Wegen einer Lüge ins Gefängnis: Mehr als ein "Auge um Auge"

von Dr. Lorenz Leitmeier

16.09.2013

Am Freitag verurteilte das LG Darmstadt eine Frau zu fünf Jahren und sechs Monaten Haft. Nach Überzeugung des Gerichts hatte sie einen Kollegen zu Unrecht der Vergewaltigung bezichtigt und so für fünf Jahre ins Gefängnis gebracht. Die Vorsitzende Richterin entschuldigte sich für den Fehler der Justiz. Das Urteil kann bestenfalls noch für Genugtuung und Abschreckung sorgen, meint Lorenz Leitmeier.

"Sie sind Zeugin in einem Strafverfahren, Sie müssen hier die Wahrheit sagen. Und deshalb sage ich Ihnen: Wenn die Vorwürfe stimmen, geht der Angeklagte fünf Jahre ins Gefängnis – wenn sie nicht stimmen, dann Sie", diese Worte muss ein Strafrichter zum Glück selten an einen Zeugen richten.

Muss er es doch, hat sich der Prozess bereits über das übliche Maß hinaus zugespitzt. Ein Beispiel dafür ist der Fall, über den das Landgericht (LG) Darmstadt vergangene Woche zu entscheiden hatte (Urt. v. 13.09.2013, Az. 331 Js 7379/08 - 15 KLs).

Machtfaktor Zeuge

Das Urteil weist über den tragischen Einzelfall hinaus. Es zeigt zunächst die typischen Probleme bei (angeblichen) Sexualdelikten: Es sind nur zwei Menschen beteiligt, es läuft fast zwingend auf "Aussage gegen Aussage" hinaus. Der Grundsatz "in dubio pro reo" ist dabei fundamental wichtig. Allerdings löst auch er diese Fälle nicht, er darf vor allem nicht leichtfertig angewandt werden: Ein falscher Freispruch ist für die tatsächlich vergewaltigte Frau und das Rechtsempfinden nur wenig erträglicher als eine falsche Verurteilung.

Der Fall zeigt aber auch die Machtverhältnisse in Strafverfahren, welch überragende Bedeutung Zeugen haben, und welche Quelle primär für Fehlurteile verantwortlich ist: Es sind die Zeugen, die ihrer Wahrheitspflicht nicht genügen, die schlampig aussagen, weil sie am Verfahren nicht interessiert sind, die sich nicht erinnern wollen, um dem Angeklagten zu helfen, oder die sogar bewusst und perfide lügen, um dem Angeklagten zu schaden.

Selbstverständlich sind es die Gerichte, die Urteile fällen und hierfür die Verantwortung tragen. Jeder Richter muss den Tatvorwurf eingehend prüfen, umso intensiver, je schwerwiegender die angeklagte Tat. Und doch: Macht und Einfluss der Zeugen ist außerordentlich groß, sie steuern den Prozess. Jeder Richter ist auf wahre Aussagen angewiesen, er kann der Urteilsfindung nur zugrunde legen, was er von Zeugen "geliefert" bekommt.

Missbrauchte Justiz

Was einer Zeugin blüht, die in einem Vergewaltigungsprozess lügt, zeigt der Schuldspruch des LG Darmstadt: eine Verurteilung wegen Freiheitsberaubung in mittelbarer Täterschaft. Die Frau war "mittelbare Täterin", weil sie den Mann nicht selbst, nicht in eigener Person der Freiheit beraubt hat. Sie hat das damalige Gericht missbraucht, um ihr Ziel zu erreichen. Wie der Arzt, der der ahnungslosen Krankenschwester Gift in die Spritze mischt, um den Patienten zu töten, wie der Mann, der am Bahnhof einen Passanten bittet, ihm den Koffer eines Fremden aus dem Zug zu bringen, so missbraucht eine Frau die Justiz, wenn sie mit einer erfundenen Vergewaltigung einen Mann ins Gefängnis bringt und ihn dadurch jahrelang seiner Freiheit beraubt.

Der mittelbare Täter benutzt ein Werkzeug, um eine Straftat zu begehen. Rechtlich ist er damit genauso Täter wie derjenige, der selbst "Hand anlegt".

Die Justiz zu missbrauchen, sollte selbstverständlich nicht möglich sein. Und doch: Ausschließen lässt es sich nicht, auch der sorgfältigste Richter kann durch Falschaussagen getäuscht werden. Jedes Gericht prüft gewissenhaft, ob die Aussage der Zeugin auf einem "erlebten Geschehen" basiert, ob sie stimmig, plausibel und nachvollziehbar ist. Fehlen aber objektive Beweismittel (Fotos von Verletzungen, Arztberichte, zerrissene Kleidung), muss der Richter entscheiden, ob er der Zeugin glaubt oder dem Angeklagten. Und selbst wenn Aussagepsychologen ein Gutachten erstellen über die Glaubhaftigkeit der Zeugenaussage – auch Psychologen kann man täuschen.

Wehrhafte Justiz

Viele Fehlurteile können verhindert werden. Entweder enttarnt bereits die Polizei im Ermittlungsverfahren eine Falschaussage oder das Gericht spricht den Angeklagten "in dubio pro reo" frei, wenn es an der Glaubhaftigkeit der Belastungszeugen zweifelt – so wie im Fall Kachelmann.

Manchmal bleibt der Justiz aber leider nur noch, nachträglich zu reagieren und den lügenden Zeugen mit dem Strafrecht zu sanktionieren: Falsche Verdächtigung, uneidliche Falschaussagen und – war ein Unschuldiger im Gefängnis – Freiheitsberaubung in mittelbarer Täterschaft. Dies kann den Verlust an Lebenszeit und Existenz nicht heilen, es kann bestenfalls etwas Genugtuung verschaffen und abschrecken.

Das Urteil des LG Darmstadt wirkt wie ein "Auge um Auge, Zahn um Zahn", erklärt sich aber anders: Die Frau hat nicht nur einen Mann zu Unrecht ins Gefängnis gebracht und seine Existenz zerstört, sie hat auch das Vertrauen in den Rechtsstaat erschüttert, indem sie schlimmste Alpträume aus Kafka-Romanen verwirklichen half. Sie hat schließlich allen Frauen geschadet, die tatsächlich Opfer von Sexualdelikten geworden sind und dem Misstrauen begegnen, ob ihre Geschichte nicht frei erfunden ist.

Fünfeinhalb Jahre Freiheitsstrafe für eine solche Lüge sind also gut begründet: Wer einen anderen zu Unrecht eines schweren Verbrechens bezichtigt, begeht selbst eines.

Der Autor Dr. Lorenz Leitmeier ist Richter am Amtsgericht München.

Zitiervorschlag

Dr. Lorenz Leitmeier, Wegen einer Lüge ins Gefängnis: Mehr als ein "Auge um Auge" . In: Legal Tribune Online, 16.09.2013 , https://www.lto.de/persistent/a_id/9563/ (abgerufen am: 17.04.2024 )

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