Droht der Justiz wegen der Entwicklungen bei KI der Kollaps? Juristen in der CSU drängen jetzt auf eine umfassende Reform der Verfahrensordnungen und fordern Waffengleichheit zwischen Anwaltschaft und Justiz. Das BMJV will rasch handeln.
Angesichts der rasanten Entwicklungen im Bereich der Künstlichen Intelligenz (KI) fordern die Juristen in der CSU eine umfassende Justizreform. "Justiz und Verwaltung können nur mit den anderen Verfahrensbeteiligten Schritt halten und auf Dauer nur bestehen, wenn sie die Chancen der KI nutzen", sagt Prof. Winfried Bausback, Landeschef des Arbeitskreises Juristen (AKJ) der CSU. Es dürfe kein großes Ungleichgewicht in den Arbeitsmöglichkeiten zwischen Kanzleien, Unternehmen und Verfahrensbeteiligten einerseits und Justiz und Verwaltung andererseits entstehen.
In einem Beschluss des AKJ vom 12. September fordern die CSU-Juristen eine Bereitstellung wirksamer KI-Assistenzsysteme für Justiz und Verwaltung. Für den Einsatz von KI in allen Justizzweigen müssten die Verfahrensordnungen effizienter ausgestaltet und der Rechtsrahmen angepasst werden. Um die Flut missbräuchlicher KI-Schriftsätze einzudämmen, müssten wirksame rechtliche Schutzmechanismen eingeführt werden. Zugleich müsse der Rechtsstaat gegen eine Aushöhlung durch KI geschützt werden.
In Bayern neue Gesetze schon auf dem Weg
"Eine technisch schlecht ausgestattete Rechtsprechung und Verwaltung, die sich von der modernen Informationsgesellschaft abkoppelt, darf es ebenso wenig geben, wie einen 'entmenschlichten' Rechtsstaat, der seiner zentralen Werte beraubt ist", so Bausback zu LTO. Der Rechtswissenschaftler, dessen Universitätsprofessur für Öffentliches Recht an der Bergischen Universität Wuppertal wegen seines Landtagsmandates in Bayern aktuell ruht, fordert, dass grundsätzliche Fragestellungen von den Inhalten der juristischen Ausbildung und der Staatsexamina bis hin zu den Prozessordnungen, von der Ausstattung der Behörden und Gerichte bis hin zu den Arbeitsmethoden und dem Standesrecht schnell und gründlich gelöst werden müssen.
Der Rechtsstaat als Garant von Sicherheit und Freiheit dürfe nicht vor der KI kapitulieren, so Backhaus. "Alle verantwortungsbewussten Rechtspolitiker in Bund und Land lade ich ein, sich der Aufgabe zu stellen, den Rechtsstaat KI-fest und KI-fähig zu machen."
In ihrem Beschluss betonen die CSU-Juristen aber auch, dass KI erhebliche Potenziale für Justiz und Verwaltung biete, insbesondere dort, wo Verfahren standardisiert und in großen Fallzahlen bearbeitet werden. In Bayern sind insoweit bereits entsprechende Gesetzesänderungen auf den Weg gebracht worden, etwa im Bayerischen Verwaltungsverfahrensgesetz (BayVwVfG). LTO berichtete. Dort werde geregelt, dass Verwaltungsverfahren mittels vollständig automatischer Einrichtungen durchgeführt werden können und dabei der Einsatz von KI zulässig ist. Klargestellt werde auch, dass ein Verwaltungsakt vollständig durch automatische Einrichtungen erlassen werden kann (Art. 35 S. 3 BayVwVfG E).
Diese Öffnung im Verwaltungsverfahren sei ein Schritt in die richtige Richtung – zumal der bundesrechtliche § 35a VwVfG einen vollautomatisiert erlassenen Verwaltungsakt bislang nur bei ausdrücklicher gesetzlicher Zulassung erlaube. Allerdings, so fordern die CSU-Juristen, müsse ein Widerspruchsverfahren für KI-Verwaltungsakte vorgesehen werden, um "auf Ebene der Verwaltung eine Entscheidung durch einen Menschen zu ermöglichen".
