Es wird mehr Gerichtsverfahren geben – weil die Kläger sich nicht von Anwälten, sondern von der KI beraten lassen. Stärkt das den Rechtsstaat? Und wo wollen wir gesamtgesellschaftlich hin? Darüber sollte man diskutieren, meint Nico Kuhlmann.
Die Erwartungen und Hoffnungen, die an den Einsatz von Künstlicher Intelligenz (KI) geknüpft sind, könnten teilweise kaum größer sein. "Das verändert alles" ist ein Satz, den man mittlerweile mehrmals wöchentlich lesen muss. Meistens, aber bei weitem nicht immer, ist mit dieser Veränderungseuphorie die Hoffnung auf das Ende irgendeines Missstands verbunden. Der adressierte Aspekt sagt dann in der Regel weniger über die zugrunde liegende digitale Transformation und die tatsächlich stattfindenden Veränderungen aus, sondern offenbart vielmehr die subjektive Perspektive des Beobachters und die eigenen Wünsche.
Ein Anwalt fokussiert sich vielleicht darauf, dass diverse Vorarbeiten durch KI automatisiert werden können, sodass man sich mehr auf strategische Aspekte konzentrieren kann und vielleicht gleichzeitig sogar die Work-Life-Balance besser wird. Als Unternehmensjurist will man unter anderem alle Anfragen und Aufträge möglichst gut und vor allem schnell abarbeiten und dabei innerhalb des eingeplanten Budgets bleiben. Und als Richter will man wohl nicht nur seine Rolle als Rechtsprechende Gewalt möglichst sinnvoll ausüben und weniger Zeit mit irrelevanter Arbeit verbringen, sondern auch schneller entscheiden, um die Akte zügig wieder vom Tisch zu bekommen.
Jeder Jurist hat also seine eigene Wunschliste, was KI für ihn oder sie verbessern kann, und gegebenenfalls entsprechende Parameter – Gesamtarbeitszeit, Verfahrensdauer, Abschlussquote –, um die erhoffte Verbesserung zu messen.
Aber was wäre losgelöst von diesen individuellen Partikularinteressen eigentlich eine gesamtgesellschaftlich wünschenswerte Veränderung? Und auf welche Parameter müssten wir schauen, um zu prüfen, ob diese Veränderung tatsächlich stattfindet?
Das große Ganze ist mehr als die Summe seiner Teile
Bei unserer Rechtsordnung stehen – auch wenn das gelegentlich übersehen wird – nicht die Juristen, sondern alle Menschen im Mittelpunkt. Am Ende des Tages geht es also darum, ob die Bürgerinnen und Bürger rechtlich geschützt sind, ihre Rechte kennen und diese auch einfach und unkompliziert wahrnehmen können. Dieser gesamte Komplex wird oft unter dem Schlagwort "Zugang zum Recht" (Englisch: Access to Justice) diskutiert.
Die Aussage, dass KI den Zugang zum Recht verbessern könnte und das gut wäre, ist so pauschal, dass dem wohl niemand entgegentreten würde. Aber wenn man genauer hinsieht, treten schnell offensichtliche Interessenswidersprüche auf.
Sind mehr Gerichtsverfahren gut oder schlecht?
Bereits jetzt absehbar ist, dass es mehr Gerichtsverfahren geben wird, initiiert von Privatpersonen, die nicht anwaltlich beraten sind, sondern sich von einer KI helfen lassen. Für die USA wurde dies für dortige Bundesgerichte schon wissenschaftlich untersucht.
Dies gilt vermutlich in Deutschland auch für alle Gerichtsbarkeiten. Der Nachbar nervt schon wieder wegen der Hecke? Die KI hat das bewertet und direkt eine Klageschrift vorbereitet. Es liegt unerwartet ein Bußgeldbescheid im Briefkasten? Die KI sagt, dass der rechtsfehlerhaft ist, und hat direkt den Widerspruch formuliert. Die Baubehörde hat was gegen die Gartenlaube? Die Krankenversicherung übernimmt die Kosten nicht? Das Finanzamt hat die außergewöhnliche Belastung oder die Sonderausgaben in der Steuererklärung nicht anerkannt? Einspruch, Einspruch, Einspruch.
Bisher haben viele Rechtssuchende ein Gerichtsverfahren insbesondere bei vermeintlich kleinen Sachen eher gescheut. Mit Jura wollen viele sowieso einfach nichts zu tun haben. Das ist alles kompliziert und vor allem teuer, und dann muss man erstmal einen Anwalt finden, der sich auskennt und Zeit hat und das Mandat übernehmen möchte. Erst ab einem durchschnittlichen Streitwert von knapp 3.700 Euro seien Bürgerinnen und Bürger nach dem Roland Rechtsreport 2022 darum bereit, ein Zivilgericht anzurufen.
