Druckversion
Dienstag, 11.08.2026, 10:13 Uhr


Legal Tribune Online
Schriftgröße: abc | abc | abc
https://www.lto.de//recht/hintergruende/h/lg-hamburg-324o8522-katrin-goering-eckart-verliert-gegen-tichys-einblick-fiktives-interview-gutscheine-putzhilfen-satire
Fenster schließen
Artikel drucken
49463

Göring-Eckardt verliert gegen Tichys Einblick vor LG Hamburg: Fik­tives Inter­view ist Satire

von Dr. Felix W. Zimmermann

29.08.2022

Katrin Göring-Eckardt

Je absurder ein Beitrag, desto eher Satire? Ein zweifelhafter Maßstab des LG Hamburg. Foto: picture alliance / Flashpic | Jens Krick

Tichys Einblick veröffentlichte ein Interview mit Politikerin Katrin Göring-Eckardt – das allerdings nie stattgefunden hat. Ihre Klage dagegen scheiterte nun vor dem LG. Dieses Ergebnis überzeugt zwar – die Begründung ist aber fragwürdig.

Anzeige

Das Online-Magazin Tichys Einblick darf ein fiktives Interview mit der Bundestagsvizepräsidentin Katrin Göring-Eckardt weiter veröffentlichen. Das Landgericht (LG) Hamburg wies einen Unterlassungsantrag der Grünen-Politikern mit der Erwägung ab, dass für den Durchschnittsleser der fiktive Charakter des Interviews als Satire erkennbar sei (Urt. v. 25.07.2022, Az. 324 O 85/22).

Tichys Einblick hatte Ende September 2021 einen Artikel mit der Überschrift "Grüne wollen staatliche Gutscheine für Putzhilfen" veröffentlicht, der ein Interview mit Katrin Göring-Eckardt zum Gegenstand hatte – das sie aber tatsächlich nie gegeben hatte. Oberhalb der Überschrift standen in kleinerer Schrift die Worte "Achtung Satire! Achtung Satire! ". Der Artikel war Teil einer Beitragsreihe namens "Almost True News – Beinahe wahre Geschichten". Ein entsprechendes Foto, das hierauf hinwies, fand sich nach dem Teaser des Beitrags:

Quelle: Tichys Einblick

 

Der Hintergrund des fiktiven Interviews hatte einen realen Bezug. Göring-Eckardt hatte tatsächlich den Gutschein-Vorschlag unterbreitet. Sie argumentierte in einem Positionspapier, es sei ungerecht, dass aktuell nur wohlhabende Personen von steuerlichen Abzugsmöglichkeiten für Haushaltshilfen profitieren.

Leser von Tichys Einblick irrten teilweise über Satire

Durch das erfundene Interview sah sich die Grünen-Politikerin dann aber in ihren Persönlichkeitsrechten verletzt und klagte auf Unterlassung. Vertreten durch die Kanzlei Redeker, Sellner, Dahs argumentierte sie vor Gericht, das Durchschnittspublikum gehe davon aus, dass sie tatsächlich das Interview gegeben habe. Der Satire-Hinweis sei klein und werde vom Durchschnittsleser nicht wahrgenommen. Die Bildeinblendung "Almost true news – Beinahe wahre Nachrichten" mache den fiktiven Charakter des Interviews nicht deutlich.

Zu Untermauerung dieses Arguments führte die Bundestagsvizepräsidentin die Leserkommentare unterhalb des Artikels an. Dort sei aus mehr der Hälfte der dort abgebildeten 27 Kommentare ersichtlich, dass die Nutzer sich entweder nicht sicher seien, ob es sich um Satire handele oder von der Echtheit des Interviews ausgingen. Unter anderem wurde die erfundene Aussage von der vermeintlichen Göring-Eckardt, wonach Nicht-Akademiker*innen besser putzen könnten, als "Riesenschweinerei" bezeichnet.

LG Hamburg: Erkennbare Satire

Tichys Einblick, vertreten durch Steinhöfel Rechtsanwälte, argumentierte hingegen, dass die Gesamtgestaltung des Beitrags den satirischen Charakter erkennbar mache. Der Artikel karikiere Bestandteile der grünen Programmatik. Entsprechend der Stilrichtung einer Glosse werde der Klägerin eine Selbststilisierung fiktiv in den Mund gelegt, die gerade durch die Übertreibung eine Kritik ausdrücke und deshalb von der Klägerin nie selbst derart plakativ geäußert worden wäre.

