Druckversion
Donnerstag, 11.06.2026, 03:09 Uhr


Legal Tribune Online
Schriftgröße: abc | abc | abc
https://www.lto.de//recht/hintergruende/h/kfz-kennzeichen-sittenwidrig-kz-hj-ns
Fenster schließen
Artikel drucken
13980

Verbotene Kennzeichen: HJ, KZ & Co:

von Adolf Rebler, Dr. jur.

02.12.2014

Nummernschild aus Bayern

Bild: ThorstenS (CC BY-SA 3.0)

Das Auto ist bekanntlich des Deutschen (Mannes) liebstes Kind: Ausdruck seines Stils und seiner Individualität. Das soll auch für das Kennzeichen gelten. Aber was, wenn dem Halter eine Zahlen- und Buchstabenkombination mit rechter Symbolik oder sonstige Geschmacklosigkeiten vorschweben? Adolf Rebler über Möglichkeiten, Grenzen und Sinn von Kennzeichenverboten.

Anzeige

Es muss ja nicht gleich das – natürlich auch auf dem Rückweg vom Standesamt verbotene – "Just Married" auf der Platine sein, oder ein personalisiertes Phantasie-Kennzeichen wie in den USA. Viele deutsche Autofahrerinnen und Autofahrer wünschen sich dennoch ihr persönliches Nummernschild. Dafür kann es viele Gründe geben: Praktische Erwägungen (um sich die Nummer leichter merken zu können), Nostalgie (das gleiche Kennzeichen wie beim ersten Auto), persönliche Verbundenheit (das Geburtsdatum des Partners oder Kindes, das eigene Hochzeitsdatum) oder einfach der Wunsch nach einem lustigen oder pfiffigen Kennzeichen, das sich (vermeintlich) von der Masse der anderen Fahrer abhebt.

Die Motive für ein "individuelles" Kfz-Kennzeichen sind vielfältig. Der Grund, warum es überhaupt Kfz-Kennzeichen gibt, ist dagegen recht banal: mit ihnen soll eine Identifizierung des Halters eines zulassungspflichtigen Fahrzeugs  ermöglicht werden, § 8 Abs. 1 Satz 1 der Verordnung über die Zulassung von Fahrzeugen (FZV). Ebenso banal wie der Zweck ist der Aufbau des Kennzeichens: nach § 8 Abs. 1 Satz 2 FZV besteht es aus einem Unterscheidungszeichen (ein bis drei Buchstaben) für den Verwaltungsbezirk, in dem das Fahrzeug  zugelassen ist, und aus einer auf das einzelne Fahrzeug bezogenen Erkennungsnummer (§ 8 Abs. 1 Satz 2 FZV). Die Unterscheidungszeichen reichen von A- Augsburg bis ZZ - Burgenlandkreis (Zeitz); dazwischen steht  Hamburg  mit "HH" (Hansestadt Hamburg), auch wenn hier bereits eine politisch ausgesprochen inkorrekte Deutung möglich wäre.

Aufbau und Gestaltungsmöglichkeiten beim Nummernschild

Bis zur Änderung der FZV am 1. November 2012 ergaben sich die Unterscheidungszeichen direkt aus der Verordnung (Anlage 1 zur FZV). Nun bestimmen die Länder selbst ihre Unterscheidungszeichen. Die Erkennungsnummer setzt sich zusammen aus Buchstaben und Zahlengruppen und bestimmt sich nach Anlage 2 zur FZV. Mit Ausnahme der Umlaute Ä, Ö und Ü können alle Buchstaben des Alphabets entweder allein oder als Paar von zwei Buchstaben in der Erkennungsnummer zugeteilt werden. Möglich sind hier Zahlen-Ziffern-Kombinationen von A1 bis ZZ 9999.

