Am dreizehnten Verhandlungstag des Block-Prozesses sorgt die Befragung von Nebenkläger Stephan Hensel erneut für Streit im Saal: An die Presse geleakte Akten, § 55 StPO, und ein ungewöhnlich emotionales Statement eines israelischen Mitangeklagten.
Am heutigen Verhandlungstag ging es weiter mit der Befragung des Vaters der Kinder, Stephan Hensel. Und zwar über Stunden. Aber es war alles andere als ein langweiliger Verhandlungstag. Das lag an überraschenden Auftritten an diesem Montag. Aber der Reihe nach.
Nun brach Tag vier der Befragung Hensels an. Ein Marathon. Die Verteidiger der Angeklagten hatten dem Nebenkläger umfassende Fragen zu dem Vorgeschehen der Silvesternacht 2023/2024 gestellt. Den Verteidigern ging es darum, die Glaubwürdigkeit des Hauptbelastungszeugen Hensel zu prüfen. Die Vorsitzende Richterin Isabel Hildebrandt achtete dabei beharrlich darauf, dass ausschließlich nach Tatsachen und Wahrnehmungen des Zeugen gefragt werden dürfe und nicht nach Wertungen und Meinungen. Hensel nutzte seine Antworten jedoch auch dazu, über Umwege längere Ausführungen und Vorwürfe gegen Christina Block und den "Block-Clan", wie er Blocks Umfeld nennt, kund zu tun. Mehrfach musste die Vorsitzende Richterin einschreiten und ihn ermahnen, tatsächlich die gestellten Fragen zu beantworten.
Der Verteidiger des mitangeklagten Block-Familienanwalts, Dr. Markus Voss, konzentrierte sich in seiner Befragung weiter auf die familienrechtlichen Verfahren in Dänemark und Deutschland. Hensel bestätigte, dass dänische Gerichte in mehreren Verfahren im Dezember 2021, Februar 2022 und April 2023 die Ingewahrsamnahme der Kinder seit dem Augustwochenende 2021 durch Hensel für "rechtswidrig" befunden haben. Die "seelische, geistige und körperliche Gesundheit der Kinder" sei in Gefahr. Das Hamburger Familiengericht stellte im Jahr 2021 laut Vermerk neben der Vollstreckungsklage in Dänemark fest: "Herr Hensel wird die Kinder nicht herausgeben."
Mehrfach verwies Dr. Voss auf familienpsychologische Gutachten, die ein Gefährdungspotential durch den weiteren Aufenthalt bei Hensel gesehen hätten. Sein Verhalten sei als "bewusstes Entfremden und Abschottung der Kinder von der Kindesmutter" bewertet worden. Zwar sei auf Antrag Hensels im Februar 2023 ein Umgangsrecht Blocks mit den Kindern vereinbart worden, zu einer Umsetzung sei es jedoch nie gekommen. Auffällig blieb der Widerspruch, dass Hensel in Deutschland einen Umgang mit der Mutter "auf Kinderwunsch" verweigert habe und eine Aussetzung in Dänemark über einige Monate beantragte.
Hensel: Berufung auf Auskunftsverweigerungsrecht
Besondere Schärfe entstand, als die Frage auf eine eidesstattliche Versicherung der dänischen Familienrechtsanwältin Blocks kam. Danach sei ein ihr zustehendes Umgangsrecht von Hensel unter der Bedingung ihres Verzichts auf ihre Rechte aus den Beschlüssen des Oberlandesgerichts Hamburg (alleiniges Aufenthaltsbestimmungsrecht Blocks) und einer Entschuldigung hinsichtlich der gegen sie erhobenen Gewaltvorwürfe gestellt worden. Hensel äußerte dazu: "Neu eingekauft wahrscheinlich".
In der Befragung wurde Hensel auch mit Fragen zur möglichen Weitergabe von Akten an die Presse konfrontiert. Er berief sich wegen eines gegen ihn laufenden Ermittlungsverfahrens ausdrücklich auf sein Auskunftsverweigerungsrecht nach § 55 Strafprozessordnung (StPO). Hensel stellte klar, dass er zu diesem Komplex keine Angaben machen werde. Gegen Hensel besteht der Verdacht einer Strafbarkeit wegen der verbotenen Mitteilung über Gerichtsverfahren nach § 353d Strafgesetzbuch (StGB).
