Man reibt sich das Kinn: Wird die Strafverfolgung in Zeiten Künstlicher Intelligenz gerade perfektioniert oder müssen wir aufpassen? Eine Analyse von Roman Reiss.
So viel ist sicher: Die technische Entwicklung lässt sich nicht aufhalten. Strafverfolgungsbehörden nutzen die Fähigkeiten der Künstlichen Intelligenz (KI) zusehends zur performanten Aufhellung von Dunkelfeldern in Massendaten und Umfangsverfahren.
Was könnte daran schlecht sein? Verschafft uns eine untrügliche Technik ohne menschliche Schwankungen nicht endlich das Bild vom Sachverhalt, das sich die meisten von uns wünschen und auf dessen Basis nur noch rechtlich argumentiert werden muss? Mehr noch: Kann die KI nicht gleich auch die rechtliche Bewertung übernehmen, um auch hier eine ermüdungsfreie Standardisierung zu erreichen, nach der Gleiches tatsächlich immer gleichbehandelt wird?
Wer eine Stärkung der Strafrechtspflege will, kommt an der KI nicht vorbei. Was die Effektivität anbetrifft, wird sich mittels KI vieles beschleunigen, verbessern oder auch kompensieren lassen. Dies ist in Zeiten von Fachkräftemangel, Überlastung der (Straf-)Justiz und dem Erfordernis, der unvermeidlichen Nutzung der KI durch kriminelle Akteure etwas entgegenzusetzen, ein Faktor.
Strafverteidigung als Korrektiv
Und die Strafverteidigung, ist sie als eigenständiges Konstrukt und Korrektiv in einer durch KI aufgewerteten Strafverfolgung noch erforderlich? Man könnte meinen, dass die KI mit ihrem streng-mathematischen Fundament und ihrer Fähigkeit, unbegrenzte Mengen an Daten im Blick zu behalten, jegliche hoheitlichen Ermittlungen unweigerlich auf ein Niveau bringt, das ein weiteres Korrektiv nicht mehr benötigt – erst recht nicht durch den Menschen mit all seiner Unzulänglichkeit.
Aber Vorsicht: Besinnen wir uns auf den Kern der Profession. Die Strafverteidigung lebt vom Zweifel – und Zweifel werden durch die KI sowohl genommen als auch neu gesät. Die auf sprachliche Wahrscheinlichkeit und nicht auf Wahrheit angelegte generative KI füllt Lücken mit plausiblen, aber nicht immer wahren Informationen. Die Stärke generativer KI, neue Inhalte zu schaffen, ist gleichzeitig ihre Schwäche in den Fällen, in denen es auf hundertprozentige Korrektheit ankommt.
Der Begriff der "Halluzination" bringt das im Kern der generativen KI angelegte und daher auch nicht einfach abzuschaltende Dilemma auf den Punkt. Zudem ist die KI anfällig für Vorurteile und einseitige Perspektiven in den Trainingsdaten und tendenziöse Entscheidungen bei der Entwicklung des jeweiligen Modells.
KI verkürzt die Realität
Schon die fehlende Repräsentativität auf Seiten derjenigen, die das Internet überhaupt nutzen und ihre Stimme dort einbringen, hat zur Folge, dass beispielsweise die Perspektiven älterer Menschen, von Menschen in ländlichen Regionen oder nicht-westlichen Kulturen nicht hinreichend abgebildet sind und dem Training der KI insoweit auch nicht zur Verfügung stehen. Darüber hinaus bewirken der intensive Einsatz von KI und die Generierung entsprechender synthetischer Daten selbst eine stetige inhaltliche Angleichung der Trainingsdaten in Richtung Durchschnitt der vorhandenen Perspektiven. Dadurch wird der die Realität verkürzende Effekt weiter verschärft.
Auch auf Seiten des Nutzers können (unbewusst) suggestive Prompts und falsche Interpretationen der Ergebnisse zu Verzerrungen führen. Weiter drohen ein unreflektiertes Vertrauen auf die Richtigkeit und Vollständigkeit der generierten Inhalte oder ein Mangel an entsprechendem, domänenspezifischem Wissen, das eine Kontrolle der jeweiligen Inhalte überhaupt erst ermöglicht, die KI-immanenten Verzerrungen zu verfestigen. Werden dann die Resultate – wie üblich – für neue Prompts verwendet, schließt sich der (Teufels-)Kreis – freilich weiterhin im Gewand einer Prosa, die für den Leser äußerst elegant und überzeugend daherkommt.
