Druckversion
Donnerstag, 14.05.2026, 16:10 Uhr


Legal Tribune Online
Schriftgröße: abc | abc | abc
https://www.lto.de//recht/hintergruende/h/lg-koeln-urteil-33o25015-1-fc-koeln-domain-internet-adresse-streit
Fenster schließen
Artikel drucken
20261

1. FC Köln darf www.fc.de nutzen: Es gibt nur ein' FC Kölle

von Marcel Schneider und Pia Lorenz

10.08.2016

Maskottchen des 1. FC Köln: Hennes VIII.

picture alliance / Eibner-Pressefoto

Der 1. FC Köln darf die Domain www.fc.de nutzen. Für das LG Köln steht fest, dass nur der Kölner Verein für die relevanten Verkehrskreise "der FC" ist. Das wüssten schließlich nicht nur sämtliche Medien, sondern auch die Kölner Richter selbst. 

Anzeige

Das Landgericht (LG) Köln hat den Inhaber der Domain "www.fc.de" dazu verurteilt, in die vom klagenden Bundesligisten beantragte Löschung durch den Domain-Verwalter einzuwilligen, die Internetadresse nicht weiter zu verwenden (Urt. v. 09.08.2016, Az. 33 O 250/15).

Der Mann hatte zunächst das Angebot des 1. FC Köln ausgeschlagen, ihm die Domain für 5.000 Euro zu veräußern. Er verlangte stattdessen 50.000 Euro für die Internetadresse. Auch anderen Fußballclubs, wie etwa dem FC Bayern oder dem FC Augsburg, hatte er diese erfolglos zum Verkauf angeboten.

Zwischenzeitlich hatte der 1. FC Köln einen sogenannten Dispute-Antrag beim Deutschen Network Information Center (DENIC) in Frankfurt gestellt, das alle ".de"-Adressen verwaltet. Dieses vom DENIC bereitgestellte Rechtsinstrument für Domainstreitigkeiten verhindert, dass der Inhaber einer Domain diese auf einen anderen als den Antragsteller überträgt. Wird schließlich vor Gericht die Löschung der Domain beziehungsweise die Zustimmung zu dieser erstritten, kann der Antragsteller gleich neuer Inhaber der zunächst gelöschten Internetadresse werden.

Kernfrage: Gibt es nur den einen FC?

Der 1. FC Köln, der derzeit noch unter www.fc-koeln.de im Internet auftritt, argumentierte vor Gericht, dass er das Kürzel "FC" zur Benennung des Vereins in der Außendarstellung nutze. Dieses habe sich bereits seit Jahren etabliert und werde gerade in der Sportberichterstattung zur Bezeichnung des Kölner Traditionsvereins verwendet. Damit sei der Club, in dem Verfahren vertreten vom renommierten Markenrechtler Prof. Dr. Gordian N. Hasselblatt von CMS Hasche Sigle, Inhaber der bekannten Bezugsmarke "FC" und des gleichnamigen Unternehmenskennzeichens. Außerdem stünden ihm an dem Kürzel die Namensrechte zu.

Der derzeitige Domain-Inhaber verteidigte sich nicht nur gegen die Klage, sondern verlangte, vertreten von der Augsburger IP-IT-Kanzlei Hild & Kollegen, in einer Widerklage, den Dispute-Antrag des Clubs für die Löschung beim DENIC zurückzuziehen. Lediglich die Fußballfans in Köln meinten mit dem Kürzel "FC" auch eindeutig den dortigen Verein, argumentierte der Bayer.

Außerdem stehe die Abkürzung für eine ganze Reihe von Begriffen, so im Bereich des Sports etwa allgemein für den Begriff "Fußballclub". Dementsprechend gebe es in Deutschland wie im Ausland sehr viele Fußballvereine, die die Abkürzung "FC" im Namen tragen. Das Namensrecht des Fußballclubs könne somit nur am vollständigen Namen "1. FC Köln" bestehen.

Seite 1/2
  • Seite 1:

    Gibt es nur den einen FC?

