Druckversion
Samstag, 6.12.2025, 04:17 Uhr


Legal Tribune Online
Schriftgröße: abc | abc | abc
https://www.lto.de//recht/hintergruende/h/lag-hessen-7sa85117-agg-hopper-entschaedigung-diskriminierung-rechtsmissbrauch
Fenster schließen
Artikel drucken
32043

LAG Hessen verurteilt R+V Versicherung: 14.000 Euro Ent­schä­d­i­gung für mut­maß­li­chen AGG-Hopper

von Tanja Podolski

13.11.2018

Geld und AGG (Symbol)

© pusteflower9024 - stock.adobe.com

Der Münchner Anwalt, der als AGG-Hopper unrühmliche Karriere machte, erhält 14.000 Euro Entschädigung, so das LAG Hessen. Der verurteilte Versicherer will mit dem Fall nochmal zum BAG. Und bald beginnt auch der Strafprozess gegen den Juristen.

Anzeige

Neun Jahre dauerte der Prozess – bisher. Nun hat das Landesarbeitsgericht (LAG) Hessen entschieden, dass ein Münchner Anwalt 14.000 Euro Entschädigung wegen Diskriminierung bekommen soll. Zudem erhält er die künftigen materiellen Schäden ersetzt, die ihm seit April 2009 entstanden sind, weil die beklagte R+V Versicherung ihn nicht eingestellt hat. Der Versicherer hat den von ihm angenommenen Rechtsmissbrauch durch den Juristen, der sich auf das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) beruft, nach Ansicht des Gerichts nicht hinreichend dargelegt, wie aus den jetzt veröffentlichten Urteilsgründen hervorgeht (Urt. v. 18.06.2018, Az. 7 Sa 851/17).

Im Jahre 2009 hatte sich der Münchner Anwalt auf ein Trainee-Programm bei der R+V Versicherung beworben und wurde abgelehnt. Die Versicherung hatte einen Mitarbeiter gesucht, dessen Staatsexamen etwa ein Jahr zurückliegen oder "innerhalb der nächsten Monate" erfolgen sollte. Das AGG war damals gerade drei Jahre alt.

Der Anwalt bewarb sich, wurde abgelehnt - und klagte. Wie noch oft in den folgenden Monaten, auch gegen diverse weitere Unternehmen. Zum Teil war er damit erfolgreich und erzielte sogar höchstrichterliche Urteile (etwa das Young Professionals-Urteil, BAG, Urt. v. 24.01.2013, Az. 8 AZR 429/11). Gegen die R+V klagte er wegen Alters- und zudem wegen Geschlechterdiskriminierung, weil er erfuhr, dass auf die juristischen Trainee-Stellen ausschließlich weibliche Bewerberinnen eingestellt wurden.

Verhandlung im Strafverfahren geht los

Das Arbeitsgericht (ArbG) Wiesbaden (Urt. v. 20.01.2011, Az. 5 CA 2491/09) und das Landesarbeitsgericht (LAG) Hessen (Urt. v. 16.01.2012, Az. 7 Sa 615/11) hatten die Klage abgewiesen. Die mittelbare Altersdiskriminierung sei gerechtfertigt, hinreichende Anhaltspunkte für eine Geschlechterdiskriminierung habe der Anwalt nicht dargelegt. Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hob das Urteil aber im Jahr 2012 auf (Beschl. v. 23.08.2012, Az. 8 AZN 711/12), da die Gerichte die Vermutungstatsachen für eine Diskriminierung wegen des Geschlechts nicht ausreichend gewürdigt und hiermit den Anspruch auf rechtliches Gehört verletzt hätten.

Das LAG wies erneut ab, wieder ging die Sache zum BAG. Das legte den Fall dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) vor (BAG, Beschl. v. 18.06.2015, Az. 8 AZR 848/13). Deutschlands oberste Arbeitsrichter wollten wissen, ob auch derjenige vom AGG geschützt ist, der nur den Status des Bewerbers erreichen wolle. Und ob es rechtsmissbräuchlich sei, wenn die alleinige Zielrichtung dieser Statuserlangung die Geltendmachung von Entschädigungsansprüchen ist.