Kritische Grundhaltung bewahren
Für die Nutzenden kann das nur heißen: das passende KI-System wählen, die kritische Grundhaltung bewahren, möglichst diverse Teams und ein Mehraugenprinzip etablieren, die Ergebnisse mit dem jeweiligen Fachgebiet entsprechender Kompetenz überprüfen und die Schritte hin zur eigenen Entscheidungsfindung nachvollziehbar dokumentieren und gegebenenfalls technisch protokollieren lassen.

Eine die KI nutzende Strafverfolgungsbehörde kann so dem Vorwurf begegnen, durch mangelhafte Transparenz gegen KI-Verordnung und den Fair-Trial-Grundsatz verstoßen zu haben. Die Verteidigung wiederum steht auch in Zeiten der KI vor altbekannten Herausforderungen: falsch-positive und falsch-negative Ergebnisse, d.h. zu Unrecht für relevant erachtete und zu Unrecht für nicht relevant erachtete Umstände.
Während erstere durch traditionelle, manuelle Überprüfung gut zu beherrschen sind, beinhalten falsch-negative Ergebnisse verdeckte Risiken für die Verteidigung, wenn nämlich den Mandanten entlastende Informationen bei der KI-gestützten Analyse aufgrund der genannten Unzulänglichkeiten übersehen wurden. Penibles Nachvollziehen und eigene (Stichproben-)Analysen sind hier essenziell – verbunden mit der Notwendigkeit von KI-Kompetenz.
KI-Kompetenz unerlässlich
Ohne diese Kompetenz drohen Verteidiger sich in Allgemeinplätzen zu verlieren oder in Fortschrittsfeindlichkeit abzudriften. Ist KI-Kompetenz hingegen vorhanden, eröffnet sie Verteidigern sogleich weitere Chancen, etwa auf Effizienzgewinne bei der Aktenanalyse, der juristischen Ersteinschätzung oder dem Erstellen von Schriftsatzentwürfen.
Was in der Informationstechnologie vor Jahrzehnten mit einem stoisch blinkenden Cursor und dem Coding in für die meisten Juristen unverständlicher Programmiersprache begann, sich im Laufe der Zeit annäherte über das mehr oder minder intuitive Klicken auf bunte Symbole, ist mit dem Prompten der generativen KI in Alltagssprache endgültig in der Prosa-Welt der Juristen angekommen – gewissermaßen zum Heimspiel geworden. Die Beteiligten im Strafverfahren sollten den Heimvorteil nutzen und sich hierbei ihrer etablierten Rollen bewusst bleiben. Denn die Chancen der KI sind das eine, wirksame Checks and Balances im Hinblick auf deren Grenzen und Gefahren das andere. Nur mit beidem wird eine effektive und verantwortungsvolle Strafrechtspflege gelingen.
Autor Dr. Roman Reiss ist Partner der Wirtschaftsprüfungs- und Beratungsgesellschaft Deloitte im Bereich Risk, Regulatory & Forensic. Davor war er als Strafverteidiger im Wirtschafts- und Steuerstrafrecht tätig sowie Compliance Officer und Leiter der Zentralabteilungen
für Compliance in den Geschäftsbereichen und für interne Untersuchungen der Robert Bosch-Gruppe.
In dem Text hat der Autor ein Thema aufgegriffen, dem er sich auch im Editorial der Zeitschrift "StV – Strafverteidiger", Heft 11, 2025, gewidmet hat. Die Zeitschrift wird wie LTO von Wolters Kluwer herausgegeben. Sie ist als Einzelausgabe hier und als Abo hier erhältlich.
Strafverteidigung auf dem KI-Prüfstand: . In: Legal Tribune Online, 11.11.2025 , https://www.lto.de/persistent/a_id/58590 (abgerufen am: 09.12.2025 )
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