Druckversion
Samstag, 10.10.2026, 02:14 Uhr


Legal Tribune Online
Schriftgröße: abc | abc | abc
https://www.lto.de//recht/hintergruende/h/kinderpornografie-184b-stgb-strafrahmen-verbrechen-vergehen-verfassungswidrig-buschmann
Fenster schließen
Artikel drucken
51295

Kinderpornografie im StGB: Marco Busch­mann schiebt Kor­rektur auf die lange Bank

von Hasso Suliak

13.03.2023

Bundesjustizminister Marco Buschmann und seine Vorgängerin Christine Lambrecht

Bundesjustizminister Marco Buschmann soll die Reform seiner Vorgängerin Christine Lambrecht bei der Kinderpornografie wieder zurückdrehen. Foto: picture alliance/dpa | Michael Kappeler

Ist es nur noch eine Frage der Zeit, bis die von der GroKo beschlossenen Strafverschärfungen im Bereich Kinderpornografie wieder zurückgenommen werden? 16 Landesjustizminister und nun auch die SPD fordern das BMJ zum Handeln auf.

Anzeige

Mit breiter Mehrheit hatten sich bereits im November vergangenen Jahres die Landesjustizminister:innen dafür ausgesprochen , die in der letzten Wahlperiode von der GroKo verabschiedeten und unter Strafrechtler:innen äußerst umstrittenen Verschärfungen  im Bereich Kinderpornografie teilweise wieder rückgängig zu machen. Jetzt scheinen sich laut Medienberichten auch die Rechtspolitiker:innen der Ampelfraktionen im Bundestag einig zu sein. Konkret heißt das: § 184b Strafgesetzbuch (StGB), der u.a. die Verbreitung und den Besitz kinderpornografischer Inhalte sanktioniert, könnte wieder vom Verbrechen zum Vergehen zurückgestuft werden. Alternativ könnte auch eine Regelung für minder schwere Fälle vorgesehen werden. Noch nicht hundertprozentig überzeugt von einer Korrektur scheint indes der Bundesjustizminister.


Es ist noch nicht lange her, dass sich die große Koalition aus SPD und Union nach dem Bekanntwerden tragischer Fälle von Kindesmissbrauch in Nordrhein-Westfalen in der vergangenen Wahlperiode den 13. Abschnitt des StGB vorknöpfte und im Rahmen eines "Reformpaketes zur Bekämpfung sexualisierter Gewalt gegen Kinder"  reihenweise Straftatbestände verschärfte: So etwa § 176 StGB, der sexuelle Handlungen an Kindern mit Körperkontakt unter Strafe stellt, wie auch § 184b StGB, der u.a. die Verbreitung und den Besitz kinderpornografischer Inhalte unter Strafe stellt.

Beide Tatbestände wurden von Vergehens- zu Verbrechenstatbeständen hochgestuft. Mindestfreiheitsstrafe ist nun ein Jahr, auf einen minder schweren Fall wurde im Gesetz verzichtet. Die damalige Bundesjustizministerin Christine Lambrecht (SPD) hatte bei dem Thema eine fulminante Kehrtwende  vollzogen: Erst sprach sie sich Bundesjustizministerin Christine Lambrecht gegen Strafverschärfungen für sexuellen Kindesmissbrauch und Kinderpornografie aus. Im Interview mit LTO sagte sie dann: "Ich will, dass auch der Besitz von Kinderpornografie zum Verbrechen hochgestuft wird."

Amtsgerichte und Strafverfolger: "Vorschrift unpraktikabel und verfassungswidrig"

In den vergangenen Monaten hatte es an der Neuregelung nunmehr zunehmend Kritik aus der Praxis, insbesondere von Strafverfolger:innen, gegeben.  Die Neuregelung führte dazu, dass sogar gegen Lehrer:innen, Betreuer:innen oder andere Aufsichtspersonen ermittelt werden musste, die kinderpornografisches Material an sich genommen hatten, ohne dass es ihnen dabei auf den Besitz des inkriminierten Inhalts selbst ankam. Eltern können sich nach der Regelung z.B. strafbar machen, wenn sie entsprechende Fotos auf den Handys ihrer Kinder finden und an andere Eltern der Schulklasse zur Warnung oder Prüfung weiterschicken. Auch "Spaßvideos", die Kinder auf dem Schulhof teilen, können in den Anwendungsbereich fallen. Durch die Heraufstufung zum Verbrechen würde den Ermittlern auch ein flexibles Instrumentarium aus der Hand genommen, nämlich Verfahren in bestimmten Konstellationen auch einzustellen – ggf. gegen Auflagen (§§ 153, 153a Strafprozessordnung).