Anwalt: "Qualitätsverschlechterung der Prozessarbeit droht"
Im Hinblick auf eine Verankerung von Schutzmechanismen gegen missbräuchliche KI-Schriftsätze verweist der AKJ-Beschluss auf eine Entscheidung des Kammergerichts Berlin vom November 2025 (Az.17 WF 144/25). Das KG hatte in dem aufsehenerregenden Beschluss eine Anwältin scharf ermahnt, weil diese in einem familienrechtlichen Beschwerdeverfahren von einer KI "fantasierte" (halluzinierte) und nichtexistierende BGH- sowie OLG-Entscheidungen als angebliche Zitate in ihren Schriftsatz eingebaut hatte.
Nicht zuletzt dieser Beschluss zeige, so die CSU-Juristen, dass gerade auf Anwaltsseite häufiger KI-generierte Schriftsätze eingesetzt würden. Diese enthielten jedoch nicht nur unrichtige Fundstellen. "Mithilfe von KI-Systemen ist es möglich, in kürzester Zeit mehrere hundert Seiten lange Schriftsätze zu generieren. Gerade, aber nicht nur, bei rechtlich und tatsächlich einfach gelagerten Fällen können diese standardisierten, unzureichend substantiierten oder nur scheinbar individualisierten Eingaben die Gerichte und Behörden an ihre Kapazitätsgrenzen bringen und von der Bearbeitung berechtigter Anliegen abhalten." Die Prozessordnungen und die Verwaltungsverfahrensgesetze müssten daher entsprechende Möglichkeiten vorsehen, solchen Eingaben Einhalt zu gebieten.
Auch seitens der Anwaltschaft werden Befürchtungen laut, dass die Justiz der Flut von KI-Schriftsätzen nicht mehr hinterherkommt. Gerichte würden inzwischen mit KI-generierten Schriftsätzen überrollt, berichtet der Münchner Medienrechtler Dr. Holger Weimann. Schon jetzt würden Gerichte in einfach gelagerten Zivilverfahren mit Schriftsätzen von hunderten von Seiten konfrontiert. Es drohe eine Qualitätsverschlechterung der Prozessarbeit und eine Überforderung der Justiz. Schuld gibt Weimann auch seinen Kollegen: Es sei "schamlos", was sich manche von ihnen beim Einsatz von KI inzwischen erlaubten, so der Anwalt im Gespräch mit LTO. "Die Justiz braucht Waffengleichheit und müsse in die Lage versetzt werden, wehrhaft mit dieser Lage umzugehen."
BMJV arbeitet "mit Hochdruck" an Reform
Unterdessen hat man im Bundesjustizministerium (BMJV) den Ernst der Lage offenbar erkannt und arbeitet dort nach den Worten einer Sprecherin "mit Hochdruck" an einer Reform. Innerhalb des nächsten halben Jahres werde man diese vorlegen. In einem kürzlich geführten Interview mit der Rheinischen Post versprach Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) eine "Fortentwicklung" des Prozessrechts: "Gerichte müssen den Parteien klare Vorgaben machen können, wie sie ihr Anliegen vorbringen. Es kann nicht sein, dass Gerichte förmlich zugeschüttet werden mit unstrukturiertem KI-Text."
Druck, alsbald Gesetzesänderungen vorzulegen, bekommt das BMJV auch aus dem Bundestag. So forderte die rechtspolitische Sprecherin der Unionsfraktion, Susanne Hierl (CSU) das Ministerium auf, gemeinsam mit den Ländern verlässliche KI-Assistenzsysteme für Gerichte und Staatsanwaltschaften voranzutreiben. "Zugleich müssen wir die Verfahrensordnungen daraufhin prüfen, wie Gerichte und Staatsanwaltschaften mit massenhaften KI-generierten Eingaben umgehen können", so die Rechtsanwältin gegenüber LTO. "Bei jedem Einsatz von KI in der Justiz bleibt eine Grenze für mich klar: Über einen Rechtsstreit entscheiden Richterinnen und Richter eigenverantwortlich und nach Prüfung des Einzelfalls."
