Druckversion
Mittwoch, 21.01.2026, 02:19 Uhr


Legal Tribune Online
Schriftgröße: abc | abc | abc
https://www.lto.de//recht/hintergruende/h/lg-berlin-untersagt-erneute-ausstrahlung-einer-folge-der-rtl-2-sendung-frauentausch
Fenster schließen
Artikel drucken
6896

"Frauentausch"-Sendung untersagt: LG Berlin schützt nur vor Spott durch Nachbearbeitung

von Michael Kamps

22.08.2012

Zerstrittene Familie (Symbolbild)

© JackF - Fotolia.com

Ende Juli verbot das LG Berlin auf die Klage einer Mitwirkenden, eine Folge der Serie "Frauentausch" wegen Persönlichkeitsverletzungen weiter auszustrahlen. Schmerzensgeld blieb der Frau aber verwehrt, die Richter betonten auch an die Eigenverantwortung der TV-Laiendarsteller. Produzenten sollten ihre Teilnehmer dennoch besser wahrheitsgemäß aufklären, meint Michael Kamps.

Anzeige

Den Anhängern einer reinen Dokumentarfilm-Lehre sind die "Doku-Soaps" des TV-Mainstreams seit jeher ein Dorn im Auge. Zu sehr wird bei diesen Formaten das tatsächliche Geschehen durch Szenenauswahl, Sprecherkommentare, musikalische Untermalung und grafische Elemente dramatisiert oder gar verfälscht.

Den Produzenten der TV-Serie "Frauentausch" wurde dieses nicht hinreichend offen kommunizierte Konzept jetzt zum Verhängnis, als das Landgericht (LG) Berlin der Unterlassungsklage einer"Tauschmutter" stattgab und die weitere Ausstrahlung der Folge untersagte (Urt. v. 26.07.2012, Az. 17 O 14/12 – nicht rechtskräftig).

Das Urteil überrascht zunächst, denn immerhin hatte die "Tauschmutter" sich selbst um einen Fernsehauftritt beworben, einen entsprechenden Vertrag unterzeichnet, eine Aufwandsentschädigung erhalten und an den Fernsehaufnahmen aktiv, freiwillig und widerspruchslos teilgenommen.

Produzenten müssen über mögliche Verspottung aufklären

Es handelte sich also nicht um einen so genannten "Überrumpelungsfall", in dem eine Privatperson etwa von Polizeibeamten in Begleitung eines Fernsehteams unfreiwillig ans Licht der Öffentlichkeit gezerrt wird (vgl. Hanseatisches OLG, Urt. v. 04.05.2004, Az. 7 U 10/04). Hier wie dort fehlt es aber an der für die "Verbreitung eines Bildnisses" nach § 22 S. 1 Kunsturhebergesetz erforderlichen Einwilligung, so dass die Ausstrahlung der Aufnahmen unzulässig ist.

Im "Frauentausch"-Fall gab es eine Erklärung der späteren Klägerin. Diese hielt das Gericht aber nicht für ausreichend. Die Frau habe lediglich eingewilligt, an einer "TV-Dokumentationsserie" mitzuwirken. Die tatsächlich ausgestrahlten Aufnahmen hätten aber vor allem dazu gedient, sie lächerlich zu machen und ihre Schwächen in den Mittelpunkt der gesamten Folge zu stellen. Die Laien-Darstellerin hätte über die Art des Beitrages und die konkret beabsichtigte Verwendung der Aufnahmen aufgeklärt werden müssen, weil sich diese weitgehend auf ihre Privatsphäre bezogen.

Die Aufklärungspflichten des Produzenten, so das Gericht weiter, wären im konkreten Fall sogar besonders umfangreich gewesen: Denn die Tauschmutter sei offensichtlich intellektuell schnell überfordert gewesen und im Umgang mit Medien vollkommen unerfahren. Deshalb hätte man sie ausdrücklich darauf hinweisen müssen, dass die Bilder nachträglich bearbeitet würden und Familienmitglieder möglicherweise lächerlich gemacht und verspottet werden könnten. Dieser Aufklärungsmangel werde weder dadurch aufgewogen, dass sich die Frau freiwillig beworben und mitgemacht habe, noch durch den Umstand, dass die Klägerin das Format kannte und andere Folgen gesehen hatte.

Medienaufsicht kann auch Werbeeinnahmen einziehen

Ein allgemein wirksames Mittel gegen die für Medien-Laien möglicherweise überraschenden Risiken und Nebenwirkungen von Fernsehauftritten bietet das Urteil aber nicht. Das hat auch das Berliner LG klargestellt, indem es den weiteren Antrag der Tauschmutter auf Zahlung einer Geldentschädigung wegen einer besonders schwerwiegenden Persönlichkeitsrechtsverletzung (vulgo: "Schmerzensgeld") abwies und die Eigenverantwortung auch des medienunerfahrenen Laien betonte: Wer als geschäftsfähige Person in dokumentarische Aufnahmen aus seiner Privatsphäre einwillige, widerspruchslos und freiwillig an Dreharbeiten teilnehme und sich ein Entgelt zahlen lasse, müsse es hinnehmen, dabei auch negativ dargestellt zu werden.