Das LG folgte schließlich in dem LTO vorliegenden Urteil auch der Argumentation des Online-Mediums. Der Beitrag vermittele nur vordergründig den Eindruck eines echten Interviews. Rechtlich entscheidend sei, dass ein unvoreingenommenes und verständiges Publikum erkenne, dass es sich um einen fiktiven und satirischen Beitrag handele.

Von der Erkennbarkeit des fiktiven Charakters des Interviews sei schon deswegen auszugehen, weil in der Dachzeile der Hinweis "Achtung Satire" Achtung Satire!" stehe. Hinzukomme der Hinweis auf eine "Glosse" im Teaser, der Begriff stehe für einen oftmals satirischen Beitrag. Schließlich weise die Bildeinblendung "Almost true news -Beinahe wahre Nachrichten" darauf hin, dass der Artikel nicht für bare Münze gehalten werden dürfe.

LG: Satire-Hinweis unnötig

Das LG ist sogar der Auffassung, dass der Satire-Hinweis gar nicht nötig gewesen wäre. Unabhängig vom Hinweis erkenne das verständige Publikum auch am Inhalt des Beitrages, dass es sich nicht um tatsächliche Äußerungen von Göring-Eckardt handeln könne.

Exemplarisch führt das LG vier Beispiele auf: Benutzte Gender-Formen wie ("Alleinerziehend:innen", "Grün:innen"), die groteske Forderung, Studierende bestimmter Studienrichtungen (wie etwa Gender-Studiengängen“) sollten von Hausarbeit entlastet, die Behauptung, "Nicht-Akademiker:innen" könnten Hausarbeit besser leisten und "Migranten-Großfamilien" sollten "an deutsche Reinlichkeitsstandards herangeführt" werden.

Diese "kuriosen Übertreibungen" allein würden dazu führen, dass der Durchschnittsrezipient das Interview nicht für echt halte. Die Leserkommentare stünden dem nicht entgegen. Diese würden schon keinen repräsentativen Querschnitt von Lesern darstellen. Vielmehr sei davon auszugehen, dass vor allem Personen dort kommentierten, die den satirischen Gehalt verkannt haben. Denn nur dann würden sie sich über Göring-Eckardt ärgern und infolgedessen kommentieren. Wer hingegen die Satire erkannt habe, werde sich eines Kommentars oftmals enthalten.

Aussagekern der Satire zutreffend

Auch die Hilfsargumentation der Anwälte von Göring-Eckardt überzeugte das LG nicht. Diese hatten vertreten, dass der Artikel auch so verstanden werden könne, dass sich Göring-Eckardt bereit erklärt habe, an einem Satire-Interview mitzuwirken und bewusst ironische Antworten zu geben.

Auch der Aussagekern der Satire sei rechtlich ebenfalls nicht zu beanstanden, so das LG. Denn Göring-Eckardt habe sich ja tatsächlich für die Gutscheinlösung ausgesprochen, womit kein falscher Aussagekern vermittelt werde.  Die Satire übe durch ihre Überspitzung Kritik an einer realen Forderung, indem sie sie als paternalistische und übergriffige Bevormundung und als Klientel-Politik anprangere.

Chefredakteur: "Urteil hilft auch einem Satiriker wie Böhmermann"

Der Chefredakteur von Tichys Einblick begrüßte das Urteil. Es betone "die Freiheit der Presse und stärke die journalistische Form der Satire", so Roland Tichy. "Dieses Urteil hilft auch einem Satiriker wie Böhmermann".

Göring-Eckardts Rechtsanwalt Gernot Lehr ist bestrebt die gerichtliche Niederlage in einen Sieg umzudeuten. "Das Landgericht Hamburg hat in erfreulich deutlicher Weise klargestellt, dass es sich bei den unserer Mandantin in den Mund gelegten Äußerungen aufgrund ihres abwegigen Inhalts nicht um Aussagen handeln könnten, die ein verständiges Publikum unserer Mandantin zuordnen würde", so Lehr gegenüber LTO. Göring-Eckardt könne nun schwarz auf weiß belegen, dass sie solche Aussagen selbstverständlich nie getätigt hat.

Je absurder das Zitat, desto klarer Satire?

