Druckversion
Donnerstag, 13.08.2026, 10:54 Uhr


Legal Tribune Online
Schriftgröße: abc | abc | abc
https://www.lto.de//recht/hintergruende/h/lg-berlin-27ar1719-hass-beleidigung-politiker-internet-facebook-hate-speech
Fenster schließen
Artikel drucken
37733

LG Berlin zu Verbalattacken auf Renate Künast: Hass, den Poli­tiker aus­halten müssen?

von Dr. Markus Sehl

19.09.2019

Renate Künast, Abgeordnete von Bündnis90/Die Grünen im Bundestag, aufgenommen während der Klausur der Grünen-Bundestagsfraktion.

picture alliance/Martin Schutt/dpa-Zentralbild/dpa

Die Äußerung "Drecks Fotze" soll sich noch haarscharf an der Grenze des Hinnehmbaren bewegen, so die Berliner Richter. Sie entschieden, dass 22 gerügte Beschimpfungen gegen Renate Künast auf Facebook keine Beleidigungen seien.

Anzeige

Die Äußerungen reichen von "Stück Scheisse" über "Drecks Fotze" bis zu "Sondermüll". Zu insgesamt 22 Kommentaren auf Facebook, die sich gegen die Grünen-Bundestagsabgeordnete Renate Künast richten, musste das Landgericht (LG) Berlin entscheiden. Der 14-seitige Beschluss vom 9. September 2019, Az. 27 AR 17/19, liegt LTO vor. Das Ergebnis der Richter: "keine Diffamierungen der Person" und "damit keine Beleidigungen". Alle Kommentare wiesen einen Sachbezug auf, so die Richter.

Künasts Anwalt sieht das völlig anders. "Die Aussagen sind klare Formalbeleidigung. Es ging den Personen ausschließlich darum, unsere Mandantin zu diskreditieren", so der Frankfurter Anwalt Dr. Severin Riemenschneider gegenüber LTO. "Es ist für mich unerträglich, dass eine für das Äußerungsrecht so bedeutende Kammer des LG Berlin diesen Straftätern mit ihrem Beschluss Rückendeckung gibt."

Hintergrund ist ein Zwischenruf von Künast aus dem Jahr 1986 im Berliner Abgeordnetenhaus im Zusammenhang mit der damaligen Pädophilie-Debatte bei den Grünen. Ihr war damals unterstellt worden, sich hinter Forderungen nach Straffreiheit für Sex mit Kindern zu stellen. Dies hatte sie zurückgewiesen.

Neuer Anlass für die Kommentare war ein Artikel auf Welt.de unter der Überschrift "Grünen-Politikerin Künast gerät in Erklärungsnot" aus 2015. "Klingt das nicht, als wäre Sex mit Kindern ohne Gewalt okay?", fragt der Autor in dem Artikel. Ein Facebook-Post hatte diese Aussage mit einem Foto von Künast und einer ihr in den Mund gelegten Aussage zur Zulässigkeit von Sex mit Kindern verwendet: "Komma, wenn keine Gewalt im Spiel ist, ist Sex mit Kindern doch ganz ok. Ist mal gut jetzt". Die Kommentare, um die es vor dem LG Berlin ging, sind allesamt Reaktionen auf diesen Post.

LG: Polemik, Sexismus aber keine Beleidigung

Die Politikerin wollte erreichen, dass Facebook die personenbezogenen Daten von 22 Nutzern herausgeben darf, die diesen Post weiterverbreitet bzw. kommentiert haben. Sie wollte damit zivilrechtlich gegen die Personen vorgehen.

Nach § 14 Abs. 3 Telemediengesetz (TMG) darf ein Diensteanbieter wie Facebook Auskunft über die bei ihm vorhandenen Bestandsdaten erteilen, soweit sie zur Durchsetzung zivilrechtlicher Ansprüche erforderlich sind, die aus Verstößen gegen § 1 Abs. 3 Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG) herrühren. Die Vorschrift verweist für die Rechtswidrigkeit von Inhalten u.a. auf die Beleidigungstatbestände des Strafgesetzbuchs in den §§ 185 ff. StGB.

