Mehrere Strafgerichte verurteilten einen Richter, der "Anwaltsschreiben" verschickt haben soll. Nun aber die überraschende Wende: Das LG Bielefeld sprach den Familienrichter frei. Ein Ende findet der rätselhafte Fall damit aber noch nicht.
Die Justiz muss immer wieder Hochstaplerfälle entscheiden, doch dieser ist eine besondere Nummer: Ein Familienrichter an einem kleinen Amtsgericht im Raum Harz soll plötzlich selbst als Anwalt aufgetreten sein. Er soll Anwaltsschreiben verschickt, Gebühren verlangt haben und sogar in dieser Rolle vor Gericht erschienen sein.
Das Amtsgericht (AG) Bielefeld verurteilte den Richter dafür im Jahr 2024 wegen besonders schwerer Urkundenfälschung zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr und fünf Monaten. Es war überzeugt, dass der Mann "neben seinen richterlichen Dienstverrichtungen auch anwaltliche Tätigkeiten in nicht unerheblichem Umfang entfaltet" hat. Dazu soll er den Briefkopf eines ihm bekannten Rechtsanwalts "missbraucht" haben.
Das Landgericht (LG) Bielefeld bestätigte das erstinstanzliche Urteil 2025 weitgehend, änderte nur den Schuldspruch formal von schwerer zu "normaler" Urkundenfälschung. Das zuständige Richterdienstgericht in Sachsen-Anhalt hat den Richter 2024 vorläufig des Dienstes enthoben und seine Bezüge gekürzt. Nun aber die überraschende Wende: Nachdem die Revision 2025 beim Oberlandesgericht Hamm erfolgreich war, musste sich nun 2026 eine andere Kammer des LG Bielefeld erneut mit dem Fall befassen. Und die entschied nun: Freispruch für den Richter.
Eine Geschichte wie für ein Laientheater
Doch die Sache klingt rätselhaft: Warum riskiert ein gestandener Jurist seinen sicheren Richterposten, seine Karriere in der Justiz samt Altersversorgung, für ein paar Tausend Euro, die er mit den "Anwaltsrechnungen" verdiente?
Der Richter aus dem Harz, nennen wir ihn Klaus Fastkamp – sein echter Name und Gericht sind LTO bekannt –, hat juristische Karriere gemacht: Nach Studium und Referendariat schreibt er Anfang der 1990er Jahre eine Dissertation im Familienrecht, beginnt als Rechtsanwalt zu arbeiten und steigt 2007 in die Justiz ein. Er arbeitet erst am Landgericht, dann am Amtsgericht, zuständig für Streitigkeiten im Familienrecht. Irgendwann zwischen 2016 und 2017 soll Fastkamp dann beide Seiten der Rechtspflege vermischt haben.
Die Geschichte, wegen der er auf die Anklagebank geriet, beginnt laut Gerichtsdokumenten, die LTO vorliegen, Anfang 2016 so richtig. Zu ihr gehören neben dem Richter weitere Protagonisten. Das Ensemble ginge glatt als Besetzung für ein juristisches Laientheaterstück durch.
Da ist Richter Fastkamp, der sein Vorgehen vor Gericht damit verteidigt, mit einer Art "Untervollmacht" eines ihm bekannten Anwalts gehandelt zu haben. Fastkamp und der Anwalt kennen sich über die Arbeit, offenbar waren sie auch privat befreundet. Jedenfalls sollen sie miteinander besprochen haben, wie bestimmte Fälle "abzuwickeln" seien. Sozusagen von Jurist zu Jurist.
Fastkamp beteuert nun, er habe dem Anwalt lediglich zugearbeitet. Er habe die Anwaltsschreiben als "Rohlinge" inhaltlich angefertigt. Er habe jedoch über keine (Blanko-)Briefköpfe verfügt und über keine Unterschrift des Anwalts. Die Unterschrift habe dessen Sekretärin W. beigesteuert, so Fastkamp.
W. arbeitete bei besagtem Rechtsanwalt. Sie hatte Zugriff auf die eingescannte Unterschrift von ihrem Chef, so halten es die Urteile fest. W. bezeichnete der Rechtsanwalt als seine "Statthalterin". Er habe ihr "weite Zügel" gelassen, seine Unterschrift habe sie nach Rücksprache mit ihm verwenden dürfen.
Die Staatsanwaltschaft vermutet, dass der Fastkamp die Anwaltsschreiben zusammen mit der Sekretärin W. erstellt hat. Die Anklage listet insgesamt 15 Taten auf. Mal setzte Fastkamp mit seinen Schreiben Fristen, mal verlangte er Gebühren für eine Abmahnung. Vor allem hat sich Fastkamp als "Anwalt" in Betreuungssachen eingebracht.
Neue Dokumente: Sekretärin soll Richter in Sicherheit gewogen haben
Über die Details zu dem durchaus verwickelten Fall hatte LTO Anfang 2026 berichtet. Eigentlich waren für die Neuauflage des Strafprozesses beim LG Bielefeld ab Februar nur eine Handvoll Termine vorgesehen. Schließlich verlängerte sich das Verfahren mit immer neuen Terminen aber bis in den August hinein.
