Am sechsten Verhandlungstag im Kindesentführungsprozess verweigerte Christina Block alle Antworten auf Fragen der Nebenklage. Prozessuale Fragen, Framing- und Manipulationsanschuldigungen dominierten im aufgeladenen Gerichtssaal.
Im Kindesentführungsprozess gegen Christina Block und sechs weitere Angeklagte vor dem Landgericht Hamburg ging es am heutigen Tag emotional wie juristisch ans Eingemachte. Im Zentrum stand die juristische Grundsatzfrage: Das Spannungsverhältnis zwischen dem Fragerecht der Nebenklage gemäß § 397 Abs. 1 Satz 3 Strafprozessordnung (StPO) und dem Schweigerecht der Angeklagten gemäß § 243 Abs. 5 StPO.
Schon früh wurde klar, dass es ein nervenaufreibender Verhandlungstag werden würde. Bereits am vorherigen Verhandlungstag hatte der Nebenklagevertreter Philip von der Meden angekündigt, eine Vielzahl von Fragen stellen zu wollen. Als er Christina Block nach ihren Kontakten zum früheren Chef des Bundesnachrichtendienstes August Hanning befragen wollte, griff Verteidiger Ingo Bott energisch ein. Seine Stimme füllte den Saal, als er erklärte, dass seine Mandantin keine einzige Frage der Nebenklage und sonstiger Verfahrensbeteiligter mehr beantworten werde. Sie berufe sich auf ihr Schweigerecht.
Bott begründete dies mit dem Vorwurf, dass Stephan Hensel, Blocks Ex-Ehemann und Nebenkläger, Antworten aus früheren Verhandlungstagen genutzt habe, um die gemeinsame, bei Block lebende Tochter unter Druck zu setzen. Dadurch versuche Hensel durch Einflussnahme auf eine potenzielle Zeugin Beweismittel zu verdunkeln. Er betonte darüber hinaus die Missbrauchsgefahr des Fragerechts. Bott sprach in diesem Zusammenhang von "Manipulation" und "perfider Diffamierung". Er erklärte, dass die Fragen Teil eines strategischen Framings seien: Block werde nicht sachlich befragt, sondern in ein diffuses Netzwerk projiziert. Das Ziel sei nicht Aufklärung, sondern psychischer Druck. Hensel griente nach den Ausführungen Botts, der reagierte: "Hören Sie auf zu grinsen, das lenkt mich ab." Es war am Montag nicht der einzige Moment, in denen die Öffentlichkeit gespannt auf die Reaktion der Vorsitzenden Richterin Isabel Hildebrandt wartete. Die ließ die Fragen der Nebenklage allerdings zu, was dem Block-Verteidiger nicht passte.
Block selbst verlas eine vorbereitete Erklärung, in der sie sich ausdrücklich auf ihr Schweigerecht berief. Sie führte aus, dass ihre bisherigen Aussagen bereits von ihrem Ex-Mann Hensel gegenüber ihrer Tochter Greta instrumentalisiert worden sein. Dieser habe die Tochter nach dem letzten Verhandlungstag zum ersten Mal nach zwei Jahren kontaktiert und mit Inhalten aus dem Prozess konfrontiert. Sie wolle sich und ihre Kinder dieser Strategie nicht weiter aussetzen. "Ich möchte der Manipulation kein weiteres Futter geben, daher werde ich von nun an insgesamt schweigen", so Block.
Faires Verfahren: Wann sind Fragen an die Angeklagte unzulässig?
Bott verwies auf den Nemo-tenetur-Grundsatz aus Art. 6 Europäische Menschenrechtskonvention und auf Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs zum Recht auf ein faires Verfahren aus dem Jahre 2009. Danach dürfe Block als Angeklagte nicht zu einem Teilschweigen gezwungen werden, zu dem sie sich genötigt sehe, welches nachteilige Folgen für die Angeklagte haben könne. Außerdem werde Block zum Objekt des Verfahrens degradiert, wenn sie auf die Fragen der Nebenklage antworten müsse. Strafprozessualer Grundsatz sei es gerade, dass Angeklagte stets Subjekt des Verfahrens bleiben.
