Druckversion
Montag, 12.10.2026, 20:39 Uhr


Legal Tribune Online
Schriftgröße: abc | abc | abc
https://www.lto.de//recht/hintergruende/h/lg-frankfurt-beschluss-316o114-mitbestimmung-unternehmen-auslaendische-tochtergesellschaft-arbeitnehmer
Fenster schließen
Artikel drucken
15304

LG Frankfurt zur Mitbestimmung im Aufsichtsrat: Mitarbeiter ausländischer Tochtergesellschaften zählen mit

von Dr. André Zimmermann, LL.M.

21.04.2015

Strichliste

© Jürgen Fälchle - Fotolia.com

Sind die Aufsichtsräte vieler deutscher Unternehmen fehlerhaft besetzt? Nach einer aktuellen Entscheidung des LG Frankfurt schon, erklärt André Zimmermann. Das Gericht hat überraschend die Arbeitnehmer ausländischer Tochtergesellschaften für die Unternehmensmitbestimmung im Inland mitgezählt. Und damit einem Juraprofessor Recht gegeben, der extra Aktionär wurde, um das feststellen zu lassen.

Anzeige

Die Mitbestimmung der Arbeitnehmer im Aufsichtsrat setzt eine bestimmte Zahl regelmäßig beschäftigter Arbeitnehmer voraus. Nach dem Drittelbeteiligungsgesetz (DrittelbG) muss der Aufsichtsrat von Kapitalgesellschaften (z.B. AG, GmbH) zu einem Drittel aus Arbeitnehmervertretern bestehen, wenn die Gesellschaft in der Regel mehr als 500 Arbeitnehmer beschäftigt.

Arbeiten in der Regel mehr als 2.000 Arbeitnehmer für das Unternehmen, muss das Kontrollgremium nach dem Mitbestimmungsgesetz (MitbestG) zur Hälfte aus Arbeitnehmervertretern bestehen. In einem Konzern werden die Mitarbeiter der abhängigen Konzerngesellschaften der Muttergesellschaft zugerechnet, nach dem Drittelbeteiligungsgesetz nur, wenn zusätzlich ein Beherrschungsvertrag besteht oder die Tochtergesellschaft in das herrschende Unternehmen eingegliedert ist.

Bisher war es allgemein anerkannt – und gängige Unternehmenspraxis –, dass Arbeitnehmer ausländischer Tochtergesellschaften der inländischen Muttergesellschaft nicht zugerechnet, also bei den Schwellenwerten nicht mitgezählt werden. Nur die Belegschaft der Konzerngesellschaften wurde berücksichtigt, die ihren Sitz in Deutschland hatten. Begründet wurde das mit dem Territorialitätsprinzip, wonach das Hoheitsgebiet anderer Staaten nicht durch die deutsche Rechtsordnung beeinflusst werden könne. Damit hat überraschend das Landgericht Frankfurt gebrochen. Mit einer bislang - zu - wenig beachteten Entscheidung aus Februar (LG Frankfurt, Beschl. v. 16.02.2015, Az. 3-16 O 1/14) haben die Richter im Zentrum des Finanzwesens möglicherweise die Aufsichtsräte vieler deutscher Unternehmen für fehlerhaft besetzt erklärt.

Nur fürs Statusverfahren: Ein Jurist wird Aktionär

Die Antragsgegnerin ist herrschendes Unternehmen eines Konzerns, in dem zum 31. Dezember 2013 3.371 Arbeitnehmer beschäftigt waren, davon 1.624 Arbeitnehmer in Deutschland und 1.747 Beschäftigte überwiegend im EU-Ausland. Der Aufsichtsrat ist nach dem DrittelbG gebildet und besteht daher zu einem Drittel aus Arbeitnehmervertretern.

Der Antragsteller, ein nicht unbekannter Arbeitsrechtsprofessor aus München, ist Aktionär. Er ist seit dem 20. März 2014 im Aktienregister der Gesellschaft eingetragen und verfügt über 100 Namensaktien der Gesellschaft. Am selben Tag ist die Antragsschrift beim Landgericht eingegangen. Man kann daher getrost davon ausgehen, dass der Antragsteller die Aktien gekauft hat, um dieses Statusverfahren einleiten zu können.

Er hat beantragt, festzustellen, dass der Aufsichtsrat fehlerhaft gebildet ist, da das DrittelbG durch den Ausschluss des aktiven und passiven Wahlrechts der Arbeitnehmer im europäischen Ausland gegen Europarecht verstoße. Das Gremium sei daher ausschließlich aus Vertretern der Anteilseigner oder hilfsweise nach den Vorschriften des MitbestG jeweils hälftig aus Repräsentanten der Anteilseigner und der Arbeitnehmer zusammenzusetzen.