Die Nummernzuteilung bei der Zulassung erfolgt grundsätzlich in einem automatisierten Verfahren. Nach Eingabe des Kürzels "NZ" durch die Zulassungsbehörde spuckt der Computer eine Nummer aus, die die Frau oder der Mann am Schalter dann dem jeweiligen Fahrzeughalter zuweist. Doch hat der Staat durchaus auch ein gewisses Verständnis für die Marotten seiner Bürger: gegen eine Gebühr von 12,80 Euro kann sich jeder aus dem vorhandenen Pool sein Wunschkennzeichen aussuchen.

Doch die Zulassungsbehörden müssen nicht jede Kennzeichenkombination anbieten: welche "Nummernkreise" sie eröffnen, liegt in ihrem Ermessen. Ein Fahrzeughalter hat weder einen Anspruch auf Eröffnung eines Nummernkreises noch auf Zuteilung eines bestimmten Kennzeichens (Verwaltungsgericht des Saarlandes, Urt. v. 20.12.2010, Az 10 K 2004/10; Hess. Verwaltungsgerichtshof, Beschl. v. 01.10.1997, Az. 2 TG 3059/97).

Bestimmte Kombinationen führen die Zulassungsbehörden von vorneherein schon nicht mehr in ihrem Bestand, so beispielsweise gängige Abkürzungen mit nationalsozialistischem Hintergrund, etwa HJ ("Hitlerjugend"), KZ ("Konzentrationslager"), SA ("Sturmabteilung"), SS ("Schutzstaffel") oder NS ("Nationalsozialismus"). Nürnberg beispielsweise vergibt auch keine Kennzeichen mit den Buchstabenkombinationen N-PD und N-S.

Anzeige

Große Kreativität beim Ersinnen sittenwidriger Kennzeichen

Doch auch ohne diese Buchstabenkombinationen gibt es anscheinend genügend Gestaltungsspielraum für kreative Fahrzeughalter, die ihre rechte Gesinnung auch im Straßenverkehr dokumentieren wollen: von der Ziffer "88" (die "8" steht hier für den achten Buchstaben im Alphabet, das "H"- also "88" als Kürzel für "Heil Hitler"), über 204 (der 20. April war Hitlers Geburtstag), "18" (Adolf Hitler), "444" ("D" als der vierte Buchstabe im Alphabet, also "Deutschland den Deutschen") bis zu "28" (Blood & Honour"). Aber auch die linke Szene hat ihre Vorleiben: AC-AB beispielsweise steht als Kürzel für "All Cops are Bastards". Und ein in Düsseldorf wohnender "Ostalgiker" mag sich das (vergleichsweise harmlose) "D-DR…" wünschen.

Der Verordnungsgeber versucht, sich dem zu erwehren: seit 1. November 2012 enthält die FZV in § 8 Abs. 1 Satz 3 FZV die Bestimmung, dass "die Zeichenkombination der Erkennungsnummer sowie die Kombination aus Unterscheidungszeichen und Erkennungsnummer…nicht gegen die guten Sitten verstoßen" dürfen. Ob die Schaffung dieser Vorschrift wirklich notwendig und sinnvoll war, kann man indes bezweifeln. Zunächst werden wohl nur wenige Verkehrsteilnehmer die politisch fragwürdigen Botschaften überhaupt verstehen. Und Deutungsmöglichkeiten bestehen sicher viele.  So erkennt die Bundesregierung in ihrer Antwort an die Anfrage der Fraktion der LINKEN (BT-Drs. 18/685 v. 28.02.2014) an, dass sich "aufgrund der vielfältigen Buchstaben- und / oder Zahlenkombinationsmöglichkeiten [bei Kfz-Kennzeichen] Wörter und Begriffe ergeben, die politischen, institutionellen oder sonstigen Deutungen zugänglich sind."

