Am Dienstag verhandelt das LG Hamburg, ob Correctiv im Potsdam-Bericht wahrheitswidrig über Ausweisungspläne gegen deutsche Staatsbürger berichtete. Dabei geht es auch um Correctivs Verantwortung für Falschberichterstattung anderer Medien.
"Wir sehen das so.", "Wir meinen aber, dass…", "Unserer Einschätzung nach … ". Mit derartigen Formulierungen begründen Richterinnen und Richter in Pressekammern oft ihre Entscheidungen. Das ist kein Vorwurf. Für die Frage, wie einer Äußerung vom maßgeblichen Durchschnittsleser verstanden wird, müssen die Richter mangels repräsentativer Umfragen auf ihr eigenes Textverständnis zurückgreifen. Entsprechend groß ist ihr Entscheidungsfreiraum. Während die siegreiche Seite die richterliche Einschätzung naturgemäß mit Begeisterung aufnimmt, wirft die unterlegene Seite dem Gericht dann wahlweise eine zu oberflächliche oder am Normalleser vorbeigehende zu grammatikalische Auslegung vor.
Doch wenn die Richterinnen und Richter der 24. Zivilkammer des Landgerichts (LG) Hamburg am kommenden Dienstag zusammenkommen, um über den Bericht von Correctiv zum Potsdamer Geheimtreffen vom 10. Januar 2024 zu verhandeln, werden sie sich nicht nur mit ihrem eigenen Textverständnis beschäftigen können. Denn es steht fest, dass zahlreiche Medien und Privatpersonen den Correctiv-Bericht, in dem von einem "Masterplan zur Ausweisung deutscher Staatsbürger" und einer "Ausbürgerungsidee" die Rede ist, auch so verstanden haben, dass es in Potsdam um die Ausweisung oder Ausbürgerung deutscher Staatsbürger gegangen ist.
Doch unstreitig ist: Um Ausweisungen deutscher Staatsbürger ging es in Potsdam nicht. Der Rechtsextremist Martin Sellner, der vor Ort seinen Migrationsplan vorstellte, hat sie dort nicht gefordert. Correctiv hat in einem der Gerichtsverfahren vor dem LG Hamburg (324 O 61/24) selbst als "zutreffend" bezeichnet, dass in Potsdam nicht über die grundgesetzwidrige Verbringung oder Deportation deutscher Staatsbürger ins Ausland gesprochen wurde.
Zahlreiche Medien und Privatpersonen, die den Correctiv-Bericht genauso verstanden, verloren wegen Verbreitung falscher Tatsachenbehauptungen Gerichtsprozesse (LTO berichtete hier, hier und hier). Die offene und spannende Gretchenfrage ist nun: Gibt das LG Hamburg die Schuld für die fehlerhafte Drittberichterstattung allein diesen Drittmedien? Oder gelangt es zu der Auffassung, dass die Correctiv-Berichterstattung selbst falsch war und auch das Recherchemedium auf Unterlassung haftet.
Alles nur Meinung, oder?
Kläger gegen Correctiv ist erneut der Staatsrechtler Ulrich Vosgerau. Er greift unter anderem die Formulierung "Masterplan zur Ausweisung deutscher Staatsbürger" im Correctiv-Bericht an und meint, es handele sich dabei um eine unwahre Tatsachenbehauptung. Correctiv verteidigt die Äußerung nicht etwa damit, dass es in Potsdam tatsächlich darum gegangen sei, Deutsche mit Migrationshintergrund behördlich des Landes zu verweisen und abzuschieben. Vielmehr argumentiert das Medium im Prozess, dass es sich bei der Aussage "Masterplan zur Ausweisung deutscher Staatsbürger" nicht um eine Tatsachenbehauptung, sondern um eine Bewertung der Rechercheergebnisse und damit um eine zulässige Meinungsäußerung handele.
Der durchschnittliche Leser verstehe die Passage “gerade nicht als ‘technisch-tatsächliche Zusammenfassung‘ der Geschehnisse, sondern als einordnendes Nachwort” der Beklagten. Es handele sich um eine "wertende Prognose im Hinblick auf etwaige künftige Maßnahmen". Die Martin Sellner vorschwebenden maßgeschneiderten Gesetze, die Anpassungsdruck erzeugen sollen, seien dazu bestimmt "in Summe eine Gesamtwirkung zu erzielen, die in Bezug auf Qualität und Ergebnis der Ausweisung gleichkommen."