Inzwischen halten auch diverse Gerichte die Vorschrift des § 184b für verfassungswidrig. Zwei Amtsgerichte (AG), darunter das AG München , haben sie per Richtervorlage zur Prüfung dem Bundesverfassungsgericht (BVerfG) vorgelegt. Laut BVerfG halten sie "die im Gesetz vorgesehene Mindeststrafe von einem Jahr bei atypischen Grenzfällen, wie dem unbedachten Versand eines Screenshots eines Chats von Schülerinnen mit einer Nacktaufnahme einer Schülerin in der Elternchatgruppe der Klasse für eine unverhältnismäßige Sanktion". Die Vorschrift verletze das verfassungsrechtliche Übermaßverbot.

Nun hatten die Landesjustizminister:innen schon im November 2022 Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) darum gebeten, die Verschärfung wieder rückgängig zu machen. Er soll einen Gesetzentwurf vorlegen, der für die Tatbestände des § 184b Absatz 1 StGB "entweder eine Herabstufung zum Vergehen oder eine Regelung für minder schwere Fälle vorsieht und die Mindeststrafe in § 184b Absatz 3 StGB im Hinblick auf die Bandbreite des möglichen Handlungsunrechts auf unter ein Jahr Freiheitsstrafe festlegt", wie es in dem damaligen Beschluss heißt.

Buschmanns Sorge vor politischer Diffamierung

Indes: Ob der Bundesjustizminister dieser Forderung allerdings nachkommt, ist noch immer nicht klar. Seit Monaten heißt es aus dem Ministerium, man prüfe gesetzgeberischen Handlungsbedarf. Verwunderlich, da dieser eigentlich längst feststeht. Und auch, nachdem sich nun offenbar auch die Fraktionen über eine Entschärfung des Tatbestandes einig sind, gibt es von Marco Buschmann noch keine klare Ansage. Das Bundesministerium der Justiz nehme die in jüngerer Zeit vermehrt geäußerten Bedenken gegen die Neufassung von § 184b StGB sehr ernst. "Man prüfe derzeit gesetzgeberischen Handlungsbedarf und mögliche Handlungsoptionen", so eine Sprecherin zu LTO am Montag. Es ist nahezu derselbe "Sprech" wie im November.

Womit Buschmanns Zurückhaltung zusammenhängt, darüber kann nur spekuliert werden. Bayern Justizminister Georg Eisenreich (CSU) hatte nach der letzten Justizministerkonferenz berichtet, dass Buschmann in der internen Runde auf das "politische Diffamierungspotential" bei diesem Thema hingewiesen habe. Nachvollziehbar, denn eine Botschaft "Ampel entschärft die Strafbarkeit bei Kinderpornografie" ist zumindest für den strafrechtlich nicht vorgebildeten Bürger erklärungsbedürftig.

Anzeige

SPD fordert Gesetzesvorschlag aus dem BMJ

Eine andere Erklärung für Buschmanns Zögern könnte aber auch sein, dass er bei dem heiklen Thema erst einmal die Position des stärksten Koalitionspartners SPD abwarten wollte. Schließlich waren es die Sozialdemokraten, die in der Großen Koalition die Änderungen gegen die Bedenken von FDP und Grünen verabschiedet hatten.

Gut möglich also, dass nach aktuellen Aussagen des parlamentarischen Geschäftsführers der SPD-Bundestagsfraktion, Johannes Fechner, auch der Bundesjustizminister bald beim unangenehmen Thema Kinderpornografie aus der Deckung kommt. Denn ausgerechnet die SPD setzt Buschmann nun unter Druck und fordern von ihm einen Gesetzesvorschlag:

"Staatsanwälte brauchen die Möglichkeit, bei Bagatellfällen von der Strafverfolgung absehen zu können. Heute binden Bagatellfälle viel Personal bei Polizei und Justiz, das dringend für die Verfolgung von schweren Sexualstraftaten benötigt wird. Um schwere Sexualstraftaten effektiver verfolgen zu können, sollten wir das Gesetz ändern. Dafür sehe ich Zuspruch in den Ampelfraktionen, weshalb Minister Buschmann rasch einen entsprechenden Gesetzesvorschlag vorlegen sollte", so Fechner auf LTO-Anfrage. Eine frühere Korrektur, so der SPD-Mann, habe zu GroKo-Zeiten die Union verhindert.