So sieht es auch die stellvertretende Fraktionsvorsitzende der SPD-Bundestagsfraktion Sonja Eichwede: KI könne grundsätzlich die Arbeit in den Gerichten erleichtern, jedoch müsse die Entscheidung am Ende immer durch einen Menschen gefällt werden. "Ich teile die Bedenken, insbesondere hinsichtlich KI-generierter Schriftsätze. Dieses Problem haben wir in der Fraktion im Blick und hier werden wir uns dafür einsetzen, praxistaugliche Lösungen zu finden", sagt die SPD-Juristin.
In der Opposition sieht man den Reformbedarf ebenfalls: Es sei eine Herausforderung, wenn immer mehr Schriftsätze, die bei Gerichten eingereicht werden, mit KI erstellt wurden, erklärte Dr. Lena Gumnior, Mitglied für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rechtsausschuss. "Insbesondere Laien, denen es an niedrigschwelliger Beratung und kostengünstiger Unterstützung in Rechtsangelegenheiten fehlte, wenden sich immer häufiger an die KI", so Gumnior. Wie in jedem Bereich müsse auch in der Justiz gelten, dass die Verwendung von KI transparent gemacht werden müsse. Die KI habe längst ihren Eingang in die juristische Arbeitswelt gefunden, sagte die Abgeordnete. "Damit müssen wir einen Umgang finden: zum Beispiel durch wissenschaftlich begleitete Modellprojekte."
AfD will "KI-Wildwuchs in der Justiz" verhindern
Der rechtspolitische Sprecher der AfD-Bundesfraktion Tobias Peterka betonte, dass die Verwendung von KI bei der Aufbereitung von juristischen Schriftsätzen "in gewissem Umfang unumgänglich" sei. Die juristische Auslegung oder gar Entscheidungsfindung müsse aber "selbstredend" vollkommen in menschlicher Zuständigkeit bleiben. "Justizministerin Hubig ist nicht bekannt dafür, eigene Initiativen zu entwickeln und so muss wahrscheinlich die Not von Gerichten und Staatsanwaltschaften noch eine Weile an sie herangetragen werden" so Peterka. Eine moderne Gesetzgebung unter Berücksichtigung der Risiken sei wünschenswert, "um die inoffizielle Verwendung und Wildwuchs in der Justiz zu verhindern".
Die Linken reagierte dagegen mit Zurückhaltung auf Forderungen nach einer Justizreform: Richtig eingesetzt könne man mit KI dafür sorgen, dass mehr Menschen Zugang zum Recht bekämen, erklärte Linken-Rechtspolitiker Luke Hoß. Der Bundestagsabgeordnete warf den CSU-Juristen vor, nur weil KI modern klinge, alles umkrempeln zu wollen. "Ihr Vorstoß ist gefährlich undurchdacht, denn ein konkretes Konzept gibt es nicht."
"Zivilprozess der Zukunft"
Unterdessen zeichnet sich ab, dass die Gesetzesänderungen, die das BMJV zur Stärkung der gerichtlichen Möglichkeiten zur Strukturierung des Prozesses mit Blick auf den stark zunehmenden Einsatz von KI vorlegen wird, auf dem Abschlussbericht der Reformkommission "Zivilprozess der Zukunft" beruhen werden.
Diese Kommission hat ihre Arbeit im Juli 2024 aufgenommen und Ende Januar 2025 ihren Abschlussbericht mit konkreten Handlungsempfehlungen zur Modernisierung des Zivilprozesses vorgelegt. Unter anderem spricht sich dieser für eine verbindliche Ausgestaltung von Verfahrensstrukturierungen und für die Schaffung von Sanktionsmöglichkeiten aus.
Umfassende Reform des Prozessrechts gefordert: . In: Legal Tribune Online, 25.09.2026 , https://www.lto.de/persistent/a_id/60975 (abgerufen am: 09.10.2026 )
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