Wohin steuert die Koalition in der Kriminalpolitik? In Zeiten, in denen Spaltung, Ausschluss und negative Affekte in der politischen Debatte den Ton angeben, ist das Feld der Kriminalisierung nicht weit. Eine Analyse von Tobias Singelnstein.
Wir sehen derzeit eine autoritäre Wende in Politik und Gesellschaft. Seit gut zehn Jahren prägt mit der AfD eine heute rechtsextreme Partei das politische Geschehen mit. Sie setzt auf eine affektive Politik der negativen Gefühle, der Verunglimpfung, Ausgrenzung und Spaltung, die den politischen Diskurs der vergangenen Jahre erheblich geprägt hat. Die Partei befeuert auf diese Weise eine in Teilen der Bevölkerung vorhandene Stimmung. Parallel dazu hat in den USA Donald Trump mit einer Mischung aus Populismus, Unwahrheiten und Drohungen im vergangenen Jahr erneut die Wahlen gewonnen. Und seine Politik zeigt, wie verletzlich Demokratie und Rechtsstaat sind, wenn die regierende politische Mehrheit skrupellos genug ist.
Vor diesem Hintergrund steuern in Deutschland auch die Unionsparteien auf einem neuen Kurs: Erstens bröckelt die Brandmauer zur AfD munter weiter. Zweitens agiert auch die Union in der politischen Debatte zunehmend populistisch und adressiert Affekte. Man denke nur an die "grünen und linken Spinner", die nicht mehr alle Tassen im Schrank hätten, über die Friedrich Merz sich auf den letzten Metern des Wahlkampfes verhöhnend erhob. Drittens zeigen sich bei CDU/CSU stärkere Ansätze für eine disruptive Politik, die wenig Respekt vor Institutionen und Grundsätzen des Rechtsstaats hat. So heißt es etwa in einem Artikel in der Zeit vom 29. Januar: "Niemand, so fügte ein anderer Unionsmann am Telefon hinzu, könne die Ausreden mehr hören, wegen irgendeines 'Scheiß-Gerichts' gehe dies nicht, wegen des Europarechts oder wegen der Genfer Flüchtlingskonvention gehe jenes nicht."
Wo Spaltung, Ausschluss und negative Affekte in der politischen Debatte den Ton angeben, da ist das Feld der Kriminalisierung nicht weit. Denn Kriminalisierung ist das Instrument, um eine solche Politik umzusetzen – sie wird als ausschließende, marginalisierende, repressive Strategie in den kommenden Jahren massiv an Bedeutung gewinnen.
Kriminalisierung und wie sie hergestellt wird
Jurist:innen neigen zu einem verkürzten Blick auf Kriminalisierung: Wir schauen auf die einzelnen Verfahren, die Unrecht ahnden sollen; auf Beschuldigtenrechte und deren formal-rechtsstaatliche Fundierung; auf Gesetzgebungsprojekte im Strafrecht. Aber Kriminalisierung hat mindestens zwei weitere Dimensionen.
Erstens ist Kriminalisierung nicht nur Ahndung von Unrecht im Einzelfall, sondern immer auch soziale Positionszuweisung, häufig in Form von Marginalisierung. Die Wirkungen dessen sind zum einen instrumentell: Kriminalisierung sorgt für sozialen Ausschluss, entzieht unter Umständen die Freiheit und konfrontiert die Betroffenen mit außerstrafrechtlichen Folgen. Darüber hinaus haben Kriminalisierungen aber auch eine symbolische Ebene. Kriminalisierung und Außenseiter werden gebraucht. Weil sie zeigen, dass bestehende Probleme bearbeitet werden. Und weil sich die Mehrheit so ihrer Zugehörigkeit sicher sein kann.
Zweitens ist die symbolisch-diskursive Ebene der Kriminalisierung in der gesellschaftlichen Debatte oft bedeutsamer als die Summe der einzelnen Strafverfahren. Sie ist sogar eine völlig andere Dimension von Kriminalisierung, folgt einer anderen Logik und hat andere Ziele. Die Praxis der Strafverfolgung, Justiz und Strafverteidigung bearbeiten auf gesetzlicher Basis Personen und Verhaltensweisen in Verfahrensroutinen. Kriminalpolitik und Medien hingegen greifen zwar den so hergestellten Gegenstand auf, nämlich Kriminalität. Das dabei hergestellte Bild ist aber stark verzerrt, weil es nur bestimmte Formen von Kriminalität in einer sehr spezifischen Weise thematisiert. Diese symbolisch-diskursive Dimension der Kriminalisierung produziert das gesellschaftliche Wissen über Kriminalität und stellt so eine Kriminalitätswirklichkeit her, die mit der Praxis der Strafverfolgung nur wenig zu tun hat – aber sehr wirkmächtig ist.