CDU-Rechtspolitiker und MdB Prof. Günter Krings wies diesen Vorwurf gegenüber LTO zurück: "Hinsichtlich des Strafrahmens betreffend Kinderpornografie hatte die Union sich für eine differenzierte Lösung ausgesprochen, nachdem der Vorschlag der damaligen Bundesjustizministerin Lambrecht von verschiedenen Sachverständigen in der Anhörung des Rechtsausschusses kritisiert worden war. Unser damaliger rechtspolitische Sprecher hatte Frau Lambrecht sogar einen schriftlichen Vorschlag übermittelt, der aber von ihr abgelehnt wurde." *

*Anmerkung der Redaktion: Unions-Replik wurde am 17.03.2023 (11.15 Uhr) ergänzt.

  • Drucken
  • Senden
  • Zitieren
Zitiervorschlag

Kinderpornografie im StGB: . In: Legal Tribune Online, 13.03.2023 , https://www.lto.de/persistent/a_id/51295 (abgerufen am: 10.10.2026 )

Infos zum Zitiervorschlag
  • Mehr zum Thema
    • Strafrecht
    • Einstellungsvoraussetzungen
    • Kinderpornografie
    • Sexualstrafrecht
    • Sexueller Missbrauch
    • Staatsanwaltschaft
    • Strafverfahren
Polizeibeamte stehen vor dem Wohnhaus des ehemaligen BND-Präsidenten Hanning. 10.10.2026
Podcast

Geheimdienstskandal / Landarztquote / Linke gegen Reiche:

"Ver­mute, dass schon längst gegen Han­ning als Lan­des­ver­räter ermit­telt wurde"

Der Ex‑BND‑Chef August Hanning sitzt in U-Haft, wie es dazu kam und was daraus folgen muss. Außerdem: Medizinstudis klagen gegen die Landarztquote und die Linke gegen Wirtschaftsministerin Reiche. Folge 70 des LTO-Podcasts.

Artikel lesen
Die Staatsanwaltschaft München II ermittelt gegen eine Medizin-Influencerin. Sie habe die Berufsbezeichnung “Ärztin” unrechtmäßig geführt, so der Vorwurf (Symbolbild). 08.10.2026
Nachrichten

Ermittlungen gegen Medizin-Influencerin:

"Doc Alina" soll sich uner­laubt als Ärztin bezeichnet haben

Ihr Medizinstudium hat Alina Walbrun, besser bekannt als Medizin-Influencerin "Doc Alina", bereits erfolgreich abgeschlossen. Ärztin ist sie aber noch nicht. Eine ihrer Aussagen könnte daher strafrechtliche Konsequenzen haben.

Artikel lesen
Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) am 30.09.2026 beim Pressestatement zum strafrechtlichen Schutz des Gemeinwesens im Bundesjustizministerium in Berlin 07.10.2026
Straftaten

Gesetz gegen digitale Gewalt beschlossen:

Neue Straf­tat­be­stände gegen Deep­fakes und Voy­eure

Umfassendes Update im Zivil- und Strafrecht: Die Bundesregierung hat neue Regeln zum Schutz vor sexualisierten Deepfakes, digitalem Voyeurismus, Identitätsmissbrauch und anderen Formen digitaler Gewalt auf den Weg gebracht.

Artikel lesen
Stephan Hensel (r), Ex-Mann von C. Block, deutsche Gastronomin und Unternehmerin, sitzt im Prozess wegen mutmaßlicher Kindesentführung im Landgericht neben Philip von der Meden, Verteidiger von Hensel. 06.10.2026
Christina Block

Block-Prozess Tag 80:

"Per­ver­tie­rung des deut­schen Rechts"

Am 80. Prozesstag nimmt der Prozess wieder Fahrt auf. Ex-Mann Hensel will nicht aussagen, obwohl er zuvor im Zeit-Podcast sprach. Kann Hensel trotz des Ehekriegs die Aussage verweigern? Und muss nun die Zeit-Journalistin vor Gericht aussagen?

Artikel lesen
Ansicht des Meeres, auf dem ein Blubbern aus dem Wasser zu sehen ist: In der Tiefe liegt die gesprengte Pipeline 06.10.2026
Terrorismus

Prozess um Sprengung der Nord-Stream-Pipelines:

Gaz­prom-Töchter nicht als Neben­kläger zuge­lassen

Das Hanseatische Oberlandesgericht hat die Nebenklage der Nord-Stream-Betreiberinnen abgewiesen und klar gemacht, dass der Strafprozess nicht dazu gemacht ist, wirtschaftliche Interessen zu verfolgen oder politische Aufarbeitung zu leisten.

Artikel lesen
Uta B.s Verteidiger Reinhard Daum (rechts) und seine Kollegin Gül Pinar, die den mitangeklagten Sicherheitsunternehmer P. verteidigt 02.10.2026
Christina Block

Block-Prozess Tag 79:

"Hätten Sie nicht ebenso gehan­delt?"

