Ein 56-jähriger Richter aus dem Gerichtsbezirk Kassel soll eine Proberichterin mehrfach an Po und an ihre Brüste gefasst und mit schlechten Beurteilungen gedroht haben. Er will nicht gewusst haben, dass sie sich unwohl gefühlt hat.
Richter G. (56) aus dem Gerichtsbezirk Kassel muss an diesem Dienstag einen für ihn ungewöhnlichen Platz einnehmen: den als Angeklagter auf der Anklagebank. Die 1. Große Strafkammer des Landgerichts (LG) Fulda wird entscheiden, ob der Mann sich wegen mehrerer sexueller Übergriffe und Drohungen gegenüber einer Proberichterin strafbar gemacht hat. Acht Tage hat die Kammer zunächst terminiert, es könnten durchaus mehr werden (Az. 1 KLs 699 Js 19355/25).
Die Anklage wirft dem Richter fünf selbstständige Handlungen gegenüber der Proberichterin vor: sexuelle Belästigung gem. § 184i Strafgesetzbuch (StGB) in vier Fällen, davon in drei Fällen in Tateinheit mit Nötigung (§ 240 StGB) sowie einer weiteren tatmehrheitlich begangenen sexuellen Nötigung (§ 177 StGB); laut Anklage damit Taten nach §§ 177 Abs. 2 Nr. 5, 184i Abs. 1 und Abs. 2; §240 Abs. 2 u. Abs. 4 Nr. 2, 52, 53 StGB. Das öffentliche Interesse an der Strafverfolgung bezüglich der sexuellen Belästigung hat die Staatsanwaltschaft festgestellt.
Alle Taten bewertet die Staatsanwaltschaft als besonders schwere Fälle. "Es droht eine Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren", sagt Oberstaatsanwalt Thomas Hausburger, Pressesprecher der Staatsanwaltschaft (StA) Gießen, in einer der vielen Verhandlungspausen gegenüber der Presse. Das Verfahren führen Oberstaatsanwältin Yvonne Vockert und Staatsanwalt Mike Hahn von der StA Gießen.
Den Vorsitz hat Dr. Jörg Wedding. Seine ersten Worte sind nicht ungewöhnlich in so einem Verfahren, in dem ein Richter über einen Amtskollegen entscheiden muss: Er stellt gleich zu Beginn klar, dass er und der Angeklagte sich seit 20 Jahren kennen, "nicht privat, sondern beruflich". Sie duzen sich, macht er transparent. Sie absolvierten mal eine gemeinsame berufliche Station. Wedding hatte diese Umstände bereits im Vorfeld des Verfahrens im Rahmen einer Selbstanzeige bekannt gegeben, es droht in so einem Fall die Ablehnung wegen der Sorge der Befangenheit. Doch die Kammer hielt die Sorge für unbegründet. "In dem Verfahren bleiben wir beim 'Sie'", beendet der Vorsitzende seine Mitteilung.
"Stark sexualisierte und bedrängende Nachrichten"
Über rund eineinhalb Jahre soll G. gegenüber der ihm unterstehenden Proberichterin in unterschiedlicher Form sexuell übergriffig geworden sein.
Juristisch gesprochen soll er sie in der Zeit von September 2023 bis Februar 2025 mehrfach in sexuell bestimmter Weise körperlich berührt und dadurch belästigt und zugleich die Proberichterin durch Drohung zu einer Duldung oder Unterlassung genötigt sowie eine sexuelle Handlung an der Proberichterin vorgenommen haben. Auch Letztere soll sie geduldet haben, nachdem er ihr mit einem empfindlichen Übel gedroht haben soll, ist die StA überzeugt.
Die Anklage schildert konkret: Richter und Proberichterin kannten sich schon vor Beginn ihrer Tätigkeit als Richterin – sie war als Referendarin in seiner Arbeitsgemeinschaft. Als klar war, dass sie zu seinem Gericht kommt, soll G. ihr über Signal, WhatsApp und Telefonate mitgeteilt haben, dass er an ihr interessiert sei, und ihr "stark sexualisierte und bedrängende Nachrichten" geschickt haben, wie es die StA formuliert. Im Dienst kam es zum ersten Übergriff: den Griff an den Po.
