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LG Hamburg untersagt Grünen Aussage zu Correctiv-Bericht: Clou, Eigentor oder Quatsch­jura?

von Dr. Felix W. Zimmermann und Dr. Max Kolter

09.12.2024

Blick auf ein Gästehaus in Potsdam, in dem AfD-Politiker nach einem Bericht des Medienhauses Correctiv im November an einem Treffen teilgenommen haben sollen.

Blick auf ein Gästehaus in Potsdam, in dem AfD-Politiker nach einem Bericht des Medienhauses Correctiv im November an einem Treffen teilgenommen haben sollen. Foto: picture alliance/dpa | Jens Kalaene

In Potsdam sei über die "Deportation" von Staatsbürgern gesprochen worden, so die Hamburger Grüne-Fraktion im Nachgang zur Correctiv-Recherche. Die Aussage untersagte ihr nun das LG Hamburg. Doch ihr Anwalt verkauft die Niederlage als Sieg.

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Fast elf Monate ist es jetzt her, dass die Rechercheplattform Correctiv den Bericht "Geheimplan gegen Deutschland" veröffentlichte. Der Text und seine Drittdeutungen verbreitete sich viral und brachte Menschen in deutschen Großstädten wochenlang zu Hunderttausenden auf die Straße – gegen Ausländerhass, Faschismus, gegen rechts und gegen die AfD. 

Was genau in Potsdam diskutiert wurde, ist bereits Gegenstand einiger presse- und äußerungsrechtlicher Gerichtsverfahren gewesen. Der Correctiv-Bericht ist dabei im Kern nicht angegriffen worden; nur Kleinigkeiten mussten korrigiert werden. Mehrfach ging der der AfD nahestehende Jurist Dr. Ulrich Vosgerau, der ebenfalls in Potsdam dabei war, aber erfolgreich gegen Interpretationen und Deutungen des Berichts durch Drittmedien etwa von NDR und ZDF vor. LTO berichtete jeweils.

Nun gewann er mit seinem Anwalt Dr. Carsten Brennecke (Höcker Rechtsanwälte) auch gegen die grüne Bürgerschaftsfraktion Hamburg. Diese hatte den Bericht von Correctiv – ähnliche wie manche Medien – so gedeutet, dass dort die "Deportation unliebsamer deutscher Staatsbürger*innen ins afrikanische Ausland besprochen" wurde. Mit Beschluss vom Dienstag (Az. 324 O 524/24) untersagte die Pressekammer des Landgerichts (LG) Hamburg der Fraktion diese in einer Presseerklärung vom Februar verbreitete Aussage im Eilverfahren. Das Gericht sieht darin – genauer: im Begriff der Deportation – eine unwahre Tatsachenbehauptung.

Landgericht: Anpassungsdruck ist nicht gleich Deportation 

Dabei geht es rechtlich entscheidend darum, wie Sellner sein Remigrationskonzept in Potsdam definiert hat und welche Strategien daraufhin genau besprochen wurden. Klar ist, dass davon gesprochen werden darf, dass Sellner "Deportationen" in Bezug auf nicht deutsche Staatsbürger vorschweben. Denn er tritt in Potsdam für massenweise Abschiebungen ein. Doch der Streit entzündet sich an der Frage, ob "Deportationen" auch in Bezug auf deutsche Staatsbürger, die Sellner und seine Anhänger für "nicht assimiliert" (genug) halten, in Potsdam besprochen wurden. Eine zentrale Differenzierung, da jedenfalls die Abschiebung deutscher Staatsbürger ebenso klar verfassungswidrig wäre wie deren vorherige massenhafte Ausbürgerung.

Im Correctiv-Bericht selbst wurde der Plan Sellners dargestellt, "nicht assimilierte" Staatsbürger durch "hohen Anpassungsdruck" und "maßgeschneiderte Gesetze" zum Verlassen des Landes zu bringen. Davon, dass Sellner diese deportieren will, ist im Correctiv-Bericht allerdings gerade nicht die Rede.

In einem anderen Gerichtsverfahren, ebenfalls vor dem LG Hamburg (Az. 324 O 61/24), hatte Correctiv selbst erklärt, es sei "zutreffend", dass "die Teilnehmer*innen nicht über eine rechts-, insbesondere grundgesetzwidrige Verbringung oder Deportation deutscher Staatsbürger gesprochen haben".

"Deportation" hier keine Meinung 

Entsprechend wehrt sich Correctiv juristisch dagegen, wenn Dritte dem Recherchemagazin eine "Deportationslüge" vorwerfen. Gleichwohl sprangen zwei Correctiv-Mitarbeiter der grünen Bürgerschaftsfraktion zur Verteidigung der konkreten "Deportations-Aussage" bei und reichten eidesstaatlichen Versicherungen ein. Doch auch in diesen findet sich nichts darüber, dass Sellner in Potsdam die Ausbürgerung, Ausweisung oder Deportation deutscher Staatsbürger propagiert hätte. Entsprechend nützten die Versicherungen der Grünen-Fraktion im Ergebnis nichts. 