Seite 1/2
  • Seite 1:

    Wie Fahrzeughalter fragwürdige Botschaften in Kennzeichen einbauen…

  • Seite 2:

    … und warum das Recht dabei an seine Grenzen stößt

  • Drucken
  • Senden
  • Zitieren
Zitiervorschlag

Adolf Rebler, Verbotene Kennzeichen: . In: Legal Tribune Online, 02.12.2014 , https://www.lto.de/persistent/a_id/13980 (abgerufen am: 11.06.2026 )

Infos zum Zitiervorschlag
  • Mehr zum Thema
    • Verkehrsrecht
    • Verwaltungsrecht
    • Auto
Ein Abschleppwagen transportiert einen weißen SUV auf einem Feldweg, symbolisch für den teuren Unfall des Hybridfahrzeugs. 04.06.2026
Auto

LG Koblenz zu Unfall-Hybrid:

Abge­sch­leppt auf 38.000 Euro teuren "Park­platz"?

Nach einem Unfall stellte ein Abschleppdienst ein Hybridfahrzeug wegen Brandgefahr auf einen Quarantänestellplatz und verlangte später mehr als 38.000 Euro Standgeld extra. Das LG Koblenz hielt nur einen Bruchteil davon für berechtigt.

Artikel lesen
Audi A4 02.06.2026
Autokauf

LG Köln zu Hinweisen beim Gebrauchtwagenverkauf:

"Nicht nachla­ckie­rungs­frei und nicht unfall­frei" reicht nicht

Rund 25.000 Euro zahlte eine Frau für einen gebrauchten Audi A4. Das Auto hatte aber massive Vorschäden. Warum Hinweise des Verkäufers nicht ausreichend waren, klärte nun das LG Köln.

Artikel lesen
Ein Auto vor einer Schranke in einem Parkhaus 02.06.2026
Alkohol im Straßenverkehr

BayObLG zum öffentlichen Verkehrsraum:

Trun­ken­heits­fahrt ist auch im Park­haus strafbar

Mit fast zwei Promille wollte ein Mann aus einem Parkhaus herausfahren. Er kam aber nicht weit, weil eine Mitarbeiterin die Schranke sperrte. Strafbar ist das trotzdem, denn er fuhr im öffentlichen Straßenverkehr, so das BayObLG.

Artikel lesen
Die brennende "Felicity Ace" 27.05.2026
Schadensersatz

Untergang von rund 4.000 Fahrzeugen:

Por­sche muss nach Schiffs­un­ter­gang nicht zahlen

Rund 4.000 Autos waren an Bord der "Felicity Ace", als diese in Brand geriet und sank. Mögliche Ursache: die Batterie in einem Porsche-Modell. Da das nicht zu beweisen war, gibt es die geforderten 30 Millionen Euro von Porsche nicht.

Artikel lesen
Tödliches Rennen in Moers 2019 19.05.2026
Ausweisung

OVG NRW bestätigt VG Düsseldorf:

Raser von Moers darf abge­schoben werden

Ein Mann, der ohne Führerschein ein illegales Rennen mit tödlichem Ausgang fuhr, verliert seinen Aufenthaltsstatus. Erfolglos ging er hiergegen vor dem VG Düsseldorf vor. Auch das OVG verhindert die Abschiebung in den Kosovo nicht.

Artikel lesen
Unfall mit Carsharing (Symbolbild) 12.05.2026
Fahrerlaubnis

LG Berlin I verneint Fremdschaden beim Carsharing:

"Miles"-Fahrer ver­ur­sacht Unfall, fährt weg – und behält doch die Fahr­er­laubnis

Der Fahrer eines "Miles" verschuldet einen Unfall und macht sich aus dem Staub. Trotz Unfallflucht verneint das LG Berlin I die Voraussetzungen für einen Fahrerlaubnisentzug. Der Schaden am Carsharing-Fahrzeug sei kein Fremdschaden.

