Druckversion
Samstag, 13.06.2026, 19:54 Uhr


Legal Tribune Online
Schriftgröße: abc | abc | abc
https://www.lto.de//recht/hintergruende/h/lehman-anleger-erhalten-daempfer-vom-bgh
Fenster schließen
Artikel drucken
6477

Neue BGH-Urteile zu Lehman-Zertifikaten : Beratungspflichten differenziert, Anleger frustriert?

von Stephan Bausch, D.U.

27.06.2012

Sinkende Börsenkurse

© Dan Race - Fotolia.com

Am Dienstag hat der BGH zum zweiten Mal zu Lehman-Zertifikaten verhandelt und vier anlegerfreundliche Urteile der Oberlandesgerichte Köln und Frankfurt aufgehoben. Die Klagen der Anleger sind damit aber noch nicht endgültig vom Tisch, denn die Instanzgerichte können nachbessern. Für andere Anleger gibt die Entscheidung aber wenig Anlass zur Hoffnung, kommentiert Stephan Bausch.

Anzeige

Nachdem der Bundesgerichtshof (BGH) am 27. September 2011 in den beiden Pilotverfahren die Revisionen eines ehemaligen Lehrers und der Betreiberin eines Schlankheitsstudios zurückgewiesen hatte, wurde mit Spannung erwartet, ob andere Anleger mit anderen Argumenten vor Gericht noch erfolgreich sein können.

Der für das Bankrecht zuständige XI. Zivilsenat hat im Verhandlungstermin vom Dienstag klargestellt, dass er zwar an seiner Rechtsprechung vom 27. September 2011 festhält, die in den nun verhandelten Fällen erhobenen Vorwürfe der Anleger aber weiter aufgeklärt werden müssen. Er hat die Verfahren daher an die Berufungsgerichte zurück verwiesen (Urt. v. 26.06.2012, Az. XI ZR 259/11, XI ZR 316/11, XI ZR 355/10, und XI ZR 356/10).

Die Kläger hatten über die nun beklagte Commerzbank zwischen 17.000 und 300.000 Euro in "Global Champion Zertifikate" investiert, die von einer niederländischen Lehman-Tochter ausgegeben und in Deutschland vertrieben wurden. Nach der Insolvenz der amerikanischen Investmentbank Lehman Brothers war das Geld verloren.

Vorteile aus Kommissionsgeschäft müssen nicht offengelegt werden

Anders als im vergangenen Jahr blieb es in den nun zur Entscheidungen stehenden Fällen zwischen den Parteien strittig, ob die Bank den Anlegern die Zertifikate wie ein gewöhnlicher Verkäufer von Waren verkauft hatte. Für diesen Fall hat der BGH im September letzten Jahres entschieden, dass eine Bank den Anleger nicht über ihre Gewinnmarge aufklären muss. Demgegenüber haben die Anleger in den nun verhandelten Verfahren behauptet, die Bank habe ihnen die Zertifikate nicht verkauft, sondern im Wege eines Kommissionsgeschäfts verschafft. Nach ihrem Vortrag hat die Commerzbank die Zertifikate also nicht bei Lehman Brothers gekauft, um sie ihren Kunden gegen ein höheres Entgelt weiterzuverkaufen. Vielmehr soll  die Bank die Zertifikate bei Lehman im eigenen Namen unmittelbar für Rechnung ihrer Kunden gekauft und für diese Geschäftsbesorgung – was unstrittig ist – Vertriebsprovisionen von Lehman erhalten haben. Hierüber hätte die Bank nach Meinung der Anleger aufklären müssen.

Dieser Auffassung ist der BGH jedoch nicht gefolgt. Auch bei einem Kommissionsgeschäft müssen beratende Banken ihre Kunden grundsätzlich nicht über Vertriebsprovisionen aufklären, die sie von der Emittentin erhalten.

Dies gilt allerdings nicht für solche Zahlungen von der Emittentin an die beratende Bank, für welche erstere  Vertriebsprovisionen verwendet, die ihr zuvor vom Anleger zugeflossen sind. Für solche heimlichen Geldrückflüsse aus Gebühren oder Provisionen, die der Anleger an einen Dritten zu zahlen glaubt, verbleibt es also bei der Rückvergütungs-Rechtsprechung des BGH. Zahlungen dieser Art gab es in den am Dienstag entschiedenen Fällen allerdings nicht.

Ausdrücklich offen lässt der Senat  die Frage, ob eine beratende Bank bei einem Kommissionsgeschäft erhaltene Provisionen offen legen muss, wenn der Anleger seinerseits eine Kommissionsgebühr an die Bank zahlt, was hier nicht der Fall war. In der mündlichen Verhandlung hatte der Senat eine solche Aufklärungspflicht noch als möglich bezeichnet. Denn der Kunde, der eine Kommissionsgebühr zahlt, dürfe davon ausgehen, dass die Bank allenfalls das verdient, was sie dem Kunden an Gebühren auch ausdrücklich in Rechnung stellt.