Correctiv sagt also: Ja, es stimmt – in Potsdam wurde kein Plan zur Ausweisung deutscher Staatsbürger vorgestellt oder diskutiert. Aber wir finden, die Ideen von Sellner laufen auf das gleiche hinaus, daher dürfen wir – als Bewertung – von einem Masterplan zur Ausweisung deutscher Staatsbürger sprechen.
Medien selbst schuld?
Nach dieser Argumentation wären also all die Journalisten, die die Correctiv-Aussage für bare Münze nahmen, selbst schuld. Sie hätten den Correctiv-Bericht schlichtweg nicht sorgfältig genug gelesen, um die Nuancen zwischen Rechercheteil und Bewertung zu erkennen. Geht es nach Correctiv, hätten die Medien erkennen müssen, dass die Formulierung "Masterplan zur Ausweisung deutscher Staatsbürger" nicht bedeutet, dass es in Potsdam tatsächlich um die Ausweisung deutscher Staatsbürger ging.
In der Klageerwiderung führt Correctiv dazu aus, Drittberichte seien für die Frage, wie der Correctiv-Bericht zu verstehen sei, gänzlich irrelevant. Es gebe "keine mathematische oder sonstige Formel, nach der eine Äußerung nur deswegen als unwahre Tatsachenbehauptung anzusehen ist, weil eine geringe Anzahl von Menschen diese falsch wiedergeben".
Geringe Anzahl? Die Liste derjenigen, die der Correctiv-Logik nach selbst an ihren juristischen Niederlagen schuld sind, ist ebenso lang wie prominent. So berichtete etwa tagesschau.de, dass in Potsdam über die Ausweisung deutscher Staatsbürger diskutiert wurde. Die für ihre akribische Vorbereitung bekannte ZDF-Moderatorin Mariette Slomka sprach im ZDF heute-journal davon, dass es laut Rechercheergebnissen von Correctiv auch um Deportationen von deutschen Staatsbürgern ging. Der SWR, die Nachrichtenagentur dts sowie t-online berichteten ebenfalls, dass es in Potsdam um die Ausweisung oder Abschiebung von deutschen Staatsbürgern gegangen sei. Vosgerau zählt in seiner Klage weiter Campact, die Grüne Bürgerschaftsfraktion in Hamburg sowie den Rechtswissenschaftler Prof. Dr. Matthias Hong auf. Laut Klageschrift verteidigen sich einige der Abgemahnten zerknirscht damit, dass für sie nicht ersichtlich war, dass es sich bei der Aussage im Correctiv-Bericht um eine Meinungsäußerung gehandelt haben soll bzw. dass sie den Correctiv-Bericht nur sinngemäß wiedergegeben hätten.
Breites Fehlverständnis
Für Correctiv sind das Einzelfälle. Als Gegenbeweis könnte man "tausende von Medienbeiträgen anführen, die die Geschehnisse zutreffend wiedergeben". Von den “tausend” Medienberichten legt Correctiv im Prozess allerdings keinen vor.
Sucht man im Internet selbst nach weiteren Artikeln großer Medienhäuser, die kurz nach der Correctiv-Recherche entstanden sind, finden sich neben Berichten, die die Ausweisungsthematik ganz aussparen (dpa, Frankfurter Rundschau, FAZ) weitere, in denen der Correctiv-Bericht eindeutig oder tendenziell mit Ausweisung und Abschiebung von deutschen Staatsbürgern in Zusammenhang gebracht wird. Im Deutschlandfunk ist die Rede davon, dass nach dem Plan auch deutsche Staatsbürger "das Land verlassen müssen", der Spiegel bezieht das Wort Abschiebung semantisch ebenfalls auch auf deutsche Staatsbürger, die taz berichtete, es gehe um "die massenhafte Ausbürgerung und Vertreibung von deutschen Staatsbürgern", der prominente deutsche Rechtsanwalt Chan-jo Jun, selbst Äußerungsrechtler, deutete den Correctiv-Bericht dahingehend, dass auch "Staatsbürger ohne reinrassige Abstammung, aber mit falschen politischen oder kulturellen Ansichten, abgeschoben werden". Auch LTO berichtete unzutreffend, dass es um ein Konzept zur "Abschiebung (…) auch von deutschen Staatsbürgern" gegangen sei.