Das BAG hatte einen starken Anlass für diese Fragen. Die Staatsanwaltschaft München I hatte im Jahr 2012 gegen den Rechtsanwalt und dessen sich ähnlich verhaltenden Bruder Ermittlungen wegen des Verdachts des Betruges aufgenommen. Im Dezember 2014 erhoben die Strafverfolger Anklage zum Landgericht (LG) München I (12 KLs) gegen die beiden Männer. In 25 Fällen sollen Unternehmen eine Entschädigung in Höhe von insgesamt 88.000 Euro gezahlt haben, in 91 weiteren Fällen sollen die Brüder Forderungen von insgesamt 1,7 Millionen Euro erhoben haben, auf die aber nicht gezahlt wurde, so der Vorwurf der Staatsanwaltschaft. Da das AGG in dieser Zeit zu einer Geschäftsidee zu verkommen schien, hatte zudem eine Großkanzlei ein AGG-Register eingerichtet, in dem AGG-Hopper aufgenommen wurden.

Die Anklage wurde vom LG München I aber nicht zugelassen. Erst auf die Beschwerde der Staatsanwaltschaft ließ das Oberlandesgericht München im Januar 2016 die Anklage teilweise zu. Nun wird ab dem 27. November 2018 in mindestens 19 bislang bestimmten Verhandlungsterminen vor dem LG München I verhandelt werden, teilte die Staatsanwaltschaft München I auf LTO-Anfrage mit.

Beim LAG bleiben Zweifel

Dass dieses Verfahren der R+V Versicherung noch nützt, ist allerdings unwahrscheinlich. Zwar hatte der EuGH auf die BAG-Vorlage entschieden, dass eine nicht ernst gemeinte Bewerbung nicht von den EU-Gleichbehandlungsrahmenrichtlinien (RL 2000/78 und 2006/54) geschützt ist (Urt. v. 28.07.2016, Az. C-423/15) – und damit auch nicht durch das AGG. Zum anderen könne ein solches Verhalten auch nach Maßgabe der allgemeinen Grundsätze des Unionsrechts rechtsmissbräuchlich sein.

Diese Wertung wiederholte nun auch das LAG Hessen. Allerdings hielt es sich auch an die üblichen Darlegungs- und Beweislastregeln – und die liegen für den rechtshindernden Einwand des Rechtsmissbrauchs bei demjenigen, der ihn geltend macht. Die Versicherung müsste also objektive Umstände vortragen, aus denen sicher angenommen werden kann, dass nur der formale Status als Bewerber angestrebt worden sei. Blieben Zweifel, gehe das zu ihren Lasten.

Das LAG stellt ab auf den Zeitpunkt der Bewerbung und berücksichtigt daher nur Umstände aus der Zeit bis zur Absage.

R+V war eine der ersten

Aus der Vielzahl der Bewerbungen des Juristen lässt sich nach der Entscheidung des LAG kein Rechtsmissbrauch herleiten. Immerhin sei der Anwalt nach einem Auslandsaufenthalt arbeitslos gewesen.

Ein Missbrauch folge auch nicht allein aus den mehreren geführten Entschädigungsprozessen, die zeitlich nach der Bewerbung bei der R+V lagen. Auch die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft genügten dem LAG nicht für die Feststellung eines Rechtsmissbrauches. Der Bewerbungsmarathon mit der Vielzahl der anschließenden Klagen, die dann auch zur den Ermittlungen der Staatsanwaltschaft führen, lag nämlich zeitlich nach der Bewerbung bei der R+V. Die Versicherung war schlichtweg eine der ersten, die er verklagte. Die Strafakten zog das LAG übrigens nicht bei.

Das Gericht berücksichtigte vielmehr die zum Zeitpunkt der Bewerbung vorliegende persönliche Situation des Klägers. Der war damals arbeitslos und kürzlich aus dem Ausland zurückgekehrt. Der Rechtsanwalt habe sich in dieser Situation natürlich bewerben dürfen, entschied das LAG. Zudem habe er "ein verstärktes Interesse an der rechtspolitischen Fortbildung des Antidiskriminierungsrechts" vorgetragen. Bei all diesen Umständen war das LAG nicht zweifelsfrei von einem rechtsmissbräuchlichen Vorgehen zu überzeugen.

