Druckversion
Donnerstag, 15.10.2026, 03:54 Uhr


Legal Tribune Online
Schriftgröße: abc | abc | abc
https://www.lto.de//recht/hintergruende/h/know-how-schutz-unternehmen-eu-recht
Fenster schließen
Artikel drucken
16675

Know-how-Schutz im Umbruch: Geheim ist, was geheim gemacht wird

von David Ziegelmayer

21.08.2015

Frau mit Geheimnis (Symbolbild)

Bild: © DDRockstar - fotolia.com

Patente, Marken- und Urheberrechte sind für Unternehmen ein Thema, aber Know-how und sonstige Geheimnisse bleiben oft ungesichert. Warum man sich hier dringend mehr an Coca Cola orientieren sollten, erklärt David Ziegelmayer.

Anzeige

Das Thema erscheint sperrig: Know-how-Schutz? Technologieunternehmen mit Patent/-und Markenabteilungen werden reflexartig einwenden: "Haben wir schon, machen wir schon". Handels-oder Dienstleistungsunternehmen werden abwinken: "Brauchen wir nicht". Beides ist mehr als fahrlässig.

Denn Know-how ist mehr als das und erfasst prinzipiell alles, was nach dem Willen eines Unternehmens nicht in die Hände von Wettbewerbern oder außenstehender Dritter gehört. Das können z.B. Konstruktionszeichnungen, Rezepte, Kundendaten und sogar Ideen sein, die man bekanntlich nirgendwo "anmelden", sehr wohl aber geheim halten kann.

Ein Unternehmen, das von sich sagt: "Wir haben keine Geheimnisse", dürfte nicht ernst zu nehmen sein. Denn vor allem über nicht-technische Geheimnisse, die einen wirtschaftlichen Wert haben, verfügen alle. Fragen Sie Coca-Cola: Obwohl unser Recht die Patentierbarkeit eines Rezepts für ein Erfrischungsgetränk nicht kennt, pflegt das Unternehmen seinen Mythos und schützt sein Geheimnis – dem Vernehmen nach noch heute in einem Tresor.

Und dennoch: Der rechtliche Schutz von Know-how ist noch immer ein "Stiefkind" des geistigen Eigentums, wie es der Münchener Professor Christoph Ann seit vielen Jahren anprangert. Anstatt sich über den Abfluss von Know-how zu beklagen, sollten sich Unternehmen zuerst fragen, ob sie auch alles zu seinem Schutz und zur Verfolgung ihrer Rechte getan haben.

Vor dem Hintergrund einer näher rückenden Direktive aus Brüssel kann man sich nun erst Recht nicht mehr zurücklehnen: Denn in Zukunft werden der Schutz und die gerichtliche Verfolgung von der Verletzung von Betriebsgeheimnissen wohl davon abhängen, dass man sich zuvor auch ausreichend um ihren Schutz gekümmert hat.

Richtlinie wird ein "Mehr" an Schutz für Geheimnisse verlangen

Die Kommission sah bereits vor Jahren Handlungsbedarf, weil die aktuellen Regeln der Mitgliedsländer höchst unterschiedlich ausgestaltet sind und strebt einen einheitlichen Schutz an. Der entsprechende Richtlinienentwurf zum Schutz vertraulichen Know-hows und vertraulicher Geschäftsinformationen (COM 2013, 183) steht nun im November 2015 bereits zur ersten Lesung im EU-Parlament an, nachdem auch der Rechtsausschuss des EU-Parlaments den Text mit Änderungen angenommen hat. Das deutet darauf hin, dass die Richtlinie schon bald verabschiedet werden könnte.

Dem Entwurfstext ist auch weiterhin zu entnehmen, dass derjenige, der seine Geheimnisse schützen und ihre Verletzung vor Gericht bringen will, zukünftig "angemessene Geheimhaltungsmaßnahmen" ergreifen muss. Das wird nach Ansicht vieler Juristen die Rechtslage in Deutschland entscheidend verändern, auch wenn das Völkerrecht (TRIPS Abkommen) derartige Maßnahmen schon jetzt vorsieht.