Publikumsorientierte Kriminalpolitik
Kriminalisierung ist damit keine Sache allein des Staates, sondern findet – gerade in der symbolisch-diskursiven Dimension – in einem Kreislauf aus Bevölkerung, Medien und Politik statt. Sebastian Scheerer hat dieses reflexive Verhältnis als "politisch-publizistischen Verstärkerkreislauf" bezeichnet. In dieser Gemengelage ist auch Politik nicht die rationale, evidenzbasierte Mehrheitsentscheidung, als die sie sich gerne präsentiert, sondern oft selbst Getriebene. Politische Dynamiken bis hin zur Gesetzgebung werden im Bereich der Kriminalisierung zu einem erheblichen Teil auch durch die Vorstellungen und Ansprüche der Bevölkerung geprägt – bzw. das, was die Politik dafür hält.
Diese publikumsorientierte Kriminalpolitik hat das Strafrecht in den vergangenen 30 Jahren erheblich verändert. Und doch sind diese Veränderungen begrenzt geblieben. Erstens: Das Strafrecht zwar vielfach ausgeweitet und verschärft worden. Wir sehen jedoch keinen ganz grundlegenden Wandel, keinen Systembruch, sondern eine kontinuierliche Fortentwicklung. Zweitens: Der Wandel beschränkt sich im Wesentlichen auf die Gesetzgebung. In der Praxis der Strafverfolgung schlägt er sich wenig nieder, wie Gefangenenraten und amtliche Kriminalitätskontrollstatistiken zeigen. Drittens: Auch die öffentliche Debatte, zu der immer Konjunkturen der Kriminalisierung gehört haben, ist eher von Kontinuität als von Disruption geprägt.
Kreislauf der Kriminalisierung
Dieser Kreislauf der Kriminalisierung droht sich nun zu erhitzen und zu einer Spirale zwischen Politik, Medien und Bevölkerung zu werden, die auch die Praxis und die gesellschaftliche Debatte erfasst. Motor dafür ist derzeit – und anders als bisher – die Politik, die stärker als zuvor auf populistische und autoritäre Projekte zu setzen scheint. Dies wird sich in besonderer Weise auch im Kreislauf der Kriminalisierung niederschlagen. Denn erstens lebt autoritäre, populistische Politik in besonderer Weise von gesellschaftlicher Spaltung. Sie braucht Feindbilder und Außenseiter – die im Wege der Kriminalisierung hergestellt werden. Die strafende Seite des Staates wird also an Bedeutung gewinnen und innerhalb dessen die Funktion der Zuweisung gesellschaftlicher Positionen und des Ausschlusses. Das andere Gesicht der Kriminalisierung, die demokratische, rechtsstaatliche Ahndung von erheblichem Unrecht im Einzelfall mit dem Ziel der Resozialisierung wird an Bedeutung verlieren.
Zweitens hat die AfD im Feld der Inneren Sicherheit einen populistischen Überbietungswettlauf in Gang gesetzt, dem sich die anderen Parteien zuletzt immer weniger widersetzen. CDU, FDP, SPD und Grüne sehen sich unter Druck, vermeintliche Bedürfnisse in der Bevölkerung zu bedienen; schaffen es nicht, der extrem rechten Thematisierung ein anderes Framing entgegenzusetzen. Im Bundestagswahlkampf haben so einzelne Aufsehen erregende Straftaten ausgereicht, um jahrzehntealte Überzeugungen über Bord zu werfen. Kaum etwas steht so symptomatisch dafür wie der grüne "Zehn-Punkte-Plan für eine bessere Sicherheit", den die Partei im Nachgang zu der Gewalttat in Aschaffenburg forciert hat.
Helfen wird es nicht. Die politikwissenschaftliche Forschung zeigt sehr klar: Ein solcher Wettlauf nutzt nur dem Original. Restriktive, autoritäre, populistische Politik – sei es im Feld der Migration oder dem der Inneren Sicherheit – schwächt rechtsextreme Parteien nicht, im Gegenteil. Sie normalisiert und legitimiert die Positionen der AfD.
