imperativ. Dem fügt sich übrigens bedauerlicherweise auch die Rechtsprechung.

"Geltendes Recht wird verwässert"

Wie meinen Sie das?

Nehmen Sie das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG) von 2019 zum Schreddern von Küken. Das Gericht missbilligt einerseits die Massentötung männlicher Küken und kritisiert die jahrzehntelange gesetzeswidrige Praxis. Andererseits darf dennoch diese Praxis weitergehen, bis den Brutbetrieben praxisreife Verfahren zur Geschlechtsbestimmung schon im Ei zur Verfügung stehen. Wann das der Fall ist, bleibt völlig offen. In welchem anderen Rechtsgebiet wäre die Aufrechterhaltung eines derart rechtswidrigen Zustandes auf unbestimmte Zeit gebilligt worden? Im Tierschutzrecht ist das nicht nur möglich, sondern eher die Regel denn die Ausnahme.

Ein weiteres Beispiel, wie geltendes Recht verwässert wird, ist die bewegungseinschränkende Haltung von Zuchtsauen, die sogenannte Kastenstandshaltung. Hier hat das BVerwG bereits 2016 auf Basis einer in der Tat eindeutigen Rechtsverordnungsvorgabe entschieden, dass Schweine sich jederzeit ungehindert und in Seitenlage hinlegen können müssen. Und was ist passiert? Ein Verordnungsentwurf von 2019 sieht vor, dass diese hochproblematische Kastenstandshaltung im "unvermeidlichen Maß" erlaubt bleiben darf. Der Deutsche Ethikrat stellt daher zutreffend fest, dass das bestehende Tierschutzrecht allenfalls ein Mindestmaß an Schutz für die Tiere garantiert – eine kohärente Tierschutzstrategie ist nicht zu erkennen.

Seit 1990 gelten Tiere zivilrechtlich nicht mehr als Sachen und seit 2002 verpflichtet Art.20a Grundgesetz (GG) den Staat, auf den Schutz der Tiere zu achten. Wenn das offenbar nicht ausreicht: Sollen Tiere jetzt auch noch Grundrechtsträger werden? Eine Verfassungsbeschwerde von Ferkeln gegen die betäubungslose Kastration ist ja sogar anhängig.

Nein, Art. 20a GG impliziert keine Rechtssubjektivität der Tiere, sondern eine objektive Verpflichtung, die an den Menschen gerichtet ist. Tiere sind unter der Geltung des Grundgesetzes keine Grundrechtsträger. Deshalb bin ich mir sicher, dass auch die von Ihnen angesprochene und von der Tierrechtsorganisation PETA initiierte Verfassungsbeschwerde demnächst vom BVerfG als unzulässig verworfen wird.

Aber in der Sache hat PETA recht, und der Sachverhalt, der dem Verfahren zugrunde liegt, ist ein weiterer Beleg für die Doppelmoral im Umgang mit dem Tierwohl: Eigentlich ist nach einer Änderung des Tierschutzgesetzes seit 2013 die betäubungslose Kastration, die letztlich der Qualität des Fleisches dient, auch bei unter acht Tagen alten männlichen Schweinen verboten. Dennoch werden Ferkel derzeit noch immer routinemäßig ohne Betäubung kastriert. Eine Übergangsfrist gilt in diesem Fall bis Ende 2020 oder bis Alternativen zur betäubungslosen Kastration oder sogar zur Kastration selbst gefunden sind. Ob das bis Ende des Jahres gelingt, ist offen.

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"Nicht der glücklichste Zeitpunkt für Systemwechsel"

Das klingt alles ziemlich düster. Haben Sie dennoch ein bisschen Hoffnung, dass sich die Praxis in der Nutztierhaltung bald ändern könnte? Vorfälle wie zuletzt im Schlachtbetrieb Tönnies bringen doch die Zustände der Massentierhaltung gerade wieder verstärkt in den Fokus der Öffentlichkeit.

Da gilt es abzuwarten. Dass sich immer mehr Menschen Gedanken machen, wie ihr eigener Lebensstil mit den Umständen der Massentierhaltung zusammenhängt, ist ein absolut positiv zu bewertender Trend. Aber die Aufgabe, eine rechtlich und moralisch gebotene Achtung des Tierwohls praktisch umzusetzen, betrifft unsere gesamte Gesellschaft. Um sie zu bewältigen, bedarf es einer Einbindung aller Akteure in einen moderierten, ergebnisorientierten Diskurs.

Und am Ende geht es dann auch ums Geld: Die erwartbaren Lasten, die ein Strukturwandel in der Nutztierhaltung erfordern, müssen wir fair verteilen. Angesichts der beträchtlichen Ausgaben, die gerade wegen der Coronakrise getätigt wurden, ist der Zeitpunkt jetzt vielleicht nicht der glücklichste für einen Systemwechsel.

Der Gesprächspartner Prof. Dr. Steffen Augsberg ist Inhaber des Lehrstuhls für Öffentliches Recht an der Universität Gießen und Mitglied im Deutschen Ethikrat.

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Massentierhaltung und Tierwohl: . In: Legal Tribune Online, 03.07.2020 , https://www.lto.de/persistent/a_id/42087 (abgerufen am: 06.10.2026 )

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