Dass die zahlreichen Falschdarstellungen in Drittmedien zumindest auch in der Verantwortung von Correctiv liegen, entschied im Dezember 2024 bereits das LG Berlin II. Durch die Berichterstattung von Correctiv sei in der Öffentlichkeit "ein entsprechender falscher Eindruck entstanden". Im Verfahren ging es aber nicht um die Rechtmäßigkeit der Correctiv-Berichterstattung, sondern um die Frage, ob man Correctiv wegen des Berichts der "Lüge" bezichtigen kann, was das LG Berlin II bejahte.
Eigentor im Theater?
Erstaunlich ist übrigens, was Correctiv selbst auf der Bühne behaupten lässt: In einem neuen "Dokumentar"-Theaterstück unter dem Titel "Geheimplan gegen Deutschland – Ein Nachspiel" trat ein als kritisch-suchend inszenierter Correctiv-Leser im Schauspiel Köln auf.
Er spricht über das vom LG Hamburg gegenüber dem NDR verhängte Verbot zu behaupten, in Potsdam sei über die Ausweisung deutscher Staatsbürger diskutiert worden. Dann spricht er die bemerkenswerten Sätze:
"Hä, aber ich dachte darum ging’s doch?!
(…)
Warum darf denn jetzt der NDR nicht von “Ausweisung” schreiben? Ging’s doch nicht darum?"
Die eigene Dokumentar-Inszenierung von Correctiv geht also davon aus, dass nach der Lektüre der Berichterstattung die Ausweisung von Staatsbürgern beim Leser als maßgebliches Recherche-Ergebnis hängenbleibt.
Kann sich das LG über Deutungen hinwegsetzen?
Wie eingangs erwähnt, sind Richter in Pressesachen gewöhnt, selbst über Auslegungsfragen zu bestimmen. Es ist daher nicht auszuschließen, dass die Richterinnen und Richter der Hamburger Pressekammer dem Verständnis der Drittmedien schon aus Gewohnheit keine ausschlaggebende Beachtung schenken und die Berichterstattung nur an sich selbst messen. Überzeugend wäre das nicht.
Unter Ausblendung der tatsächlichen Wirkung wäre dann eine Entscheidung pro Correctiv denkbar. Denn bei der Auslegung von Äußerungen muss stets der Kontext beachtet werden. Ein Verbot kommt nur dann in Betracht, wenn der Durchschnittsleser im Gesamtkontext des Artikels zu der Annahme gelangt, dass in Potsdam ein Plan zur Ausweisung deutscher Staatsbürger diskutiert oder vorgelegt wurde. Dagegen könnte sprechen, dass weiter oben im Artikel in Bezug auf deutsche Staatsbürger nicht von Ausweisung, sondern von "hohem Anpassungsdruck" unter anderem durch "maßgeschneiderte Gesetze" die Rede ist. Genauso hat Correctiv auch schon 2024 gegenüber LTO argumentiert: Der Artikel schildere in tatsächlicher Hinsicht ausführlich und genau, was auf der Tagung besprochen wurde. “Für davon abweichende Eindrücke ist daher kein Raum.”
Doch die zahlreichen Medienberichte zeigen: Der Raum für abweichende Eindrücke war und ist riesig. Das wird nicht nur die vielen falschen Sekundär-Presseberichte faktisch belegt, sondern ist auch auslegungsdogmatisch erklärbar. Denn der Correctiv-Bericht beschreibt nicht, was "nicht assimilierte deutsche Staatsbürger" nach Sellners Plänen genau erwarten könnte. Konkret lässt er offen, was etwa unter "maßgeschneiderten Gesetzen“ zu verstehen ist. Damit lässt die Formulierung auch Interpretationsspielraum darunter Ausweisungsgesetze zu verstehen.
Insgesamt erzeugt der Text mit seinem "hingehuschten Kern" eine "systematische Unsicherheit über die eigentliche Aussage", wie es Christoph Kucklick, Leiter der Henri-Nannen-Schule in einem gemeinsamen Text auf Übermedien mit Stefan Niggemeier und mir ausdrückte. Wenn nach den nebulösen Tatsachenschilderungen später von einer "Ausbürgerungsidee von Staatsbürgern" und dann abschließend von einem "Masterplan zur Ausweisung deutscher Staatsbürger" die Rede ist, wird dies offenbar von vielen Lesern nicht als Widerspruch zu vorherigen Aussagen, sondern als Konkretisierung des Masterplans verstanden.