Denn bislang forderte die Rechtsprechung mit dem BGH lediglich einen erkennbaren "subjektiven Geheimhaltungswillen, der sich in objektiven Umständen manifestiert", um Informationen als schutzfähig anzuerkennen. An diese Umstände sind nach aktueller Fassung des § 17 Gesetz gegen den Unlauteren Wettbewerb (UWG) keine hohen Anforderungen zu stellen (BGH Urt. v. 10.05.1995, Az. 1 StR 764/94). Der Geheimhaltungswille wurde also vermutet und damit faktisch mit Geheimhaltungsmaßnahmen gleichgesetzt. Das führte bislang quasi zu einer Umkehr der Beweislast: Derjenige, der das Geheimnis verletzt, muss den fehlenden Geheimhaltungswillen im Unternehmen nachweisen.

Tritt aber die Richtlinie in Kraft, muss man davon ausgehen, dass die Rechtsprechung hierzulande wesentlich strenger werden wird, wenn sie das deutsche Recht im Lichte der Richtlinie auslegt.

Anzeige
Seite 1/2
  • Seite 1:

    Know-how Schutz als "Stiefkind" des geistigen Eigentums

  • Seite 2:

    Unternehmen werden umfassende Schutzkonzepte brauchen

  • Drucken
  • Senden
  • Zitieren
Zitiervorschlag

David Ziegelmayer, Know-how-Schutz im Umbruch: . In: Legal Tribune Online, 21.08.2015 , https://www.lto.de/persistent/a_id/16675 (abgerufen am: 15.10.2026 )

Infos zum Zitiervorschlag
  • Mehr zum Thema
    • Wirtschaftsrecht
    • Gewerblicher Rechtsschutz
    • Wirtschaft
    • Wissensmanagement
Homepage der Bundesagentur für Arbeit 23.07.2026
Arbeitsamt

So soll die Arbeitsförderung moderner werden:

Vide­obe­ra­tung und Job-to-Job-Erpro­bung

Die Bundesregierung will der Arbeitsagentur ein umfassendes Update verpassen – zumindest auf dem Papier. Das Gesetz verspricht moderne Kommunikation, sichere Daten und neue Instrumente. Eine Einordnung von Alexandra Groth und Marko Vraetz.

Artikel lesen
Das Containerschiff des Unternehmens CMA CGM verlässt am 23.04.2026 den Hafen von Marseille. 06.05.2026
Trump

Straße von Hormus:

USA beenden Eskorte für Han­dels­schiffe wieder

Erst am Montag hatten die USA begonnen, Handelsschiffe aus der Straße von Hormus zu eskortieren. Nach nur einem Tag setzte Donald Trump den Einsatz wieder aus: Es habe große Fortschritte bei den Atomverhandlungen mit dem Iran gegeben.

Artikel lesen
Lars Klingbeil am 28.04.2026 bei der Klausurtagung der SPD-Landesgruppen Nordrhein-Westfalen und Niedersachsen. 30.04.2026
Steuerhinterziehung

Strafbefreiende Selbstanzeige:

Warum Kling­beils Reform ihr Ziel ver­fehlt

Wer in größeren Summen Steuern hinterzogen hat, soll sich nicht mehr "freikaufen" können. Dieser Vorstoß brächte aber keinen Erfolg, sondern weniger Aufklärung und mehr verdeckte Vermögen, sagen Rainer Biesgen und Philipp J. Butler.

Artikel lesen
Blick auf ein Schiff, das während der zweiwöchigen Waffenruhe im Oman durch die Straße von Hormus fährt. 16.04.2026
Krieg

Wechselseitige Blockaden der Straße von Hormus:

Kein Durch­kommen

Die Straße von Hormus kann nicht befahren werden. Dass der Iran für eine sichere Durchfahrt "Gebühren" verlangt, ist rechtswidrig. Auf das amerikanische Vorgehen trifft das nur in Teilen zu, findet Simon Gauseweg.

Artikel lesen
Die LaFarge-Fabrik in der syrischen Wüste 13.04.2026
Unternehmen

Zementhersteller zahlte Millionenbeträge an Terroristen:

Lafarge und acht Ex-Mit­ar­beiter ver­ur­teilt

Zementhersteller Lafarge zahlte fünf Millionen Euro an bewaffnete Gruppen, um während des Bürgerkriegs in Syrien produzieren zu können. Ein Pariser Gericht verurteilte das Unternehmen und Ex-Mitarbeiter nun wegen Terrorismusfinanzierung.

Artikel lesen
Zwei Frachter am 15.01.2012 bei Khasab (Oman) in der Straße von Hormus. 09.04.2026
Völkerrecht

Straße von Hormus:

Was können Staaten gegen die Blo­c­kade unter­nehmen?