Selektive Wahrnehmung von Kriminalität
Auf der symbolisch-diskursive Ebene der Kriminalisierung führt diese Politik erstens dazu, dass Kriminalität sehr selektiv wahrgenommen wird: Phänomene wie die Autoanschläge im Wahlkampf oder sogenannte "Clankriminalität" werden breit thematisiert, während etwa Femizide trotz ihrer Bedeutung eher am Rande eine Rolle spielen. Zweitens werden Kriminalität und Abweichung weniger als soziale Probleme und Konflikte gedeutet, sondern eher als feindliche Akte wahrgenommen, auf die entsprechend zu reagieren ist.
Wenn sich diese Zuspitzungen nachhaltig in den Einstellungen der Bevölkerung und der medialen Berichterstattung niederschlagen, wird sich dies wiederum auf die politische Dynamik auswirken. Auf diese Weise entsteht eine Spirale, die zu einer grundlegenden politischen Veränderung führen kann.
Ein erstes Feld, auf dem diese veränderte politische Dynamik zu beobachten war und ist, ist die Kriminalisierung von Migrant:innen. Auch wenn das Thema nicht neu ist, Migration stets als Experimentierfeld gilt: Die Intensität der Verknüpfung von Migration und Kriminalität hat in den Wochen vor der Bundestagswahl eine neue Qualität erreicht.
Wofür entscheiden sich die Unionsparteien?
Wie sehr wird sich der Kreislauf der Kriminalisierung sich erhitzen? Für eine Antwort auf diese Frage lohnt ein Blick darauf, warum es in Deutschland bisher anders gelaufen ist als in den USA und Großbritannien, die schon seit Jahrzehnten von einer deutlich repressiveren Kriminalpolitik geprägt sind. Die internationale kriminologische Forschung bietet hierfür im Wesentlichen vier Erklärungsansätze an.
Erstens: Wohlfahrtsstaat und soziale Ausgewogenheit statt immer größerer sozialer Ungleichheit wirken einer Überhitzung von Kriminalisierung entgegen. Zweitens: Gleiches gilt für ein Mehrparteiensystem, dass eine politische Polarisierung wie in den USA verhindert oder abmildert. Drittens: Veto-Player neben den politischen Kräften, die disruptive Veränderungen bremsen können, wie zum Beispiel das Bundesverfassungsgericht. Viertens: Expert:innen und eine professionelle Praxis in Justiz und Verwaltung, die Veränderungen auf der politischen Ebene abmildern. Diese Elemente haben in ihrem Zusammenwirken dafür gesorgt, dass es in vielen Ländern Europas bislang nicht zu einem punitive turn wie in den USA gekommen ist.
Die weitere Entwicklung hängt nicht nur davon ab, für welche Richtung sich die Unionsparteien entscheiden: Entgleisen, Disruption und Kooperation mit der AfD oder demokratischer Ausgleich mit den anderen Parteien? Es wird entscheidend auch darauf ankommen, wie andere Akteur:innen und die Gesellschaft insgesamt sich zu diesen Entwicklungen verhalten: In welchem Maße wohlfahrtsstaatliche Elemente erhalten und soziale Ungleichheit abgebaut werden. Inwiefern die Parteien im Mehrparteiensystem sich dem Sog populistischer Politik entziehen. Ob es gelingt, Veto-Player wie das Bundesverfassungsgericht effektiv zu schützen. Mit welcher Verve sich Verwaltung, Expert:innen und eine professionelle Praxis tatsächlich gegen die Versuche eines autoritären Umbaus stellen. Als zentraler inhaltlicher Bezugspunkt für die anstehenden Auseinandersetzungen können Bürger- und Menschenrechte fungieren.
Autor Prof. Dr. Tobias Singelnstein ist Hochschullehrer für Kriminologie und Strafrecht am Fachbereich Rechtswissenschaft der Goethe-Universität in Frankfurt am Main.

Bei dem Text handelt es sich um die überarbeitete Fassung des Eröffnungsvortrages, den der Autor am 28. März 2025 auf dem 46. Strafverteidigertag an der Ruhr-Universität Bochum gehalten hat. Eine Zusammenfassung dieses Vortrags mit zahlreichen Literaturbelegen ist in der Zeitschrift "StV – Strafverteidiger Spezial", Heft 9, 2025, erschienen. Die Zeitschrift wird wie LTO von Wolters Kluwer herausgegeben. Sie ist als Einzelausgabe hier und als Abo hier erhältlich.
Kriminalisierung in autoritären Zeiten: . In: Legal Tribune Online, 29.08.2025 , https://www.lto.de/persistent/a_id/58016 (abgerufen am: 06.03.2026 )
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