BGH verhandelt zu Online-Glücksspielen: Zocker können ihre Spiel­ver­luste wohl zurück­ver­langen

von Dr. Christian Rath

17.09.2026

Weil Online-Casinos früher pauschal illegal waren, können Spieler ihre Verluste aus dieser Zeit bei den Veranstaltern einklagen. Der BGH zeigte sich bereit, zu helfen. Christian Rath war bei der mündlichen Verhandlung in Karlsruhe dabei.

Seit einigen Jahren sind Online-Glücksspiele in Deutschland nicht mehr völlig verboten. Seit Juli 2021 können zuverlässige Unternehmen Lizenzen erhalten.

Allerdings waren Online-Casinos und Online-Automatenspiele von 2008 bis 2021 in Deutschland generell illegal. Doch auch in dieser Zeit wurde in Deutschland viel online gespielt – bei ausländischen Anbietern, die meist auf Malta oder Zypern sitzen. Das deutsche Verbot lief also weitgehend leer.

Doch langsam geht es den ausländischen Glücksspielanbietern an den Kragen. Nicht strafrechtlich, nicht verwaltungsrechtlich, sondern zivilrechtlich. Wahrscheinlich können Spieler, die in der illegalen Zeit Verluste erlitten, ihre Verluste zumindest teilweise von den Veranstaltern zurückverlangen.

Das zeichnete sich am Donnerstag bei einer mündlichen Verhandlung am Bundesgerichtshof (BGH) ab. Es geht insgesamt wohl um Summen im Milliardenbereich. Allein beim BGH sind Hunderte vergleichbare Verfahren anhängig, in den Instanzen sind es weitere Tausende.

Rund 10.000 Euro verzockt

Im konkreten Fall hatte ein Spieler aus Baden-Württemberg in den Jahren 2020 bis 2022 bei Online-Automatenspielen des Anbieters Tipico Games Verluste von rund 10.000 Euro erlitten. Diese Verluste versucht er mithilfe eines Prozessfinanzierers von Tipico zurückzuerlangen.

Das Oberlandesgericht (OLG) Stuttgart gab ihm im September 2025 Recht. Weil Online-Glücksspiele bis 2021 in Deutschland verboten waren, seien entsprechende Glücksspielverträge gem. § 134 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) nichtig gewesen. Die Veranstalter hatten die Gewinne also rechtsgrundlos erhalten und müssen diese gem. § 812 BGB wieder herausgeben, wenn es nach dem Stuttgarter Gericht geht.

Zwar gilt im Bereicherungsrecht nur eine knappe dreijährige Verjährungsfrist. Das OLG Stuttgart wandte jedoch § 852 BGB an, der die Herausgabe-Verjährung bei einer unerlaubten Handlung auf zehn Jahre verlängert.

Tipico Games ging gegen das Stuttgarter Urteil in Revision zum BGH, der den Fall zu einem Leitentscheidungsverfahren gem. § 552b Zivilprozessordnung (ZPO) erklärte. Der BGH kann hier also auch dann entscheiden, falls sich die Streitparteien noch vergleichen sollten.

Durchbruch beim EuGH

Tipico hat seinen Sitz auf Malta und besitzt eine maltesische Glücksspiel-Lizenz. Deshalb berief sich das Unternehmen auf seine EU-rechtliche Dienstleistungsfreiheit, die durch das Stuttgarter Urteil verletzt werde.

Der BGH setzte das Revisionsverfahren im Februar 2026 allerdings erst einmal aus, weil er auf ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) warten wollte. Dort war ein Verfahren aus Malta anhängig, in dem es um die gleichen Grundfragen ging wie im Stuttgarter Verfahren.

Im April 2026 entschied der EuGH (Urt. v. 16.04.2026, Az.: C-440/23), dass das deutsche Verbot von Online-Glücksspielen nicht gegen die Dienstleistungsfreiheit verstieß. Denn das Glücksspielrecht sei in der EU nicht harmonisiert, sodass EU-Staaten selbst entscheiden könnten, wie sie vor Spielsucht schützen.

Ein Totalverbot von Online-Glücksspielen sei zulässig gewesen, so der EuGH, obwohl die gleichen Spiele in Spielhallen und Casinos erlaubt waren. Schließlich seien die Gefahren bei Online-Glücksspielen höher, weil diese rund um die Uhr zur Verfügung stünden und es im virtuellen Raum keine soziale Kontrolle gebe.