Im Ergebnis überzeugt die Entscheidung des LG. Schließlich haben mehrere Hinweise den satirischen Charakter des "Interviews" deutlich werden lassen. Mehr darf aufgrund der Pressefreiheit von einem Medium nicht verlangt werden. Der Beitrag hat es auch nicht darauf angelegt, dahingehende Zweifel beim Leser zu schüren. Die Klageabweisung war daher die richtige Entscheidung.

Fehl geht jedoch die weitere Begründung des LG, wonach auch ohne den Satire-Hinweis in der Überschrift allein aus dem Text heraus, der satirische Charakter erkennbar und das Fake-Interview zulässig wäre.

Richtig ist, dass nicht allgemeingültig für die Zulässigkeit von Satire eine Kennzeichnungspflicht verlangt werden darf, sondern sich diese auch aus den Umständen der Veröffentlichung ergeben kann. Wer etwa die Heute Show schaut oder die Titanic liest, erwartet Satire. Auch ein Comedian muss nicht vor seinem Auftritt eine Satire ankündigen.

Doch die Auffassung des LG, wonach bereits der Inhalt des "Interviews" aufgrund "kurioser Übertreibungen" die Satire deutlich macht, führt dazu, dass letztlich das Motto gilt: "Je absurder ein Fake-Interview, desto eher ist es zulässig". Doch in Zeiten der oft durch Filter und Algorithmen in "Blasen" zersplitterten Leserschaft reicht es für eine gefährliche Verbreitung von Fake-News aus, wenn zwar nicht der Durchschnittsleser, aber doch ein beträchtlicher Anteil von Personen, von der Wahrheit eines Beitrages überzeugt ist.

Grüne sind Hauptfeind von Tichys Einblick – das prägt auch Leserverständnis von Satire

Allein vom Inhalt eines Beitrages auf Satire zu schließen, kann jedenfalls bei einem Online-Magazin wie Tichys Einblick nicht ohne Weiteres angenommen werden. Das zeigt sich schon daran, dass sogar trotz des dortigen deutlichen Satirehinweises einige Leser den Satiregehalt nicht erkannt haben. Es ist lebensnah davon auszugehen, dass diese Anzahl enorm in die Höhe geschnellt wäre, hätte noch nicht einmal eine Kennzeichnung "Achtung Satire!" vorgelegen.

Dies dürfte im Falle von Tichys Einblick auch damit zu tun haben, dass dort grüne Politiker und die Grünen der klare Hauptfeind des rechtsgerichteten Magazins sind. Aktuell findet sich etwa Beiträge wie "Die zehn größten Lebenslügen der Grünen", "Willkommen in der grünen Kriegs- und Mangelwirtschaft", "Die herrschende Ökobourgeoisie beutet die untere Mittelschicht aus" auf der Startseite. Der aktuelle Titel der Printausgabe lautet "Stoppt Grün!". Diese politische Ausrichtung ist angesichts der Tendenzfreiheit der Presse auch das gute Recht von Tichys Einblick und rechtlich völlig bedenkenlos.

Allerdings prägen solche Darstellungen selbstverständlich die Leser in eine bestimmte Richtung. Die konstante Abwertung grüner Politiker, mit Ausnahme etwa von Boris Palmer, führt dazu, dass die Leser von Tichys Einblick ein denkbar schlechtes Bild von diesen haben. Derartige Leser werden dann aber scheinbar absurden Äußerungen in einem Fake-Interview auch oft Glauben schenken.

Anzeige

Gefahr von Fake-News gefördert

Dies gibt die Klageverteidigung von Tichy implizit selbst zu, wenn deren Rechtsanwalt Steinhöfel vortragen lässt, dass für einige Leser die "Realität durch die Satire so gut getroffen" wird. Dies trifft jedenfalls insoweit zu, als die rein journalistischen Beiträge von Tichys Einblick ein Bild der Grünen zeichnen, dass sich von demjenigen im satirischen Beitrag wenig unterscheidet. Wenn Leser aber in den journalistischen Beiträgen bereits eine überzeichnete, einseitige Darstellung über eine Person lesen, fällt es schwerer dort die Schwelle zur Satire zu erkennen.

Gleiches gilt selbstverständlich auch für Magazine aus anderen politischen Richtungen.