Artikel lesen
lto karriere logo

LTO Karriere - Deutschlands reichweitenstärkstes Karriere-Portal für Jurist:innen

logo lto karriere
Jetzt registrieren bei LTO Karriere

Finde den Job, den Du verdienst 100% kostenlos registrieren und Vorteile nutzen

  • LTO Job Matching: Finde den Job & Arbeitgeber, der zu Dir passt.
  • Jobs per Mail: Verpasse keine neuen Job-Angebote mehr.
  • Easy Apply: Die einfache und schnelle Bewerbung zu Deinem neuen Job.
Das Passwort muss mindestens 8 Zeichen lang sein und mindestens einen Großbuchstaben, einen Kleinbuchstaben, eine Zahl und ein Sonderzeichen enthalten (z.B. #?!@$%^&*-).
Pflichtfeld *

Nur noch ein Klick!

Wir haben Dir eine E-Mail gesendet. Bitte klicke auf den Bestätigungslink in dieser E-Mail, um Deine Anmeldung abzuschließen.

Weitere Infos & Updates einfach und kostenlos direkt ins Postfach.

LTO Karriere Newsletter

Das monatliche Update mit aktuellen Stellenangeboten & Karriere-Tipps.

LTO Daily

Jeden Abend um 18 Uhr die wichtigsten News vom Tag.

LTO Presseschau

Jeden Morgen um 7:30 Uhr die aktuelle Berichterstattung über Recht und Justiz.

Pflichtfeld *

Fertig!

Um die kostenlosen Nachrichten zu beziehen, wechsle bitte nochmal in Dein Postfach und bestätige Deine Anmeldung mit dem Bestätigungslink.

Du willst Dein Bewerberprofil direkt anlegen?

Los geht´s!
ads lto paragraph
lto karriere logo
ads career people

Wir haben die Top-Jobs für Jurist:innen

Jetzt registrieren
logo lto karriere
TopJOBS
Logo von Hogan Lovells International LLP
Re­fe­ren­da­rin/Re­fe­ren­dar (w/m/d) Li­ti­ga­ti­on

Hogan Lovells International LLP, Mün­chen und 1 wei­te­re

Logo von Osborne Clarke GmbH & Co. KG
Wis­sen­schaft­li­cher Mit­ar­bei­ter (w/m/d) En­er­gie­recht

Osborne Clarke GmbH & Co. KG, Ber­lin

Logo von CMS
Rechts­an­wäl­­te (m/w/d) für den Be­reich Pu­b­lic &...

CMS, Düs­sel­dorf

Logo von A&O Shearman
Wis­sen­schaft­li­che Mit­ar­bei­ter (m/w/d) Pa­tent Li­ti­ga­ti­on

A&O Shearman, Mün­chen

Logo von CMS
Rechts­an­wäl­­te (m/w/d) für den Be­reich Cor­po­ra­te / M&A

CMS, Köln

Logo von A&O Shearman
Re­fe­ren­da­re (m/w/d) Pa­tent Li­ti­ga­ti­on

A&O Shearman, Mün­chen

Logo von Becker Büttner Held
Wis­sen­schaft­li­cher Mit­ar­bei­ter (m/w/d) im Be­reich Er­neu­er­ba­re En­er­gi­en und...

Becker Büttner Held, Ber­lin

Logo von BG Verkehr - Berufsgenossenschaft Verkehrs- wirtschaft Post-Logistik Telekommunikation
Trainee Voll­ju­rist*in (m/w/d)

BG Verkehr - Berufsgenossenschaft Verkehrs- wirtschaft Post-Logistik Telekommunikation, Ham­burg

Mehr Stellenanzeigen
logo lto events
„Das DUO: Best of 2026“ Aktuelle Rechtsprobleme im Bau- und Architektenrecht – Teil III

18.06.2026

Verteidigungsstrategien bei Untersuchungshaft

18.06.2026

Einführung im Berufsrecht als Voraussetzungen der Zulassung zur Anwaltschaft, Teil II

18.06.2026

„Best of 2025/2026“: Rechtsprobleme & Rechtsprechung im Bau- und Architektenrecht – Teil I

18.06.2026

Rechnungslegung in der Non-Profit-Organisation (1)

18.06.2026

Mehr Events
Copyright © Wolters Kluwer Deutschland GmbH