  • Seite 2:

    Klarer Fall für Kölner Kammer

  • Drucken
  • Senden
  • Zitieren
Zitiervorschlag

Marcel Schneider und Pia Lorenz, 1. FC Köln darf www.fc.de nutzen: . In: Legal Tribune Online, 10.08.2016 , https://www.lto.de/persistent/a_id/20261 (abgerufen am: 14.05.2026 )

Infos zum Zitiervorschlag
  • Mehr zum Thema
    • Zivil- und Zivilverfahrensrecht
    • Gewerblicher Rechtsschutz
    • Fußball
    • Internet
    • Markenrecht
    • Namen
    • Profisport
    • Sport
    • Unternehmen
  • Gerichte
    • Landgericht Köln
Der Mann hält große Figuren von Asterix und Obelix, die zentrale Charaktere einer bekannten Comicreihe sind. 13.05.2026
Markenrecht

EU-Markenamt muss umfassender prüfen:

Waffen namens Obelix?

Ein Rüstungsunternehmen will Waffen und Munition mit dem Namen “Obelix” bewerben. Doch der französische Asterix-Verlag wehrt sich und bekam vor dem EuG in einem ersten Schritt Recht. Nun muss das Markenamt erneut prüfen. 

Artikel lesen
Aztekenstadion 12.05.2026
Sportwetten

Sportwettenanbieter will live übertragen:

WM-Stream nur für Wett­kunden?

Ein Sportwettenanbieter will die Fußball-WM live übertragen – aber nur für aktive Wettkunden. Jörg Frederik Ferreau meint, so ein Angebot könnte zulassungspflichtiger Rundfunk und unzulässige Werbung für Sportwetten sein.

Artikel lesen
Jennifer Oellig 08.05.2026
Most Wanted

Köpfe:

LTO Most Wanted mit Jen­nifer Oellig

Menschlichkeit ist ein großer Anteil jeder anwaltlichen Tätigkeit, sagt Jennifer Oellig. Die Rechtsanwältin erzählt von einem missglückten Jobwechsel und teilt ihre Meinung zu Anwaltsrankings.

Artikel lesen
Das Bild zeigt eine Person, die online Produkte auf Amazon durchstöbert, was Brand Abuse und Domain-Grabbing thematisiert. 06.05.2026
Markenrecht

Was tun gegen Markenmissbrauch mit KI-Tools?:

Mar­kenblo­ckieren ist das neue Domain­gr­ab­bing

Mit KI-Tools lassen sich schnell ungeschützte Marken im Netz finden und im Markenregister eintragen – nicht, um sie zu nutzen, sondern um andere Marken zu blockieren. Was hilft?

Artikel lesen
Hubig und Dobrindt auf einer gemeinsamen Pressekonferenz im Februar 2026 22.04.2026
Vorratsdatenspeicherung

Hubig und Dobrindt einigen sich:

Abge­speckte Vor­rats­da­ten­spei­che­rung kommt

Kindesmissbrauch, Online-Betrug, Terror: Ermittler hoffen auf mehr Aufklärung durch eine abgespeckte Vorratsdatenspeicherung. Drei Monate lang sollen Telekommunikationsanbieter alle IP-Adressen vorhalten. Es ist ein politisches Reizthema.

Artikel lesen
Hubig im April 2026 17.04.2026
Internet

Gesetzentwurf:

"Digi­tale Gewalt" mit Vor­rats­da­ten­spei­che­rung bekämpfen

Nach der Aufregung um den Ulmen/Fernandes-Fall hat das BMJV einen Gesetzentwurf fertiggestellt, um Betroffene wehrhaft gegen anonyme Hassbeiträge zu machen. Eine Klausel verrät: Dabei soll auch die IP-Vorratsdatenspeicherung eine Rolle spielen.

