Immer wieder heißt es, in Deutschland würde "jeden Tag" ein Femizid begangen – doch die Statistiken werfen viele Fragen auf. Emily Weisenbach erläutert, was sich ändern muss, damit man zu belastbaren Zahlen kommt.
Sei es ein Bericht über eine Gewalttat oder die Diskussion, ob der Mordparagraf um ein weiteres Merkmal ergänzt werden muss – wenn es um Femizide geht, heißt es immer wieder "fast jeden Tag" werde eine Frau oder ein Mädchen getötet. Eine erschreckende Zahl. Aber gibt es wirklich so viele Femizide in Deutschland?
Die Statistiken dazu werfen viele Fragen auf und haben methodische Mängel. Femizide müssten genauer und effektiver erfasst werden. Denn belastbare Zahlen sind wichtig – auch um tödliche Gewalt gegen Frauen wirksam zu bestrafen und zu verhindern.
Das Bundeslagebild zu geschlechtsspezifischer Gewalt: Es fehlt das Motiv
Die Schlagzeile "jeden Tag ein Femizid" ergibt sich aus dem Bundeslagebild zur "Geschlechtsspezifischen Gewalt gegen Frauen" für das Jahr 2023, das vom Bundeskriminalamt (BKA) erstellt wird. Es soll eine Übersicht zu Straftaten geben, die sich aufgrund ihres Geschlechts gegen Frauen richten. Eine besonders schwere Form der geschlechtsbezogenen Gewalt stellen dabei Femizide dar, also Tötungen von Frauen aus geschlechtsbezogenen Motiven.
Laut dem Lagebild wurden im Jahr 2023 in der Fallgruppe Femizide 360 Frauen und Mädchen Opfer von vollendeten Tötungsdelikte. Zählt man auch die versuchten Tötungsdelikte hinzu, kommt man auf insgesamt 938 weibliche Opfer. Das Lagebild basiert auf der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS), einer Zusammenstellung aller der Polizei bekannt gewordenen strafrechtlichen Sachverhalte. Sie wird ebenfalls durch das BKA in Kooperation mit den verschiedenen Landeskriminalämtern geführt und schlüsselt die Fälle unter anderem nach Tatbestand, dem Geschlecht des Opfers oder der Täter-Opfer-Beziehung auf.
Das größte Problem: "Die PKS gibt keine Auskunft über die Hintergründe und Tötungsmotive der Taten", so Fredericke Leuschner, wissenschaftliche Mitarbeiterin in der Kriminologischen Zentralstelle e.V. Dabei ist gerade das Tötungsmotiv entscheidend, um eine Tötung als Femizid einzuordnen. Eine Tötung wird erst dann zum Femizid, wenn die Frau aus geschlechtsbezogenen Motiven getötet wurde – etwa aus Macht- oder Besitzansprüchen.
Partnerschaftsgewalt und häusliche Gewalt
Das Bundeslagebild versucht, diesem Umstand zumindest teilweise Rechnung zu tragen: In der Fallgruppe "Femizide" werden Tötungen, die im Zusammenhang mit Raubdelikten oder auf Verlangen begangen wurden, ausgeklammert – hier geht man nicht von einem geschlechtsspezifischen Motiv aus. Abgesehen davon fließen jedoch sämtliche Tötungsdelikte an Frauen in die Statistik ein. Das können zum Beispiel auch Ehepartner sein, die nach langjähriger Ehe ihre kranke Frau töten, weil sie mit der Pflege überfordert sind. Ob die Tat tatsächlich aus einem geschlechtsbezogenen Motiv heraus begangen wurde, bleibt dabei offen.