Im Prozess konnte man den Eindruck gewinnen, dass Fastkamp am liebsten die Verhandlung gegen sich selbst geleitet hätte. Auf Fragen von der Richterbank antwortet er umgehend selbst. Vor sich hat er Stift und Zettel, liest und notiert mit, achtet penibel auf Formulierungen. Gelegentlich wiederholt er seine Ausführungen, es kommt ihm darauf an. Sein Auftritt vermittelt: Wenn er mit seiner Darstellung vor Gericht nur richtig verstanden wird, dann werde sich alles zu seinen Gunsten aufklären. "Mir bleibt nur die Flucht nach vorn", sagte Fastkamp während des Prozessauftakts.
Für seine Verteidigung war die Frage nach der Vollmacht entscheidend. Wie ein Gerichtssprecher nach dem Freispruch mitteilt, seien im Verfahren neue Dokumente, Mails und Whatsapp-Nachrichten präsentiert worden, die für das Gericht den Ausschlag gegeben hätten. Die sollen gezeigt haben, dass die Sekretärin den Richter hat wissen lassen, sie hätte alles mit ihrem Chef, dem Anwalt, abgeklärt. Ob das in allen Fällen wirklich so war, darauf kommt es für die Frage, ob der Richter vorsätzlich gehandelt hat, nicht an. Der durfte nach den neuen Beweisen wohl darauf vertrauen, dass alles abgesprochen war und er mit Vollmacht des Anwalts tätig wurde. So schildert ein Gerichtssprecher die mündliche Begründung des Gerichts gegenüber LTO.
Fastkamp und sein Strafverteidiger wollten sich nach dem Freispruch mit Verweis auf das noch nicht abgeschlossene Verfahren nicht äußern, die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig. Die Staatsanwaltschaft Bielefeld hat fristwahrend Revision eingelegt, wie die Behörde auf LTO-Anfrage bestätigt.
Warum man nicht gleichzeitig Richter und Anwalt sein kann
So oder so: Der Fall ist damit noch nicht abgeschlossen. Das Vorgehen des Richters war ein Spagat, der gegen das Berufsethos und auch gegen das Gesetz verstößt. Denn das lässt nur eines zu: entweder Anwalt oder Richter sein. "Ein Richter darf weder außerdienstlich Rechtsgutachten erstatten, noch entgeltlich Rechtsauskünfte erteilen", heißt es in § 41 Deutsches Richtergesetz (DRiG). Die Regelung will verhindern, dass sich Richter mit ihren richterlichen Erfahrungen und Kenntnissen in den Dienst eines Dritten stellen, so haben es auch der Bundesgerichtshof und das Bundesverwaltungsgericht in anderen Fällen bereits entschieden.
§ 7 S.1 Nr.10 Bundesrechtsanwaltsordnung verbietet explizit die Erteilung der Anwaltszulassung, wenn man Richter ist. Die strengen Regeln dienen dem Schutz der richterlichen Unabhängigkeit, das macht § 39 DRiG deutlich. Anwälte vertreten einseitig Interessen, Richter sollen ausgewogen prüfen und unvoreingenommen entscheiden. Der Gesetzgeber hat sich für eine strenge Trennung der Rollen entschieden, auf Interessenkonflikte im Einzelfall will das Gesetz es gar nicht erst ankommen lassen.
Für Fastkamp steht in den Strafprozessen einiges auf dem Spiel. Denn § 24 DRiG sieht eine strenge Rechtsfolge für strafrechtlich verurteilte Richter vor: Wer als Richter wegen einer vorsätzlichen Straftat zu einer Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr verurteilt wird, verliert mit diesem Strafurteil das Richteramt, und zwar automatisch.
Aber auch abseits des § 24 DRiG und einer strafrechtlichen Verurteilung können Fastkamp nun noch Konsequenzen drohen. Gegen ihn läuft parallel ein Disziplinarverfahren. 2024 entschied das zuständige Dienstgericht Magdeburg, den Richter vorläufig des Dienstes zu entheben und seine Bezüge um ein Drittel zu kürzen.
Die Beweisführung durch das Amtsgericht hielt das Dienstgericht damals für nachvollziehbar und schlüssig. Es prognostizierte damals sogar, dass "mit der überwiegenden Wahrscheinlichkeit davon auszugehen [sei], dass im Anschluss an die disziplinarrechtlichen Ermittlungen und bei Erhebung der Disziplinarklage auf die Entfernung aus dem Dienst erkannt werden wird".
Wie die Sache nun nach dem Freispruch beurteilt wird, sollte er rechtskräftig werden? Auch das wird Sache von Disziplinaruntersuchung und Dienstgericht sein.
Wende in Bielefelder Prozess: . In: Legal Tribune Online, 02.09.2026 , https://www.lto.de/persistent/a_id/60781 (abgerufen am: 06.09.2026 )
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