Druckversion
Sonntag, 15.03.2026, 05:01 Uhr


Legal Tribune Online
Schriftgröße: abc | abc | abc
https://www.lto.de//recht/hintergruende/h/kommunen-lehnen-neuen-rundfunkbeitrag-ab-interview-gersdorf
Fenster schließen
Artikel drucken
8124

Kommunen lehnen Rundfunkbeitrag ab: "Unklarheiten werden einfach weggedealt"

Interview mit Hubertus Gersdorf

08.02.2013

Satellitenschüsseln

© Jürgen Fälchle - Fotolia.com

Erst will die Stadt Köln gar nicht zahlen. Nach einem Gespräch mit dem WDR lenkt sie nun ein und begleicht zumindest so viel, wie sie vorher schon zahlen musste. Im LTO-Interview erklärt der Staats- und Medienrechtler Hubertus Gersdorf, wie er sich eine verfassungskonforme Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks vorstellt: ein Beitrag pro natürliche und juristische Person.

Anzeige

LTO: Die Stadt Köln hatte vergangene Woche angedroht, den neuen Rundfunkbeitrag nicht zu zahlen. Nun heißt es, man habe sich mit dem WDR geeinigt und werde doch zahlen. Allerdings nur so viel wie bisher, also in Höhe der alten Rundfunkgebühr. Warum können Köln und der WDR eine solche Vereinbarung treffen? Ist der WDR überhaupt zuständig dafür, warum nicht der neue Beitragsservice, der aus der GEZ hervorgegangen ist?

Gersdorf: Der Beitragsservice zieht die Rundfunkbeiträge nur für den WDR ein, nimmt also eine Inkassofunktion wahr. Gläubiger sind die Landesrundfunkanstalten. Es ist daher formal korrekt, wenn die Gespräche, wenn solche denn zulässig sind, zwischen dem WDR und der Stadt Köln geführt werden.

LTO: Warum beschweren sich die Kommunen erst jetzt? Hatten sie auf die Aushandlung des aktuellen Rundfunkstaatsvertrags keinen Einfluss?

Gersdorf: Doch. Die Diskussion ist intensiv geführt worden. Die Kollegen Paul Kirchhof und Christoph Degenhart haben Rechtsgutachten dazu vorgelegt. Alle Beteiligten wussten Bescheid. Viele haben auf Probleme hingewiesen. Manche melden sich erst jetzt, da feststeht, dass sie von der Regelung betroffen sind. Es ist ein typisch menschliches Phänomen, bestimmte Dinge erst wahrzunehmen, wenn der Vollzug ansteht. Die Kommunen hatten durchaus die Chance, sich an dem Diskurs zu beteiligen.

LTO: Gilt das auch für die Unternehmen?

Gersdorf: Ja, selbstverständlich. Und die haben ihre Einwände ja auch vorgetragen.

"Jetzt wird darüber gestritten, was eine Betriebsstätte ist"

LTO: Sie haben eben angedeutet, dass eine Vereinbarung, wie sie die Stadt Köln und der WDR jetzt getroffen haben, eventuell gar nicht zulässig ist. Was spricht dagegen?

Professor Hubertus Gersdorf Gersdorf: Man weiß ja im Moment noch gar nicht wie das neue Gesetz funktioniert, was also im Einzelnen eine Betriebsstätte ist und damit die Abgabenpflicht begründet. Eigentlich muss das erst einmal ermittelt werden. Diese Unklarheiten versucht man nun offenbar wegzudealen.

Im Grunde ist damit doch das eingetreten, was zu erwarten war. In der Vergangenheit kreiste die Diskussion um die Frage, was ein Rundfunkempfangsgerät ist. Nun wird darüber gestritten was eine Betriebsstätte ist. Der Staatsvertrag hat also nicht zur Befriedung beigetragen, sondern nur die Probleme verlagert. Vielleicht wäre es glücklicher gewesen, wenn man an juristische und natürliche Personen angeknüpft hätte. Würde man einen Beitrag pro Person erheben, gebe es keine Unsicherheit bei der Auslegung von Begriffen. Aber die Länder meinten diesen Weg nicht wagen zu müssen.

"Ein Rundfunkbeitrag für einen Friedhofsbagger?"

LTO: Warum ist es so kompliziert auszulegen, was eine Betriebsstätte ist?

Gersdorf: Der Begriff ist zwar im Staatsvertrag legaldefiniert, aber das löst die Probleme nicht. Da geistern ja diverse Beispiele durch die Gegend: Ist eine Imbissbude eine Betriebsstätte? Selbstverständlich. Aber auch der Friedhofsbagger? Die Gemeinden ärgern sich darüber, dass sie eine Vielzahl von Betriebsstätten haben, um eine bürgernahe Verwaltung zu organisieren. Je mehr Betriebsstätten sie nun aber schaffen, desto mehr Rundfunkbeiträge müssen sie zahlen. Ob das politisch so gewollt ist?