Für Möchtegern-Fernsehstars aller Art ist das Urteil aber auch sonst mit Risiken verbunden: Wenn etwa nicht in der Familienwohnung gedreht wird, sondern bei einem öffentlichen Casting, ist nicht mehr die Privat- sondern die Sozialsphäre betroffen. Die Produzenten haben dann, wenn überhaupt, nur geringere Aufklärungspflichten. Gleiches gilt wohl, wenn nachgerade offenkundig ist, dass das Konzept nicht-dokumentarischen Charakter hat und billige Scherze auf Kosten der Darsteller betrieben werden. Teilnehmer bei "Deutschland sucht den Superstar" sollten sich daher ausreichend Gedanken machen, bevor sie einen Vertrag unterzeichnen.

Fernsehschaffende täten allerdings gut daran, ihre Laien-Darsteller generell wahrheitsgemäß zu informieren. Schlimmstenfalls ist es nämlich mit einem Ausstrahlungsverbot nicht getan. Diese Erfahrung machte der Sender Pro7, der Werbeeinnahmen in Höhe von 75.000 Euro abführen musste. Das zwischenzeitlich eingestellte Spiel "Bimmel-Bingo" aus der Sendung "TV Total", bei dem ein Kamerateam nachts unangekündigt an den Haustüren von Einfamilienhäusern klingelte, um die Bewohner aufzufordern, bei einem Spiel mitzumachen, qualifizierten nicht nur die Medienaufsicht, sondern erst vor einigen Monaten auch das Bundesverwaltungsgericht als persönlichkeitsrechtsverletzend (Urt. v. 23.05.2012, Az. 6 C 22.11).

Der Autor Michael Kamps ist Rechtsanwalt bei CMS Hasche Sigle in Köln und berät Unternehmen in allen Fragen der informationsrechtlichen Compliance.

  • Drucken
  • Senden
  • Zitieren
Zitiervorschlag

"Frauentausch"-Sendung untersagt: . In: Legal Tribune Online, 22.08.2012 , https://www.lto.de/persistent/a_id/6896 (abgerufen am: 21.01.2026 )

Infos zum Zitiervorschlag
  • Mehr zum Thema
    • Urheber- und Medienrecht
    • Fernsehen
    • Persönlichkeitsrecht
  • Gerichte
    • Landgericht Berlin
Mikrofone mit Sky-Beflockung 16.01.2026
Betrug

Kein Computerbetrug durch Pay-TV-Cardsharing:

BGH vern­eint Ver­mö­gens­schaden beim Bezahl­sender Sky

Wer Programminhalte von Sky oder DAZN unbefugt über ein sogenanntes Cardsharing-Netzwerk streamt, verursacht beim Pay-TV-Anbieter keinen Vermögensschaden. Das entschied der Bundesgerichtshof in einem am Freitag veröffentlichten Beschluss.

Artikel lesen
Christina Block (2.v.r), ihre Rechtsanwältin Paula Wlodarek (3.v.r) und ihr Rechtsanwalt Ingo Bott (r) vor dem 24. Verhandlungstag beim LG Hamburg am 10.12.2025 02.01.2026
Medien

LG Berlin lässt Christina Block abblitzen:

Warum die "Bild" vorab über die Ver­neh­mung des "Kron­zeugen" berichten durfte

Der in Hamburg stattfindende Block-Prozess beschäftigte nun das LG Berlin II. Block ging dort gegen die Bild-Zeitung vor, die über die staatsanwaltschaftliche Vernehmung des Chef-Entführers berichtet hatte, bevor der im Prozess aussagte.

Artikel lesen
Das Bild zeigt eine Richterin, die während einer Verhandlung erklärt, und einen kommentierenden Juristen im Hintergrund. 19.12.2025
Medien

Correctiv gewinnt vor Landgericht Hamburg:

Urteil aus dem Paral­lel­u­ni­versum

Das LG Hamburg hält die Correctiv-Aussage "'Masterplan' zur Ausweisung deutscher Staatsbürger" für zulässig und blendet dabei die tatsächlichen Wirkungen der Aussage aus. Kein gutes Urteil für die Debattenkultur, meint Felix W. Zimmermann.

Artikel lesen
Boris Becker und seine Ehefrau Lilian de Carvalho Monteiro auf dem roten Teppich der Sport-BILD-Awards 19.12.2025
Prominente

OLG Frankfurt zur Pressefreiheit:

Foto von Boris Beckers Frau beim Tanken durfte ver­öf­f­ent­licht werden

Boris Becker und seine Ehefrau werden im Urlaub fotografiert, die Fotos in den Medien verbreitet. Soweit, so gewöhnlich. Aber muss die Frau das hinnehmen, nur weil sie mit Boris Becker verheiratet ist? Das OLG Frankfurt hat differenziert.