Trotz der Waffenruhe können erst wenige Schiffe die Straße von Hormus passieren. Der Iran will Gebühren dafür verlangen. Ist das zulässig? Und was können Staaten unternehmen, um die sichere Passage der Meerenge zu ermöglichen?

Artikel lesen
lto karriere logo

LTO Karriere - Deutschlands reichweitenstärkstes Karriere-Portal für Jurist:innen

logo lto karriere
Jetzt registrieren bei LTO Karriere

Finde den Job, den Du verdienst 100% kostenlos registrieren und Vorteile nutzen

  • LTO Job Matching: Finde den Job & Arbeitgeber, der zu Dir passt.
  • Jobs per Mail: Verpasse keine neuen Job-Angebote mehr.
  • Easy Apply: Die einfache und schnelle Bewerbung zu Deinem neuen Job.
Das Passwort muss mindestens 8 Zeichen lang sein und mindestens einen Großbuchstaben, einen Kleinbuchstaben, eine Zahl und ein Sonderzeichen enthalten (z.B. #?!@$%^&*-).
Pflichtfeld *

Nur noch ein Klick!

Wir haben Dir eine E-Mail gesendet. Bitte klicke auf den Bestätigungslink in dieser E-Mail, um Deine Anmeldung abzuschließen.

Weitere Infos & Updates einfach und kostenlos direkt ins Postfach.

LTO Karriere Newsletter

Das monatliche Update mit aktuellen Stellenangeboten & Karriere-Tipps.

LTO Daily

Jeden Abend um 18 Uhr die wichtigsten News vom Tag.

LTO Presseschau

Jeden Morgen um 7:30 Uhr die aktuelle Berichterstattung über Recht und Justiz.

Pflichtfeld *

Fertig!

Um die kostenlosen Nachrichten zu beziehen, wechsle bitte nochmal in Dein Postfach und bestätige Deine Anmeldung mit dem Bestätigungslink.

Du willst Dein Bewerberprofil direkt anlegen?

Los geht´s!
ads lto paragraph
lto karriere logo
ads career people

Wir haben die Top-Jobs für Jurist:innen

Jetzt registrieren
logo lto karriere
TopJOBS
Logo von HEUKING
Rechts­an­wäl­te w/m/d Ge­werb­li­cher Rechts­schutz, Me­di­en-/TK-Recht

HEUKING, Düs­sel­dorf

Logo von SEFE Securing Energy for Europe GmbH
Se­nior Le­gal Coun­sel Fi­nan­ce (m/w/d)

SEFE Securing Energy for Europe GmbH, Ber­lin

Logo von Oppenhoff
Wirt­schafts­ju­rist (m/w/d) Ge­werb­li­cher Rechts­schutz | Han­del, Ver­trieb &...

Oppenhoff, Köln

Logo von CMS
Rechts­an­wäl­te (m/w/d) für den Be­reich Ban­king & Fi­nan­ce

CMS, Ham­burg

Logo von LEGALUTIONS
Se­nior Le­gal Coun­sel (m/w/d)

LEGALUTIONS, Ulm

Logo von Deutsches Patent- und Markenamt
Voll­ju­ris­tin­nen und Voll­ju­ris­ten (w/m/div)

Deutsches Patent- und Markenamt, Mün­chen

Logo von CMS
Rechts­an­walt (m/w/d) Im­­mo­­bi­­li­en­­wir­t­­schafts­­­recht

CMS, Düs­sel­dorf

Logo von Gleiss Lutz
Rechts­an­wäl­te (m/w/d) Dis­pu­te Re­so­lu­ti­on

Gleiss Lutz, Lon­don

Mehr Stellenanzeigen
logo lto events
Logo von eagle lsp
Rechtskataster neu gedacht: Wie Sie ISO-Audits entspannt bestehen und Fachbereiche entlasten

27.10.2026

Logo von Freshfields
Smart Challenge – Frühjahrspraktikumsprogramm 2027

15.02.2027, Hamburg, Berlin, Düsseldorf, Frankfurt am Main, München, Brüssel

Logo von eagle lsp
Rechtskataster neu gedacht: Wie Sie ISO-Audits entspannt bestehen und Fachbereiche entlasten

03.11.2026

Logo von eagle lsp
EU AI Act Compliance im Griff – Schritt für Schritt zur Umsetzung

03.11.2026

Logo von eagle lsp
Wie Sie Ihr Legal & Regulatory Monitoring in ein proaktives Frühwarnsystem verwandeln

05.11.2026

Mehr Events
Copyright © Wolters Kluwer Deutschland GmbH