Der Beschluss stellt dazu fest: "Diese Voraussetzungen liegen nicht vor". Alle angeführten Äußerungen stellten sich als Meinungsäußerungen dar. Auch wenn sie, wie das Gericht einräumt, "zwar teilweise sehr polemisch und überspitzt und zudem sexistisch" seien. Den Bezugspunkt für die Rechtfertigung der Beiträge als sachthemenbezogene Meinungsäußerungen soll die Politikerin aus Sicht der Kammer selbst geschaffen haben – durch ihren Zwischenruf im Abgeordnetenhaus 1986.

LG: "Dass die Äußerung sexualisiert ist, ist das Spiegelbild der Sexualisiertheit des Themas"

Damit hat sie quasi ein Sachthemenfeld eröffnet, an das sich die Kommentare bei Facebook anhängen konnten. Und zwar soll es nach Auffassung der 27. Zivilkammer dafür offenbar ausreichen, dass heftige Äußerungen zur Person Künast mit dem Post verknüpft werden, der sie beschuldigt, Sex mit Kindern gutzuheißen. Soll heißen: Wer seine hasserfüllten Aussagen mit einem irgendwie sachbezogenen Facebook-Post verknüpft, kann einen Sachbezug aufweisen.

Wenn dieser Post auch noch einen Bezug zum Thema Sexualität aufweist, dürfen die hasserfüllten Äußerungen darüber hinaus nach Ansicht des LG Berlin auch sexuell aufgeladen sein. So heißt es in dem Beschluss: "Die Äußerung 'Wurde diese "Dame" vielleicht als Kind ein wenig viel gef… und hat dabei etwas von ihren Verstand eingebüßt. …' stellt wiederum eine polemische und überspitze, aber nicht unzulässige Kritik dar. Denn wie sich aus dem nachfolgenden Satz ergibt, geht es um eine auf die Äußerung der Antragstellerin bezogene Kritik." Und: "Dass die Äußerung sexualisiert ist, ist das Spiegelbild der Sexualisiertheit des Themas."

Anzeige

Was müssen sich Politiker gefallen lassen?

Die Richter weisen in dem Beschluss außerdem darauf hin, dass Künast als Politikerin zudem in stärkerem Maße Kritik hinnehmen müsse. Das entspricht einer ständigen Rechtsprechung." Anders als man denken könnte, entfaltet das Strafrecht für Politiker keinen besonderen Schutz, sondern mutet ihnen eine besondere Duldungspflicht zu", erläuterte der Augsburger Strafrechtsprofessor Michael Kubiciel kürzlich bei LTO die Rechtslage. "Sie sollen sogar persönlich diffamierende Äußerungen hinnehmen, wenn diese einen Bezug zur Politik aufweisen." Den Hintergrund bildet eine ganze Reihe von Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG), die der Meinungsfreiheit im Bereich der strafrechtlichen Beleidigung ein großes Gewicht beigemessen hatten.

Das BVerfG hatte angemahnt, dass eine Aussage nicht vorschnell als Schmähkritik bewertet werden dürfe, bei der dann keine Abwägung mehr stattfinde - eine aus grundrechtlicher Sicht einschneidende Folge. Solange ein Bezug zu einer Sachauseinandersetzung bestehe und sich die Äußerungen nicht auf bloße persönliche Herabsetzung beschränkten, seien sie auch nicht als Schmähung einzustufen. Sie könnten dann nur nach einer umfassenden Abwägung mit der Meinungsfreiheit als Beleidigung bestraft werden, so das BVerfG erst im Sommer 2019. "Auch für die verbale Auseinandersetzung mit Politikern muss es Grenzen geben", sagt Künasts Anwalt Riemenschneider. "Die Meinungsfreiheit endet, wo wie hier ohne Sachbezug nur noch die Person angegriffen wird."

Für jeden der 22 Kommentare hat das LG Berlin einige wenige Sätze zur Einordnung verfasst, etwa: "Die […] Äußerung 'Knatter sie doch mal einer so richtig durch, bis sie wieder normal wird!" ist eine sicherlich geschmacklose Kritik, die mit dem Stilmittel der Polemik sachliche Kritik übt. Es geht dem Äußernden erkennbar nicht darum, die Antragstellerin als Person zu diffamieren, sondern an der von ihr getätigten Äußerung Kritik zu üben."

