Das Weltstrafgericht in Den Haag ist das Gewissen der Welt: Die größten Menschenschinder sollen nicht straflos davon kommen. Doch nun droht das Gericht zu scheitern. Und nach der Wahl von Donald Trump wird das noch wahrscheinlicher.
In diesem Frühjahr erst bezog der Internationale Strafgerichtshof (IStGH) sein neues Domizil in den Dünen von Den Haag. Das Gebäude mit viel Glas und Aluminium soll Transparenz und Vertrauen ausstrahlen. Nun droht es zu einer leeren Hülle zu werden. Nach dem Austritt von drei afrikanischen Staaten bröckelt das Fundament des Weltstrafgerichts. Die 124 Vertragsstaaten ringen bei ihrer Konferenz ab Mittwoch in Den Haag mit ihrer bisher größten Krise.
Gambia, Burundi und Südafrika kündigten kürzlich den Grundlagenvertrag, das sogenannte Römische Statut. Das könnte eine Lawine auslösen, fürchtet der Präsident der Vertragsstaatenkonferenz, Sidiki Kaba. "Dieses beunruhigende Signal könnte den Weg frei machen für andere afrikanische Staaten, sich zurückzuziehen und damit das einzige permanente internationale Strafgericht schwächen."
Die Afrikanische Union bemüht sich schon seit längerem um einen geschlossen Austritt des Kontinents. Das trifft noch auf Widerstand vieler Staaten. Doch Kenia könnte demnächst folgen.
"Internationales weißes Gericht"
Die Austrittswelle ist keine Überraschung. Seit Jahren begehren afrikanische Länder auf gegen die aus ihrer Sicht im Erbe der Kolonialzeit stehende Justiz. Es sei ein "internationales, weißes Gericht zur Verfolgung und Demütigung Farbiger, insbesondere von Afrikanern", zürnte im Oktober der gambische Informationsminister Sheriff Baba Bojang.
Hinter der Attacke stehen oft fragwürdige innenpolitische Motive. So fürchtet der Präsident Burundis, Pierre Nkurunziza, wohl den langen Arm der Den Haager Justiz. Und Südafrikas Präsident Jacob Zuma will offensichtlich von innenpolitischer Kritik ablenken. "Mit steigendem Druck werden seine Handlungen immer verzweifelter", erklärt Anton du Plessis vom Institut für Sicherheitsstudien (ISS) in Pretoria.
Die Kritik an der Rechtsprechung ist aber auch gerechtfertigt. Seit 14 Jahren soll das Gericht Völkermord, Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen weltweit verfolgen. Doch bislang gab es nur Prozesse zu Verbrechen in afrikanischen Ländern. Mutmaßliche Kriegsverbrechen des Westens, wie etwa im Irak 2003 oder bei dem Bombardement Libyens, blieben ungesühnt. "Anderswo auf der Welt passieren viele eklatante Menschenrechtsverletzungen, aber es interessiert niemanden", klagte der tschadische Präsident Idriss Déby.
Afrikanische Länder bringen die meisten Verfahren in Gang
Die aus Gambia stammende Chefanklägerin Fatou Bensouda weist die Vorwürfe zurück. Die meisten Verfahren seien erst auf Initiative der afrikanischen Länder selbst in Gang gesetzt worden, sagt sie. Inzwischen ermittelt Bensouda auch in Gaza und Georgien.
Das Gericht bleibt aber abhängig von politischen Interessen. Dabei wollte die Staatengemeinschaft genau das nach dem Zweiten Weltkrieg verhindern. Ein unabhängiges Gericht sollte die schlimmsten Verbrechen verfolgen - und keine Siegerjustiz wie etwa die Tribunale von Nürnberg und Tokio. Das noble Streben schien erst nach Ende des Kalten Krieges durchsetzbar.
Doch immer noch wollen sich viele Staaten dem Strafgerichtshof nicht unterwerfen. Russland, China, Syrien, Israel, aber auch die USA unterzeichneten das Römische Statut nicht. In schrillem Kontrast dazu stehen die politischen Lippenbekenntnisse.
Immer wenn besonders folgenschwere Verbrechen die Welt erschüttern, wie zuletzt Giftgasangriffe des syrischen Regimes oder der Abschuss des Passagierfluges MH17 über der Ostukraine, wird international das Eingreifen des Weltstrafgerichts gefordert. Dieses aber hat nur ein Mandat, wenn ein Mitgliedstaat als solcher direkt betroffen ist oder wenn es vom UN-Sicherheitsrat beauftragt wurde.
Nur die klare Unterstützung der Weltmächte könne das Überleben des Gerichts sichern, mahnte die New York Times Anfang November. Die nächste US-Regierung sollte "eine robuste Unterstützung des Gerichts zu einer ihrer außenpolitischen Prioritäten machen". Nach der Wahl von Donald Trump zum Präsidenten dürfte das eine Utopie sein.
dpa/acr/LTO-Redaktion
Auszug Afrikas: . In: Legal Tribune Online, 14.11.2016 , https://www.lto.de/persistent/a_id/21143 (abgerufen am: 08.10.2024 )
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