Eine Sonderkonstellation im Strafrecht könnte für die Block-Cousine Uta B. und ihren Mann Mark B. entscheidend werden. Ob die Argumentation ihrer Anwälte zieht? Außerdem ist Stephan Hensel erneut als Zeuge geladen – es dürfte knallen.

Artikel lesen
lto karriere logo

LTO Karriere - Deutschlands reichweitenstärkstes Karriere-Portal für Jurist:innen

logo lto karriere
Jetzt registrieren bei LTO Karriere

Finde den Job, den Du verdienst 100% kostenlos registrieren und Vorteile nutzen

  • LTO Job Matching: Finde den Job & Arbeitgeber, der zu Dir passt.
  • Jobs per Mail: Verpasse keine neuen Job-Angebote mehr.
  • Easy Apply: Die einfache und schnelle Bewerbung zu Deinem neuen Job.
Das Passwort muss mindestens 8 Zeichen lang sein und mindestens einen Großbuchstaben, einen Kleinbuchstaben, eine Zahl und ein Sonderzeichen enthalten (z.B. #?!@$%^&*-).
Pflichtfeld *

Nur noch ein Klick!

Wir haben Dir eine E-Mail gesendet. Bitte klicke auf den Bestätigungslink in dieser E-Mail, um Deine Anmeldung abzuschließen.

Weitere Infos & Updates einfach und kostenlos direkt ins Postfach.

LTO Karriere Newsletter

Das monatliche Update mit aktuellen Stellenangeboten & Karriere-Tipps.

LTO Daily

Jeden Abend um 18 Uhr die wichtigsten News vom Tag.

LTO Presseschau

Jeden Morgen um 7:30 Uhr die aktuelle Berichterstattung über Recht und Justiz.

Pflichtfeld *

Fertig!

Um die kostenlosen Nachrichten zu beziehen, wechsle bitte nochmal in Dein Postfach und bestätige Deine Anmeldung mit dem Bestätigungslink.

Du willst Dein Bewerberprofil direkt anlegen?

Los geht´s!
ads lto paragraph
lto karriere logo
ads career people

Wir haben die Top-Jobs für Jurist:innen

Jetzt registrieren
logo lto karriere
TopJOBS
Logo von Generali Investments Holding S.p.A.
Stu­den­ti­sche Aus­hil­fe (m/w/d) In­vest­ments Le­gal

Generali Investments Holding S.p.A., Köln

Logo von HUK-COBURG
Ju­rist Pro­dukt­ent­wick­lung / Kfz-Ver­si­che­rung (w/m/d)

HUK-COBURG, Co­burg

Logo von Rheda-Wiedenbrück
Ab­tei­lungs­lei­tung Recht und Ge­mein­de­ver­fas­sung (m/w/d)

Rheda-Wiedenbrück, Rhe­da-Wie­den­brück

Logo von Osborne Clarke GmbH & Co. KG
Rechts­an­walt (w/m/d) Da­ten­schutz- und Da­ten­recht / Cy­ber-Se­cu­ri­ty

Osborne Clarke GmbH & Co. KG, Ham­burg

Logo von ADVANT Beiten
Wis­sen­schaft­li­che Mit­ar­bei­ter (w/m/d) – Wirt­schafts­straf­recht &...

ADVANT Beiten, Düs­sel­dorf

Logo von RechtDialog Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Rechts­an­wäl­te (m/w/d) als An­ge­s­tell­te oder in frei­er Mit­ar­beit

RechtDialog Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

Logo von becker bohn rechtsanwälte
Rechts­an­walts­fach­an­ge­s­tell­te (m/w/d)

becker bohn rechtsanwälte, Stutt­gart

Logo von Wolters Kluwer
Me­dia Sa­les Ma­na­ger (m/w/d) für Le­gal Tri­bu­ne On­li­ne - re­mo­te

Wolters Kluwer, Hürth und 6 wei­te­re

Mehr Stellenanzeigen
logo lto events
Verteidigung in Verkehrsordnungswidrigkeiten-Poliscan, TraffiStar, VKS und Co.

19.10.2026

Logo von Freshfields
Freshfields NextGen AI

06.11.2026, Brüssel

Verteidigungsstrategien bei Untersuchungshaft

26.10.2026

Fallstudien zum Medizinstrafrecht in Behandlungsfehlerfällen

28.10.2026

Strafverteidigung im Abo

30.10.2026

Mehr Events
Copyright © Wolters Kluwer Deutschland GmbH