Das LG Hamburg prüft, ob der Spiegel einen falschen Deepfake-Verdacht über Christian Ulmen verbreitete. Dem Nachrichtenmagazin könnte zum Problem werden, dass es Unsicherheiten an dem Verdacht nicht offenlegt, meint Felix W. Zimmermann.
Christian Ulmen soll "Deepfake-Pornos verbreitet" haben. So steht es bis heute in einem Infokasten bei tagesschau.de unter der Überschrift "Worum geht es im Fall Collien Fernandes?" Die Tagesschau ist damit nicht allein. Etwa Die Zeit, t-online, der Tagespiegel, der österreichische ORF und die britische BBC verstanden den Spiegel-Bericht vom 21. März 2026 unter dem Titel "Du hast mich virtuell vergewaltigt" so, dass gegen Ulmen der Vorwurf im Raum steht, Deepfake-Pornos verschickt zu haben – also KI-generierte Videos mit dem Gesicht von Collien Fernandes.
Christian Ulmen bestreitet, solches KI-Material hergestellt oder verschickt zu haben. Er wirft dem Spiegel vor, durch seine Berichterstattung genau diesen Verdacht zu erwecken, und geht dagegen mit der Kanzlei Schertz Bergmann gerichtlich vor. Vor dem Landgericht (LG) Hamburg hat er eine einstweilige Verfügung beantragt. Außerdem greift er den angeblich erweckten Verdacht an, wiederholt körperlich übergriffig geworden zu sein und Fernandes schwer bedroht zu haben.
Wichtig ist, was nicht angegriffen wird: der Kern des Falles. Ulmen bestreitet weder, Fake-Profile seiner Ex-Frau in sozialen Netzwerken erstellt zu haben, noch, unter ihrem Namen Hunderte Männer kontaktiert zu haben. Auch dass es zu Fake-Telefonsex kam, stellt er nicht in Abrede. Ebenso wenig bestreitet er, Bildmaterial verschickt zu haben, das den Anschein erwecken sollte, es handele sich um Nacktaufnahmen oder Pornos von Fernandes. Darunter sollen aber eben keine Deepfakes gewesen sein.
Verdacht kann auch zwischen den Zeilen erhoben werden
Wendet man sich der Frage der Erfolgsaussichten von Ulmens gerichtlichem Vorgehen zu, fällt zunächst auf: Im Spiegel-Bericht findet sich – anders als in den erwähnten Medienberichten – nirgends ein offen formulierter Deepfake-Verdacht. Eine Formulierung wie "Hat Ulmen auch Deepfakes versendet oder gar hergestellt?" oder "Unter den von Ulmen versandten Nacktaufnahmen könnten sich auch Deepfakes befinden" sucht man vergeblich.
Doch das schließt eine rechtliche Verantwortung des Spiegels nicht aus. Nach ständiger Rechtsprechung kann ein Verdacht nämlich auch zwischen den Zeilen erweckt werden. Gemeint ist eine verdeckte Aussage, die beim Leser als Eindruck hängen bleibt, ohne ausdrücklich benannt zu sein. Nicht ausreichend ist, dass Leser bloß auf den Gedanken kommen könnten, ein Verdacht bestehe. Erforderlich ist vielmehr, dass sich dieser Verdacht als unabweisliche Schlussfolgerung aus dem Gesamtzusammenhang der Berichterstattung zwingend aufdrängt.
Dass zahlreiche Medien den Text so verstanden haben, als werde Ulmen die Verbreitung von Deepfakes vorgeworfen, könnte ein Indiz für eine entsprechende Verdachtserweckung sein. Denn Maßstab ist der verständige Durchschnittsleser. Ausschlaggebend ist das aber nicht. Denn erstens berichteten andere Medien – etwa ZDF, Welt, taz und LTO – deutlich vorsichtiger. Außerdem interessieren sich Presserichterinnen und Presserichter meist nicht dafür, wie andere Medien eine Berichterstattung auffassen. Richtig daran ist, dass dem Spiegel nicht zur Last gelegt werden kann, wenn eine unsorgfältige Lektüre von Journalisten zu falschen Darstellungen in anderen Medien geführt hätte.