Die Revision hat das LAG nicht zugelassen, dagegen hat die R+V am Freitag Nichtzulassungsbeschwerde eingelegt (Az. 8 AZN 507/18).

  • Drucken
  • Senden
  • Zitieren
Zitiervorschlag

LAG Hessen verurteilt R+V Versicherung: . In: Legal Tribune Online, 13.11.2018 , https://www.lto.de/persistent/a_id/32043 (abgerufen am: 06.12.2025 )

Infos zum Zitiervorschlag
  • Mehr zum Thema
    • Arbeitsrecht
    • AGG
    • Bewerbung
    • Diskriminierung
    • Rechtsanwälte
    • Rechtsmissbrauch
  • Gerichte
    • Hessisches Landesarbeitsgericht
Kanzleramtschef Thorsten Frei (CDU, links) und Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU, rechts) auf der Regierungsbank im Bundestag, November 2025 05.12.2025
Asyl

Herkunftsstaaten, Pflichtbeistand, Einbürgerungssperre:

Bun­destag besch­ließt asyl­recht­liche Ver­schär­fungen

Der Bundestag beschloss am Freitag umstrittene Änderungen im Ausländerrecht. Die Listen sicherer Herkunftsstaaten sollen künftig per Rechtsverordnung erweitert werden können, der Rechtsbeistand bei drohender Abschiebehaft fällt weg.

Artikel lesen
Alexandra Schluck-Amend 04.12.2025
Most Wanted

13-Prozent-Edition:

LTO Most Wanted mit Alex­andra Schluck-Amend

Alexandra Schluck-Amend über Jura auf den zweiten Blick, die Begeisterung an der Lösung existenzieller Situationen und fehlende Flexibilität im Arbeitszeitgesetz.

Artikel lesen
Richterrobe 02.12.2025
Kopftuch

VG Darmstadt bestätigt Verbot:

Mus­limin wegen Kopf­tuch vom Rich­teramt aus­ge­sch­lossen

Bewerberinnen auf Richterstellen dürfen abgelehnt werden, wenn sie ihr Kopftuch für Gerichtsverhandlungen nicht ablegen wollen, das bestätigt das VG Darmstadt. Der Fall könnte noch weitergehen. Die Rechtsfrage ist höchstrichterlich umstritten.

Artikel lesen
Eingang des OLG Frankfurt am Main 18.11.2025
Gendern

OLG Frankfurt am Main zur Kommunikation mit Gerichten:

Nicht-binäre Person muss mit "Sehr geehrter Herr..."-Anrede leben

Kann eine geschlechtsbezogene Anrede in Schreiben des Gerichts angegriffen werden? Das OLG Frankfurt am Main meint: Nein, denn es handele sich nicht um einen Justizverwaltungsakt. Auch richterliche Unabhängigkeit spiele eine Rolle.

Artikel lesen
Richter Bengt Fuchs 06.11.2025
Volksverhetzung

OLG Jena verwirft sofortige Beschwerde:

Kein Straf­ver­fahren gegen Richter Bengt Fuchs

Gegen den Richter Bengt Fuchs wird es kein Strafverfahren wegen Volksverhetzung geben. Das OLG Jena hat eine sofortige Beschwerde der Staatsanwaltschaft verworfen. Es bleibt das Disziplinarverfahren.

Artikel lesen
Aufschrift "Triage" im Krankenhaus 04.11.2025
Ärzte

Verfassungsbeschwerde von 14 Medizinern erfolgreich:

Triage-Regeln sind ver­fas­sungs­widrig

Die Verfassungsbeschwerde von 14 Medizinern gegen Triage-Regelungen war erfolgreich. Das BVerfG erklärt den Kriterienkatalog sowie das Verbot der Ex-Post-Triage mangels Bundeskompetenz für verfassungswidrig und nichtig. Und wie geht's weiter?