An vielen Stellen übernimmt der neue Staatsvertrag außerdem das alte Modell. So bemessen sich die Beiträge zwar grundsätzlich nach der Anzahl der Beschäftigten; hinzu kommt dann aber beispielsweise, dass manche Mitarbeiter einen Firmenwagen fahren, für den ein gesonderter Beitrag anfällt. Für Hotels und Autovermietungen gibt es Ausnahmen, da knüpft der Staatsvertrag dann wieder an das Rundfunkempfangsgerät an. All das sind Systembrüche und ob die sachgerecht sind, das möchte ich bezweifeln.

Etwa bei den Drogerieketten kann man ja klar nachweisen werden, dass in den Filialen überhaupt keine Fernsehgeräte stehen und vertraglich auch gar nicht stehen dürfen. Gleichwohl soll für diese Betriebe ein Rundfunkbeitrag gezahlt werden. Das könnte in der Tat zu Problemen mit dem Gleichheitssatz führen, wie sie der Kollege Degenhart in seinem Gutachten für die Autovermietung Sixt rügt.

Seite 1/2
  • Seite 1:

    Vom Streit über das Rundfunkempfangsgerät zum Streit über die Beitriebsstätte

  • Seite 2:

    Ein Rundfunkbeitrag pro natürliche oder juristische Person

  • Drucken
  • Senden
  • Zitieren
Zitiervorschlag

Kommunen lehnen Rundfunkbeitrag ab: . In: Legal Tribune Online, 08.02.2013 , https://www.lto.de/persistent/a_id/8124 (abgerufen am: 15.03.2026 )

Infos zum Zitiervorschlag
  • Mehr zum Thema
    • Öffentliches Recht
    • Urheber- und Medienrecht
    • Kommunen
    • Rundfunkgebühr
Bundesverwaltungsgericht in Leipzig am 10.01.2026 24.02.2026
Bundesverwaltungsgericht (BVerwG)

Jahresbericht in Leipzig vorgestellt:

Wor­über das BVerwG im Jahr 2026 ent­scheiden will

Saubere Luft in Deutschland, kommunales Engagement gegen Rechtsextremismus und die Frage, wie weit das Zeugnisverweigerungsrecht des Bundespräsidenten reicht. Das BVerwG steht 2026 vor brisanten Entscheidungen – in verkleinerter Besetzung. 

Artikel lesen
Martin Sellner spricht bei einer Pressekonferenz über "Remigration". 21.02.2026
AfD

VGH Baden-Württemberg zu AfD-Veranstaltung:

Auch Martin Sellner darf ins Ett­linger "Kasino" kommen

Weil es bei einem AfD-Treffen um "Remigration" gehen sollte, kündigte die Stadt Ettlingen den Mietvertrag mit der AfD. Das VG Karlsruhe hob das Verbot auf, schloss jedoch Martin Sellner aus. Der VGH kassierte nun auch diese Auflage.

Artikel lesen
Ein Arbeiter montiert ein neues "50 km/h"-Schild an der Landshuter Allee an. 19.02.2026
Umweltschutz

Schilder-Duell an der Landshuter Allee:

Mün­chen setzt Tempo 30 trotz Gerichts­be­schlusses nicht um

Ein Gericht ordnet Tempo 30 an, der Oberbürgermeister wartet ab und will weiter zum VGH. Weil der Eilbeschluss nicht umgesetzt wird, beantragen Anwohner mit Unterstützung der DUH nun die Vollstreckung samt Zwangsgeld.

Artikel lesen
Höcke bei einer Wahlkampfrede 13.02.2026
AfD

VG Augsburg zu Höcke-Auftritt:

Doch kein Rede­verbot für Höcke im Allgäu

Eine Bemerkung in einem Beschluss des VG Augsburg verstand nicht nur die Stadt Lindenberg so, dass ein Redeverbot für AfD-Politiker Björn Höcke in der Stadthalle rechtlich möglich sei. Ein Irrtum. Das VG kassierte das verhängte Redeverbot. 

Artikel lesen
Foto von Björn Höcke 12.02.2026
AfD

Kommunen in Bayern verbieten Auftritte:

Gericht bestä­tigt Rede­verbot für Björn Höcke

Erst verlor die Stadt Lindenberg einen Rechtsstreit um eine AfD-Veranstaltung, nun will sie dem AfD-Politiker Höcke zumindest den Auftritt untersagen. Auch die Gemeinde Seybothenreuth beschreitet diesen Weg und bekommt Recht vor Gericht. 