Richtigerweise müssen für die Beantwortung der Frage "Ist das Satire?" die Gesamtumstände berücksichtigt werden, zu denen auch die allgemeine Berichterstattung des jeweiligen Mediums über ein Thema oder eine Person gehört. Nur so ist eine Aussage dahingehend möglich, ob der Inhalt für die entsprechende Leserschaft tatsächlich als übertrieben und überspitzt erscheint oder sich vielmehr in die journalistische Berichterstattung einreiht und daher ohne entsprechenden Hinweis für die jeweilige Leserschaft nicht als Satire erkennbar ist. Die Begründung des LG, wonach allein darauf abzustellen sei, ob die Behauptungen "kurios" genug sind, greift hingegen zu kurz und erhöht die Gefahr der Verbreitung von Fake-News.

Beteiligte Kanzleien

Rechts­an­wäl­te Stein­hö­fel

  • Drucken
  • Senden
  • Zitieren
Zitiervorschlag

Göring-Eckardt verliert gegen Tichys Einblick vor LG Hamburg: . In: Legal Tribune Online, 29.08.2022 , https://www.lto.de/persistent/a_id/49463 (abgerufen am: 11.08.2026 )

Infos zum Zitiervorschlag
  • Mehr zum Thema
    • Urheber- und Medienrecht
    • Medien
    • Pressefreiheit
    • Satire
  • Gerichte
    • Landgericht Hamburg
Drei Männer in verschiedenen Umgebungen diskutieren, ein Text zur Frage wird eingeblendet. 07.08.2026
Medien

Social-Media-Kampagne in Reaktion auf Potsdam-Kritik:

Wie Cor­rectiv im Streit mit Markus Lanz jour­na­lis­ti­sche Stan­dards über Bord wirft

Markus Lanz kritisiert die Potsdam-Recherche. Correctiv reagiert darauf mit Social-Media-Videos, die Lanz' Kritik grob verfälschen und ihn unfair vorführen. Wie weit hat sich Correctiv vom Anspruch des "faktenbasierten Diskurses" entfernt?

Artikel lesen
Ein Presseausweis und ein Stift liegen auf einer Laptoptastatur 06.08.2026
Medien

LG Berlin II:

Anbieter von Pres­se­spie­geln gestärkt

Anbieter von Pressespiegeln sind nur Dienstleister – möchten Urheber der abgebildeten Artikel eine extra Vergütung dafür haben, müssen sie sich an diejenigen wenden, die die Pressespiegel beziehen. Das hat das LG Berlin II klargestellt.

Artikel lesen
Helene Fischer bei einem Konzertauftritt 03.08.2026
Prominente

BGH zur Veröffentlichung von Babyfotos:

Keine Gel­dent­schä­d­i­gung wegen Arti­kel­serie über Helene Fischers Mut­ter­schaft

Die Veröffentlichung von Babyfotos kann Rechte verletzen, bringt aber nicht immer eine Geldentschädigung mit sich, hat der BGH bereits entschieden. Wie aber sieht es im Falle einer ganzen Reihe von Artikeln aus? Dazu gibt's nun einen Leitsatz.

Artikel lesen
Die Eingangstür inklusive Sicherheitskamera beim BGH 31.07.2026
Persönlichkeitsrecht

Rechtswidrig in der Bild-Zeitung:

BGH stärkt Per­sön­lich­keits­rechte von Promi-Kin­dern

Wenn Kinder von Prominenten in der Villa ihrer Eltern feiern, die Party aus dem Ruder läuft und es zu Polizeieinsätzen kommt, darf der Name des Kindes nicht am nächsten Tag in der Bild stehen. Das hat der Bundesgerichtshof entschieden.

Artikel lesen
Dr. Ingo Bott gibt ein Interview 27.07.2026
Christina Block

Block-Prozess:

Wenn ein Straf­ver­fahren zum Medie­ner­eignis wird

Der Block-Prozess läuft derzeit unter Ausschluss der Öffentlichkeit weiter. Jakob Hoffmann analysiert, welche Rolle die Presse für das Verfahren bisher gespielt hat. Auch die Angeklagten und ihre Verteidiger haben dazu eine Meinung.

Artikel lesen
Richter von Aleman, fotografiert von hinten mit Richterrobe, wie er an einem Tisch sitzt 27.07.2026
Richter

Berliner Verwaltungsrichter bedroht:

"Ich hatte Sorge, dass das in Gewalt umschlagen könnte"

Nach seinen Beschlüssen zu Asyl-Zurückweisungen 2025 wurde der Richter Florian von Alemann bedroht. Im Interview sagt er, was sich ändern muss, was er Kollegen rät – und warum er versteht, dass die Politik die Grenzpraxis nicht sofort aufgab.

