Ex-Richter und Cannabisaktivist im Interview: "Ich werde weiter laut sein"

Interview von Hasso Suliak

05.08.2025

Über Jahrzehnte setzte er sich für die Legalisierung von Cannabis ein – in und außerhalb des Gerichtssaals. Jetzt geht Jugendrichter Andreas Müller mit 64 Jahren vorzeitig in den Ruhestand. Der Legalisierungsbewegung bleibt er erhalten.

LTO: Herr Müller, auch wenn Sie in den vergangenen Monaten aus gesundheitlichen Gründen ihrem Job als Richter am Amtsgericht (AG) Bernau nicht mehr nachgehen konnten, ist seit 1. August auch "offiziell" Schluss: Sie sind jetzt Pensionär. Sie hätten aber auch noch gut zwei Jahre weitermachen können.

Andreas Müller: Das ist richtig, ich habe aber dankend darauf verzichtet. Man wollte mir nach meiner Rückkehr für die verbliebene Zeit noch ein neues Rechtsgebiet zuschanzen und erwartete außerdem, dass ich mich auf den letzten Metern noch in das Thema E-Akte einarbeite. Da habe ich nur gedacht: "Das muss ich mir nicht mehr geben." Diese Art führt nach meiner Vermutung dazu, dass viele ältere Kollegen vorzeitig das Handtuch werfen.

Sie waren mehr als 30 Jahre als Richter tätig, die längste Zeit davon als Jugendrichter am AG Bernau. Obwohl die weitaus meiste Zahl ihrer Verfahren keine Betäubungsmittelverfahren waren, sie vor 25 Jahren sogar im Zusammenhang mit anderen Delikten von der Bild-Zeitung als "Richter Gnadenlos" bezeichnet wurden, werden Sie den meisten wohl als "Cannabisrichter" in Erinnerung bleiben.

Damit habe ich auch kein Problem. Seit ich 1994 am Landgericht Münster als Proberichter begann, lag mir auch im Rahmen meiner Richtertätigkeit die Entkriminalisierung von Cannabiskonsumenten immer auf dem Herzen. Ich habe es nie eingesehen, dass Menschen wegen des Besitzes von ein paar Gramm Cannabis strafrechtlich verfolgt werden. Auch grundsätzlich ist die Kriminalisierung von Drogenkonsumenten nicht zu akzeptieren.  

Für die Titulierung in der Bild hat sich das Blatt übrigens bei mir entschuldigt. Nur weil ich zum Beispiel konsequent Verfahren gegen rechtsextreme Jugendliche geahndet hatte, war ich nie "gnadenlos". Ich war zwar manchmal hart, aber regelmäßig fair.

"Das BVerfG hat politisch entschieden"

Sie haben mit Richtervorlagen zu Cannabis zweimal das Bundesverfassungsgericht beschäftigt – und sind dort zweimal gescheitert. Im Jahr 2004 und zuletzt im Juli 2023.

Die Richterinnen und Richter am BVerfG haben nicht Recht gesprochen, sondern in erster Linie politisch entschieden. Am meisten hat mich geärgert, dass sich die 3. Kammer des Zweiten Senats 2023 noch nicht einmal getraut hat, die Entwicklungen rund um das Thema Cannabis im Senat umfassend zu beraten und zum Beispiel eine mündliche Verhandlung anzuberaumen.  

Die damalige Berichterstatterin Sybille Kessal-Wulf wollte mit dem Thema schlichtweg nichts zu tun haben. Es hat auch Jahre gebraucht, bis man es in der Kammer überhaupt gewagt hat, die Richtervorlagen – darunter ja nicht nur meine, sondern auch die von anderen Amtsgerichten –anzufassen.  

Das BVerfG hat zwar die damalige Rechtslage, in der Kiffer kriminalisiert wurden, nicht als verfassungswidrig angesehen. Es hat aber zumindest in der letzten Entscheidung angedeutet, dass es dem Gesetzgeber freistehe, diese zu ändern. Das hat die Ampel-Regierung mit ihrer Teillegalisierung vergangenes Jahr getan.

Ja, auch vor dem Hintergrund dieser Entwicklung haben die Vorlagen in Karlsruhe viel gebracht.  

Und man darf nicht vergessen, wie das Thema deswegen auch in den Medien hoch und runter diskutiert wurde. Die Berichterstattung führte dazu, dass mehr und mehr Menschen hinterfragt haben, ob es richtig ist, dass Politiker Alkoholexzesse in bayerischen Bierzelten abfeiern, während ein Joint am Abend, um zur Ruhe zu kommen, des Teufels sein soll.  

"Ich war der Erste mit weißem Hemd, der für die Legalisierung argumentierte"

Seit dem 1. April 2024 ist Schluss mit der Kriminalisierung von Konsumenten. Der Besitz von Cannabis und auch der Anbau ist in einem gewissen Rahmen erlaubt worden. Ist das auch ein Stück weit Ihr Verdienst?  

Selbstverständlich, ich habe maßgeblich dazu beigetragen. Ich war der Erste, der sich öffentlich in weißem Hemd vor die Kameras gestellt hat und für die Legalisierung argumentiert hat.  

Wie kam Ihr Cannabis-Engagement eigentlich bei ihren Richterkollegen an?

