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Gefälschte Prädikatsexamen: Nicht-Jurist ver­di­ente 123.000 Euro als "Groß­kanz­lei­an­walt"

von Dr. Markus Sehl

12.07.2023

Ein Mann im Aufzug (Symbolbild)

Fake it till you make it - das hat ein Jura-Abbrecher sehr erfolgreich geschafft und ist "Großkanzleianwalt" geworden. Foto: BullRun - stock.adobe.com

Zwei angebliche Spitzen-Prädikatsexamen aus Bayern eröffneten einem jungen Mann den Weg in die Karriere in der Welt der Großkanzleien - doch tatsächlich hatte er Jura nie zuende studiert. Schließlich wurde ihm ein Feiertag zum Verhängnis.

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Die US-Serie Suits hat die Faszination für Hochstapler in der Welt der Großkanzleien zwischen glitzernden Bürotürmen, skrupellosen Partnern und sechsstelligen Jahresgehältern perfektioniert. Der Protagonist Michael Ross träumt von einem Jurastudium, verließ die Uni aber als Studienabbrecher, er braucht Geld. Durch eine Verwechslung stolpert er in das Bewerbungsgespräch einer New Yorker Top-Kanzlei. Dank seines photographischen Gedächtnisses macht er eine gute Figur, wird angestellt und löst immer neue Fälle, muss aber immer wieder aufs Neue auch seine fehlende Ausbildung verschleiern.

Der Fall, der am Donnerstag das Landgericht München beschäftigt, erinnert frappierend an die US-TV-Serie aus dem Anfang der 2010er Jahre – allerdings alles eine Nummer deutscher.

12,48 Punkte und 11,64 Punkte in Bayern – 90.000 Euro Einstiegsgehalt

Ein 35-Jähriger aus dem Landkreis Freising hatte nach sechs Semestern sein Jurastudium abgebrochen. Ende 2015 fälschte er Examenszeugnisse - und geizte dabei nicht mit der Notengebung. Für die erste Prüfung stellte er sich 12,48 Punkte aus, für die zweite die Note 11,64. Auf dem Papier gleich zweimal Top-Prädikatsergebnisse, nur wenige Prozent der bayerischen Nachwuchsjuristen eines Jahrgangs erreichen solche Punktzahlen. Jura-Absolventen mit solchen Noten stehen damit alle Karrieretüren offen, egal ob als Richter, Staatsanwalt, Beamter in einem Ministerium oder Anwalt in einer Großkanzlei.

In einem Notariat, in dem er eine Ausbildung absolvierte, stellte er mindestens 14 notariell beglaubigte Abschriften her. Bei der Münchner Rechtsanwaltskammer beantragte er dann seine Zulassung zur Anwaltschaft, wenige Monate später im März 2016 hatte er seine Zulassung als Rechtsanwalt, die Kammer schöpfte keinen Verdacht. Im gleichen Monat schickt er seine erste Bewerbung per Mail an eine angesehene Rechtsanwaltskanzlei in München, darin sein Anschreiben, ein Lebenslauf mit teilweise unrichtigen Angaben, etwa "Jurastudium 2008 bis 2012" und Referendariat 2013 bis 2015 - und eben die gefälschten Top-Examenszeugnisse.

Ein Datum im Zeugnis wird ihm zum Verhängnis

Dort kam der Bewerber offenbar gut an. Er wurde eingestellt, im Immobilienwirtschaftsrecht eingesetzt, Einstiegsgehalt 95.000 Euro brutto. Der Nicht-Anwalt blieb dort knapp zwei Jahre. Am Ende verdiente er 123.000 Euro brutto. Seine Leistungen wurden in der Kanzlei laut Amtsgericht München durchaus kritisch bewertet. Im Frühjahr 2018 schaute er sich nach einem neuen Job um. Zwei Angebote mit 75.000 Euro brutto (Kanzlei) und 100.000 Euro brutto (Gesellschaftsrecht) Anfangsgehalt schlug er aus und entschied sich für eine Tätigkeit als Syndikus bei einem großen Versicherungsunternehmen im Bereich Unternehmensrecht. Dort verdiente er 132.000 brutto im Jahr. Sein neuer Arbeitgeber war mit seinen Leistungen zufrieden, der neue "Syndikus" aber nicht mit den angebotenen Entwicklungsperspektiven.

Schließlich fand er 2020 eine neue Anstellung in einer Kanzlei. Ein Schritt, der sich allerdings für den Mann rächen sollte: Zum ersten Mal fiel dort nämlich das besondere Datum auf seinem Examenszeugnis auf. Der 25. Mai 2015 war ein Pfingstmontag. Examensprüfungen fanden an diesem deutschlandweiten Feiertag nicht statt. Nachdem sich seine neue Kanzlei beim Justizprüfungsamt wegen der Angaben auf seinem Zeugnis erkundigt hatte, flog er auf, die Kanzlei erstattete Anzeige.