Artikel lesen
lto karriere logo

LTO Karriere - Deutschlands reichweitenstärkstes Karriere-Portal für Jurist:innen

logo lto karriere
Jetzt registrieren bei LTO Karriere

Finde den Job, den Du verdienst 100% kostenlos registrieren und Vorteile nutzen

  • LTO Job Matching: Finde den Job & Arbeitgeber, der zu Dir passt.
  • Jobs per Mail: Verpasse keine neuen Job-Angebote mehr.
  • Easy Apply: Die einfache und schnelle Bewerbung zu Deinem neuen Job.
Das Passwort muss mindestens 8 Zeichen lang sein und mindestens einen Großbuchstaben, einen Kleinbuchstaben, eine Zahl und ein Sonderzeichen enthalten (z.B. #?!@$%^&*-).
Pflichtfeld *

Nur noch ein Klick!

Wir haben Dir eine E-Mail gesendet. Bitte klicke auf den Bestätigungslink in dieser E-Mail, um Deine Anmeldung abzuschließen.

Weitere Infos & Updates einfach und kostenlos direkt ins Postfach.

LTO Karriere Newsletter

Das monatliche Update mit aktuellen Stellenangeboten & Karriere-Tipps.

LTO Daily

Jeden Abend um 18 Uhr die wichtigsten News vom Tag.

LTO Presseschau

Jeden Morgen um 7:30 Uhr die aktuelle Berichterstattung über Recht und Justiz.

Pflichtfeld *

Fertig!

Um die kostenlosen Nachrichten zu beziehen, wechsle bitte nochmal in Dein Postfach und bestätige Deine Anmeldung mit dem Bestätigungslink.

Du willst Dein Bewerberprofil direkt anlegen?

Los geht´s!
ads lto paragraph
lto karriere logo
ads career people

Wir haben die Top-Jobs für Jurist:innen

Jetzt registrieren
logo lto karriere
TopJOBS
Logo von JOBE RECHTSANWÄLTE
Rechts­an­walt (m/w/d)

JOBE RECHTSANWÄLTE, Mün­chen

Logo von hkk Krankenkasse
Voll­ju­rist (m/w/d) Team Kla­gen & Wi­der­sprüche

hkk Krankenkasse, Bre­men

Logo von Hogan Lovells International LLP
Wis­sen­schaft­li­che Mit­ar­bei­ten­de (w/m/d) In­fra­struc­tu­re, En­er­gy, Re­sour­ces &...

Hogan Lovells International LLP, Frank­furt am Main

Logo von Flick Gocke Schaumburg
Di­p­lom-Fi­nanz­wirt (m/w/d) Wirt­schafts- und Steu­er­straf­recht

Flick Gocke Schaumburg, Bonn

Logo von STERR-KÖLLN & PARTNER
Rechts­an­wält:in im En­er­gie­recht

STERR-KÖLLN & PARTNER, Ber­lin und 1 wei­te­re

Logo von DLA Piper UK LLP
Coun­sel / Se­nior As­so­cia­te (m/w/x) im Be­reich Steu­er­recht

DLA Piper UK LLP, Mün­chen und 1 wei­te­re

Logo von Becker Büttner Held
Wis­sen­schaft­li­cher Mit­ar­bei­ter (m/w/d) im Be­reich En­er­gie- und...

Becker Büttner Held, Ham­burg

Logo von Flick Gocke Schaumburg
As­sis­tenz / Tea­mas­sis­tenz (m/w/d) Fak­tu­ra

Flick Gocke Schaumburg, Bonn

Mehr Stellenanzeigen
logo lto events
Legal English - Der Seetransport

04.06.2026, Hamburg, Berlin, München, Düsseldorf, Freiburg im Breisgau

Logo von Kölner Anwaltverein e. V.
17. Kölner Anwaltstag 2026

21.05.2026, Köln

Online-Seminar! § 15 FAO - Cybercrime in der strafrechtlichen Praxis

21.05.2026

Vertragsmanagement als Werttreiber: Den Datenschatz heben und ROI >2 nachhaltig ermöglichen

21.05.2026

Gescheiterte Gesellschaftsbeteiligungen

21.05.2026

Mehr Events
Copyright © Wolters Kluwer Deutschland GmbH