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25 Jahre Geiseldrama Gladbeck: Das Live-Interview mit dem Täter

von Claudia Kornmeier

12.08.2013

Journalisten belagern das Auto der Entführer in einer Fußgängerzone in Köln

Screenshot: Youtube.de

Am kommenden Wochenende jährt sich die Geiselnahme von Gladbeck zum 25. Mal. Polizei und Journalisten wurden nach der Tat stark kritisiert. Die einen, weil sie zu passiv blieben, die anderen, weil sie zu stark ins Geschehen eingriffen. Der Presserat ergänzte in der Folge seine Richtlinien für die Arbeit von Journalisten. Interviews mit Tätern soll es während der Tat nicht mehr geben.

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Am 16. August 1988 überfielen Hans-Jürgen Rösner und Dieter Degowski eine Filiale der Deutschen Bank in Gladbeck. Es folgten eine dreitägige Geiselnahme und eine planlose Flucht. Die Polizei konnte sich nicht zum Einschreiten entschließen. Presse und Rundfunk waren dagegen live mit dabei. Die tödliche Bilanz: zwei erschossene Geiseln und ein verunglückter Polizist.

Noch in Gladbeck nahmen Rösner und Degowski zwei Bankangestellten als Geiseln und flohen mit einem von der Polizei bereit gestellten Auto nach Bremen. Auf dem Weg nahmen sie noch Rösners Freundin mit. In Bremen tauschten sie ihr Fluchtauto gegen einen Linienbus und nahmen die Fahrgäste ebenfalls als Geiseln.

Es folgte eine Flucht in die Niederlande, wo die beiden Männer bis auf zwei alle Geiseln freiließen. Mit  einem neuen Fluchtauto brachen sie Richtung Köln auf. In einem Interview mit Spiegel TV erzählte Rösner später, er hätte unbedingt mal den Dom sehen wollen, sie hätten die Kirche aber nicht gefunden, immer nur die Spitzen der Türme gesehen. Rösner und Degowski verirrten sich schließlich in der Kölner Innenstadt und landeten mitten in der Fußgängerzone.

Das Geiseldrama endete auf der Autobahn bei Bad Honnef. Ein Sondereinsatzkommando rammte das Fluchtfahrzeug von der Seite, nach einem Schusswechsel wurden die Täter festgenommen. Im März 1991 verurteilte das Landgericht Essen sie wegen Geiselnahme mit Todesfolge und Mordes (Degowski) sowie versuchten Mordes (Rösner) zu lebenslanger Haft. Beide Täter sitzen bis heute im Gefängnis. Fast auf den Tag genau pünktlich zum Jubiläum wird am Mittwoch gerichtlich über eine vorzeitige Entlassung Degowskis verhandelt.

Presserat: "Live-Interviews mit Tätern und Opfern sind tabu"

Die Presse war von Anfang an mit dabei. Journalisten führten zunächst Telefoninterviews mit den Tätern, als sich diese noch in der Bank verschanzt hatten. Später übertrugen private wie auch öffentlich-rechtliche Sender die Gespräche der Journalisten mit den Geiselnehmern und ihren Opfern im Fernsehen. Ein Fotograf übernahm irgendwann so etwas wie die Vermittlerrolle zwischen Geiselnehmern und Polizei. Am Ende stieg ein Journalist sogar in das Fluchtauto, um den Tätern den Weg zur Autobahn zu zeigen.

Der Deutsche Presserat reagierte auf die Kritik an dem Verhalten der Journalisten mit einer Resolution: Während einer Geiselnahme dürften Journalisten nicht mit den Tätern sprechen. Außerdem sei es nicht ihre Aufgabe, eigenmächtig Vermittlungsversuche zu unternehmen. Demensprechend heißt es nun in den Richtlinien zu Ziffer 11 ("Sensationsberichterstattung") des Pressekodexes: Die Presse "unternimmt keine eigenmächtigen Vermittlungsversuche zwischen Verbrechern und Polizei. Interviews mit Tätern während des Tatgeschehens darf es nicht geben."

"Ein Journalist darf nie Akteur sein, nie die Rolle der Ermittler und Strafverfolger übernehmen", sagt der Geschäftsführer des Presserats, Lutz Tillmanns. "Live-Interviews mit Tätern und Opfern sind tabu." Der Jurist betont aber, dass es eben durchaus auch Aufgabe der Medien sei, zeitnah, direkt und kritisch zu berichten.

Was nicht dem Kodex entspricht, ist noch nicht strafbar

1993 legten die Innenministerkonferenz und Vertreter von Journalisten, Verlagen sowie Sendern noch einmal nach und bestimmten Verhaltensgrundsätze für Presse sowie Rundfunk und die Polizei. Damit sollte für die Zukunft vermieden werden, dass die Berufsgruppen einander behindern. Das Papier bestimmt ausdrücklich, was eigentlich selbstverständlich sein sollte, in Gladbeck, Bremen und Köln aber in Vergessenheit geraten schien:  Journalisten sollen Tätern etwa während des Tathergangs keine Möglichkeit zur öffentlichen Darstellung geben und der Arbeit der Polizei nicht im Weg stehen.

Tillmanns ist der Überzeugung, dass die kritische Nachbereitung der Medien mit ihrer Rolle in dem Geiseldrama geholfen hat: "Einen so drastischen Fall hat es nicht mehr gegeben." Annähernd vergleichbar Fall sei eine Geiselnahme in Fulda 1994 gewesen. "Aber da gab es nur einzelne Übertritte von Journalisten."

Verstöße gegen die Kodex-Regelung zur Sensationsberichterstattung sind seltener als Persönlichkeitsrechtsverletzungen oder Schleichwerbung. "Es gibt aber auch immer wieder Rügen nach Ziffer 11, zuletzt etwa im Zusammenhang mit der Berichterstattung über den Amoklauf in Winnenden", erzählt Tillmanns.

Nach der Geiselnahme von Gladbeck wurde den Journalisten vorgeworfen, den Tätern Beihilfe geleistet zu haben. "Strafrechtlich sind die Fälle häufig schwer zu greifen", so der Geschäftsführer des Presserats. "Was gegen die Berufsgrundsätze verstößt; erfüllt aber nicht unbedingt einen Straftatbestand."

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Claudia Kornmeier, 25 Jahre Geiseldrama Gladbeck: . In: Legal Tribune Online, 12.08.2013 , https://www.lto.de/persistent/a_id/9337 (abgerufen am: 06.06.2026 )

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