Die von der Antragsgegnerin gerügte Antragsbefugnis für das Statusverfahren (§ 98 AktG) hält das Gericht für gegeben, auch wenn man unterstellt, dass der Jurist in erster Linie wissenschaftliche Zwecke verfolgt und die Aktien nur gekauft hat, um das Verfahren führen zu können. Als Aktionär sei er antragsbefugt (§ 98 Abs. 2 Nr. 3 AktG), so die Kammer. Seine Motive seien unerheblich.

Anzeige
Seite 1/2
  • Seite 1:

    Die Schwellenwerte der Unternehmensbestimmung

  • Seite 2:

    Was das LG Frankfurt daraus macht: für Mittelständler bis Konzerne

  • Drucken
  • Senden
  • Zitieren
Zitiervorschlag

André Zimmermann, LG Frankfurt zur Mitbestimmung im Aufsichtsrat: . In: Legal Tribune Online, 21.04.2015 , https://www.lto.de/persistent/a_id/15304 (abgerufen am: 13.10.2026 )

Infos zum Zitiervorschlag
  • Mehr zum Thema
    • Arbeitsrecht
    • Handels- und Gesellschaftsrecht
    • Aufsichtsrat
    • Ausland
    • Unternehmen
  • Gerichte
    • Landgericht Frankfurt am Main
Taiwanesische Ehrengarden hissen im Vorfeld des Treffens zwischen Trump und Xi in Washington auf dem Freiheitsplatz in Taipeh eine Taiwan-Flagge. 29.09.2026
Völkerrecht

Wenn Staatlichkeit nicht genügt:

Wie Taiwan das Völ­ker­recht auf die Probe stellt

Geopolitische Interessen der Großmächte können internationale Organisationen begrenzen. Besonders deutlich sieht man das in Taiwan. Vivienne Essig analysiert, was vom Völkerrecht bleibt, wenn politische Macht über Teilhabe entscheidet.

Artikel lesen
Gefängnis Berlin Moabit mit Stacheldraht und Gitterfenstern 21.09.2026
Strafvollzug

Strafvollzug im Ausland am Beispiel von Schweden und Estland:

Wenn im Gefängnis kein Platz ist

Schweden bringt seine Strafgefangenen inzwischen in Estland unter. Wäre derartiges auch für Deutschland denkbar, wenn die Justizvollzugsanstalten an ihre Grenzen kommen? Jonathan Eggen und Lorenz Bode haben die Rechtslage untersucht.

Artikel lesen
Ein Mann starrt in einem dunklen Raum auf einen Laptopbildschirm, auf dem er Glücksspiele spielt 17.09.2026
Glücksspiel

BGH verhandelt zu Online-Glücksspielen:

Zocker können ihre Spiel­ver­luste wohl zurück­ver­langen

Weil Online-Casinos früher pauschal illegal waren, können Spieler ihre Verluste aus dieser Zeit bei den Veranstaltern einklagen. Der BGH zeigte sich bereit, zu helfen. Christian Rath war bei der mündlichen Verhandlung in Karlsruhe dabei.

Artikel lesen
Blick auf einen Obi-Markt mit dem Biber 17.09.2026
Markenrecht

BGH entscheidet Farbmarkenstreit der Baumärkte:

Nicht nur Obi darf orange sein

Eine Farbe gehört niemandem – es sei denn, genug Kunden verbinden sie mit einem Unternehmen. Über sein Orange streitet Obi sich seit Jahren mit Hornbach und Globus. Der BGH hat die Löschung der Farbmarke bestätigt, schreibt Norman Dauskardt.

Artikel lesen
Die ausgebrannte Bar auf Mallorca im Jahr 2022. 15.09.2026
Strafprozess

Nach Brand in Ballermann-Kneipe:

Pro­zess gegen Kegel­brüder auf Mal­lorca beginnt erst 2028

Die Gerichte auf Mallorca sind völlig überlastet. Acht Hobbykegler aus dem Münsterland müssen daher noch rund zwei Jahre auf ihren Strafprozess warten. Sie sind wegen Brandstiftung in einer Ballermann-Kneipe angeklagt.

Artikel lesen
Die Prozessbeteiligten sitzen im Gerichtssaal beim "Tiergartenmord" Prozess. 15.09.2026
Strafverteidiger, StV

Der lange Arm autoritärer Staaten:

Gren­zenlos ver­folgt

Ausländische Staaten versuchen in Deutschland lebende politische Gegner einzuschüchtern oder zum Schweigen zu bringen. Auf die damit einhergehenden Souveränitätsverletzungen ist Deutschland schlecht vorbereitet, meint Mark A. Zöller.