Eine maltesische Lizenz verhindere auch nicht, dass Verträge mit einem maltesischen Online-Glücksspiel-Unternehmen nach deutschem Recht nichtig sind und Spieler deshalb nach deutschem Recht auf Erstattung der verlorenen Spielbeträge klagen können. Die Kläger hatten beim EuGH also umfassend Erfolg.

Der BGH erklärt sich für zuständig

Bei der Verhandlung des BGH an diesem Donnerstag ging es vor allem um die Frage, ob deutsche Gerichte für solche Fälle zuständig sind. Der BGH will dies bejahen, wie am Donnerstag klar wurde, da es sich um einen Verbraucherschutzfall handele, sagte der Vorsitzende Richter Thomas Koch in seiner vorläufigen Einschätzung der Rechtslage. Bei einer Verbraucherschutzklage kann am Wohnort des Klägers geklagt werden. Sonst müsste die Klage gegen Tipico in Malta eingereicht werden.

Tipico-Anwalt Thomas Winter hält den Kläger aber nicht für schutzbedürftig, da er seine Klage ja an einen Prozessfinanzierer abgetreten habe. Der Prozessfinanzierer sei aber weder ein Verbraucher noch sonst schutzbedürftig.

Matthias Siegmann, der Kläger-Anwalt, sah in der Abtretung aber gerade ein Indiz für die Schutzbedürftigkeit des Klägers: "Er ist darauf angewiesen, dass ihm der Prozess finanziert wird." Außerdem handele es sich lediglich um eine Sicherungsabtretung. Der Kläger habe also nach wie vor ein wirtschaftliches Interesse an dem Verfahren.

Kein Vertrauensschutz für Tipico

Tipico-Anwalt Winter berief sich für Ansprüche des Klägers jedenfalls ab September 2020 auf Vertrauensschutz. Mit Blick auf den kommenden neuen Staatsvertrag, der erstmals Lizenzen für klassische Online-Glücksspiele vorsehen sollte, beschlossen die Länder damals, nicht mehr gegen Unternehmen vorzugehen, die eine Lizenz anstreben und sich an die geplanten Spielerschutzauflagen halten wollen.

Anwalt Winter pochte auch auf die Pflicht des deutschen Staates zu kohärentem Vorgehen: Diese Kohärenzpflicht sei verletzt, wenn ein Verhalten zivilrechtlich geahndet werde, das straf- und verwaltungsrechtlich vom Staat geduldet wurde. Er schlug zu dieser Frage eine Vorlage an den EuGH vor.

Kläger-Anwalt Siegmann sah keinen Grund, von Vertrauensschutz für die Anbieter auszugehen. Zwar habe der Staat "einen Weg in die Legalität" gewiesen. Die Online-Glücksspiele seien damals aber immer noch verboten gewesen. Erst im Oktober 2022 habe Tipico Games eine Lizenz erhalten.

Auch der BGH fand die Vertrauensschutzargumentation nicht sehr überzeugend. Richter Bernd Odörfer wies darauf hin, dass die Länder keine rechtlich verbindlichen Zusagen gemacht hätten.

Wieder warten auf den EuGH

Der BGH wird in diesem Verfahren wohl keine EuGH-Vorlage mehr beschließen. Allerdings ist noch eine BGH-Vorlage zu Sportwetten beim EuGH anhängig (Az. C-530/24). Richter Koch geht zwar nicht davon aus, dass sich hier neue Erkenntnisse für Online-Glücksspiele ergeben, der BGH will aber sicherheitshalber mit der Verkündung des Glücksspiel-Urteils warten, bis der EuGH zu den Sportwetten entschieden hat.

Die Tipico-Anwälte erinnerten an weitere einschlägige EuGH-Verfahren (eine Vorlage des Landgerichts Erfurt und eine angekündigte Vorlage des Verwaltungsgerichts Halle), auf die der BGH doch auch warten solle. Kläger-Anwalt Siegmann sprach sich jedoch gegen weiteres Zuwarten aus. Die Sache sei sofort entscheidungsreif. "Das Warten auf immer neue EuGH-Vorlagen ist den Klägern nicht mehr zuzumuten."

Bis Redaktionsschluss blieb offen, wann der BGH sein Urteil verkünden will.

Zitiervorschlag

BGH verhandelt zu Online-Glücksspielen: . In: Legal Tribune Online, 17.09.2026 , https://www.lto.de/persistent/a_id/60905 (abgerufen am: 14.10.2026 )

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