Artikel lesen
Das streitgegenständliche fiktive Fahndungsplakat, hochgehalten von Jan Böhmermann. 03.12.2025
Böhmermann

ZDF scheitert mit Nichtzulassungsbeschwerde vor dem BGH:

Böh­m­er­manns Ver­wirr­spiel mit Stefan Aust bleibt ver­boten

Journalist Stefan Aust klagte gegen das ZDF, weil Jan Böhmermann auf einem fiktiven Fahndungsplakat ein falsches Foto von Aust zeigte. Was bedeutungslos klingt, betrifft wichtige Fragen zur Satire- und Kunstfreiheit. Nun entschied der BGH.

Artikel lesen
"Kaulitz & Kaulitz" Auszeichnung beim Deutschen Fernsehpreis 2025 04.11.2025
Medien

LG Köln zu Fernsehpreis-Nominierung:

Co-Regis­seur von "Kau­litz & Kau­litz" muss genannt werden

Ist eine Serie für einen Preis nominiert, wollen alle beteiligten Regisseure namentlich genannt werden. Dass auch ein Co-Regisseur Rechtsanspruch darauf hat, entschied nun das LG Köln. Es geht um die Reality-Serie "Kaulitz & Kaulitz".

Artikel lesen
lto karriere logo

LTO Karriere - Deutschlands reichweitenstärkstes Karriere-Portal für Jurist:innen

logo lto karriere
Jetzt registrieren bei LTO Karriere

Finde den Job, den Du verdienst 100% kostenlos registrieren und Vorteile nutzen

  • LTO Job Matching: Finde den Job & Arbeitgeber, der zu Dir passt.
  • Jobs per Mail: Verpasse keine neuen Job-Angebote mehr.
  • One-Klick Bewerbung: Dein Klick zum neuen Job, einfach und schnell.
Das Passwort muss mindestens 8 Zeichen lang sein und mindestens einen Großbuchstaben, einen Kleinbuchstaben, eine Zahl und ein Sonderzeichen enthalten (z.B. #?!@$%^&*-).
Pflichtfeld *

Nur noch ein Klick!

Wir haben Dir eine E-Mail gesendet. Bitte klicke auf den Bestätigungslink in dieser E-Mail, um Deine Anmeldung abzuschließen.

Weitere Infos & Updates einfach und kostenlos direkt ins Postfach.

LTO Karriere Newsletter

Das monatliche Update mit aktuellen Stellenangeboten & Karriere-Tipps.

LTO Daily

Jeden Abend um 18 Uhr die wichtigsten News vom Tag.

LTO Presseschau

Jeden Morgen um 7:30 Uhr die aktuelle Berichterstattung über Recht und Justiz.

Pflichtfeld *

Fertig!

Um die kostenlosen Nachrichten zu beziehen, wechsle bitte nochmal in Dein Postfach und bestätige Deine Anmeldung mit dem Bestätigungslink.

Du willst Dein Bewerberprofil direkt anlegen?

Los geht´s!
logo lto karriere
TopJOBS
Logo von Oberlandesgericht Celle
Rich­ter/-in (w/m/d) bzw. Staats­an­walt / -an­wäl­tin (w/m/d) im Be­zirk des...

Oberlandesgericht Celle , Sta­de

Logo von Wolters Kluwer
Ju­rist als Pro­dukt­ma­na­ger Print & On­li­ne (m/w/d)

Wolters Kluwer , Hürth

Logo von Latham & Watkins LLP
An­walts- und Wahl­sta­ti­on im Be­reich IP/IT in Frank­furt (m/w/d)

Latham & Watkins LLP , Frank­furt am Main

Logo von Hessisches Ministerium der Justiz und für den Rechtsstaat
Voll­ju­ris­ten (m/w/d) – Ih­re Zu­kunft in der hes­si­schen Jus­tiz

Hessisches Ministerium der Justiz und für den Rechtsstaat , Wies­ba­den

Logo von Fieldfisher
Re­fe­ren­dar:in (m/w/d) am Stand­ort Ham­burg

Fieldfisher , Ham­burg

Logo von Gleiss Lutz
Rechts­an­wäl­te (m/w/d) Ge­werb­li­cher Rechts­schutz

Gleiss Lutz , Ber­lin

Logo von ADVANT Beiten
Re­fe­ren­da­re (w/m/d) im Be­reich IP/IT/Me­di­en­recht mit Schwer­punkt KI und...

ADVANT Beiten , Frank­furt am Main

Logo von FPS Rechtsanwaltsgesellschaft mbH & Co. KG
Prak­ti­kan­ten­pro­gramm FPS in Practi­ce, Herbst 2026

FPS Rechtsanwaltsgesellschaft mbH & Co. KG , Frank­furt am Main

Mehr Stellenanzeigen
logo lto events
Online Info Session Jurastudium (LL.B., EjP)

28.01.2026

Logo von GvW Graf von Westphalen
Rechtsprechungs­report: Gesellschafter­rechte und -streit

29.01.2026

Logo von GvW Graf von Westphalen
Rechtsprechungs­report: Automotive

29.01.2026

64. Deutscher Verkehrsgerichtstag

28.01.2026, Goslar

§ 15 FAO - Foto- und Bildrechte in digitalen Medien - Update 2026

28.01.2026, Hamburg

Mehr Events
Copyright © Wolters Kluwer Deutschland GmbH