Künast kündigte an, gegen den Berliner Beschluss vorzugehen. "Der Beschluss des Landgerichts sendet ein katastrophales Zeichen, insbesondere an alle Frauen im Netz, welchen Umgang Frauen sich dort gefallen lassen sollen", sagte sie der dpa. Anwalt Riemenschneider sagte LTO, dass die Beschwerde gegen den Beschluss derzeit vorbereitet werde.

  • Drucken
  • Senden
  • Zitieren
Zitiervorschlag

LG Berlin zu Verbalattacken auf Renate Künast: . In: Legal Tribune Online, 19.09.2019 , https://www.lto.de/persistent/a_id/37733 (abgerufen am: 13.08.2026 )

Infos zum Zitiervorschlag
  • Mehr zum Thema
    • Strafrecht
    • Beleidigung
    • Facebook
    • Hass-Posts
    • Instagram-News
    • Meinungsfreiheit
    • Persönlichkeitsrecht
    • Politiker
    • Social Media
    • Soziale Medien
    • Straftaten
  • Gerichte
    • Landgericht Berlin
Richterin Isabel Hildebrandt, Vorsitzende Richterin am Landgericht, auf ihrem Platz hinter der Richterbank. 10.08.2026
Christina Block

Block-Prozess Tag 66:

Aus­ge­rechnet auf der Ziel­ge­raden meldet sich der nächste Israeli

Eigentlich hat das Gericht sein Beweisprogramm schon für abgeschlossen erklärt, da meldet sich der nächste, mutmaßlich an der Entführung in der Silvesternacht beteiligte Israeli. Muss die Kammer diesen möglichen Zeugen jetzt anhören?

Artikel lesen
Ein Führungszeugnis ohne Eintragung 10.08.2026
Cannabis-Legalisierung

Tilgung von Cannabisdelikten aus dem Bundeszentralregister:

Die rich­tige Anwen­dung eines kaum durch­dachten Gesetzes

Taten im Zusammenhang mit Cannabis, die seit der Teillegalisierung nicht mehr bestraft werden, können aus dem BZR getilgt werden. Welche Eintragungen darunterfallen, ist jedoch unklar. Pascal Reuer sieht den Gesetzgeber in der Pflicht.

Artikel lesen
Drei Männer in verschiedenen Umgebungen diskutieren, ein Text zur Frage wird eingeblendet. 07.08.2026
Medien

Social-Media-Kampagne in Reaktion auf Potsdam-Kritik:

Wie Cor­rectiv im Streit mit Markus Lanz jour­na­lis­ti­sche Stan­dards über Bord wirft

Markus Lanz kritisiert die Potsdam-Recherche. Correctiv reagiert darauf mit Social-Media-Videos, die Lanz' Kritik grob verfälschen und ihn unfair vorführen. Wie weit hat sich Correctiv vom Anspruch des "faktenbasierten Diskurses" entfernt?

Artikel lesen
Ein Strafgesetzbuch liegt auf einer Ausgabe des Jugendgerichtsgesetzes 05.08.2026
Jugendkriminalität

Debatte ums Jugendstrafrecht:

Kommt die Reform früher als geplant?

Eine vom BMJV in Auftrag gegebene Studie soll bis 2028 herausfinden, ob bei Heranwachsenden nur noch im Ausnahmefall das Jugendstrafrecht zur Anwendung kommen soll. Nach dem CSD-Anschlag wächst der Druck. Kommt die Reform deshalb früher?

Artikel lesen
Ein Dackel auf dem Arm seines Frauchens (Symbolbild) 04.08.2026
Tiere

Dackel frisst Schädlingsgift und muss in die Klinik:

Frau­chens scharfe Restau­rant­kritik auf Ins­ta­gram ist erlaubt

Mäuseköder im Gastraum eines Restaurants – und ein Dackel schnappt zu: Weil ihr Tier danach behandelt werden musste, machte Frauchen ihrem Ärger Luft auf Instagram. Das OLG Frankfurt sieht darin zulässige, wenn auch zugespitzte Kritik.

Artikel lesen
Helene Fischer bei einem Konzertauftritt 03.08.2026
Prominente

BGH zur Veröffentlichung von Babyfotos:

Keine Gel­dent­schä­d­i­gung wegen Arti­kel­serie über Helene Fischers Mut­ter­schaft

Die Veröffentlichung von Babyfotos kann Rechte verletzen, bringt aber nicht immer eine Geldentschädigung mit sich, hat der BGH bereits entschieden. Wie aber sieht es im Falle einer ganzen Reihe von Artikeln aus? Dazu gibt's nun einen Leitsatz.

