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Politische Strafverteidigung in autoritären Zeiten: Neue "Links­an­wälte" braucht das Land

Gastbeitrag von Prof. Dr. Jörg Arnold

03.03.2026

"Linksanwälte "in den 70er Jahren

"Linksanwälte "in den 70er Jahren: Klaus Detloff, Henning Spangenberg, Christian Ströbele, Otto Schily und Klaus Eschen. Foto: Chris Hoffmann/dpa/picture-alliance

Lange fristete das Thema "Linksanwälte" ein Stiefmütterchendasein. In äußerst besorgniserregenden gesellschaftspolitischen Zeiten wird es davon nun zu Recht befreit. Eine Analyse von Jörg Arnold. 

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Lange war es um das Thema "Linksanwälte" ruhig. Immer mal wieder flammte es zwar auf. Zum Beispiel unter Strafverteidigern und der Frage, ob es legitim sei, Täter von rechtsextremer Gewalt zu verteidigen. Zu erinnern ist in diesem Zusammenhang an die Diskussion über die Verteidigung der Hauptangeklagten im NSU-Prozess, Beate Zschäpe. In der Wissenschaft war das Thema vor allem im Zusammenhang mit der Verteidigung in den RAF-Prozessen virulent. Unter Strafverteidigern wurde – sozusagen hinter vorgehaltener Hand – darüber gesprochen, dass heutige angeklagte Wirtschaftskapitäne gern auf damalige "Linksanwälte"  zurückgreifen.

Dem im Jahre 2025 erschienen Band "Linksanwälte - Aspekte der Strafverteidigung im roten Jahrzehnt", herausgegeben von den Historikern Jonas Brosig und Angela Borgstedt, kommt das Verdienst zu, unter anderem der Frage nach der Kontinuität von "Linksanwälten" und heutiger Strafverteidigung sowohl aus wissenschaftlicher wie auch aus der Sicht der Praxis systematisch nachzugehen.

Einst Merkmal der Diffamierung

Dem liegt ein Verständnis von "Linksanwälten" zugrunde, die an der Seite jener stehen, denen Straftaten im Zusammenhang mit linker politischer Überzeugung vorgeworfen werden. Die in den RAF-Verfahren agierenden Strafverteidiger bekamen das Merkmal "Linksanwälte" durch eine reaktionäre Klassenjustiz angeheftet, was kein Lob, sondern Diffamierung war.  Das hatte zur Folge, dass sich die so Verschmähten damit identifizierten, "Linksanwälte" gerade in einem progressiven politischen Sinne zu sein.

Die in den politischen Strafverfahren dieser Zeit verteidigenden Anwälte teilten überwiegend die politischen Überzeugungen ihrer Mandanten, billigten von wenigen Ausnahmen abgesehen aber nicht deren Taten. Im Vordergrund stand ihr Kampf gegen massive Einschränkungen der Beschuldigtenrechte durch die bürgerliche Justiz und den Gesetzgeber. Die im Zusammenhang mit politischer linker Überzeugung begangene Kriminalität in den 1960er und 1970er Jahren hat sich gewandelt; sie tritt heute nicht mehr in jenem Ausmaß auf. Die Reaktionen der Justiz sind dem zwar angepasst, doch oft nicht wirklich angemessen.

"Kämpferische Strafverteidigung" gefragt 

Eine kämpferische Strafverteidigung ist auch beim Umgang mit seit einigen Jahren existierenden neuen Herausforderungen gefragt, die nicht zuletzt durch politische Einschränkungen von Debattenräumen bestehen (Stichworte: Solidarität mit Palästina, Friedensaktivitäten, Proteste von Kriegsgegnern und Antifaschisten). Zu beobachten sind Bestrebungen einer Justiz, die die Politik dabei unterstützt, indem eine einseitige, verurteilungsorientierte strafrechtliche wie strafprozessuale Perspektive eingenommen wird.

StV Heft 3, Foto: Carl Heymanns Verlag

Obwohl Strafgerichte dem einerseits rechtsstaatliche Grenzen setzen, folgen sie in anderen Fällen offenbar "linken Feindbildern". Davon ist auch der Nachweis des Tatgeschehens von "linker" Gewalt betroffen, hingegen erlangen die Tathintergründe als belastende Umstände umso mehr an Bedeutung. Das zeigt auch der politische Prozess gegen das frühere RAF-Mitglied Daniela Klette.

Für eine einseitig-ergebnisorientierte Justiz steht auch die Blitzauslieferung der wegen Gewalttaten angeklagten Antifaschistin Maja T. durch die Berliner Justiz nach Ungarn, obwohl die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts über den Eilantrag der Verteidigung unmittelbar bevorstand, mit der die Auslieferung für grundrechtswidrig erklärt wurde. Es waren vorrangig linke Anwälte, nicht zuletzt vom Republikanischen Anwältinnen- und Anwälteverein (RAV) sowie linke Politiker, die die inhumanen Prozessbedingungen in Ungarn anprangerten und in die deutsche und internationale Öffentlichkeit holten. 

"Linksanwälte" heute 

Das Wort "Linksanwälte" ist heute schwerer zu bestimmen als zur Zeit seiner Entstehungsgeschichte. Gleichwohl existiert weiterhin ein Typus klassischer "Linksanwälte", der aus linker Überzeugung an der Seite von Beschuldigten und Opfern steht, wie die Hamburger Strafverteidigerin Gabriele Heinecke, die im vergangenen Jahr mit dem Fritz-Bauer-Preis der Humanistischen Union geehrt wurde. Mit der bei der Preisverleihung vorgetragenen Laudatio wurde versucht, Erkenntnisse aus dem Band "Linksanwälte" aufgreifend, die Kontinuität zwischen "Linksanwälten" und heutiger Strafverteidigung ausführlicher zu beleuchten.