Dennoch kann das Bundeslagebild erste Anhaltspunkte zur Zahl der Femizide liefern: So sind in der Fallgruppe der vollendeten Femizide auch 92 weibliche Opfer der innerfamiliären Gewalt und 155 weibliche Opfer der Partnerschaftsgewalt zugeordnet. Auch hier fehlen zwar genaue Angaben zum Motiv, es lässt sich aber argumentieren, dass tödliche Partnerschaftsgewalt oft mit übersteigertem Besitz- und Machtansprüchen einhergeht. Das Lagebild zeigt auch, dass Frauen sehr viel häufiger als Männer Opfer von Partnerschaftsgewalt werden, der Anteil der weiblichen Opfer liegt bei mehr als achtzig Prozent.
Auf Nachfrage von LTO kündigte ein Sprecher des BKA an, die Fallgruppe künftig nicht mehr unter dem Begriff "Femizid", sondern unter einer neutraleren Bezeichnung zu führen, um Missverständnisse zu vermeiden. Das BKA wollte sich gegenüber LTO jedoch nicht dazu äußern, inwiefern die Methodik geändert werden soll.
Was, wenn sich die rechtliche Einschätzung ändert?
Prof. Dr. Jörg Kinzig, Direktor des Instituts für Kriminologie der Universität Tübingen verweist auf ein weiteres Problem der PKS. "Es handelt sich um eine bloße Ausgangsstatistik. Das bedeutet, dass die statistische Erfassung mit Abschluss der polizeilichen Ermittlungen erfolgt – zu dem Zeitpunkt, zu dem der Fall an die Staatsanwaltschaft weitergegeben wird." Spätere Erkenntnisse aus Gutachten oder Zeugenaussagen, die gegebenenfalls zu einer anderen rechtlichen Einschätzung der Tat führen, können in der Statistik nicht mehr berücksichtigt werden. "Eine Korrektur ist nicht mehr möglich", erklärt Kinzig.
Das Lagebild und die PKS markieren dennoch einen wichtigen Fortschritt in der Erfassung von Femiziden. Leuschner betont: "Sobald Daten erfasst werden, gibt es gesellschaftliche Anerkennung von Problemen. Die Zählung und Benennung solcher Taten betonen deren Gemeinsamkeit."
Gleichwohl ist die öffentliche Debatte über Femizide weiterhin geprägt von Kritik an der Aussagekraft der Zahlen. Erst mit belastbaren Zahlen lässt sich diese Debatte beenden und auf die eigentliche Frage lenken: Wie lässt sich die Zahl der Femizide in Deutschland senken und der Schutz von Frauen verbessern?
"Weil sie eine Frau ist" ist zu ungenau
Ein erster zentraler Schritt hin zu einer verlässlicheren statistischen Erfassung besteht in der Klärung, was unter einem Femizid zu verstehen ist. Formulierungen wie "die Tötung einer Frau aus geschlechtsbezogenen Motiven" oder "weil sie eine Frau ist" lassen zu viel Interpretationsspielraum. So bleibt etwa unklar, ob auch die Tötung neugeborener Mädchen bereits unter den Begriff des Femizids fällt. Erst durch eine Einigung auf eine Definition oder Indikatoren für den Femizid lassen sich entsprechende Fälle identifizieren und als Femizide ausweisen.
Hoffnung auf mehr Klarheit macht ein Forschungsprojekt des Kriminologischen Forschungsinstituts Niedersachen e.V. in Kooperation mit dem Kriminologischen Institut der Universität Tübingen. Ziel des Forschungsprojekts ist die Zusammenstellung von Indikatoren des Femizids. Ausgewertet werden Strafverfahrensakten in verschiedenen Bundesländern hinsichtlich des sozialen Kontexts, der Tatvorgeschichte sowie möglicher Tatmotive.
Ergänzend führte die Forschungsgruppe Experteninterviews mit Personen durch, die sich in ihrem Berufsalltag mit Tötungsdelikten an Frauen auseinandersetzen, wie etwa Polizisten oder Staatsanwälten. Im November soll das dreijährige Forschungsprojekt abgeschlossen werden. Das Projekt könnte einen wichtigen Beitrag dazu leisten, Femizide in Deutschland besser zu verstehen.