Artikel lesen
lto karriere logo

LTO Karriere - Deutschlands reichweitenstärkstes Karriere-Portal für Jurist:innen

logo lto karriere
Jetzt registrieren bei LTO Karriere

Finde den Job, den Du verdienst 100% kostenlos registrieren und Vorteile nutzen

  • LTO Job Matching: Finde den Job & Arbeitgeber, der zu Dir passt.
  • Jobs per Mail: Verpasse keine neuen Job-Angebote mehr.
  • Easy Apply: Die einfache und schnelle Bewerbung zu Deinem neuen Job.
Das Passwort muss mindestens 8 Zeichen lang sein und mindestens einen Großbuchstaben, einen Kleinbuchstaben, eine Zahl und ein Sonderzeichen enthalten (z.B. #?!@$%^&*-).
Pflichtfeld *

Nur noch ein Klick!

Wir haben Dir eine E-Mail gesendet. Bitte klicke auf den Bestätigungslink in dieser E-Mail, um Deine Anmeldung abzuschließen.

Weitere Infos & Updates einfach und kostenlos direkt ins Postfach.

LTO Karriere Newsletter

Das monatliche Update mit aktuellen Stellenangeboten & Karriere-Tipps.

LTO Daily

Jeden Abend um 18 Uhr die wichtigsten News vom Tag.

LTO Presseschau

Jeden Morgen um 7:30 Uhr die aktuelle Berichterstattung über Recht und Justiz.

Pflichtfeld *

Fertig!

Um die kostenlosen Nachrichten zu beziehen, wechsle bitte nochmal in Dein Postfach und bestätige Deine Anmeldung mit dem Bestätigungslink.

Du willst Dein Bewerberprofil direkt anlegen?

Los geht´s!
ads lto paragraph
lto karriere logo
ads career people

Wir haben die Top-Jobs für Jurist:innen

Jetzt registrieren
logo lto karriere
TopJOBS
Logo von CMS
Er­fah­re­ne/r Rechts­an­walt (m/w/d) Ar­beits­recht

CMS, Ham­burg

Logo von Unabhängiger Kontrollrat
Voll­ju­ris­tin­nen oder Voll­ju­ris­ten (w/m/d) als Re­fe­ren­tin oder Re­fe­rent für...

Unabhängiger Kontrollrat, Ber­lin

Logo von PwC Legal AG
Ju­ris­ti­scher Mit­ar­bei­ter Tax & Le­gal (w/m/d)

PwC Legal AG, Düs­sel­dorf

Logo von Wolters Kluwer
Le­gal Coun­sel - di­gi­ta­le Pro­duk­te (m/w/d)

Wolters Kluwer, Hürth

Logo von FernUniversität Hagen
Wis­sen­schaft­li­che*n Mit­ar­bei­ter*in (w/m/d) am Lehr­stuhl für Bür­ger­li­ches...

FernUniversität Hagen, Ha­gen

Logo von Landesbetrieb Bau und Immobilien Hessen
Voll­ju­rist (m/w/d) Bau- und Im­mo­bi­li­en­recht

Landesbetrieb Bau und Immobilien Hessen, Wies­ba­den

Logo von Gleiss Lutz
Wis­sen­schaft­li­che Mit­ar­beit (m/w/d) Health­ca­re/Öf­f­ent­li­ches Recht

Gleiss Lutz, Ber­lin

Logo von TowaRA:Arbeitsrecht
Rechts­an­walt (m/w/d) im Ar­beits­recht mit und oh­ne Be­ruf­s­er­fah­rung

TowaRA:Arbeitsrecht, Köln

Mehr Stellenanzeigen
logo lto events
Betriebsbedingte Kündigung und soziale Auswahl

20.08.2026

Gestaltung und Anwendung der Patientenverfügung

20.08.2026

Logo von Flick Gocke Schaumburg
Open House

10.09.2026, Bonn

Logo von White & Case
Private Equity-Workshop

03.09.2026, Frankfurt am Main

Aktuelles: Übergang vom Erwerbsleben in die Rente

24.08.2026

Mehr Events
Copyright © Wolters Kluwer Deutschland GmbH