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Ermittlungen zur Loveparade-Katastrophe: "Am Ende könnte es eine Ent­täu­schung geben"

Interview mit Prof. Dr. Julius Reiter

24.07.2013

Kerzen und Blumen für die Opfer der Loveparade Duisburg (06.08.2010), Foto: AFP

Kerzen und Blumen für die Opfer der Loveparade Duisburg (06.08.2010), Foto: Patrik Stollarz / AFP

Vor drei Jahren führte eine Massenpanik bei der Loveparade in Duisburg zu 21 Toten und hunderten Verletzten. Seitdem laufen die Ermittlungen. Der Anwalt Julius Reiter vertritt 100 Opfer. Im Interview erklärt er, wie er als Kapitalmarktrechtler zu dem Verfahren kam, warum er fest von einer Anklage ausgeht und wie sich die lange Dauer der Ermittlungen auf den Prozess auswirken kann.

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LTO: Sie sind einer der Anwälte, die Hinterbliebene der Loveparade-Katastrophe vertreten. Wie viele Geschädigte zählen zu Ihren Mandanten?

Reiter: Wir vertreten 100 Opfer, darunter Verletzte, Geschädigte und Hinterbliebene von fünf Toten.

LTO: Eigentlich sind Sie Fachanwalt für Kapitalmarktrecht und überwiegend im Wirtschaftsrecht tätig. Wie sind Sie dazu gekommen, als Opferanwalt in einem Strafverfahren aufzutreten?

Reiter: Mein Kanzleipartner Bundesminister a.D. Gerhart Baum hat bereits vor Gründung unserer Kanzlei Opfergruppen vertreten, zum Beispiel Angehörige von Opfern aus Flugkatastrophen gegen Versicherungen oder die russischen Zwangsarbeiter gegen die Bundesregierung. Im Finanzbereich hat unsere Kanzlei seit mehr als zehn Jahren Erfahrung in der Vertretung  von  Geschädigtengruppen gegen Banken, Finanzvertriebe und Fondsgesellschaften.

"Organisierte Verantwortungslosigkeit von Stadt und Veranstalter"

LTO: Die Staatsanwaltschaft ermittelt gegen 16 Personen aus dem Verantwortungsbereich der Stadt, des Veranstalters und der Polizei wegen des Vorwurfs der fahrlässigen Tötung und Körperverletzung. Rechnen Sie nach mittlerweile drei Jahren noch mit einer Anklage? Ihr Kollege Thomas Feltes hat die Befürchtung geäußert, dass es dazu nie kommen wird.

Prof. Dr. Julius ReiterReiter: Ja, ich gehe fest von einer Anklage aus. Das Gutachten des gerichtlich beauftragten Katastrophenforschers Keith Still ist eindeutig: Wer die Grundrechenarten beherrscht, hätte bei der Menge von erwarteten Besuchern einerseits und der Enge der Rampe am Ausgang des Geländes andererseits, erkennen müssen, dass eine solche Katastrophe eintreten konnte und die Veranstaltung deshalb an dieser Stelle nie hätte genehmigt werden dürfen.

Es war also ein bewusstes Versagen oder besser organisierte Verantwortungslosigkeit auf Seiten der Stadt und des Veranstalters. Die Verantwortlichen wussten, was sie taten. Man kann also nicht wie beim Düsseldorfer Flughafen-Brand von einer unglücklichen Aneinanderreihung von Kausalitäten sprechen.

"Die Fakten sind erdrückend"

LTO: Die Staatsanwaltschaft erklärt die Dauer der Ermittlungen mit der Komplexität des Sachverhalts. Sie können diese Begründung nicht nachvollziehen?

Reiter: Den Grundsatz "Gründlichkeit vor Schnelligkeit" kann man nach drei Jahren eigentlich nicht mehr bemühen. Irgendwann muss ein Verfahren auch zum Abschluss gebracht und Anklage erhoben werden. Meines Erachtens sind die Fakten erdrückend.

LTO: Kann sich die lange Dauer des Ermittlungsverfahrens Ihres Erachtens auch negativ auf den späteren Prozess auswirken? Etwa zu Nachweisschwierigkeiten führen?