Die Proberichterin habe ihm danach per Messenger geschrieben, dass sein Verhalten "nicht in Ordnung" sei, er ihr wehgetan habe und sie nur beruflichen Kontakt wünsche. Sie hat laut Anklage "unmissverständlich" mitgeteilt, dass sie nicht interessiert sei. Er habe mit einem Daumen-hoch-Emoji auf ihre Nachricht reagiert – und weitergemacht.
G. soll mit schlechter Beurteilung, Versetzung und Entlassung gedroht haben
Mehrfach soll er sich ihr in den Diensträumen des Gerichts genähert haben, ihr zum Teil "völlig unvermittelt" ans Gesäß gefasst, mal "mit gespreizten" Fingern ihre Brust gefasst, dann auch die andere Brust gegriffen haben. Sie habe sich geekelt und belästigt gefühlt, heißt es in der Anklage.
Laut Anklage hat G. der Frau über Signal geschrieben, dass er ihr eine schlechte Beurteilung ausstellen könne. Dann soll er einen entsprechenden Entwurf, gemünzt auf ihren Dezernatvorgänger, geschickt haben. Mehrfach habe er zum Ausdruck gebracht, er könne sich auch gegenüber dem Gerichtspräsidenten durchsetzen und Entscheidungen bewirken, etwa Versetzungen oder Entlassungen.
Davon habe sich die Proberichterin beeinflussen lassen und ihr Verhalten angepasst, ist die StA überzeugt. Sie habe all das Angedrohte gefürchtet, auch weil sie aus persönlichen Gründen lokal gebunden sei – eine Versetzung wäre schwierig für sie geworden. Doch irgendwann reichte es ihr, sie wechselte an ein anderes Gericht. Im Verfahren ist sie als Nebenklägerin im Saal, vertreten wird sie von Rechtsanwältin Dagmar Nautscher aus Gießen.
Die Proberichterin möchte am Dienstag nicht mit der Öffentlichkeit sprechen. Äußerlich ruhig und gefasst nimmt sie den Verhandlungsverlauf wahr, tritt zurückhaltend und dezent auf, ohne sich zu verstecken.*
Viele Prozessbeobachter im Saal
Der Angeklagte selbst macht nur die Angaben zu seiner Person: Alter, Wohnort, Beziehungsstatus "verheiratet". Dass er nur noch auf dem Papier verheiratet sei und längst mit einer neuen Lebenspartnerin zusammenlebe, erfährt die Öffentlichkeit in einer der Pausen auf den Gerichtsfluren.
Die vielen Menschen, die den Prozess beobachten, kennen den Angeklagten, jede und jeder auf seine Art. Private und berufliche Weggefährten sind zugegen – nach ihren Bemerkungen offensichtlich eher nicht zur Unterstützung. Eine Journalistin aber hatte ihn immer als "nett" erlebt. Eine andere Frau erzählt, er sei immer "schwierig" und "sehr dominant" gewesen. Ein Zuschauer kommentiert: "Der hat sie nicht alle".
Der "Der", also G., sitzt derweil in grauem Anzug im Saal. Eine hagere Gestalt mit dominantem, ausgeprägt festem Schritt auf den Fluren, vielleicht angespannt, wie unter Strom.*
Verteidiger dürfen Eröffnungserklärung abgeben
Im Saal reden nur seine Anwälte: Jenny Mohne, Fachanwältin für Strafrecht aus Mannheim, und Rechtsanwalt Christoph Dannecker aus Würzburg. Beide machen einen beeindruckenden Job an diesem Tag.
Sie kämpfen erfolgreich darum, eine dreiseitige Eröffnungserklärung abgeben zu dürfen, § 243 Abs. 5 S. 3 Strafprozessordnung (StPO). So etwas gibt es in der Regel nur, wenn die Hauptverhandlung mehr als zehn Tage dauern soll, hier sind bisher nur acht terminiert. Es seien aber 23 Zeugen und ein Sachverständiger geladen, so die Verteidigung, weitere Zeugen könnten benannt werden – es könnte also auch länger dauern.