"Ich war das, ich habe das getan"
Wie liest sich also nun der Bericht? Zur Beantwortung der Frage, ob der Spiegel den Deepfake-Verdacht aufgestellt hat, ist es sinnvoll, mit der zentralen Passage im Bericht zu beginnen: der Darstellung des Geständnisses von Ulmen gegenüber seiner damaligen Frau.
Der Spiegel führt die Szene so ein, dass Ulmen morgens mit Collien Fernandes in einem Hamburger Hotelzimmer im Bett liegt und ein Interview mit ihr liest. Darin berichtet Fernandes, wegen "Fake-Accounts" und "gefälschter Pornos" Anzeige bei der Polizei erstattet zu haben. Es folgt die Schilderung einer sichtlich besorgten Reaktion Ulmens: Er habe daraufhin angefangen, Fragen zu stellen, über Bauchschmerzen geklagt. Kurz danach die Passage: "Später soll er angefangen haben, über die falschen Profile zu sprechen, über die darüber verschickten Fotos und Videos, den Telefonsex. Er müsse ihr etwas beichten, soll er gesagt und dabei am ganzen Körper gezittert haben. 'Ich war das, ich habe das getan', habe er dann erklärt. So erzählt es Fernandes."
Die gerade noch detailreiche persönliche Schilderung bricht nach dem Geständnis abrupt ab. Welche Nachfragen Fernandes zu den verbreiteten Videos stellte, wie die Kommunikation zwischen den beiden in den folgenden Monaten weiterging. Darüber erfährt der Spiegel-Leser nichts mehr. Weder an dieser Stelle noch später im Artikel.
Wie muss nun der Leser dieses Geständnis verstehen? Die Aussage "Ich war das, ich habe das getan" selbst lässt offen, was genau Ulmen getan und gestanden hat. Und es ist ja auch nicht fernliegend, dass Ulmens Geständnis gegenüber Fernandes – wenn es so passiert ist – auch so unkonkret formuliert war. Allerdings entnimmt der Leser dem weiteren Kontext eine Konkretisierung des Geständnisses, die den Deepfake-Verdacht erweckt:
Storyline verweist auf gefälschte Pornos
So wird die Strafanzeige wegen Fake-Profilen und "gefälschten Pornos" vom Spiegel als Anlass für Bauschmerzen von Ulmen und Nachfragen bei Collien Fernandes genannt. Der Leser entnimmt dem, dass sich Ulmen Sorgen vor Ermittlungen macht.
Wenn es kurz danach heißt, er habe über die falschen Profile und "über die darüber verschickten Fotos und Videos" gesprochen, drängt sich somit das Verständnis auf, dass Ulmen mit den verschickten Fotos und Videos zumindest auch auf die "gefälschten Pornos" meinte. Beim Leser bleibt somit als Schlussfolgerung hängen, dass Ulmen mit der Formulierung "Ich war das, ich habe das getan" nicht nur die Fake-Accounts, sondern auch die Verbreitung "gefälschter Pornos" einräumt.
Ein Deepfake-Verdacht wäre damit freilich nur dann vermittelt, wenn mit "gefälschten Pornos" sprachlich zwingend Deepfake-Pornos gemeint sind. Der Spiegel, vertreten durch JBViniol Rechtsanwälte (Dr. Marc-Oliver Srocke) könnte im Prozess einwenden, die Formulierung erfasse auch echtes Bild- und Videomaterial, das nur den Eindruck erwecken sollte, es zeige Fernandes, etwa weil Darstellerinnen ihr ähnlich sehen.