Reiter: Ja, ganz sicher. Je mehr Zeit vergeht, desto schwieriger wird es, die Kausalität zwischen gesundheitlichen Problemen einer Person und der Loveparade festzustellen. Das gilt vor allem für diejenigen, die von Spätfolgen betroffen sind. Oft treten diese erst nach Jahren auf, wenn das Erlebte plötzlich aus den Menschen herausbricht. Und dann geraten sie in höchste Beweisnot, ob das tatsächlich auf die Loveparade zurückzuführen ist. Wir haben deshalb das Modell einer öffentlichen Stiftung vorgeschlagen, die unter Einbeziehung der Opfer Regeln festlegt, nach denen auch Spätfolgen entschädigt werden. Ohne eine Stiftung wird es weitere Opfer geben.

LTO: Kann ein Strafprozess den Opfern überhaupt helfen? Es ist ja durchaus auch eine Belastung, als Nebenkläger aufzutreten.

Reiter: Sicher ist der Strafprozess für die Opfer eine Belastung. Es ist für sie aber vor allem wichtig, wie der Tathergang vom Gericht beurteilt wird. Natürlich spielt auch der Sühnegedanke eine Rolle. Ich halte es jedoch für nicht unwahrscheinlich, dass es am Ende eine Enttäuschung gibt, wenn auch das Gericht die Verantwortlichkeiten nicht zeitnah wird klären können.

LTO: Wo sollte der Prozess stattfinden? Zeitweise stand im Raum, dass er in einem Messegebäude in Düsseldorf stattfinden könnte.

Reiter: Die Räumlichkeiten sollten zumindest groß genug sein, um dem Interesse der Hinterbliebenen und Geschädigten gerecht zu werden.

"Trotz vernichteter Beweismittel keine Disziplinarverfahren"

LTO: Die Tageszeitung Die Welt hat recherchiert, dass die verantwortlichen Mitarbeiter der Stadt, gegen die ermittelt wird, weiter in der Verwaltung beschäftigt sind. Hätte man sie entlassen oder zumindest versetzen müssen?

Reiter: Die Opfer und Hinterbliebenen verstehen nicht, warum der neue Oberbürgermeister Sören Link keine personellen Konsequenzen gezogen hat. Das Organisationsverschulden der Stadt Duisburg ist unbestritten. Wenn er den Behördenleiter und die beschuldigten Mitarbeiter der Stadtverwaltung nicht suspendieren kann, hätte er sie zumindest überzeugen können, eine andere Aufgabe in der Verwaltung zu übernehmen. Das hat er nach eigenen Angaben nicht einmal versucht.

Wie sollen da die Bürger Vertrauen in die Stadtverwaltung zurückgewinnen? Es sind auch meines Wissens trotz vernichteter Beweismittel keine Disziplinarverfahren eingeleitet worden.

LTO: Inwieweit sind Forderungen Ihrer Mandanten auf Entschädigung und Schmerzensgeld vom Ausgang des Strafverfahrens abhängig? Laufen zivilgerichtliche Verfahren bereits?

Reiter: In der Regel haben Betroffene erst eine realistische Chance, Entschädigungen und Schmerzensgeld einzufordern, wenn die Ermittlungen abgeschlossen sind. Erst dann können wir uns abschließend ein eigenes Bild über die Verantwortlichkeiten machen und dementsprechend Rechtsansprüche konkretisieren.

Da es nicht allein um strafrechtliche Schuld, sondern auch um zivilrechtliche Haftung geht, brauchen wir Klarheit über die Geschehnisse. Da die zivilrechtlichen Ansprüche aber zum Ende des Jahres verjähren könnten, werden wir noch bis dahin Klagen erheben.

LTO: Teilweise haben die Opfer bereits Entschädigungen bekommen. In welcher Höhe?

Reiter: Ich kann da nur für unsere Mandanten sprechen. Die Summe beläuft sich da auf etwa 1,5 Millionen Euro.

LTO: Herr Professor Reiter, vielen Dank für das Interview.

Prof. Dr. Julius Reiter ist gemeinsam mit Bundesminister a.D. Gerhart Baum Inhaber der Kanzlei Rechtsanwälte Reiter - Baum & Collegen und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht.

Die Fragen stellte Claudia Kornmeier.

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Ermittlungen zur Loveparade-Katastrophe: . In: Legal Tribune Online, 24.07.2013 , https://www.lto.de/persistent/a_id/9203 (abgerufen am: 15.12.2025 )

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