Artikel lesen
Ein richtig niedliches Hundi im Garten 29.12.2025
Kommunale Steuern

VG Koblenz zur Hundesteuer:

400 Euro für den zweiten Wuffer, 600 Euro für den dritten

Wer mehr als einen Hund hält, muss mancherorts tief in die Tasche greifen. Das VG Koblenz hat nun entschieden: Auch deutlich erhöhte Hundesteuersätze für Zweit- und Dritthunde seien rechtlich nicht zu beanstanden.

Artikel lesen
lto karriere logo

LTO Karriere - Deutschlands reichweitenstärkstes Karriere-Portal für Jurist:innen

logo lto karriere
Jetzt registrieren bei LTO Karriere

Finde den Job, den Du verdienst 100% kostenlos registrieren und Vorteile nutzen

  • LTO Job Matching: Finde den Job & Arbeitgeber, der zu Dir passt.
  • Jobs per Mail: Verpasse keine neuen Job-Angebote mehr.
  • One-Klick Bewerbung: Dein Klick zum neuen Job, einfach und schnell.
Das Passwort muss mindestens 8 Zeichen lang sein und mindestens einen Großbuchstaben, einen Kleinbuchstaben, eine Zahl und ein Sonderzeichen enthalten (z.B. #?!@$%^&*-).
Pflichtfeld *

Nur noch ein Klick!

Wir haben Dir eine E-Mail gesendet. Bitte klicke auf den Bestätigungslink in dieser E-Mail, um Deine Anmeldung abzuschließen.

Weitere Infos & Updates einfach und kostenlos direkt ins Postfach.

LTO Karriere Newsletter

Das monatliche Update mit aktuellen Stellenangeboten & Karriere-Tipps.

LTO Daily

Jeden Abend um 18 Uhr die wichtigsten News vom Tag.

LTO Presseschau

Jeden Morgen um 7:30 Uhr die aktuelle Berichterstattung über Recht und Justiz.

Pflichtfeld *

Fertig!

Um die kostenlosen Nachrichten zu beziehen, wechsle bitte nochmal in Dein Postfach und bestätige Deine Anmeldung mit dem Bestätigungslink.

Du willst Dein Bewerberprofil direkt anlegen?

Los geht´s!
ads lto paragraph
lto karriere logo
ads career people

Wir haben die Top-Jobs für Jurist:innen

Jetzt registrieren
logo lto karriere
TopJOBS
Logo von Wolters Kluwer
Ju­rist als Pro­dukt­ma­na­ger Print & On­li­ne (m/w/d)

Wolters Kluwer , Hürth

Logo von Bundesamt für Verfassungsschutz
Voll­ju­ris­tin­nen und Voll­ju­ris­ten (m/w/d)

Bundesamt für Verfassungsschutz , Ber­lin

Logo von FPS Rechtsanwaltsgesellschaft mbH & Co. KG
Re­fe­ren­da­re (m/w/d) für al­le Rechts­be­rei­che

FPS Rechtsanwaltsgesellschaft mbH & Co. KG , Ber­lin

Logo von FPS Rechtsanwaltsgesellschaft mbH & Co. KG
Stu­den­ti­sche Aus­hil­fe (m/w/d)

FPS Rechtsanwaltsgesellschaft mbH & Co. KG , Ham­burg

Logo von AntweilerLiebschwagerNieberding PartG mbB
zwei Rechts­an­wäl­tin­nen / Rechts­an­wäl­te Öf­f­ent­li­ches Wirt­schafts­recht /...

AntweilerLiebschwagerNieberding PartG mbB , Düs­sel­dorf

Logo von Wolters Kluwer
Werk­stu­dent - Re­dak­ti­on öf­f­ent­li­ches Recht (m/w/d) (hy­brid)

Wolters Kluwer , Hürth

Logo von Bundesamt für Verfassungsschutz
Voll­ju­ris­tin­nen und Voll­ju­ris­ten (m/w/d)

Bundesamt für Verfassungsschutz , Köln

Logo von Clifford Chance Partnerschaft mbB
Rechts­an­wält*in (m/w/d) im Be­reich In­tel­lec­tual Pro­per­ty -...

Clifford Chance Partnerschaft mbB , Düs­sel­dorf

Mehr Stellenanzeigen
logo lto events
Logo von Noerr
Workshop "Grüner Wasserstoff im Praxiseinsatz"

15.04.2026, Dresden

KI und KI-Verordnung aus arbeitsrechtlicher Sicht

24.03.2026

§ 15 FAO - Aktuelles kollektives Arbeitsrecht - einschließlich prozessualer Fragestellungen

23.03.2026, Hamburg

Aktuelles zur Erbschaft-/Schenkungsteuer und Bewertung

23.03.2026

Strafverteidigung für „Anfänger*innen“

23.03.2026

Mehr Events
Copyright © Wolters Kluwer Deutschland GmbH