Die gefragte Familienrichterin setzt sich für ein flexibleres System als das bisherige Residenzmodell ein - und dafür, dass junge Familienrichter künftig besonders geschult werden. Dazu referiert sie auf dem kommenden DJT.
Im LTO-Podcast erzählt die Vorsitzende des Deutschen Familiengerichtstages, Isabell Götz, wie sie zum Familienrecht gekommen ist und warum sie auch heute dort wieder landen würde. Sie berichtet darüber, was sich in den fast zwanzig Jahren, in denen sie mittlerweile als Familienrichterin tätig ist, in diesem Rechtsgebiet getan hat und weshalb auch immer wieder gesetzliche Anpassungen notwendig sind.
Eine solche wird in wenigen Tagen auf dem diesjährigen Juristentag diskutiert, auf dem auch die heute 60-Jährige als Referentin vortragen wird. Denn es gibt kaum eine familienrechtspolitische Diskussion, bei der nicht auch die Stimme von Isabell Götz gefragt ist. Diesmal geht es um Änderungen im Betreuungs-, Sorge- und Unterhaltsrecht. Im Mittelpunkt steht dabei die Frage, ob das sogenannte Residenzmodell, nachdem im Wesentlichen ein Elternteil die Betreuung übernimmt und der andere Barunterhalt zu leisten hat, noch zweitgemäß ist.
Isabell Götz meint, dass sich hier etwas ändern muss. Ihrer Meinung nach sollte aber nicht ein Modell nur durch ein anderes ersetzt werden, sondern insgesamt sollte das System flexibler gestaltet werden. Es müsse im Einzelfall, ohne gesetzliches Leitmodell, entschieden werden, welche Lösung der jeweiligen Familie guttut. Wenn dann diese individuellen Möglichkeiten durch ein entsprechendes Unterhaltsrecht flankiert würden, dann – so prophezeit es die Richterin – würden sich viele Auseinandersetzungen deutlich entschärfen.
Kritische Worte findet die Juristin zur derzeitigen Praxis, junge Richter weitgehend ohne Vorbereitung auf die insbesondere nichtjuristischen Anforderungen Zuständigkeiten im Familienrecht zu übertragen. Sie wünscht sich, dass es für Familienrichter festgeschriebene Eingangsvoraussetzungen – beispielsweise den Nachweis von Kenntnissen zur Kinderpsychologie – geben würde. Und, so Isabell Götz, es müsse für Familienrichter auch eine Fortbildungspflicht geben.
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LTO-Podcast mit Familienrichterin Prof. Dr. Isabell Götz: . In: Legal Tribune Online, 08.09.2018 , https://www.lto.de/persistent/a_id/30827 (abgerufen am: 07.10.2024 )
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