Das wäre allerdings weder semantisch noch im Kontext des Berichts ein überzeugendes Argument. Die Formulierung "gefälschte Pornos" setzt sprachlich eine Fälschung des Bildmaterials selbst voraus. Wer hingegen echtes Bildmaterial versendet und dabei über die Identität der abgebildeten Person täuscht, hat keinen Porno gefälscht, sondern einen echten Porno unter falscher Zuschreibung verbreitet. Von einem "gefälschten Porno" spricht man näherliegend dann, wenn das Bildmaterial selbst technisch erzeugt oder verändert wurde, also etwa bei Deepfakes.
Vieles spricht deshalb dafür, dass bereits diese Kernszene im Bericht zwingend den Verdacht nahelegt, Ulmen habe gegenüber Fernandes auch die Verbreitung von Deepfakes eingeräumt.
Gefälschte Pornos sind im Bericht Synonym für Deepfakes
Noch deutlicher wird der Eindruck eines Deepfake-Verdachts im weiteren Kontext des Berichts. Der Text verwendet das Wort "gefälschte Pornos" nicht nur mehrfach als Synonym für Deepfakes. Insgesamt wird der Fall Ulmen und die Deepfake-Debatte im Spiegel "so sorgfältig miteinander verwoben, dass ‚Deepfakes‘ als großes Überthema erscheinen", wie es Boris Rosenkranz auf Übermedien treffend resümiert.
Ein paar Beispiele: Im Teaser heißt es, Fernandes suche seit Jahren nach demjenigen, der Fake-Pornografie von ihr verschickt habe. Und nun habe sie gegen Christian Ulmen Anzeige erstattet. Dass der Leser unter Fake-Pornografie zumindest auch Deepfakes versteht, ergibt sich spätestens daraus, dass Fernandes‘ Suche im Text konkretisiert wird: In der ZDF-Doku "Deepfake Pornos – die Jagd nach den Tätern" mache sie sich auf die Suche nach den Tätern, heißt es in dem Artikel. Die Formulierung, dass ihre Suche "zunächst" erfolglos verlief, legt nahe, dass sie dann mit dem Geständnis von Christian Ulmen doch noch Erfolg hatte. Auch die Aussage, dass Gerichte in Spanien, wo Fernandes Ulmen angezeigt hat, auch "Deepfakes" verfolgen, ergibt nur dann Sinn, wenn ein entsprechender Vorwurf auch gegen Ulmen erhoben wird.
Die Passage über ein angebliches Geständnis Ulmens gegenüber einem Anwalt räumt diesen Eindruck nicht aus. Dort soll Ulmen erklärt haben, Videos verschickt zu haben, die auf frei zugänglichen Pornoseiten erhältlich gewesen seien und seiner Frau ähnlich gesehen hätten. Erstens könnte die Ähnlichkeit gerade Folge eines Deepfakes sein. Vor allem bringt der Text selbst diese Videos wieder mit Deepfakes in Verbindung, wenn es heißt, man müsse Ulmens Einlassung wohl so verstehen, "dass er solche Videos nicht selbst erstellt habe". Diese Formulierung legt nahe, dass überhaupt KI-manipuliertes Material im Raum steht, das Ulmen verbreitete.
In der Gesamtschau spricht daher alles dafür, dass die Spiegel-Berichterstattung als unabweisliche Schlussfolgerung nahelegt, dass Ulmen im Verdacht steht, Deepfakes verbreitet zu haben. Mit dem von Ulmens Medienanwälten ebenfalls angegriffenen Verdacht, er habe diese auch hergestellt, ist es hingegen schwieriger. Mit der Herstellung von Deepfakes wird Ulmen nur an einer Stelle direkt in Verbindung gebracht. Nämlich wenn es – wie eben zitiert – heißt, dass man seine Mail an den Anwalt so verstehen müsse, als habe er keine Videos erstellt. Nach der Rechtsprechung des OLG Hamburg reicht allerdings die Aufnahme eines Dementis für eine Verdachtserweckung aus. Es liegt nahe, dass dies erst recht gelten muss, wenn eine Aussage von einem Medium dahingehend analysiert wird, ob sie ein Abstreiten enthält.
