Ein Ex-Bundesliga-Profi hat von seinem Verein die außerordentliche Kündigung erhalten, weil er zugenommen haben soll. Warum Kündigungen wegen Übergewichts oftmals scheitern, im Profisport aber nicht aussichtslos sind, zeigt Patrick Esser.
Diverse Medien berichteten in den vergangenen Tagen vom Fall des Fußballspielers Kevin Pannewitz, der sich nach der Weihnachtspause mit rund dreineinhalb Kilogramm mehr auf den Rippen bei seinem Verein FC Carl Zeiss Jena zurückgemeldet haben soll. Daraufhin soll der Verein gegenüber dem ehemaligen Bundesliga-Profi die außerordentliche Kündigung ausgesprochen haben.
Da stellt sich Juristen die Frage: eine Kündigung wegen Übergewichts – kann das rechtens sein?
Die Rechtsprechung stellt sich in solchen Fällen eher auf die Seite der Arbeitnehmer. Denn eine außerordentliche (fristlose) Kündigung ist – so jedenfalls sehen es viele Arbeitsgerichte bundesweit – das drastischste Mittel des Arbeitgebers. Soll heißen: Eine außerordentliche Kündigung setzt voraus, dass dem Arbeitgeber eine Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses keinen Tag länger zugemutet werden kann. Die Anforderungen sind also besonders hoch.
Mit 200 Kilogramm noch immer arbeitsfähig
Dementsprechend ließ sich beispielsweise das Arbeitsgericht Düsseldorf im Jahr 2015 nicht von der Rechtmäßigkeit einer Kündigung überzeugen, die der Arbeitgeber gegenüber seinem Landschaftsgärtner ausgesprochen hatte, der zu diesem Zeitpunkt 200 Kilogramm wog (Urt. v. 17.12.2015, Az. 7 Ca 4616/15).
Das Unternehmen argumentierte unter anderem damit, dass der Mann kaum noch hinter das Lkw-Lenkrad passe und somit ein Sicherheitsrisiko darstelle. Ebenso seien manche Arbeitsmaterialien wie etwa Leitern für solche Belastungen nicht ausgelegt und in die Gräben, die der Mann im Rahmen seiner Tätigkeit anlegen müsse, passe er selbst kaum noch hinein, weshalb ständig die Grabenkanten abbrächen.
Der Arbeitgeber konnte das Arbeitsgericht jedoch nicht in ausreichendem Maß davon überzeugen, dass der kräftige Landschaftsgärtner den beruflichen Tätigkeiten aufgrund des Übergewichts nicht mehr nachgehen könne, zumal der Mann darauf beharrte, alle anfallenden Arbeit ordnungsgemäß ausführen zu können. Der Rechtsstreit endete mit dem Ergebnis, dass der Landschaftsgärtner weiter zu beschäftigen sei.
Übergewicht kommt damit – losgelöst von der Frage, wann es überhaupt vorliegt – nur dann als Grund für eine (außerordentliche) Kündigung in Betracht, wenn der Arbeitnehmer seine Pflichten nicht mehr oder nur noch eingeschränkt erfüllen kann oder will. Entscheidend ist insbesondere, in welcher Branche der Arbeitnehmer tätig ist und welche Tätigkeiten und Anforderungen die Parteien im Arbeitsvertrag vereinbart haben.
Besondere Anforderungen an Profisportler
Nun ist der Beruf des Fußballprofis in vielerlei Hinsicht kein Job wie jeder andere. Körperliche Fitness ist hier Einstellungskriterium – und die ist nicht selten von bestimmten Faktoren abhängig, zumindest was geschuldete Höchstleistungen angeht, entschied schon das Bundesarbeitsgericht in seinem viel beachteten Urteil zu befristeten Arbeitsverhältnissen eines Fußballclubs der ersten Bundesliga (Urt. v. 16.01.2018, Az. 7 AZR 312/16).
Nicht selten werden Profi-Fußballer sogar im Spielervertrag dazu verpflichtet, ihre Ernährung und Lebensgewohnheiten an dem Ziel auszurichten, körperliche Höchstleistung erbringen zu können. Für den Profisportler gelten damit strengere Maßstäbe als für den Landschaftsgärtner. Allerdings gilt auch hier: Beanstandet der Arbeitgeber ein Fehlverhalten, muss er dieses Verhalten grundsätzlich vorher abmahnen, bevor er zur außerordentlichen Kündigung greift.
Im Fall von Pannewitz, der den Berichten zufolge mit 95 Kilogramm in die Weihnachtspause gegangen und mit 98,3 Kilogramm zurückgekehrt ist, bedeutet das: Zweifel am Bestand der Kündigung kann man durchaus haben. Insbesondere, wenn man sich an den Fall des kräftigen Landschaftsgärtners erinnert.
Allerdings: Der Drittliga-Spieler soll in der Vergangenheit größeren Gewichtsschwankungen unterlegen haben und deshalb vor seiner Verpflichtung beim FC Carl Zeiss Jena 30 Kilogramm abgenommen haben. Möglicherweise hat der Verein deshalb konkrete Auflagen mit in den Spielervertrag aufgenommen, Details sind jedenfalls nicht bekannt. So oder so wird der Kampf um die Kilos ab jetzt auch vor dem Arbeitsgericht ausgetragen, denn Pannewitz hat Kündigungsschutzklage erhoben.
Der Autor Dr. Patrick Esser ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht bei Seitz Rechtsanwälte Steuerberater in Köln.
Kündigung wegen Übergewichts: . In: Legal Tribune Online, 18.01.2019 , https://www.lto.de/persistent/a_id/33295 (abgerufen am: 05.12.2024 )
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