Artikel lesen
lto karriere logo

LTO Karriere - Deutschlands reichweitenstärkstes Karriere-Portal für Jurist:innen

logo lto karriere
Jetzt registrieren bei LTO Karriere

Finde den Job, den Du verdienst 100% kostenlos registrieren und Vorteile nutzen

  • LTO Job Matching: Finde den Job & Arbeitgeber, der zu Dir passt.
  • Jobs per Mail: Verpasse keine neuen Job-Angebote mehr.
  • Easy Apply: Die einfache und schnelle Bewerbung zu Deinem neuen Job.
Das Passwort muss mindestens 8 Zeichen lang sein und mindestens einen Großbuchstaben, einen Kleinbuchstaben, eine Zahl und ein Sonderzeichen enthalten (z.B. #?!@$%^&*-).
Pflichtfeld *

Nur noch ein Klick!

Wir haben Dir eine E-Mail gesendet. Bitte klicke auf den Bestätigungslink in dieser E-Mail, um Deine Anmeldung abzuschließen.

Weitere Infos & Updates einfach und kostenlos direkt ins Postfach.

LTO Karriere Newsletter

Das monatliche Update mit aktuellen Stellenangeboten & Karriere-Tipps.

LTO Daily

Jeden Abend um 18 Uhr die wichtigsten News vom Tag.

LTO Presseschau

Jeden Morgen um 7:30 Uhr die aktuelle Berichterstattung über Recht und Justiz.

Pflichtfeld *

Fertig!

Um die kostenlosen Nachrichten zu beziehen, wechsle bitte nochmal in Dein Postfach und bestätige Deine Anmeldung mit dem Bestätigungslink.

Du willst Dein Bewerberprofil direkt anlegen?

Los geht´s!
ads lto paragraph
lto karriere logo
ads career people

Wir haben die Top-Jobs für Jurist:innen

Jetzt registrieren
logo lto karriere
TopJOBS
Logo von Taylor Wessing
As­so­cia­te Ar­beits­recht Schwer­punkt Fremd­per­so­na­l­ein­satz und...

Taylor Wessing, Düs­sel­dorf

Logo von LEGALUTIONS
Se­nior Le­gal Coun­sel (m/w/d)

LEGALUTIONS, Ulm

Logo von Wolters Kluwer
Mit­ar­bei­ter An­zei­gen­dis­po­si­ti­on & Ver­triebs­un­ter­stüt­zung (m/w/d)

Wolters Kluwer, Hürth

Logo von SEFE Securing Energy for Europe GmbH
Se­nior Le­gal Coun­sel Fi­nan­ce (m/w/d)

SEFE Securing Energy for Europe GmbH, Ber­lin

Logo von SEFE Securing Energy for Europe GmbH
Le­gal Coun­sel (m/w/d)

SEFE Securing Energy for Europe GmbH, Ber­lin

Logo von Deutsches Patent- und Markenamt
Voll­ju­ris­tin­nen und Voll­ju­ris­ten (w/m/div)

Deutsches Patent- und Markenamt, Mün­chen

Logo von M A R X ∙ S I E B E R T Rechtsanwälte Partnerschaft mbB
Recht­an­wäl­tin / Rechts­an­walt (m/w/d) im Im­mo­bi­li­en­recht

M A R X ∙ S I E B E R T Rechtsanwälte Partnerschaft mbB, Ham­burg

Logo von TowaRA:Arbeitsrecht
Rechts­an­walt (m/w/d) im Ar­beits­recht mit und oh­ne Be­ruf­s­er­fah­rung

TowaRA:Arbeitsrecht, Köln

Mehr Stellenanzeigen
logo lto events
Logo von Deutsches Anwaltsinstitut e.V.
Besondere Beschäftigungsverhältnisse und besondere Vergütungsbestandteile

20.10.2026

Update MoPeG – Aktuelle Entwicklungen in der Rechtsprechung und Herausforderungen

21.10.2026

Aktuelle ausgesuchte Problemfelder rund um die UG/GmbH, Auslandsbezüge und ausländische Vertretungsn

21.10.2026

Logo von Deutsches Anwaltsinstitut e.V.
Scheinselbstständigkeit: Update sozialversicherungsrechtliches Beitragsrecht

26.10.2026

Übergang vom Erwerbsleben

27.10.2026

Mehr Events
Copyright © Wolters Kluwer Deutschland GmbH