Israelischer Angeklagter: "Sie waren bereit, sich für Ihre Kinder zu opfern"
Besondere Aufmerksamkeit erregte die Erklärung des israelischen Angeklagten, welcher bei der Entführung in der Silvesternacht Hensel außer Gefecht gesetzt hatte, auf Zypern festgenommen wurde und sich nun in Hamburg in Untersuchungshaft befindet. Er entschuldigte sich bei Hensel erneut und führte wiederholt aus: "Ich übernehme die gesamte Verantwortung." Anschließend wandte er sich in ungewöhnlich persönlicher, beinahe skurril anmutender Weise direkt an ihn: "Wäre ich Ihr Kind, würde ich mich sehr freuen, wenn Sie mein Vater wären. Sie waren bereit, sich für Ihre Kinder zu opfern. Hätte ich eine Mutter gehabt, die die ganze Welt schickt, um mich zurückzuholen, wäre ich zurückhaltend. Von einer Mutter wäre es zu erwarten gewesen, jeden Tag nach Dänemark zu fahren, vor dem Haus des Vaters zu stehen und nach ihren Kindern zu schreien, sich zu entschuldigen, falls sie etwas Falsches getan hat." Die Vorsitzende griff ein und stoppte die Ausführungen, da sie keine zulässige Erklärung zur Vernehmung des Zeugen im Sinne von § 257 Abs. 2 StPO darstellten. Hensel erklärte mit gedrückter Stimme, er nehme die Entschuldigung "voll und umfassend" an.
Abtrennung und Aussetzung für "stille Zuhörer"?
Im weiteren Verlauf beantragten die Verteidiger der mitangeklagten Cousine Blocks und ihr Ehemann, das Verfahren gegen sie abzutrennen und auszusetzen. Die Aussetzung eines rechtshängigen Verfahrens ist in § 4 StPO vorgesehen. Ihnen wird vorgeworfen, Block bei der Entführung ihrer jüngeren Kinder unterstützt zu haben, indem die Cousine Block und ihre Kinder in der Nähe von Hamburg mit dem Auto abholte und nach Hause fuhr; der Ehemann, indem er seiner Frau einen Standort schickte. Die Verteidiger verwiesen auf die unverhältnismäßige Belastung durch die Dauer des Prozesses, die erheblichen beruflichen und wirtschaftlichen Folgen sowie die Verantwortung für zwei Kinder. Für das Verfahren sind bereits zum jetzigen Zeitpunkt beinahe 60 Verhandlungstage angesetzt. Ein Ende ist in Anbetracht weiterer laufender Ermittlungen und einer Vielzahl von Zeugen nicht klar absehbar. Eine Relevanz dieses Verfahrens sei für die Erkennung der Strafbarkeit der Eheleute nicht dominierend. Eine Verhandlung wegen der Eheleute könne nach dem Hauptverfahren ohne nennenswerte Umstände wiederaufgenommen werden. Zwar bestehe kein rechtlicher Anspruch auf Abtrennung, doch sei es den Angeklagten nicht zumutbar als "stille Zuhörer im Prozess" de facto zum Objekt des Verfahrens zu werden, da sie nicht entscheidend zum Hauptverfahren beitragen können. Derzeit seien die Folgen des Verfahrens für die Eheleute und ihre Familie gravierender als bei einer möglichen Verurteilung wegen Beihilfe.
Christina Block ergreift das Wort
Am Nachmittag ergriff Christina Block das Wort zu einer ergänzenden Einlassung. Sie erklärte, sie sei "schockiert", dass die Rückholung ihrer Kinder von Nebenklagevertreter, dem Anwalt Philip von der Meden, mit einer Wohnungsräumung verglichen würde. Sie schilderte ihre Kontakte zu Ex-BND-Chef August Hanning, der sie nach dem Besuch der Großeltern in Dänemark unterstützt habe, sowie zu FDP-Politiker Wolfgang Kubicki, der ihr geraten habe, die deutsche Botschaft in Dänemark, sowie die dänische Botschafterin in Berlin einzuschalten.
Besonders emotional wurde es, als sie die Ereignisse in der Schule ihrer Tochter etwa einen Monat nach dem Fernbleiben der Kinder im September 2021 schilderte. Sie habe in Blocks Armen gelegen, die Schulleitung sei über die Rechtslage getäuscht worden. Auf die Frage, ob sie Detektive und Sicherheitsunternehmen beauftragt habe, antworte sie ohne Zögern: "Ja, ich habe Detektive und Sicherheitsfirmen beauftragt, selbstverständlich habe ich das getan." Bei dem "Vorfall in der Schule", wie Hensel den Schulbesuch bezeichnet, habe es sich um einen Besuch einer zu dem Zeitpunkt sorgeberechtigten Mutter gehandelt, deren Kind ihr entzogen und ohne ihr Einverständnis beschult worden sei. Und weiter: Hensel habe dies instrumentalisiert und basierend darauf immer wieder eine "Drohkulisse" aufgebaut. Im Anschluss an den Schulbesuch erhielt die Tochter von der dänischen Polizei einen Alarmknopf. Sie schaut dabei direkt in Richtung Hensel. Über ihre Vertraute "Olga", die eine wichtige Rolle in dem Geschehen gespielt haben soll, sagte sie: "Olga war jedenfalls meine Vertrauensperson, war immer für mich da." Und weiter zu ihrem Verhältnis nach der besagten Silvesternacht: "Ich konnte mir nicht vorstellen, dass sie etwas Böses wollten."
Weiter geht der Prozess am Mittwoch, 01. Oktober 2025.
Kinderentführungsprozess gegen Christina Block: . In: Legal Tribune Online, 29.09.2025 , https://www.lto.de/persistent/a_id/58268 (abgerufen am: 08.11.2025 )
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