Artikel lesen
lto karriere logo

LTO Karriere - Deutschlands reichweitenstärkstes Karriere-Portal für Jurist:innen

logo lto karriere
Jetzt registrieren bei LTO Karriere

Finde den Job, den Du verdienst 100% kostenlos registrieren und Vorteile nutzen

  • LTO Job Matching: Finde den Job & Arbeitgeber, der zu Dir passt.
  • Jobs per Mail: Verpasse keine neuen Job-Angebote mehr.
  • Easy Apply: Die einfache und schnelle Bewerbung zu Deinem neuen Job.
Das Passwort muss mindestens 8 Zeichen lang sein und mindestens einen Großbuchstaben, einen Kleinbuchstaben, eine Zahl und ein Sonderzeichen enthalten (z.B. #?!@$%^&*-).
Pflichtfeld *

Nur noch ein Klick!

Wir haben Dir eine E-Mail gesendet. Bitte klicke auf den Bestätigungslink in dieser E-Mail, um Deine Anmeldung abzuschließen.

Weitere Infos & Updates einfach und kostenlos direkt ins Postfach.

LTO Karriere Newsletter

Das monatliche Update mit aktuellen Stellenangeboten & Karriere-Tipps.

LTO Daily

Jeden Abend um 18 Uhr die wichtigsten News vom Tag.

LTO Presseschau

Jeden Morgen um 7:30 Uhr die aktuelle Berichterstattung über Recht und Justiz.

Pflichtfeld *

Fertig!

Um die kostenlosen Nachrichten zu beziehen, wechsle bitte nochmal in Dein Postfach und bestätige Deine Anmeldung mit dem Bestätigungslink.

Du willst Dein Bewerberprofil direkt anlegen?

Los geht´s!
ads lto paragraph
lto karriere logo
ads career people

Wir haben die Top-Jobs für Jurist:innen

Jetzt registrieren
logo lto karriere
TopJOBS
Logo von Aderhold Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Rechts­an­walt (m/w/d) im Be­reich Ar­beits­recht

Aderhold Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Dort­mund und 1 wei­te­re

Logo von Gleiss Lutz
Wis­sen­schaft­li­che Mit­ar­beit (m/w/d) Health­ca­re/Öf­f­ent­li­ches Recht

Gleiss Lutz, Ber­lin

Logo von PwC Legal AG
Syn­di­kus­rechts­an­walt - Ver­trags­ver­hand­lung und IT (w/m/d)

PwC Legal AG, Frank­furt am Main

Logo von PwC Legal AG
Rechts­an­walt Deals Le­gal / M&A / Pri­va­te Equi­ty (w/m/d)

PwC Legal AG, Nürn­berg

Logo von PwC Legal AG
Ju­ris­ti­scher Mit­ar­bei­ter Tax & Le­gal (w/m/d)

PwC Legal AG, Düs­sel­dorf

Logo von PwC Legal AG
Rechts­an­walt Deals Le­gal / M&A / Pri­va­te Equi­ty (w/m/d)

PwC Legal AG, Mün­chen

Logo von PwC Legal AG
Ju­ris­ti­scher Mit­ar­bei­ter Tax & Le­gal (w/m/d)

PwC Legal AG, Ham­burg

Logo von FernUniversität Hagen
Wis­sen­schaft­li­che*n Mit­ar­bei­ter*in (w/m/d) am Lehr­stuhl für Bür­ger­li­ches...

FernUniversität Hagen, Ha­gen

Mehr Stellenanzeigen
logo lto events
Logo von Deutsches Anwaltsinstitut e.V.
Schnittstellen Miet- und WEG-Recht: Erprobte Konzepte bei Problemen mit der vermieteten ETW

18.08.2026

Fehlerquellen im Erbschaftsteuerrecht

18.08.2026

Kommunikation über das eigene Arbeitsverhältnis

18.08.2026

Online-Seminar: Wichtige Aspekte beim Immobilienkauf im Notariat

18.08.2026

Compliance Lunch: NIS2 – Update: Sicherheit in der Lieferkette

19.08.2026

Mehr Events
Copyright © Wolters Kluwer Deutschland GmbH