Dabei wird deutlich, dass ein bestimmter Typus heutiger Anwälte überhaupt politisch links denkt und handelt. Im Mittelpunkt stehen anknüpfend an bürgerlicher Demokratie, bürgerlichem Rechtsstaat und Menschenrechte solche Werte wie Frieden, soziale Gerechtigkeit und Kapitalismuskritik.

Der erste Vorsitzende des RAV, Werner Holtfort, stellte bereits im Jahre 1988 die Alternative von Sozialismus oder Barbarei auf. Holtfort bestimmte Strafverteidigung als soziale Gegenmacht. Strafverteidigung war für ihn dabei nur ein Aspekt. Politisches Handeln von "Linksanwälten" konstituiere sich in diesem Rahmen in verschiedenen Organisationen und Vereinen. Das scheint auch heute für einen bestimmten Typus von "Linksanwälten" nicht wesentlich anders zu sein. 

Bevorstehender Strafverteidigertag

Vor diesem Hintergrund sollte der begonnene wissenschaftliche Diskurs über "Linksanwälte" fortgeführt und die Praxis der Strafverteidigung stärker einbezogen werden. Gerade in Zeiten der durch die herrschende Politik stattfindenden Eingriffe in die Meinungsfreiheit sowie der Tendenzen zunehmender politisierender Kriminalisierung. Der Zusammenhang mit seit Jahren bestehenden und weiter geplanten Einschränkungen einer effektiven Strafverteidigung ist aktuell unübersehbar. Das "Feindbild Strafverteidiger" ist aus manchen Köpfen von Verantwortlichen für Justizpolitik und Inneres längst noch nicht verschwunden.

Ein richtiger und wichtiger Schritt, den Diskurs über das Thema "Linksanwälte" unter den aktuellen innen- wie außenpolitischen Bedingungen zu führen, ist die Aufnahme in das Programm des diesjährigen Strafverteidigertages unter der Überschrift "Politische Strafverteidigung" trägt. Ob allerdings die Unterthemen der betreffenden Arbeitsgruppe – "Antifaschisten in Robe? Politische Strafverteidigung in Zeiten von Trump/Musk und AfD oder Wofür stehen 'Linksanwält:innen' heute?" – glücklich gewählt sind, wird sich im Diskurs erweisen müssen.

Ohne eine fundierte gesellschaftspolitische wie gesellschaftstheoretische Verortung dieser genannten Symptomatik bliebe das Thema jedenfalls nur ein eher oberflächliches Abbild. Denn "Trump/Musk und AfD" sind Ausdruck bestimmter gesellschaftlicher Verhältnisse, die ohne Aspekte, wie die Friedens- und die soziale Frage kaum fundiert erörtert werden können. Nur ausgehend davon lässt sich der Rolle von "Linksanwälten" annähern.

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Aufgaben für "Linksanwälte" 

In solchem Kontext dürfte eine Erkenntnis darin bestehen, dass sich das Agieren von "Linksanwälten" hier zuvörderst auf die Vertretung von Opfern rechter Gewalt bezieht. Aber auch auf die Verteidigung gegen Beschuldigungen, die unter anderem im Zusammenhang mit der Erfindung der Formel "verfassungsschutzrelevante Delegitimierung des Staates" als trojanisches Pferd zur Konstruktion von strafbarem Verhalten stehen. Ferner von öffentlichen Äußerungen oder Bekundungen zur vermeintlichen Legitimierung des Angriffskrieges Russlands gegen die Ukraine oder von öffentlich bekundetem Widerstand gegen den Gaza-Krieg Israels - auch durch Äußerung der Formel "From the river to the sea, Palestine will be free", wenn diese sich nicht gegen das Existenzrecht Israels richtet. 

Doch dürfen derartige Verteidigungen und Vertretungen kein Alleinstellungsmerkmal von "Linksanwälten" sein. Gerade unter Berücksichtigung der konkreten gesellschaftlichen Verhältnisse, des sich manifestierenden Rechtsrucks verfestigter gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit (Heitmeyer) oder auch eines "demokratischen Faschismus" (Nachtwey/Amlinger) ist es erforderlich, dass die Akteure sozialer Gegenmacht, von denen Holtfort sprach, nicht allein von "Linksanwälten" verkörpert werden, sondern von einem breiteren Band von Strafverteidigern, die in Hegemonie als juridische Intellektuelle eine demokratische, rechtsstaatliche und friedliebende Zivilgesellschaft repräsentieren und verteidigen (Antonio Gramsci).

Prof. Dr. Jörg Arnold ist habilitierter Honorarprofessor an der Universität Münster sowie Rechtsanwalt in Freiburg. Bis zum Eintritt in den Ruhestand im Jahre 2023 Forschungsgruppenleiter am Max-Planck-Institut zur Erforschung von Kriminalität, Sicherheit und Recht. Dort forschte und publizierte er u.a. zu Entwicklungen der Strafverteidigung. In dem erwähnten Band "Linksanwälte – Aspekte der Strafverteidigung im Roten Jahrzehnt" ist er mit zwei Beiträgen vertreten.

In dem Text hat der Autor ein Thema aufgegriffen, dem er sich auch im Editorial der Zeitschrift "StV – Strafverteidiger", Heft 3, 2026, gewidmet hat. Die Zeitschrift wird wie LTO von Wolters Kluwer herausgegeben. Sie ist als Einzelausgabe und als Abo hier erhältlich. 

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Politische Strafverteidigung in autoritären Zeiten: . In: Legal Tribune Online, 03.03.2026 , https://www.lto.de/persistent/a_id/59431 (abgerufen am: 11.07.2026 )

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