Verurteilt wurde er vom Amtsgericht (AG) München Ende 2020 wegen vollendeten und zum Teil nur versuchten Betruges in sechs und Urkundenfälschung in 22 Fällen zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren auf Bewährung, LTO liegt das Urteil vor. Das Gericht ordnete die Zahlung von 325.642 Euro an Wertersatz für die erschlichenen Gehaltszahlungen an. Es sei ein hoher Schaden eingetreten und es habe eine weitere hohe Vermögensgefährdung vorgelegen. Zudem sei ein Folgeschaden von mindestens 495.000 Euro zu berücksichtigen. Die Großkanzlei, bei der der Mann seine Karriere startete, hatte die Summe an betroffene Mandanten laut Urteil zurückgezahlt.

Strafrechtlich war der Mann zuvor nie aufgefallen. Er räumte in der Verhandlung beim AG München seine Taten ein: "Das Geld war es nicht, das war es nie. Es war die Unfassbarkeit, dass ich trotz meiner fehlenden juristischen Ausbildung so gut vorankam", sagte er laut einer Mitteilung des AG.

Gericht: Kommt auf Vertrauen und Zuverlässigkeit an, nicht tatsächliche Leistung

Ein interessanter Aspekt, der mit der – für Insider wenig überraschenden – Einsicht kommt, dass nicht bei allen Tätigkeiten im Aufgabenbereich eines Großkanzleianwalts auch fundierte Kenntnisse aus der Ausbildung erforderlich sind. Das Urteil des Amtsgerichts hält sich an dieser Stelle mit einer Auseinandersetzung zurück, nur ein knapper Satz: "Es kommt hier somit auch nicht darauf an, ob er zufriedenstellende Leistungen tatsächlich erbracht hat."

Für die Betrugsstrafbarkeit überträgt das AG vielmehr die Grundsätze aus der Rechtsprechung zu ähnlichen Fällen bei Beamten: "Der Beamte gilt als für sein Amt untauglich, auch wenn er zufriedenstellende dienstliche Leistungen erbringt, weil er – unter rechtlichen Gesichtspunkten – keine gleichwertige Gegenleistung für die ihm gewährten Bezüge zu erbringen vermag", heißt es in der Urteilsbegründung. "Diese für Beamte entwickelten Grundsätze sind ausnahmsweise dann auf private Anstellungsverhältnisse anzuwenden, wenn die dem Dienstverpflichteten gestellten Aufgaben eine besondere Vertrauenswürdigkeit und Zuverlässigkeit erfordern."

Der Beruf des Rechtsanwalts - unabhängig ob in einer Großkanzlei oder einer kleineren Kanzlei - erfordere ein hohes Maß an Zuverlässigkeit, Anwälte würden auch vereidigt, so das AG. Auch der Stand der Rechtsanwälte genieße eine hohe Vertrauenswürdigkeit, sie seien schließlich Organe der Rechtspflege. Nicht zuletzt sei die angebotene sehr hohe Vergütung durch einen sehr guten juristischen Abschluss gerechtfertigt.

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"Ich habe immer auf mein Recht bestanden, da ich auch immer so gute Noten gelogen habe"

In der mündlichen Verhandlung soll der Mann zu seiner Kanzleikarriere gesagt haben: "Ich würde mich als arroganten hochnäsigen Mitarbeiter beschreiben. Mit Kollegen habe ich mich gut verstanden. Bei Vorgesetzten bin ich immer in eine Abwehrhaltung gegangen, habe immer auf mein Recht bestanden, da ich auch immer so gute Noten gelogen habe."

Bei der Strafzumessung berücksichtigte das AG unter anderem, dass der Mann von Beginn an vollumfänglich geständig war. Er habe die Ermittlungen unterstützt und kooperiert, hieß es. Zu seinen Gunsten berücksichtigte das Gericht außerdem sein Nachtatverhalten, sein Bemühen um Aufarbeitung und eine psychische Erkrankung.

Zu seinen Lasten berücksichtigte das AG den hohen Schaden. Auch generalpräventive Gründe beachtete das Gericht zulasten des Angeklagten: "Der Beruf des Rechtsanwalts hat in der Gesellschaft einen besonderen Stellenwert und genießt besonders hohes Vertrauen, welches durch die Tat erschüttert wurde. Daher ist auch die Verteidigung der Rechtsordnung zu beachten", so der Vorsitzende Richter. Die Justiz beschäftigen immer wieder Fälle von geschönten Noten oder gefälschten Abschlüsse auf dem Weg in eine juristische Karriere.

Da in dem Münchner Fall beide Seiten Berufung eingelegt haben, wird sich nun die 25. Strafkammer beim Landgericht München am Donnerstag erneut mit dem Fall beschäftigen.

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Gefälschte Prädikatsexamen: . In: Legal Tribune Online, 12.07.2023 , https://www.lto.de/persistent/a_id/52231 (abgerufen am: 16.05.2026 )

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