Artikel lesen
lto karriere logo

LTO Karriere - Deutschlands reichweitenstärkstes Karriere-Portal für Jurist:innen

logo lto karriere
Jetzt registrieren bei LTO Karriere

Finde den Job, den Du verdienst 100% kostenlos registrieren und Vorteile nutzen

  • LTO Job Matching: Finde den Job & Arbeitgeber, der zu Dir passt.
  • Jobs per Mail: Verpasse keine neuen Job-Angebote mehr.
  • One-Klick Bewerbung: Dein Klick zum neuen Job, einfach und schnell.
Das Passwort muss mindestens 8 Zeichen lang sein und mindestens einen Großbuchstaben, einen Kleinbuchstaben, eine Zahl und ein Sonderzeichen enthalten (z.B. #?!@$%^&*-).
Pflichtfeld *

Nur noch ein Klick!

Wir haben Dir eine E-Mail gesendet. Bitte klicke auf den Bestätigungslink in dieser E-Mail, um Deine Anmeldung abzuschließen.

Weitere Infos & Updates einfach und kostenlos direkt ins Postfach.

LTO Karriere Newsletter

Das monatliche Update mit aktuellen Stellenangeboten & Karriere-Tipps.

LTO Daily

Jeden Abend um 18 Uhr die wichtigsten News vom Tag.

LTO Presseschau

Jeden Morgen um 7:30 Uhr die aktuelle Berichterstattung über Recht und Justiz.

Pflichtfeld *

Fertig!

Um die kostenlosen Nachrichten zu beziehen, wechsle bitte nochmal in Dein Postfach und bestätige Deine Anmeldung mit dem Bestätigungslink.

Du willst Dein Bewerberprofil direkt anlegen?

Los geht´s!
ads lto paragraph
lto karriere logo
ads career people

Wir haben die Top-Jobs für Jurist:innen

Jetzt registrieren
logo lto karriere
TopJOBS
Logo von Noerr
Wis­sen­schaft­li­che/r Mit­ar­bei­ter/in Em­p­loy­ment & Pen­si­ons (w/m/d)

Noerr , Ber­lin

Logo von Noerr
Wis­sen­schaft­li­che/r Mit­ar­bei­ter/in Em­p­loy­ment & Pen­si­ons (w/m/d)

Noerr , Frank­furt am Main

Logo von Noerr
Wis­sen­schaft­li­che/r Mit­ar­bei­ter/in Em­p­loy­ment & Pen­si­ons (w/m/d)

Noerr , Mün­chen

Logo von Noerr
Re­fe­ren­dar/in Em­p­loy­ment & Pen­si­ons (w/m/d)

Noerr , Mün­chen

Logo von Oppenhoff
Wis­sen­schaft­li­che Mit­ar­bei­ter (m/w/d) al­le Fach­be­rei­che

Oppenhoff , Frank­furt am Main

Logo von Noerr
Re­fe­ren­dar/in Em­p­loy­ment & Pen­si­ons (w/m/d)

Noerr , Düs­sel­dorf

Logo von Hessisches Ministerium der Justiz und für den Rechtsstaat
Voll­ju­ris­ten (m/w/d) – Ih­re Zu­kunft in der hes­si­schen Jus­tiz

Hessisches Ministerium der Justiz und für den Rechtsstaat , Wies­ba­den

Logo von Noerr
Wis­sen­schaft­li­che/r Mit­ar­bei­ter/in Em­p­loy­ment & Pen­si­ons (w/m/d)

Noerr , Ham­burg

Mehr Stellenanzeigen
logo lto events
Digitale Kamingespräche: Aus der Höhenluft der Ivy League zurück nach Good Old Europe?

17.12.2025

Aktuelles Arbeitsrecht und Betriebsverfassungsrecht

16.12.2025

Risikoorientierte Bilanzanalyse für Juristen (5 Zeitstunden)

16.12.2025

Miet- und Bauprozessrecht III – Besondere Verfahrensarten und elektronischer Rechtsverkehr

16.12.2025

Strafbarkeits- und Haftungsrisiken von Organen jur. Personen & faktischer Geschäftsführer

16.12.2025

Mehr Events
Copyright © Wolters Kluwer Deutschland GmbH