Jahresrückblick – Teil 3: Die Wirtschaftskrise, Wikileaks und der neue Boulevard im Recht

von Pia Lorenz/LTO-Redaktion

29.12.2010

Die Wirtschaftskrise scheint gut überstanden und Deutschland hatte viel Zeit für Diskussionen über Integration. 2010 war aber auch das Jahr von Google Street View, Wikileaks und Jörg Kachelmann. Und ein paar Diskriminierungen wurden aufgehoben – von Homosexuellen, unverheirateten Vätern, Anwälten und anderen Minderheiten. Der letzte Teil unseres Jahresrückblicks von Pia Lorenz. 

Zu Beginn des Jahres 2010 hätte wohl kaum jemand geglaubt, dass an seinem Ende die Wirtschaftskrise in Deutschland schon gar keine so große Rolle mehr spielt.

Während andere europäische Länder noch schwer zu kämpfen haben, der zuerst viel kritisierte Euro-Rettungsschirm mittlerweile über Irland aufgespannt wurde und Portugal als nächster Kandidat auf der Liste steht, zog in der Bundesrepublik der Konsum wieder an. Die Wirtschaft liegt nicht darnieder und sogar das Zauberwort der Vollbeschäftigung wird, wenn auch noch eher leise, in den Mund genommen. Vergessen ist der Aufschrei der Empörung ob der Abwrackprämie und der Kurzarbeit, die Deutschen schaffen mal wieder ein kleines Wirtschaftswunder.

Und kaum geht es nicht mehr um Sein oder Nichtsein, hat das Land auch schon wieder Zeit für andere Fragen: Die Gleichstellung beschäftigte nicht nur die Deutschen, die Frauen in die Aufsichtsräte bringen wollen. Die EU-Kommission kündigte gesetzliche Regelungen an, sollten bis Ende 2011 Frauen in Führungspositionen der Unternehmen nicht besser repräsentiert sein.

Kinder, Väter, Anwälte und andere Minderheiten: Gleichstellung 2010

Aber nicht nur die Frauen sollen den Männern, sondern auch die nichtehelichen Kinder sollen erbrechtlich den ehelichen gleichgestellt werden. Auch die Rechte homosexueller Lebenspartner wurden gestärkt. Nach langem Zaudern und wohl nicht ganz ohne die Hilfe europäischer Gerichte entschied das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) gegen ihre Benachteiligung zum Beispiel bei der Erbschaftsteuer; Bundesbeamte in eingetragenen Lebenspartnerschaften sollen künftig dieselben Zuschläge erhalten wie verheiratete Heterosexuelle. Selbst das derzeit mit Blick auf gleichgeschlechtliche Paare noch sehr zurückhaltend gestaltete deutsche Adoptionsrecht ist im Wandel.

Diskriminiert worden waren bis zum Jahr 2010 auch unverheiratete Väter. Deren Ausschluss von der elterlichen Sorge im Falle einer Zustimmungsverweigerung durch die Mutter erklärte das BVerfG im August für verfassungswidrig. Aber obwohl dieser bundesrichterlichen Entscheidung schon eine Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) aus dem Jahr 2009 zugrunde lag, hat Deutschland es wohl noch immer nicht verstanden: Auch im Dezember 2010 urteilte der EGMR erneut zugunsten eines nigerianischen Vaters, dem deutsche Gerichte das Umgangsrecht mit seinem leiblichen Kind abgesprochen hatten, weil er nach deutschem Recht nicht als Vater der Kinder galt.

Und selbst bei den Hütern der Gerechtigkeit war die Gleichstellung im vergangenen Jahr ein Thema. Zwar wurde endlich die rechtsstaatlich äußerst fragwürdige Differenzierung zwischen Strafverteidigern und anderen Anwälten betreffend den Schutz vor strafrechtlichen Ermittlungen aufgegeben, für Inhouse-Juristen kann dagegen von Gleichstellung weiterhin keine Rede sein.

Die Unternehmensanwälte genießen im Kartellrecht nach einer Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) weiterhin kein Anwaltsprivileg und müssen sich auch noch mit der Deutschen Rentenversicherung herumärgern, damit ihre Tätigkeit als die eines Rechtsanwalts anerkannt wird und sie in das Versorgungswerk für Rechtsanwälte einzahlen können.

Und last but not least wurde einmal mehr die Quote für Migranten im öffentlichen Dienst diskutiert, mit deren Hilfe die Migranten ihrem Anteil an der Bevölkerung entsprechend repräsentiert werden sollten.

Sarrazin schafft die politische Korrektheit ab

Eine solche Quote im öffentlichen Dienst dürfte allerdings kaum ausreichen, um die im vergangenen Jahr in Deutschland viel diskutierte Frage nach der Integrationspolitik zu beantworten. "Deutschland schafft sich ab" erschütterte die Nation, das umstrittene Sachbuch ist laut SPIEGEL-Bestsellerliste das meist verkaufte des Jahres.