Alles nur Wortklauberei?
Aber auch wenn das LG Hamburg zu dem Schluss kommt, dass es sich um eine Meinungsäußerung handelt, heißt dies nicht, dass die Äußerung zulässig ist. Denn auch Meinungsäußerungen brauchen für ihre Zulässigkeit einen wahren Tatsachenkern bzw. hinreichende Anknüpfungstatsachen.
Correctiv meint, dass die von Sellner vorgeschlagenen Maßnahmen letztlich in ihrer Intensität einer Ausweisung gleichkommen werden und daher hinreichende Anknüpfungstatsachen für die Meinung "Ausweisung" vorlägen. Richtig daran ist, dass der von Vosgerau in der Klageschrift verharmloste Remigrationsplan von Martin Sellner zu Recht von Verwaltungsgerichten als verfassungswidrig eingeschätzt wird. Denn Gesetze mit dem Ziel zu fassen, dass bestimmte Gruppen in Deutschland das Leben in Deutschland so sehr zu erschweren, dass sie am besten das Land verlassen, missachtet schon von der Zielrichtung her das egalitäre Verständnis von Staatsangehörigkeit.
Doch die Schlussfolgerung, dass daher jede Kritik an falschen Begriffsverwendungen von Correctiv "Wortklauberei" sei (so Correctiv-Chefredakteur von Daniels) ist nichts anderes als eine Absage an seriösen Journalismus. Die Logik: Weil klar ist, zu was Rechtsextremismus führe, darf jedwede Handlung von Rechtsextremen mit maximal wirkkräftigen Vokabeln unterlegt werden.
Selbstverständlich soll und muss Journalismus historische Parallelen ziehen und sollte dem Grundsatz "Wehret den Anfängen" gerade in diesen Zeiten als Leitschnur haben. Er darf den Lesern aber eine Prognose nicht als Realität verkaufen. Das LG Hamburg hat in den Verfahren gegen andere Medien zutreffend erkannt: Es macht einen Unterschied und ist nicht wertneutral, ob Behörden Deutsche ausweisen sollen und diese von der Polizei abgeholt und abgeschoben werden, oder ob diskriminierende Gesetze gegen Minderheiten erlassen werden. Selbstverständlich ist auch Letzteres verfassungswidrig und muss zur Verteidigung der freiheitlichen demokratischen Grundordnung unbedingt verhindert werden. Doch so zu tun, als sei ein diskriminierendes Gesetz dasselbe wie eine behördliche Ausweisung, verfehlt nicht nur das oberste Gebot der Wahrheitspflicht “Sagen was ist”. Es spielt auch den Rechtsextremisten in die Hände, die nur darauf warten, dem Gegner die Nichteinhaltung von journalistischen Regeln vorhalten zu können.
Da es in Potsdam keinen Masterplan zur Ausweisung deutscher Staatsbürger gab, dieser auch nicht diskutiert wurde, ist es völlig eindeutig eine journalistische Fehlleistung, den Artikel entsprechend enden zu lassen und – noch schlimmer – diesen Fehler in Kenntnis seiner Rezeptionswirkung beharrlich zu verteidigen. Ob es sich tatsächlich um eine rechtswidrige Darstellung handelt, hat in erster Instanz das LG Hamburg zu entscheiden. Die Entscheidung wird über den Einzelfall hinaus Bedeutung für die Frage haben, ob bei der journalistischen Aufklärung über Rechtsextremismus der gute Zweck die Mittel heiligt.
Ulrich Vosgerau wird vertreten von Höcker Rechtsanwälte (Carsten Brennecke). Correctiv wird vertreten durch JBB Rechtsanwält:innen (Thorsten Feldmann, Dr. Wiebke Fröhlich).
LG Hamburg verhandelt über "Ausweisungs-"Aussage im Correctiv-Bericht: . In: Legal Tribune Online, 17.11.2025 , https://www.lto.de/persistent/a_id/58647 (abgerufen am: 15.12.2025 )
Infos zum Zitiervorschlag