Anzeige

Zertifikat ist nicht gleich Zertifikat

Die Karlsruher Richter haben auch klargestellt, dass unterschiedliche Zertifikate verschiedene Anforderungen an die Aufklärung der Anleger zur Folge haben können.

Das gilt für die Funktionsweise der Zertifikate, insbesondere aber auch für die mit ihnen verbundenen Verlustrisiken. Anders als in den beiden im Jahr 2011 entschiedenen Pilotverfahren waren die Anleger in den am Dienstag  entschiedenen Fällen nicht nur einem Insolvenzrisiko von Lehman Brothers ausgesetzt.

Weitere Risiken bestanden mit Blick auf die Entwicklung von drei Aktienindizes. Fiel einer von ihnen im relevanten Zeitraum unter 60 Prozent seines Wertes im Startzeitpunkt, richtete sich die Wertentwicklung der Zertifikate nach der Wertentwicklung des Indizes, der seine Kursschwelle während der Laufzeit am weitesten unterschritt. Damit waren Anleger auch unabhängig vom Insolvenzrisiko der Emittentin einem theoretisch unbegrenzten Verlustrisiko ausgesetzt. Ob die Anleger auch über dieses Verlustrisiko ausreichend informiert wurden, müssen nun die Oberlandesgerichte prüfen.

Der Ausgang dieser Verfahren ist damit weiter offen. Ob andere Anleger, über deren Fälle noch nicht entschieden wurde, mit den neuesten BGH-Urteilen einem Ausgleich ihrer Verluste einen Schritt näher gekommen sind, ist allerdings zweifelhaft. Wesentliche Rechtsfragen zum Thema Zertifikate sind durch die Urteile des BGH vom 27. September 2011 im Sinne der Banken geklärt. Daran hat sich auch durch die neuen Entscheidungen aus Karlsruhe nichts geändert.

Der Autor Dr. Stephan Bausch, D.U., ist als Rechtsanwalt der internationalen Sozietät Freshfields Bruckhaus Deringer LLP im Bereich Konfliktlösung mit Schwerpunkt Bank- und Kapitalmarktrecht tätig.

  • Drucken
  • Senden
  • Zitieren
Zitiervorschlag

Stephan Bausch, Neue BGH-Urteile zu Lehman-Zertifikaten : . In: Legal Tribune Online, 27.06.2012 , https://www.lto.de/persistent/a_id/6477 (abgerufen am: 13.06.2026 )

Infos zum Zitiervorschlag
  • Mehr zum Thema
    • Bank- und Kapitalmarktrecht
    • Banken
    • Bankenkrise
    • Insolvenz
    • Wirtschaft
  • Gerichte
    • Bundesgerichtshof (BGH)
Das Bild zeigt eine Podcast-Episode mit Florian Wegmann, die Themen wie Unternehmenskrisen und rechtliche Herausforderungen behandelt. 29.05.2026
Irgendwas mit Recht

Jura-Karriere-Podcast:

Anwalt für Unter­nehmen in der Krise

Leonard Szabó begleitet Restrukturierungen und Insolvenzen. Bei "Irgendwas mit Recht" gibt er Einblicke in seinen Berufsalltag und erklärt, warum ein Hubschraubertransport wirtschaftlicher als ein Bandabriss in der Produktion sein kann.

Artikel lesen
Polizisten sichern Kernbohrer in Haspa-Filiale 27.05.2026
Banken

Obwohl in anderer Filiale Schließfächer aufgebrochen wurden:

Mit diesem Ein­bruch musste die Spar­kasse nicht rechnen, sagt das OLG

Bei der Plünderung von 600 Schließfächern machen Einbrecher eine Millionenbeute. Hatte die Hamburger Sparkasse ihren Tresorraum in Norderstedt pflichtgemäß gesichert? Das hat nun das Hanseatische OLG in Hamburg entschieden.

Artikel lesen
Geldautomat 26.05.2026
Banken

OLG Frankfurt: Bank muss bei unbefugter Abhebung zahlen:

Debit­karte kommt nicht an, Spar­kasse muss 220.000 zahlen

Konto eröffnet, aber die Debitkarte gelangt auf dem Weg zum Kunden in die Hände von Unbefugten. Wer haftet? Damit hat sich das OLG Frankfurt befasst.

Artikel lesen
Das Containerschiff des Unternehmens CMA CGM verlässt am 23.04.2026 den Hafen von Marseille. 06.05.2026
Trump

Straße von Hormus:

USA beenden Eskorte für Han­dels­schiffe wieder

Erst am Montag hatten die USA begonnen, Handelsschiffe aus der Straße von Hormus zu eskortieren. Nach nur einem Tag setzte Donald Trump den Einsatz wieder aus: Es habe große Fortschritte bei den Atomverhandlungen mit dem Iran gegeben.