Die Staatsanwaltschaft zeigte sich vom Auftritt des Verteidigers unbeeindruckt: Es gebe keine Grundlage, das Fragerecht der Nebenklage einzuschränken. Auch der Verteidiger des mitangeklagten, in Untersuchungshaft sitzenden, Israelis warnte vor einer "Beschneidung" seines eigenen Fragerechts. Gerhard Dellings Verteidiger, David Rieks, nahm Botts Linie auf, dass Block durch die Art der Fragestellung in eine Drucksituation gerate, die durch das Fragerecht der Nebenklage verschärft werde.
Die Vorsitzende Richterin wirkte phasenweise unsicher. Während Bott und Rieks mit zahlreichen Normen und Fundstellen aus Gerichtsentscheidungen und Fachliteratur argumentierten, gingen Hildebrandt stellenweise rechtliche Schlagfertigkeit und Antworten abhanden. Das führte dazu, dass die Verteidiger ihr regelrecht Ratschläge erteilten – eine Situation, die den ohnehin ruckeligen Ablauf des Verfahrens noch brüchiger wirken ließ.
Eine pragmatische Lösung
Nach langen Diskussionen, welche in zwei Runden die ersten zwei Stunden des Verhandlungstages überschatteten und in dieser Zeit nur eine Frage gestellt wurde, entschied die Kammer pragmatisch: Das Fragerecht der Nebenklage gemäß § 397 Abs. 1 Satz 3 StPO bleibe bestehen, die Angeklagte könne jede Frage aber unbeantwortet lassen. Um den Prozessablauf zu ordnen, sollten Fragen gebündelt vorgetragen werden, sodass die Kammer sie prüfen und die Verteidigung sie gesammelt beanstanden könne – unter Garantie, dass dieses beschlossene Verfahren mit keinerlei Rechtsverlusten für Block einhergeht.
Das ließ sich Nebenklageanwalt von der Meden nicht zweimal sagen und stellte als Nebenklagevertreter gleich mehr als fünfzig Fragen. Sie reichten von möglichen Kontakten und Einflussnahme Blocks zu hochrangigen Politikern, Geheimdiensten und Unternehmernetzwerken über Geldflüsse und Rückholaktionen bis hin zu intimen Fragen zur Erziehung, Familienkonflikten und Sorgerechtsverfahren.
Neben möglichen Verbindungen Blocks zu Hanning stellte von der Meden auch Fragen zu Kontakten wie etwa dem FDP-Politiker Wolfgang Kubicki, Hamburgs Innensenator Andy Grote (SPD), dem dänischen ehemaligen NATO-Generalsekretär Anders Fogh Rasmussen sowie zu Angehörigen des Spezialeinsatzkommandos. Mit ihren Fragen thematisierte die Nebenklage auch Blocks Verständnis von Gewalt. Ebenfalls ging es um ihr konkretes Engagement in der Block-Gruppe. Neben der Frage, warum sie einen Generalschlüssel für das Hotel Elysée habe, wurde sie gefragt, womit eine Abschlussrechnung an die israelische Cyberfirma in Höhe von 221.000,- Euro ohne die Ausstellung von Teilrechnungen erklärt werden könne und ob ein solches Vorgehen üblich sei.
"Die Angeklagten kämpfen um ihr bürgerliches Leben"
Im Saal erzeugten Eskalation und Erschöpfung einen deutlichen Kontrast. Während Bott stets mit donnernder Stimme gegen die "übergriffigen Fragen" wetterte, wirkte seine Mandantin Block selbst während der Verhandlung wie versteinert.
Die Nebenklage – insbesondere Hensel – schien die Eskalationen jedenfalls teilweise zu genießen. Sein immerwährendes Grinsen konnte man durchaus als Provokation auffassen, die die Spannung im Gerichtssaal zusätzlich auflud. Nachdem auch die mitangeklagte Cousine Blocks Hensels Grimassen kommentiert hatte, intervenierte Richterin Hildebrandt schließlich, woraufhin sich weitere Verteidiger einmischten. Die angefassten Reaktionen der Angeklagten seien nachvollziehbar, schließlich würden sie hier "um ihr bürgerliches Leben kämpfen, welches durch den Prozess zu Grunde geht".
Im Block-Prozess sind noch über dreißig weitere Verhandlungstage angesetzt.
Kindesentführungsprozess gegen Steak-House-Erbin: . In: Legal Tribune Online, 26.08.2025 , https://www.lto.de/persistent/a_id/57998 (abgerufen am: 17.01.2026 )
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