Verdachtsberichterstattung könnte zulässig sein
Kommt auch das LG Hamburg zu dem Ergebnis, dass der Spiegel einen Deepfake-Verdacht gegen Ulmen erweckt hat, bedeutet das natürlich noch nicht, dass die Verbreitung dieses Verdachts unzulässig war. Es gehört ja gerade zu den Aufgaben von Medien, gesellschaftlich relevanten Verdächtigungen als "public watchdog" nachzugehen. Hierzu müssen dann aber die Voraussetzungen zulässiger Verdachtsberichterstattung eingehalten werden. Diese sind: ein Mindestbestand an Beweistatsachen, eine ausgewogene und nicht vorverurteilende Darstellung, die Einholung einer Stellungnahme sowie ein berechtigtes Interesse an der identifizierenden Berichterstattung.
Im Fall des Rammstein-Sängers Till Lindemann hatte das Landgericht Hamburg 2023 dem Spiegel untersagt, den Verdacht zu erwecken, er habe Frauen mit Drogen sexuell gefügig gemacht. Ausschlaggebend war damals, dass es für diesen Verdacht an einem Mindestbestand an Beweistatsachen fehlte.
Im Fall Ulmen könnte das Gericht dies anders sehen.
Was wissen Fernandes und der Spiegel über den Deepfake-Verdacht?
Für die Frage, ob ein Mindestbestand an Beweistatsachen vorliegt, kommt es zum einen darauf an, was Fernandes über das versendete Bildmaterial selbst wusste und dem Spiegel mitgeteilt hatte. Verdächtigte sie Ulmen, Deepfakes verbreitet zu haben, und hat sie das dem Spiegel mitgeteilt? Die Versendung welches Bildmaterials hat Ulmen ihr gegenüber gestanden – oder ließ er diesen Punkt ihr gegenüber komplett offen?
Eine LTO-Anfrage hierzu ließ Fernandes unbeantwortet. Ihre öffentlichen Äußerungen sind an diesem Punkt diffus. Bei Carmen Miosga sagte Fernandes, es gehe im Fall Ulmen nicht um KI-Material ("heimliche Aufnahmen (…) Deepfakes. In diesem Fall ist es keines von beiden"). Anders liest sich hingegen ein Instagram-Post zu einem angeblich vom “Täter”, also von Ulmen, versandten Gangbang-Videos. Dort berichtete sie, Männer hätten ein Video "VON MIR (!) nicht von Frauen, die mir ähnlich sehen" erhalten. Danach stellt Fernandes die rhetorische Frage, ob es sich a) entweder um ein echtes Gangbang-Video von ihr handele oder b) um "ein Deepfake, eine Montage, ein was auch immer".
Mit dem Post stellte Fernandes einen konkreten Deepfake-Verdacht gegen Ulmen in den Raum, wenn nicht sogar einen konkreten Deepfake-Vorwurf. Denn sie schloss die Möglichkeit, es könne sich bloß um ähnlich aussehende Darstellerinnen handeln, ausdrücklich aus und lenkte die Erklärung auf Deepfakes oder "Montagen", die im Ergebnis auf eine Art Deepfake hinauslaufen. Wenn Fernandes denselben Sachverhalt auch dem Spiegel vorab schilderte und die angesprochenen Männer dies bestätigen konnten, dürfte der Mindestbestand an Beweistatsachen für einen Verdacht der Verbreitung von Deepfakes klar gegeben sein.
Keine Kenntnis über Deepfakes trotzdem Verdacht?
Doch selbst wenn weder Fernandes noch der Spiegel konkrete Belege dafür haben, dass Ulmen Deepfakes verschickt hat, heißt dies hier nicht, dass die entsprechende Verdachtsberichterstattung unzulässig ist. So könnte sich aus unstreitigem Verhalten von Ulmen bereits der zulässige Verdacht ableiten lassen, dass er auch Deepfakes verschickte.