Autor Thilo Sarrazin bat nach langen öffentlich ausgetragenen Diskussionen um sein Werk den Bundespräsidenten schließlich darum, ihn von seinem Amt als Vorstandsmitglied der Bundesbank zu entbinden. Das Entlassungsgesuch der Bundesbank, das nicht zuletzt die Juristen vor bisher unbekannte Fragen gestellt hatte, war damit obsolet. Ein Parteiausschlussverfahren, auf dessen Einleitung die Sozialdemokraten sich schließlich einigten, ist dagegen weiterhin anhängig.

Aber Sarrazin fand auch mit seinen mindestens als provokant formuliert zu bezeichnenden Thesen zur Integrationspolitik nicht nur in seiner Partei viele Anhänger. Was immer man von seinen Forderungen halten mag: Sie waren sicher jedenfalls mitursächlich für eine längst überfällige, offene Diskussion über drängende Fragen unserer Gesellschaft. Wie viel Einwanderung kann Deutschland verkraften, wie viel Fachkräfte braucht es aber auch? Wie sieht es aus mit einem Burkaverbot wie in Frankreich? Sollte der Islam mit christlichen Kirchen gleichgestellt werden?

Es ist klar, dass jahrzehntelange Versäumnisse nicht von jetzt auf gleich ungeschehen gemacht werden können. Deshalb lassen die Fragen sich nicht einfach und auch sicherlich nicht auf die Schnelle beantworten. Aber sie müssen gestellt und diskutiert werden.

Moderne Welt: Das Internet, der Datenschutz und Kriminalität heute

Ganz heiß diskutiert wurden im vergangenen Jahr wieder einmal die Veränderungen, die das Internet und die fortschreitende Digitalisierung mit sich bringen. Während die netEnquete-Kommission im Deutschen Bundestag ihre Arbeit aufnahm, um auch Rechtsfragen des Internets noch einmal ganz von vorn anzugehen, legten Hunderttausende Widerspruch gegen die Ablichtung ihrer Häuser durch Google Street View ein. Auch der neue digitalisierte Personalausweis sorgte für datenschutzrechtliche Bedenken, die allerdings im Vergleich zu denen bei sozialen Netzwerken hinsichtlich der Nutzerdaten fast schon harmlos wirken.

Facebook-Gründer Mark Zuckerberg, der Privatsphäre für altmodisch hält, brachte mit der Änderung der Nutzungsbedingungen des weltweit größten sozialen Netzwerks Verbraucherschutzministerin Ilse Aigner (CSU) dazu, ihren Account zu löschen. Gerade das ist aber gar nicht so einfach, weshalb die EU-Kommission nun eine Strategie zur Verbesserung des Datenschutzes vorgestellt hat. Vor allem der so genannte digitale Radiergummi soll es dem Nutzer wieder ermöglichen, seine Spuren im World Wide Web selbst und vollständig zu löschen.

Nicht nur der Datenschutz, sondern auch wirtschaftliche Fragen rund um das Netz beschäftigen die Gerichte im Jahr 2010. Als moderner als sein Ruf erwies sich der Bundesgerichtshof (BGH), der Bildersuchmaschinen für urheberrechtlich unbedenklich erklärte, die für die Verlags- und Onlinemedien-Welt durchaus relevante Frage der Zulässigkeit der Online-Abstracts des Kulturmagazins perlentaucher.de aber auch nach mehreren Verschiebungen des Verkündungstermin noch immer nicht abschließend klärte.

Der EuGH entschied, dass werbende Unternehmen zwar nicht unbedingt fremde Marken als Suchworte kaufen dürfen, Google die Benutzung solcher fremder Marken durch Werbekunden aber grundsätzlich weiterhin anbieten darf. Der Suchmaschinenanbieter passte daraufhin seine Adwords-Markenrichtlinien für Europa an, so dass die Buchung von Fremdmarken als Keywords nun jedermann offen steht.

Und natürlich ging es auch um die ganz unmittelbaren Gefahren im Netz, um die Kinderpornographie und um die Frage nach Löschen oder Sperren rechtswidriger Inhalte. Noch immer scheint der Königsweg nicht gefunden, um den Möglichkeiten, aber eben auch den Herausforderungen des Mediums zu begegnen, das Informationen beinahe in Echtzeit Millionen von Usern zugänglich machen kann.

Wikileaks und die Rechte der Presse

Vor dieser Herausforderung stand auch die Presse im Jahr 2010 gleich mehrfach. Grund war stets die Internetplattform Wikileaks, die erst Protokolle der US-Armee über Einsätze im Irak und dann Botschaftsdepeschen veröffentlichte. Demnächst sollen noch Bankinterna folgen; von der Truppe um den umstrittenen und zwischenzeitlich wegen angeblicher Vergewaltigung inhaftierten Gründer Julian Assange dürfte noch einiges zu erwarten sein.