Die Grüne-Fraktion habe nicht glaubhaft gemacht, "dass auf dem Treffen über die Deportation von nicht-assimilierten deutschen Staatsbürgern gesprochen wurde", so das LG Hamburg zur Begründung der Verbotsverfügung. Die in Potsdam vorgestellten Pläne Sellners, "hohen Assimilations- und Anpassungsdruck" zu erzeugen und "maßgeschneiderte Gesetze" zu erlassen, würden die Bezeichnung als Deportation nicht rechtfertigen ("trägt aber die Bezeichnung Deportation nicht").

Damit wies das LG zugleich einen Einwand von Rechtsanwalt Chan-jo Jun (Jun Legal) zurück, der die Grüne-Fraktion in Hamburg vertritt. Er hatte argumentiert, der Begriff Deportation sei keine Tatsachenbehauptung, sondern eine Meinung in Form eines Werturteils. Tatsachen können wahr oder unwahr sein, im letzteren Fall können sie verboten werden. Wertungen hingegen sind dem Beweis nicht zugänglich. Sie sind auch in überspitzter Form zulässig, wenn es hinreichende Anknüpfungstatsachen für das Werturteil gibt. 

Sellners Buch für Gericht offenbar irrelevant

Jun argumentierte, dass sich für die Meinung, dass in Potsdam über "Deportationen" gesprochen worden sei, hinreichende Anknüpfungstatsachen fänden. Das Remigrationskonzept von Sellner enthalte die Deportation von Staatsbürgern, so Jun. Zum Beleg führte er Aussagen aus Sellners Buch zur Aberkennung der Staatsbürgerschaft bei Personen mit doppelter Staatsbürgerschaft an. Dadurch wäre dann eine Ausweisung oder Abschiebung nicht mehr ausgeschlossen. "Es kann für die Bezeichnung als Deportation nicht darauf ankommen, ob ein Staatsbürger erst ausgebürgert und dann ausgewiesen wird oder ob er direkt unter Erhaltung seiner Staatsbürgerschaft gezwungen wird, das Land zu verlassen", so Jun im Verfahren. 

Damit konnte er das LG jedoch nicht überzeugen – wohl schon deswegen nicht, weil sich das LG damit befassen musste, was auf dem Potsdamer Treffen gesagt wurde, und nicht damit, was im später von Sellner veröffentlichten Buch steht. 

Allerdings hatte auch die in Potsdam anwesende AfD-Bundestagsabgeordnete Gerrit Huy den Entzug der deutschen Staatsbürgerschaft bei Personen mit doppelter Staatsbürgerschaft ins Spiel gebracht, wie sie für schwere Straftäter auch von der CSU-Innenminister Joachim Hermann offiziell gefordert wird. Aber auch diese nach dem Correctiv-Bericht nur von ihr vorgebrachte Idee der Ausbürgerung hält das LG Hamburg offenbar nicht für gleichwertig mit einer Besprechung von Deportationen.

"Maßgeschneiderte Gesetze" und "Assimilationsdruck" reichen nicht aus

Warum genau die Pressekammer nicht von einer zulässigen Meinungsäußerung ausgeht, begründet sie nicht.  Weder definiert sie den Begriff "Deportation" noch notwendige Merkmale derselben. Ihrer Aussage, dass die "maßgeschneiderten Gesetze", die Sellner vorschlägt, den Begriff "Deportation" nicht tragen, lässt sich aber entnehmen: Die Pressekammer hält Sellners Vorschläge in Potsdam für eine völlig andere Kategorie als eine Deportation. In juristischer Fachsprache kann man auch sagen: Die Maßnahmen lassen sich nicht unter den Begriff "Deportation" subsumieren. 

Die konkreten von Sellner vorgeschlagenen Maßnahmen in Bezug auf deutsche Staatsbürger bleiben im Correctiv-Bericht vage. Damit ist auch die Prüfung einer wertungsmäßigen Vergleichbarkeit mit "Deportationen", die den Begriff als zulässig erscheinen lassen könnte, von vornherein schwierig. Neben dem "hohen Anpassungsdruck" wird ein weiterer Teilnehmer, der AfD-Fraktionsvorsitzende in Sachsen Anhalt, Ulrich Siegmund, immerhin etwas konkreter. "Das Straßenbild müsse sich ändern, ausländische Restaurants unter Druck gesetzt werden", gibt Correctiv ihn sinngemäß wieder. "Es solle in Sachsen-Anhalt 'für dieses (sic!) Klientel möglichst unattraktiv sein zu leben'." Mehr erfährt man über den Druck und die maßgeschneiderten Gesetze bei Correctiv nicht. Mit "Deportationen", im Duden definiert als "Zwangsverschickung", sind diese Maßnahmen nach Auffassung des LG Hamburg offenbar wertungsmäßig nicht gleichzusetzen.