Weder Fernandes noch der Spiegel können abschließend wissen, welches Material Ulmen versandte. Dass er aber überhaupt Bildmaterial verschickte, das den Eindruck erwecken sollte, es zeige den Körper von Collien Fernandes, greift er nicht an. Auch den Fake-Telefonsex bestreitet Ulmen bislang nicht. Wenn nun Ulmen aber Bildmaterial verschickte, das als authentisches Material von Fernandes verstanden werden sollte, bewegt er sich bereits in genau dem Tatsachenfeld, aus dem sich auch der Verdacht der Verwendung von Deepfakes speisen kann. Der Deepfake-Verdacht setzt also nicht bei null an, sondern knüpft an ein unstreitiges Täuschungshandeln von Ulmen an.
Zudem liegt die eigentliche Grenzüberschreitung nicht in der genauen technischen Beschaffenheit des Materials, sondern darin, dass Ulmen überhaupt unter der Identität seiner Frau vermeintlich intimes Bildmaterial von ihr verschickte und sie so entwürdigte. Der Deepfake-Verdacht beeinträchtigt also Ulmen in seinem Persönlichkeitsrecht nicht derart, dass sein Verhalten in einem völlig anderen Licht erscheint. Das senkt die Schwelle für den nötigen Mindestbestand an Beweistatsachen drastisch.
Kurzum: Der Mindestbestand an Beweistatsachen für die Verbreitung von Deepfakes könnte angesichts des unstreitigen Verhaltens von Ulmen vorliegen. Ob das allerdings auch für einen möglicherweise vom Spiegel aufgestellten Verdacht der Herstellung von Deepfakes gilt, ist hingegen zweifelhaft. Die Versendung und Erstellung von Material sind sehr unterschiedliche Dinge. Für die Herstellung von Deepfakes durch Ulmen gibt es im Gegensatz zur Versendung von derartigem Bildmaterial keine öffentlich bekannten Anhaltspunkte.
Warum der Spiegel trotzdem zittern muss
Bejaht das Landgericht einen Mindestbestand an Beweistatsachen, prüft es die weiteren Voraussetzungen der Verdachtsberichterstattung. Insofern muss der Spiegel jedenfalls zittern.
Ulmens vorherige Anwälte hatten die Möglichkeit der Stellungnahme. Das Interesse an identifizierender Berichterstattung ist wegen der Prominenz von Ulmen und Fernandes sowie der Selbstinszenierung ihrer Ehe in Werbespots zu bejahen. Allerdings könnte dem Spiegel die Voraussetzung der Ausgewogenheit zum Verhängnis werden.
Ausgewogenheit bedeutet vor allem, dass entlastende Umstände offenzulegen sind, also nicht ausgespart oder in den Hintergrund gedrängt werden dürfen. Vor diesem Hintergrund wäre die Berichterstattung eindeutig unausgewogen, wenn Collien Fernandes dem Spiegel ebenfalls – wie gegenüber Carmen Miosga – gesagt hätte, dass es im Fall Ulmen nicht um KI-Material gehe. Sollte Fernandes dies dem Spiegel mitgeteilt haben, hätte der Spiegel diese Information im Artikel nicht weglassen dürfen. Denn wenn Fernandes nicht davon ausgeht, dass Ulmen Deepfakes verschickt hat, müsste dies als erheblich entlastender Umstand im Text erwähnt werden.
Doch auch wenn Fernandes dem Spiegel "nur" mitgeteilt hätte, dass sie selbst nicht weiß, ob Ulmen auch Deepfakes von ihr verschickt hat, hätte der Text ein Ausgewogenheitsproblem. Ausgewogenheit bedeutet nämlich auch, eigene Zweifel transparent zu machen und keine Gewissheit zu suggerieren, wo keine ist. Und Zweifel, welches Bildmaterial Ulmen genau versendete, macht der Spiegel eben nicht transparent.