Aber nicht nur Assange, auch die Presse in mehreren Staaten muss sich nun die Frage gefallen lassen, wie weit sie bei der Veröffentlichung gehen durfte. Kann Wikileaks, das die meisten Informationen redaktionell nicht bearbeitet, sich überhaupt auf die Pressefreiheit berufen? Was schützt sie, wie weit geht die Pressefreiheit? Wer macht sich strafbar, wenn Veröffentlichungen in einem anderen Staat als dem betroffenen erfolgen?

Beinahe zeitgleich legte übrigens die Bundesjustizministerin den Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Pressefreiheit im Straf- und Strafprozessrecht (PrStG) vor, damit Journalisten Dienstgeheimnisse veröffentlichen können, ohne dass Ermittlungen wegen des Verdachts der Beihilfe zum Geheimnisverrat gegen sie eingeleitet werden.

Wie Kachelmann und Möller die Rechtsberichterstattung veränderten

Man kann den Blick zurück auf das Jahr 2010 kaum abschließen, ohne gerade im Kontext von Presse und Medien noch den "Fall Kachelmann" zu erwähnen. Der Boulevard war beschäftigt mit der Frage "Hat er es getan oder nicht?", unterschiedliche Medien stellten sich hinter den Moderator oder verurteilten ihn schon, bevor das Verfahren wegen mußmaßlicher Vergewaltigung überhaupt begonnen hatte.

Aus juristischer Sicht aber weit interessanter als die Spekulationen darüber, wozu ein Mann fähig ist, der dem Begriff des Doppellebens ganz neue Dimensionen verlieh, ist die Veränderung, die die Berichterstattung über das Verfahren für den Rechtsjournalismus gebracht hat. Denn es gab durchaus juristische Aspekte des Verfahrens wie Befangenheitsanträge der Verteidigung oder die Maßstäbe zur Beurteilung der Glaubwürdigkeit von Opferzeugen, die es wert waren, beleuchtet zu werden. Noch entscheidender aber war, dass die dafür stark kritisierte Staatsanwaltschaft, aber auch und gerade die Verteidigung in einem bisher nicht bekannten Ausmaß mit den Medien kommunizierten und diese auch gezielt zu nutzen versuchte.

Die Litigation-PR scheint angekommen zu sein in einem Land, in dem Otto Normalbürger seine Kenntnisse des Rechtswesens bisher eher aus Formaten wie "Barbara Salesch" und "Richter Alexander Hold" bezog. Und so erscheint es wenig verwunderlich, dass der Präsident des BVerfG Andreas Voßkuhle die Verabschiedung eines der bedeutendsten Rechtsjournalisten des Landes zum Anlass nahm, um die Einführung des Gerichtsfernsehens zu thematisieren. Nicht, ohne Widerspruch zu ernten: Von der Generalbundesanwältin Monika Harms bis hin zum Präsidenten des BGH Klaus Tolksdorf wurde die Idee mit Skepsis bis Ablehnung aufgenommen. Auch der verabschiedete langjährige Leiter der SWR-Redaktion "Recht und Justiz" Karl-Dieter Möller selbst äußerte sich eher skeptisch gegenüber zu viel medialer Öffentlichkeit vor Gericht. Zudem kritisierte er im Gespräch mit LTO die Berichterstattung jedenfalls des Boulevardjournalismus' im Fall Kachelmann als zu weitgehend.

Und so prägten Jörg Kachelmann und Karl-Dieter Möller im Jahr 2010 die Welt des Rechtsjournalismus: Während das Auftreten des einen die Vernetzung von Recht und Medien in nicht immer wünschenswerter Quantität und Qualität veränderte, verlor die deutsche Medienlandschaft mit dem Abtreten des anderen eine Ikone der Sachlichkeit und einen großen Gegner der Polemik.

Der Fall Kachelmann wird die Republik in 2011 noch weiter aufregen, so viel ist sicher. Aber auch viele andere spannende Fragen werden im Vordergrund stehen in einer Welt, die sich stetig verändert. Und die Juristen werden wie immer dabei sein, Veränderungen begleiten, mahnen, warnen und nicht zuletzt streiten. Wir freuen uns darauf.

 

Der erste Teil des Jahresrückblicks auf LTO.de:

Wutbürger, Wetten, dass ... ? und Waffen auf dem Weihnachtsmarkt

Der zweite Teil des Jahresrückblicks auf LTO.de:

Die WM, der neue deutsche Winter und die ganz großen Fragen

Zitiervorschlag

Pia Lorenz/LTO-Redaktion, Jahresrückblick – Teil 3: Die Wirtschaftskrise, Wikileaks und der neue Boulevard im Recht . In: Legal Tribune Online, 29.12.2010 , https://www.lto.de/persistent/a_id/2235/ (abgerufen am: 19.04.2024 )

Infos zum Zitiervorschlag
Jetzt Pushnachrichten aktivieren

Pushverwaltung

Sie haben die Pushnachrichten abonniert.
Durch zusätzliche Filter können Sie Ihr Pushabo einschränken.

Filter öffnen
Rubriken
oder
Rechtsgebiete
Abbestellen