Chan-jo Jun und Grüne deuten Niederlage als Sieg

Damit wies die Kammer sämtliche Argumente von Jun zurück. Dennoch verbuchten sowohl Jun als auch die Grünen den Verfügungsbeschluss am Donnerstag in den Sozialen Medien als Sieg. Die Botschaft. Das Gericht habe "bestätigt" und "festgestellt", dass es bei Potsdamer Treffen darum ging, "durch maßgeschneiderte Gesetze, deutsche Staatsbürger*innen dazu zu bringen, das Land zu verlassen". Dass dies nicht als "Deportation" bezeichnet werden dürfe, sei "geschenkt", so die Grünen. Warum die Formulierung dann so vehement verteidigt wurde, bleibt bei den Statements unklar.

Jun selbst formulierte, er habe diese gerichtliche Feststellung erreicht, indem er "erstmals den gesamten Correctiv-Bericht und viele spätere Äußerungen und Videos zum Gegenstand des Verfahrens gemacht" habe. Und gegen diese Feststellung könne sich Vosgerau nun nicht mehr wehren, weil er formal ja gewonnen hat. Dies sei der "Clou", so Jun, der seinen Post mit dem Hashtag "DankeUlrich" garnierte. Das sind gewagte Aussagen von den Grünen und von Jun, der eigentlich bei YouTube und Co. für fundierte rechtliche Einschätzungen und Aufklärung gegen "Quatsch-Jura" bekannt ist und nicht für Litigation PR in eigener Sache.

Die Passage im Gerichtsbeschluss, die Jun als gerichtlichen Feststellungserfolg wertet, ist diese: "Bezüglich dieser Gruppe sei vielmehr vorgeschlagen worden, sie durch maßgeschneiderte Gesetze und hohen Assimilations- und Anpassungsdruck zu bewegen, das Land zu verlassen." Entgegen der Behauptung der Grünen und von Jun liegt in dieser Passage aber keinerlei gerichtliche Feststellung oder Bestätigung darüber, was in Potsdam wirklich besprochen wurde. Die Pressekammer gibt lediglich Juns eigenen Prozessvortrag wieder, der Satz steht deshalb im Konjunktiv ("sei"). Zudem enthält die Passage nichts Neues: Von Vertreibungsplänen auch gegenüber "nicht assimilierten Staatsbürgern", "hohem Anpassungsdruck" und "maßgeschneiderten Gesetze" ist im Correctiv-Bericht ausdrücklich schon die Rede, ohne dass Correctiv deswegen angegriffen worden ist. Selbst eine gerichtliche Feststellung dieser Passage brächte also keinen Erkenntnisgewinn. 

Ende der Correctiv-Prozesse nicht in Sicht

Im Gegenzug sprach Vosgeraus Anwalt Brennecke von einem "Eigentor" Juns. Denn das Landgericht habe der Einschätzung Juns widersprochen, wonach bei wertender Betrachtung das, was in Potsdam als "Deportation deutscher Staatsbürger" bezeichnet werden darf. Überzeugt diese Retourkutsche?

Ein Eigentor von Jun hätte vorgelegen, wenn das Landgericht zwar dessen Ansicht gefolgt wäre, dass es sich bei "Deportation" um eine "Meinung" handelt, diese Meinung aber wegen fehlender tatsächlicher Anknüpfungstatsachen als unzulässig eingestuft hätte. Dann wäre in der Tat der Meinungskorridor zulässiger Aussagen zum Potsdamer Treffen durch Juns Argumentation verengt worden. 

So ist es aber nicht: Das LG hat die Formulierung "Deportation" im konkreten Kontext als Tatsachenbehauptung bewertet. Ob entsprechende Meinungsäußerungen, wie etwa dass Sellners Pläne an Deportationen "erinnern" oder "darauf hinauslaufen", unzulässig sind, hat das Gericht nicht entschieden.

Klar bleibt aber nach diesem Beschluss auch: Wie schon in seinen Beschlüssen gegen NDR und ZDF hat das LG erneut entschieden, dass den Teilnehmern des Potsdamer Treffens nicht unterstellt werden darf, dass dort über Ausweisungen oder Deportationen deutscher Staatsbürger gesprochen wurde.

Gegen den Beschluss des Landgerichts kann die Grüne-Fraktion der Hamburger Bürgerschaft Widerspruch einlegen. 

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LG Hamburg untersagt Grünen Aussage zu Correctiv-Bericht: . In: Legal Tribune Online, 09.12.2024 , https://www.lto.de/persistent/a_id/56058 (abgerufen am: 24.01.2026 )

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