Viele haben mir auf die Schulter geklopft und gesagt: "Herr Müller, Sie haben Recht". Auch Kollegen, die in ihrem Leben noch nie Cannabis konsumiert haben.  

Aber ich habe auch einige erlebt, die sich niemals getraut hätten, mit dieser Position in die Öffentlichkeit zu gehen. Vor allem junge Richter hatten Angst davor, sich so die weitere Karriere zu verbauen.  

Apropos Karriere: Seit 1996 waren Sie am AG Bernau tätig. Sollte es denn für Sie nie eine Etage höher gehen?

Ich war mit Haut und Haar Jugend- und Strafrichter. Als man mir eine Stelle am Oberlandesgericht zur Erprobung anbot, habe ich abgelehnt. Ich wollte immer mein kleiner, eigener Herr sein.    

"Bei mir zu Hause blühen bald ganz legal drei Pflanzen"

Zurück zum Thema Cannabis: Sind Sie mit dem rechtlichen Status Quo, der gemeinhin als Teillegalisierung bezeichnet wird, zufrieden? Schließlich ist die Ampel auch von ihrem umfassenden Legalisierungsansatz, wie er noch im Koalitionsvertrag vereinbart worden war, abgerückt.

Ich finde die aktuelle Rechtslage gut. Cannabiskonsumenten werden nicht mehr strafrechtlich verfolgt, Cannabis kann in Anbauvereinigungen erworben werden und auch bei mir zu Hause blühen bald ganz legal drei weibliche Pflanzen.

Und richtig finde ich auch, dass Cannabis in großem Maße mit gewöhnlichem Rezept über Telemedizin in Apotheken erhältlich ist. Denn wo sonst als in einer Apotheke ist sichergestellt, dass man qualitativ einwandfreies Marihuana bekommt? Dass die Bundesgesundheitsministerin jetzt vorgeprescht ist und hier das Rad wieder zurückdrehen will, ist verkehrt. Nur der Schwarzmarkt freut sich über Frau Warkens Pläne. Wenn sie die Apotheken künftig entlasten will, soll sie sich für staatlich lizenzierte Fachgeschäfte einsetzen, in denen Cannabis abgegeben werden kann.  

"Justiz wird jetzt entlastet"  

Im Cannabisgesetz sind diverse Evaluierungen vorgesehen. Auch Union und SPD haben sich verständigt, diese erst einmal abzuwarten und dann daraus ggf. gesetzgeberische Schlüsse zu ziehen. Haben Sie Sorge, dass die Prohibition zurückkommt?

Nein, erst einmal vertraue ich darauf, dass die Auswirkungen des Gesetzes sachlich, wissenschaftlich fundiert und ohne parteipolitische Färbung überprüft werden. Geschieht das, bin ich mir sicher, dass es kein Zurück zur alten Rechtslage geben wird. Mit der neuen Rechtslage hat sich auch die Mehrheit in diesem Land angefreundet.  

Die Menschen nehmen wahr, dass die ideologisch bedingten Schreckensszenarien, die vor allem Unionspolitiker heraufbeschworen hatten, ausgeblieben sind. Deutschland ist nicht zur "Rauschgifthölle" geworden.  

Und im Übrigen kann auch die Justiz aufatmen: Das Konsumcannabisgesetz entlastet die Strafverfolgungsbehörden signifikant. Es hat einen Rückgang der Delikte mit Cannabis-Bezug um knapp 88 Prozent gegeben.

Was auch immer passiert, das BVerfG muss jedenfalls so schnell nicht mehr mit einer Vorlage des AG Bernau rechnen. Bleibt denn der Aktivist Andreas Müller der Cannabis-Community erhalten?

Na klar, ich habe erst kürzlich zur Hanfparade aufgerufen, die am Samstag stattfindet. Und wenn die Legalisierungsgegner wieder Kampagnen starten, bin ich da. Den Hanffreunden kann ich versprechen: Ich werde weiter laut sein. Notfalls auch mit weißem Hemd.      

Herr Müller, herzlichen Dank für das Gespräch, genießen Sie ihren Ruhestand in vollen Zügen.

Andreas Müller (64) ist ehemaliger Jugendrichter, zuletzt tätig am Amtsgericht in Bernau bei Berlin. Nach dem Jurastudium und anschließendem Referendariat in Berlin wurde er 1994 Richter im Land Brandenburg, zunächst als abgeordneter Richter aus Münster (Nordrhein-Westfalen), in Frankfurt (Oder) und Strausberg. Bundesweites Aufsehen erregte er, als im Jahr 2000 bekannt wurde, dass er neben harten Arreststrafen Neo-Nazis als Bewährungsauflage das Tragen von Springerstiefeln, die er als Waffen einstufte, untersagte.

Müller ist auch Buchautor: 2013 veröffentlichte er (mit Carsten Tergast) das Werk "Schluss mit der Sozialromantik. Ein Jugendrichter zieht Bilanz". 2015 dann "Kiffen und Kriminalität. Der Jugendrichter zieht Bilanz."

Zitiervorschlag

Ex-Richter und Cannabisaktivist im Interview: . In: Legal Tribune Online, 05.08.2025 , https://www.lto.de/persistent/a_id/57840 (abgerufen am: 14.02.2026 )

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