Artikel lesen
Lars Klingbeil am 28.04.2026 bei der Klausurtagung der SPD-Landesgruppen Nordrhein-Westfalen und Niedersachsen. 30.04.2026
Steuerhinterziehung

Strafbefreiende Selbstanzeige:

Warum Kling­beils Reform ihr Ziel ver­fehlt

Wer in größeren Summen Steuern hinterzogen hat, soll sich nicht mehr "freikaufen" können. Dieser Vorstoß brächte aber keinen Erfolg, sondern weniger Aufklärung und mehr verdeckte Vermögen, sagen Rainer Biesgen und Philipp J. Butler.

Artikel lesen
Filiale der DenizBank in Bregenz 21.04.2026
Banken

Bankaufforderung zur AGB-Zustimmung:

Wenn Schweigen das Konto kostet

Wer den neuen AGB seiner Bank oder Sparkasse nicht zustimmt, riskiert die Kündigung seines Girokontos. Was wie eine lokale Kuriosität klingt, folgt zwingend aus einem BGH-Urteil von 2021 – und der Gesetzgeber schaut bislang zu.

Artikel lesen
lto karriere logo

LTO Karriere - Deutschlands reichweitenstärkstes Karriere-Portal für Jurist:innen

logo lto karriere
Jetzt registrieren bei LTO Karriere

Finde den Job, den Du verdienst 100% kostenlos registrieren und Vorteile nutzen

  • LTO Job Matching: Finde den Job & Arbeitgeber, der zu Dir passt.
  • Jobs per Mail: Verpasse keine neuen Job-Angebote mehr.
  • Easy Apply: Die einfache und schnelle Bewerbung zu Deinem neuen Job.
Das Passwort muss mindestens 8 Zeichen lang sein und mindestens einen Großbuchstaben, einen Kleinbuchstaben, eine Zahl und ein Sonderzeichen enthalten (z.B. #?!@$%^&*-).
Pflichtfeld *

Nur noch ein Klick!

Wir haben Dir eine E-Mail gesendet. Bitte klicke auf den Bestätigungslink in dieser E-Mail, um Deine Anmeldung abzuschließen.

Weitere Infos & Updates einfach und kostenlos direkt ins Postfach.

LTO Karriere Newsletter

Das monatliche Update mit aktuellen Stellenangeboten & Karriere-Tipps.

LTO Daily

Jeden Abend um 18 Uhr die wichtigsten News vom Tag.

LTO Presseschau

Jeden Morgen um 7:30 Uhr die aktuelle Berichterstattung über Recht und Justiz.

Pflichtfeld *

Fertig!

Um die kostenlosen Nachrichten zu beziehen, wechsle bitte nochmal in Dein Postfach und bestätige Deine Anmeldung mit dem Bestätigungslink.

Du willst Dein Bewerberprofil direkt anlegen?

Los geht´s!
ads lto paragraph
lto karriere logo
ads career people

Wir haben die Top-Jobs für Jurist:innen

Jetzt registrieren
logo lto karriere
TopJOBS
Logo von Wolters Kluwer
Ju­rist als Pro­dukt­ma­na­ger im Be­reich Con­tent - In­sol­venz­recht /...

Wolters Kluwer, Hürth

Logo von Redeker Sellner Dahs
Rechts­an­wäl­tin/Rechts­an­walt (m/w/d) Wirt­schafts­straf­recht

Redeker Sellner Dahs, Ber­lin

Logo von McDermott Will & Schulte
Wis­sen­schaft­li­che Mit­ar­bei­ten­de (m/w/d) Kar­tell­recht

McDermott Will & Schulte, Düs­sel­dorf

Logo von McDermott Will & Schulte
Wis­sen­schaft­li­che Mit­ar­bei­ten­de (m/w/d) im Be­reich Cy­berse­cu­ri­ty, AI &...

McDermott Will & Schulte, Düs­sel­dorf

Logo von Aulinger Rechtsanwälte und Notare
Rechts­an­walt (m/w/d) Un­ter­neh­mens­nach­fol­ge / Stif­tungs­recht / Er­b­recht /...

Aulinger Rechtsanwälte und Notare, Bochum

Logo von Aulinger Rechtsanwälte und Notare
Rechts­an­walt (m/w/d) für pri­va­tes Bau­recht

Aulinger Rechtsanwälte und Notare, Bochum

Logo von CMS
Wis­­sen­­schaf­t­­li­che Mit­ar­beit für den Be­reich Me­di­en- und...

CMS, Köln

Logo von ADVANT Beiten
Re­fe­ren­da­re / Wis­sen­schaft­li­che Mit­ar­bei­ter (w/m/d) – Pu­b­lic Sec­tor

ADVANT Beiten, Mün­chen

Mehr Stellenanzeigen
logo lto events
Praxisfragen der Betriebsaufspaltung

22.06.2026

§ 15 FAO - Aktuelle Rechtsprechung zum Unterhaltsrecht

22.06.2026, Hamburg

Konfliktmanagement in Familienunternehmen und Nachfolgeprozessen

23.06.2026

Zivilrechtliche Kostenerstattungsansprüche – erkennen und durchsetzen

22.06.2026

Halbjahresrückblick Unterhaltsrecht Stand: Juni 2026

23.06.2026

Mehr Events
Copyright © Wolters Kluwer Deutschland GmbH