In der Erklärung betont Dannecker, dass nur zähle, was "hier im Saal zur Sprache kommt. Diese Verhandlung dient der Aufklärung, nicht der Bestätigung". Die erhobenen Vorwürfe seien "nicht haltbar". Er spricht von Zuschreibungen und Erwartungen, Flüsterpost und Gerichtstratsch. Es sei zu einer "massiven Entstellung dessen, was passiert ist, gekommen". Die Anklage spreche von der "jungen, sehr hübschen Kollegin", der Anwalt nennt Begriffe wie "Narrativ", "Klischees", "Schwarz-weiß" – er spricht vom "Muster von Machtmissbrauch zum sexuellen Vergnügen".
Doch die Hauptverhandlung werde zeigen, dass G. nach der ersten Berührung am Hintern sofort von der Proberichterin abgelassen habe. Es habe eine erneute private Annäherung, einen vertrauten Ton, ein nicht dienstliches Verhältnis, einen Besuch der Proberichterin in der Wohnung des Anklagten gegeben. Es habe "unstreitig keine Zurückweisung" gegeben, sie habe nicht gezeigt, dass sie sich unwohl gefühlt habe. G. sei von einem entspannten Verhältnis ausgegangen.
Öffentlichkeit wird nach Eröffnungserklärung ausgeschlossen
Dann übernimmt die zweite Verteidigerin Mohne: Die Proberichterin schildere ihre Sicht der Dinge, wie G. eben auch. So könnten "zwei Wahrheiten nebeneinanderstehen", beide Aussagen sich "im subjektiven Erleben fundamental unterscheiden". Es sei wichtig, der Proberichterin "aufmerksam zuzuhören – aber auch ihm", und beide Wahrnehmungen ernstzunehmen. G. habe die Grenzen der Proberichterin nicht erkannt und bedauere den entstandenen Schmerz aufrichtig.
Was die Proberichterin dazu zu sagen hat, wird die Öffentlichkeit nicht hören können: Nach dem Eröffnungsstatement beantragt die Verteidigung für deren Vernehmung den Ausschluss der Öffentlichkeit, § 171b Abs. 3 Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) – die Kammer gibt dem Antrag statt. Sie begründet: Es gehe um Umstände aus dem persönlichen Lebensbereich des Angeklagten, das private Verhältnis werde angesprochen, es gehe um intime Details, die zu schützen der Angeklagte ein berechtigtes Interesse habe. Das Interesse der Öffentlichkeit überwiege hier nicht – vielmehr drohe eine "unzumutbare öffentliche Berichterstattung der Massenmedien".
Die Belange der Proberichterin spielen für die Entscheidung über den Ausschluss der Öffentlichkeit an dieser Stelle keine Rolle. Zuschauer und Presse verlassen den Gerichtssaal.
G. könnte sein Richteramt verlieren
Bis zum 25. Juni sind die Verhandlungstage angesetzt.
In dienstrechtlicher Hinsicht seien erforderliche vorläufige Maßnahmen durch das zuständige Obergericht und das Ministerium der Justiz und für den Rechtsstaat veranlasst worden, teilte das Justizministerium Hessen auf LTO-Anfrage mit. Der Angeklagte übe seit September 2025 keine richterliche Tätigkeit aus und sei an eine Verwaltungsbehörde abgeordnet. Der weitere Verlauf des Verfahrens sei abzuwarten. Weitergehende Auskünfte würden für nicht vereinbar gehalten mit dem gesetzlichen Schutz der Vertraulichkeit von Personaldaten.
Sollte es zu einer Verurteilung zu einer mindestens einjährigen Freiheitsstrafe kommen, wäre die Tätigkeit als Richter für den Angeklagten beendet: Gem. § 24 Deutsches Richtergesetz (DRiG) endet sein Dienstverhältnis in dem Fall mit der Rechtskraft des Strafurteils kraft Gesetzes.
*Wir haben die Personenbeschreibungen der Beteiligten nach der Veröffentlichung des Beitrags gekürzt.
Prozessauftakt in Fulda: . In: Legal Tribune Online, 09.06.2026 , https://www.lto.de/persistent/a_id/60166 (abgerufen am: 20.07.2026 )
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