Ein solcher Zweifel ließe sich etwa mit einem Satz ausdrücken wie: "Ob unter dem von Ulmen versandten Videomaterial auch Deepfakes waren, ist unklar." Das wäre journalistisch üblich. Der Text druckst sich aber nicht nur um das Eingeständnis, die Art des versendeten Bildmaterials nicht final beurteilen zu können, herum. Im Gegenteil suggeriert die Darstellung nicht nur den Deepfake-Verdacht, sondern auch, dass Ulmen gerade die Verbreitung von Deepfakes gegenüber Collien Fernandes gestanden hätte.
Ulmens Chancen vor Gericht stehen nicht schlecht. Viel spricht dafür, dass der Spiegel jedenfalls den Eindruck erweckt hat, Ulmen habe Deepfakes verbreitet. Ob das zulässig war, hängt dann vor allem daran, welche tatsächlichen Anhaltspunkte der Redaktion vorlagen und ob sie bestehende Unsicherheiten offengelegt hat. Genau daran könnte die Berichterstattung hier scheitern.
Jedenfalls journalistisch fragwürdig
Doch auch wenn Ulmen siegen sollte, seine Reputation kann dieses Gerichtsverfahren nicht retten. Denn aus moralischer Perspektive spielt es allenfalls eine geringe Rolle, ob Ulmen mit Deepfakes oder mit echten Pornos oder aber mit der Versendung von Nacktbildern ohne Gesicht suggerierte, dass seine damalige Frau anderen Männern als Sexpartnerin zur Verfügung steht.
Relevant ist der Rechtsstreit trotzdem. Nicht für die Reputation von Christian Ulmen, aber für die Beurteilung der Güte der Spiegel-Berichterstattung. Die Autoren wollten mehr als "nur" über den moralischen Abgrund des Christian Ulmen berichten. Ihnen geht es auch um ein “strukturelles Problem, über das in Deutschland viel zu wenig gesprochen” werde und um die “politische Dimension” angesichts des aktuell diskutierten digitalen Gewaltschutzgesetzes. Doch wenn Ulmen selbst keine Deepfakes von Fernandes verschickt hat, könnten schärfere Gesetze gegen Deepfakes einen Fall wie diesen weder verhindern noch angemessen sanktionieren; es käme vielmehr entscheidend auf die Strafbarkeit der Identitätstäuschung an. Auch unabhängig von der rechtlichen Beurteilung wäre es daher journalistisch geboten gewesen, “genau zu sein” oder Unsicherheiten gegenüber dem Leser transparent zu machen und damit die politische Debatte über Deepfakes klarer von dem konkret belegten Verhalten zu trennen.
LTO wollte vom Spiegel wissen, warum der Artikel nicht konkretisiert, welches Bild- und Videomaterial Ulmen versendet haben soll und wo Zweifel bestehen. Die Antwort des Verlags fällt karg aus: "Wir haben unserer Berichterstattung nichts hinzuzufügen." Ob das tatsächlich der Fall ist oder im Gegenteil der Spiegel sogar etwas zurücknehmen muss, wird nun das Landgericht Hamburg zu entscheiden haben. Mit einem Beschluss kann nach LTO-Einschätzung gegen Mitte oder Ende der kommenden Woche gerechnet werden.
* Update: In einem FAZ-Interview vom 5.5.2026 erklärte Collien Fernandes, dass sich das Geständnis ausdrücklich nicht auf Deepfakes bezog, sondern auf die Verbreitung von Bild- und Videomaterial, was Fernandes ähnlich sah.
LG Hamburg entscheidet über Deep-Fake-Verdacht: . In: Legal Tribune Online, 22.04.2026 , https://www.lto.de/persistent/a_id/59789 (abgerufen am: 17.05.2026 )
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