Plattform-Ökonomie von Uber bis Airbnb: Der "unab­hän­gige Arbeit­nehmer"

von Nico Kuhlmann

26.05.2016

Lieferheld, Uber, Airbnb – Arbeitnehmer können ihr Angebot von Leistungen per Online-Plattform vermitteln lassen. Das Problem: Wie sind die Erbringer dieser Services arbeitsrechtlich zu behandeln? Nico Kuhlmann zur aktuellen Entwicklung.

Der digitale Ureinwohner des 21. Jahrhunderts lässt sich von einem Uber-Fahrer durch die Gegend chauffieren, übernachtet mit Hilfe von Airbnb bei völlig fremden Personen und bestellt auch die ausgefallensten Essenwünsche bei Lieferheld. Alle diese Dienstleistungen werden über Plattformen im Internet vermittelt und jede stellt für den Erbringer einen einzelnen Gig dar, einen digital vermittelten Kurzzeit-Job. Eine dauerhafte Anstellung besteht nicht.

In den USA arbeiten bereits über 600.000 Personen vermittelt durch Online-Plattformen in der Gig-Ökonomie. In Deutschland ist die Anzahl noch geringer, nimmt aber wegen der geringen Marktzutrittsbarrieren und minimalen Transaktionskosten stetig zu.

Auch Juristen bieten mittlerweile ihre Dienste über Internet-Vermittler an. Das Unternehmen Axiom beispielsweise, bereits 1999 gegründet, hat mittlerweile 17 Büros auf der ganzen Welt und vermittelt unter anderem Juristen bei Bedarf als temporäre In-House Counsel an Unternehmen. Diese werden dann nur für die Monate bezahlt, die diese tatsächlich an einem Projekt arbeiten.

Anbrechende Blütezeit oder Dumpinghölle?

Je nach Blickwinkel bedeutet diese Entwicklung eine anbrechende Blütezeit für Freiberufler oder den nächsten Meilenstein der fortschreitenden Prekarisierung der Arbeitsverhältnisse. Die einen loben die Flexibilität während die anderen vor der Dumpinghölle für die "Generation Praktikum" warnen. In einer Gesellschaft, in der die unkündbare Festanstellung als Idealbild propagiert wird, bilden solche Portale eine Ausbeutungsmaschinerie von Scheinselbstständigen.

Für diejenigen, die ihre Abhängigkeit von der Erwerbswirtschaft hinter sich lassen wollen, ist die Plattform-Ökonomie das Betriebssystem einer Gesellschaft, das selbstbestimmtes Arbeiten ermöglicht.

Unabhängig davon, wie man zu diesem Geschäftsmodell steht, stellt sich die Frage, wie diejenigen, die ihre Dienste auf diesen Plattformen anbieten, arbeitsrechtlich zu qualifizieren sind. Weder die Regeln für Angestellte noch die für Selbstständige repräsentieren die zugrundeliegenden Interessen hinreichend.

Hybrid aus Angestelltem und Selbstständigem

Der Angestellte auf der einen Seite kann sich auf ein regelmäßiges Gehalt freuen, hat feste Arbeitszeiten und einen Urlaubsanspruch. Im Krankheitsfall wird der Lohn fortgezahlt und der Arbeitgeber übernimmt einen Teil der Sozialabgaben. Dafür gibt der Vorgesetzte die Marschrichtung vor und die Angst vor einer Kündigung schwebt stets in unterschiedlicher Intensität wie ein Damoklesschwert in der Luft.

Der Selbstständige auf der anderen Seite kann sich seine Zeit frei einteilen und hat einen großen Gestaltungsspielraum. Bei genügend Angeboten kann sich die Arbeit frei ausgesucht werden. Dafür trägt der Selbstständige aber auch das gesamte wirtschaftliche Risiko auf seinen Schultern und wenn die Aufträge ausbleiben, dann steht dieser am Ende des Monats ohne Einkommen dar.

Die Plattformen bieten nun eine neue Kombination zwischen finanzieller Sicherheit sowie beruflicher Wahlfreiheit. Es gibt keine festen Arbeitszeiten mehr, sondern jeder kann sich nach Belieben seine Aufträge vermitteln lassen. Die traditionellen Einflussmöglichkeiten eines Arbeitgebers sind größtenteils beseitigt. Allerdings haben die Plattformen aufgrund der Wechselkosten und des Netzwerkeffekts eine immanente Tendenz zum Monopol, wodurch trotzdem eine enorme Abhängigkeit besteht. Dies gilt besonders, wenn die Plattformen auch die zu verlangenden Preise zentral festlegen.

Ein US-amerikanischer Richter, der mit der arbeitsrechtlichen Einordnung dieses neuen Betätigungsfeldes konfrontiert war, sprach zutreffend vom metaphorischen Dilemma, einen eckigen Baustein durch eines von zwei runden Löchern stecken zu müssen.

Zitiervorschlag

Nico Kuhlmann, Plattform-Ökonomie von Uber bis Airbnb: Der "unabhängige Arbeitnehmer" . In: Legal Tribune Online, 26.05.2016 , https://www.lto.de/persistent/a_id/19470/ (abgerufen am: 28.03.2024 )

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