Aber das ist jetzt wohl anders. Abends auf der Couch ohne Termin, Wartezeit und Vorschuss kurz die Sache mit der KI seiner Wahl durchgesprochen und sich bestätigen lassen, was man sowieso wusste, nämlich dass man im Recht ist. In der Regel weist die KI dann auch direkt auf die passende Rechtsschutzmöglichkeit hin. Da die relevanten Informationen bereits im Chat sind, kann auch gleich das passende Schreiben erstellt werden (ob das alles nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz zulässig ist, soll an anderer Stelle diskutiert werden). In der Praxis die größte Hürde wird dann sein, dass die meisten Menschen keinen Drucker mehr zu Hause haben, aber die Gerichte keine Klageeinreichung per E-Mail akzeptieren. Aber zumindest die Verwaltungsrechtler sind gerade dabei, die VwGO anzupassen und wenigstens Widersprüche per Mail zu erlauben.
Stärken KI-Schriftsätze den Rechtsstaat?
Bei der Sozialgerichtsbarkeit ist dieser Trend der massenhaften KI-Schriftsätze und -Anträge bereits angekommen, wie kürzlich berichtet wurde. Die Zivilgerichtsbarkeit hat demgegenüber nach längerer Diskussion dieses Jahr erst den Zuständigkeitsstreitwert von 5.000 Euro auf 10.000 Euro angehoben, um mehr Verfahren an die Amtsgerichte zu bekommen. Eine Entscheidung, die man vielleicht bald schon wieder bereut, wenn die ganzen KI-generierten Klageschriften dort die Briefkästen verstopfen.
Aber ist das jetzt eigentlich gut oder schlecht? Die Antwort wird vermutlich unterschiedlich ausfallen, je nachdem, wen man fragt. Oder wie Rechtsanwalt Tobias Voßberg neulich schrieb: KI-Schriftsätze nerven – und stärken den Rechtsstaat. Also wäre es unter dem Strich gut, wenn die Anzahl der Gerichtsverfahren in sämtlichen Gerichtsbarkeiten wegen KI nun deutlich zunehmen würde? Weil das zeigen würde, dass die Bürgerinnen und Bürger aktiv am Rechtsstaat partizipieren? Und ist dafür relevant, wie gut der Inhalt des Schriftsatzes war? Oder kommt es nur auf das Ergebnis an? Oder ist beides irrelevant, weil die erhöhte Partizipationsquote schon ein Mehrwert an sich ist?
Ist mehr Rechtsdurchsetzung gut oder schlecht?
Die andere Seite der Medaille ist die Rechtsdurchsetzung. Die eine oder andere Verhaltensweise ist in unserer Gesellschaft verboten, weil wir der Meinung sind, dass es für alle besser ist, wenn man manche Sachen nicht macht.
Darum haben wir beispielsweise auf vielen Straßen in Deutschland eine zulässige Höchstgeschwindigkeit. Schneller fahren als erlaubt wird in der Regel als zu gefährlich für alle Verkehrsbeteiligten eingestuft und ist darum verboten. Das heißt aber natürlich nicht, dass sich auch alle daran halten.
Was wäre, wenn die Autos jetzt so gebaut werden würden, dass diese gar nicht mehr schneller fahren als rechtlich an der konkreten Stelle und zu der konkreten Uhrzeit erlaubt ist? Dann würde sich die entsprechende Rechtsdurchsetzungsquote direkt auf 100 Prozent erhöhen. Aber zu welchem Preis? Und wenn wir das nicht wollen, warum machen wir es dann bereits bei E-Scootern so?
Das gleiche Gedankenexperiment kann man auch bei anderen Sachverhalten durchspielen: Warum fotografieren Fotokameras noch Sachen, die man nicht fotografieren darf? Warum funktionieren E-Zigaretten noch an Orten, wo das Rauchen verboten ist? Und warum startet der benzinbetriebene Rasenmäher des Nachbarn überhaupt noch während der Ruhezeit?
Wo wollen wir hin?
Die gesamtgesellschaftliche Frage lautet also: Wo wollen wir hin? Und was sind wir bereit in Kauf zu nehmen, um dort hinzugelangen? Und wie messen wir, dass wir auf dem richtigen Weg sind?
Viele wünschen sich wahrscheinlich, dass sich nicht viel ändert, sondern nur der eigene Job ein wenig einfacher wird.
Aber Veränderung und hier konkret die digitale Transformation bedeuten eben auch, dass man sich manchmal von Dingen verabschieden muss, die man gern behalten hätte – und mit anderen Dingen sollte man sich notwendigerweise anfreunden, auch wenn die erstmal ungewohnt sein mögen und eigentlich nicht auf dem eigenen Wunschzettel standen.
Nico Kuhlmann ist Rechtsanwalt bei Hogan Lovells International LLP in Hamburg. Er beschäftigt sich mit Geistigem Eigentum, digitalen Geschäftsmodellen und dem Einsatz von Legal Tech und KI im Kanzleialltag und in Rechtsabteilungen. Auf LTO, LinkedIn und YouTube teilt er regelmäßig Einblicke in die digitale Transformation des Rechts.
Verbessert KI den Zugang zum Recht?: . In: Legal Tribune Online, 31.05.2026 , https://www.lto.de/persistent/a_id/60089 (abgerufen am: 10.06.2026 )
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