Die Schweiz als Vorbild? Von der Ermittlung zum Urteil
Ein Beispiel, wie eine umfassende Erfassung aussehen kann, zeigt die Schweiz. Ein Forschungsteam der Universität St. Gallen erhebt dort im Rahmen des Swiss Homicide Monitor detaillierte Informationen zu Tötungsdelikten – etwa zur Täter-Opfer-Beziehung, zu vorausgegangener Gewalt und auch zum Tötungsmotiv. Mitarbeitende werten dafür Strafverfahrensakten von rechtskräftig abgeschlossenen Fällen aus.
Doch eine Datenerfassung nach dem Vorbild des Swiss Homicide Monitor ist mit erheblichem Zeit- und Kostenaufwand verbunden. Nora Markwalder, Professorin für Strafrecht, Strafprozessrecht und Kriminologie an der Universität St. Gallen und Verantwortliche für den Swiss Homicide Monitor führt aus: "Unsere Mitarbeitenden müssen die Strafverfahrensakten vollständig bei der zuständigen Behörde durcharbeiten, da die Akten aus Datenschutzgründen nicht ihren Archivort verlassen dürfen."
In Deutschland fordern Kriminologen wie Kinzig die Einführung eines Strafrechtspflegestatistikgesetzes. Damit könnten Behörden verpflichtet werden, über alle Phasen des Strafverfahrens hinweg Statistiken zu führen: von der Ermittlung über das Gerichtsverfahren bis zur Vollstreckung. So könnten auch solche Erkenntnisse, die erst nach Abschluss der Ermittlungen gewonnen werden, statistisch abgebildet werden.
Ein eigener Femizid-Tatbestand?
Schließlich stellt sich die Frage, ob die Gerichte einen Femizid als solchen erkennen und bestrafen. In diesem Zusammenhang wird auch die Diskussion geführt, ob der Mordparagraf um ein weiteres Merkmal ergänzt werden sollte, das ausdrücklich Femizide unter Strafe stellt. Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) hat nun angekündigt, sich mit einer solchen Änderung Zeit zu lassen – eine Änderung des Mordparagrafen müsse gut überlegt sein, "damit sie nicht das Gegenteil bewirkt von dem, was beabsichtigt ist" so Hubig laut Medienberichten.
Ein eigener Straftatbestand würde die Erfassung von Femiziden erleichtern – allerdings nur in den Fällen, in denen der Täter verurteilt wurde. Kinzig hebt hervor, dass sich entsprechende Urteile dann im Bundeszentralregister, dem zentralen Verzeichnis strafgerichtlicher Verurteilungen, gezielt abrufen ließen. Derzeit werden Femizide noch unter den allgemeinen Tötungsdelikten geführt.
Andere Länder haben bereits einen Femizid-Tatbestand eingeführt – etwa Brasilien, Mexiko oder Argentinien. In diesen Ländern kann also zumindest erfasst werden, wie oft es zu Verurteilungen nach diesem Straftatbestand kommt, so veröffentlicht etwa in Brasilien das Justizministerium jährlich eine entsprechende Statistik. Ob tatsächlich alle Femizide verfolgt oder von den Gerichten richtig eingeordnet werden, bleibt dennoch offen.
In Deutschland könnten die Einführung eines Strafrechtspflegestatistikgesetzes, ein eigenes Mordmerkmal und neue Studien dazu beitragen, die Zahl der Femizide genauer zu erfassen. Eine vollständige Übereinstimmung der erfassten Fälle mit der Realität wird aber auch damit kaum zu erreichen sein. Doch die Daten könnten jedenfalls so belastbar werden, dass sich die Diskussion verlagert: Weg von der Frage nach der Genauigkeit der Zahlen, hin zur entscheidenden Frage, wie Femizide verhindert und Frauen wirksamer geschützt werden können.

Emily Weisenbach ist Rechtsreferendarin am Landgericht Wuppertal.
Jeden Tag ein Femizid in Deutschland?: . In: Legal Tribune Online, 10.11.2025 , https://www.lto.de/persistent/a_id/58571 (abgerufen am: 21.01.2026 )
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