Nicht nur Anwälte stehen vor dem Problem, ihren Mandanten klar zu machen, worum es im Recht geht. Aufklärungsabsichten verfolgt auch ein neues Buch des Rostocker Juraprofessors Christian Fahl, das gegenüber älteren Werken einen seriöseren Eindruck hinterlassen könnte – leider auch einen weniger spannenden, meint Martin Rath und empfiehlt weihnachtlichen Verständigungszauber.
Nein, das hat Christian Fahls "Jura für Nichtjuristen" wirklich nicht verdient. Denn es sieht schon ein wenig verboten aus, was sich der Verlag C.H. Beck für dieses Buch hat einfallen lassen: Die akademischen Titel seines Autors prangen auf dem Titelbild, der Untertitel verspricht "unterhaltsame Lektionen" zum Thema.
Der erste Anschein sagt, dass hier schon wieder eines jener populär gemachten Bücher unters Volk gebracht werden soll, das lustige Gerichtspossen versammelt oder juristisches Standardwissen auf simple Art nacherzählt. Gegenwärtig ist Ralf Höcker vermutlich der prominenteste Vertreter dieser Literaturgattung – pardon: Professor Dr. iur. Ralf Höcker.
Die literarischen und intellektuellen Ansprüche, die Christian Fahl, Professor für Strafrecht und Rechtsphilosophie in Rostock, mit seinem Buch verfolgt, sind jedoch höhere: Über juristisches Fachwissen soll seriös aufgeklärt werden. Und das soll so unterhaltsam geschehen, dass Nicht-Juristen gerade noch gut motiviert durch die Lektüre kommen.
Die Aufklärung gelingt wohl recht gut, soweit das der Rezensent beurteilen kann. Was den Unterhaltungsanspruch betrifft, ohne den im medialen Dauerfeuerwerk die beste Aufklärungsabsicht nicht unters Volk kommt, sind Zweifel angebracht.
Methodisch, dogmatisch: gut
Was hat Fahl zu bieten? Zwei Lektionen im Zivilrecht, zwei im Strafrecht, je eine im Strafprozess-, im öffentlichen und im Völkerrecht – das entspricht in seiner Gewichtung zwar nicht ganz dem juristischen Lehrplan, erinnert aber doch stark ans akademische Pflichtprogramm. Doch sollte das den juristischen "Laien" von der Lektüre nicht abschrecken. Erzählerisch sind diese Lektionen nämlich weitaus geschickter angelegt, als das, was Juristen in Hörsälen geboten bekommen.
Ob Gerichte gegen Lärm helfen, mit dieser Frage beginnt Fahl beispielsweise seine Lektion zum öffentlichen Recht. Weil es sich bei dem konkreten Geräusch um Glockengeläut handelte, lassen sich daran natürlich wunderbare Rechtsprobleme anknüpfen – so eilt der Autor über das Problem des einstweiligen Rechtsschutzes zum Staatskirchenrecht, das berüchtigte Hamburger Stadtsiegel findet seinen Platz neben den "res sacrae".
Gerichtswege und Klageart, Beschwer, Begründetheit und Kollisionsprobleme, Schweinemast und Froschgequak – alles kommt auf den Leser zu, geschickt verbunden und, jedenfalls bei Geschmack an ein bisschen bildungsbürgerlichem Hautgout, sogar unterhaltsam erzählt.
Eine gute Portion juristischer Dogmatik wird so vermittelt, ein gymnasialer Grundkurs in Rechtskunde könnte mit diesen sieben Lektionen gut gespeist werden.
Unterhaltsame Aufklärung?
Würde Christian Fahls "Jura für Nichtjuristen" als Lehrmittel für den Gymnasialunterricht oder auch als Ferienlektüre für die Zeit zwischen Abitur und dem Antritt jedweden sozialwissenschaftlichen Studiums vermarktet, man dürfte es wohl loben. Ein solches Publikum sollte sich an der spürbaren Nähe zur Didaktik der universitären Juristenausbildung nicht stören.
Für ein breiteres Publikum dürfte das Buch ein bisschen zu sperrig, freundlicher formuliert: zu methodisch und zu seriös sein.
Um es mit der populären Konkurrenz zu vergleichen, die in puncto Methode und Gehalt auf gleicher Augenhöhe operiert: Uwe Wesels "Fast alles, was Recht ist", 1992 erstmals erschienen und derzeit in der achten Auflage auf dem Markt, hat den Anspruch, Nichtjuristen aufzuklären – und zwar, wie garstig, politisch. Es hebt an mit einer Kritik an der Sprache der Juristen.
Wesel führt das Recht immer wieder zurück auf die starken Triebfedern der menschlichen Gesellschaft: Macht, Geld, Fortpflanzung. Damit sind bei Wesel verbunden: Herrschaftskritik und der Hintergedanke, dass wir wohl nicht in der besten aller Welten leben.
Diesen Hintergedanken und seine anstrengenden Konsequenzen muss man nicht mögen, er macht Uwe Wesels "Fast alles, was Recht ist" im Vergleich zu Christian Fahls "Jura für Nichtjuristen" aber zum erkennbar spannenderen Buch.
Weihnachtsgabe von unverstandenen Juristen
Das Drama des unverstandenen Juristen kennt bekanntlich fast so viele Gesichter wie das sprichwörtliche Drama des begabten Kindes. Sechs, sieben Jahre lang hat der Jurist sich ausbilden lassen, die Initiationsrituale zweier Staatsexamen überstanden, spätestens dann ist er da – der Verdacht seiner Umwelt, er habe all die Jahre nur eines gelernt: einfache Konflikte des Lebens in einer labyrinthischen Sprache auszudrücken.
Dieses Unverständnis mag die studienfinanzierende Großmutter vortragen oder die mehr in Kunstgeschichte bewanderte Lebensgefährtin (m/w). Ihnen mag der schenkungswillige Jurist Christian Fahls "Jura für Nichtjuristen" unter den Baum legen – für bessere "Parallelwertungen in der Laiensphäre".
Wesels "Fast alles, was Recht ist", wäre dazu weniger zu empfehlen. Der unverstandene Jurist will sich ja vermutlich nicht auch noch in seiner Freizeit übers Recht streiten.
Schon gar nicht zu Weihnachten.
Literatur:
Uwe Wesel: "Fast alles, was Recht ist". Jura für Nicht-Juristen, Frankfurt am Main (Eichborn), 8. Auflage 2007, 430 Seiten, 24,95 Euro, ISBN 978-3-8218-4749-8
Martin Rath ist freier Lektor und Journalist in Köln.
Martin Rath, "Jura für Nichtjuristen" von Christian Fahl: . In: Legal Tribune Online, 07.11.2010 , https://www.lto.de/persistent/a_id/1880 (abgerufen am: 13.10.2024 )
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